10 D 00001- Hochbaumaßnahme der Stadt Vechta, Neubau eines Amtsgerichts, hier: Objektplanung Gebäude und raumbildenden Ausbau

Stadt Vechta

Die Stadt Vechta beabsichtigt u.a. die Gebäude des Amtsgerichts Vechta für ihre Zwecke zu erwerben und im Gegenzug einen Neubau für das Amtsgericht Vechta an der "Buddenkämpe" nach Vorgaben des Landes zu errichten.
Dem Neubau für das Amtsgericht an der "Buddenkämpe" liegt ein beratener und anerkannter Raumbedarf von rd. 1 950 m² NF zu Grunde.
Des Weiteren sind in einem Raumbuch die Raumanforderungen im Bezug auf den Ausbaustandard formuliert. Die Qualitäten entsprechen dem "Landes Standard Niedersachsen" für Gerichtsgebäude. Zudem wurden die Sicherheitsanforderungen des MJ berücksichtigt.
In dem Katalog der "Allgemeinen Anforderungen" an das Gebäude und den dazugehörigen Außenanlagen sind alle relevanten Aussagen zu den Qualitäten und Anforderungen des Baukörpers und der Außenanlagen benannt. Darüber hinaus enthält der Katalog auch Aussagen über die Funktionsabläufe und Organisationseinheiten. Wie in dem Raumbuch so auch hier, sind die Qualitäten entsprechend dem "Landes Standard Niedersachsen" für Gerichtsgebäude und die Sicherheitsanforderungen des MJ berücksichtigt. Die Angabe der Materialien und deren Qualitätsangaben sind beispielhaft zu sehen und dienen nur zur Beschreibung der geforderten Qualität. Selbstverständlich kann bei mindestens gleicher Qualität hiervon nach Absprache mit dem SBOE abgewichen werden.
Die geforderte Leistung entspricht die der HOAI, Teil 3, Objektplanung, Gebäude und raumbildende Ausbauten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-30.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-30 Auftragsbekanntmachung