Entsorgung der Gewerbe- und Sonderabfälle am Flughafen Hamburg, Vergabenummer: 110401369. Auf dem Flughafengelände fallen jährlich etwa 3 000-4 000 t Abfälle an. Die fachgerechte Entsorgung liegt im Verantwortungsbereich der FHG und ist Gegenstand der Ausschreibung. Abfallwirtschaftliche Ziele der FHG sind unter anderem: — Minimierung der zu beseitigenden Restabfallmengen, — differenzierte Abfallerfassung in den einzelnen Anfallstellen, — Zusammenführung von Abfall-Kleinmengen auf dem Flughafengelände und Bereitstellung der Abfälle zur Entsorgung in Großbehältern, — Verursachergerechte Erfassung der anfallenden Abfälle, — Komfortables System für alle Nutzer, — Vermeidung von Littering auf dem Flughafengelände – auch bei Schwankungen des Abfallaufkommens, — Entsorgungssicherheit, — Umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle. Für den Flughafen Hamburg bestehen umfangreiche Sicherheitsanforderungen. Diese führen dazu, dass den Sicherheitsbereich des Flughafens nur Mitarbeiter betreten dürfen, die die entsprechenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Sicherheitsschulungen gem. § 7 LuftSiG durchlaufen haben. Vor jeder Einfahrt werden Mitarbeiter und Fahrzeuge durch den Sicherheitsdienst kontrolliert (Müllfahrzeuge müssen vor der Einfahrt in den Sicherheitsbereich daher vollständig entleert sein, sonst werden sie zurückgewiesen). Es ist vorgesehen, die Leistung in 2 Losen auszuschreiben: Angaben zu den Losen. Los 1: Entsorgung von nicht gefährlichen Gewerbeabfällen. Los 2: Entsorgung von gefährlichen Gewerbeabfällen.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2011-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-02.
Auftragsbekanntmachung (2011-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Für die Einreichung der Teilnahmeanträge und weitere Details können Sie das Dokument "Bewerbungsformblatt" bei der oben genannten Kontaktstelle anfordern.
Zusätzlich gilt:
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 und Ziffer III. 2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Bb) RĂĽckgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die einzureichenden Teilnahmeanträge setzen sich aus dem vom Bieter auszufüllenden Bewerbungsformblatt sowie den im Bewerbungsformblatt verlangten Unterlagen zusammen. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform in zweifacher Ausfertigung bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg, DEUTSCHLAND und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, DEUTSCHLAND, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 110401369“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Zwingende Angaben, d.h. Nachweise und Erklärungen, die zwingend bis zum Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorzulegen sind, sind als solche gekennzeichnet. Werden diese Nachweise nicht bis zum Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Nachweise und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, sondern haben Abwertungen im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise und Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneten Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden je Los Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber je Los grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend benannten Eignungskriterien bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 200 Punkte auf die Vollständigkeit der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen gemäß Ziffer 3 (soweit zutreffend), wobei hiervon maximal 100 Punkte auf Ziffer 3.1 (Unternehmenstruktur) entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die Angaben nach Ziffer 4.1 (Erklärung zum Umsatz) und Ziffer 4.2 (Haftpflichtversicherung), maximal 100 Punkte gemäß Ziffer 4.3 (technische und personelle Ausstattung) und maximal 600 Punkte nach Ziffer 4.4 (Referenzen). Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformblatt, anzufordern bei der oben genannten Kontaktstelle.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 25.5.2011 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Es können Bewerbungen für ein Los oder 2 Lose abgegeben werden.
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Das Verfahren soll in folgenden Schritten ablaufen:
— Mit der bereits erfolgten Bekanntmachung vom 2.5.2011 werden interessierte Bewerber aufgefordert, Anträge auf Teilnahme einzureichen,
— In den Anträgen haben die interessierten Bewerber ihr Unternehmen darzustellen. Außerdem müssen sie die geforderten Unterlagen zur Eignung und zur Leistungserbringung vorlegen (siehe ergänzende Informationen),
— Daraufhin werden die Bewerber ausgewählt, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Diese Bewerber erhalten die Ausschreibungsunterlagen inkl. der Vertragsregelungen im Entwurf. Die Vorgehensweise bei der Auswahl der Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden soll, ist in Ziffer 6 im Bewerbungsformblatt beschrieben,
— Die Bieter legen ein Angebot vor,
— Aufgrund der Angebote erfolgt eine Auswahl der Bieter, mit denen Verhandlungsgespräch geführt werden können,
— Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren in mehreren Stufen durchzuführen,
— Nach Durchführung der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot vorzulegen, wobei die Modifikationen zu berücksichtigen sind, die bei den Verhandlungen beschlossen wurden,
— Der Zuschlag auf das/die wirtschaftlichste(n) Angebot(e) beendet das Vergabeverfahren.
Für die Einreichung der Teilnahmeanträge und weitere Details können Sie das Dokument "Bewerbungsformblatt" bei der oben genannten Kontaktstelle anfordern.
Zusätzlich gilt:
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III. 2.1 und Ziffer III. 2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Bb) RĂĽckgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die einzureichenden Teilnahmeanträge setzen sich aus dem vom Bieter auszufüllenden Bewerbungsformblatt sowie den im Bewerbungsformblatt verlangten Unterlagen zusammen. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform in zweifacher Ausfertigung bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg, DEUTSCHLAND und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, DEUTSCHLAND, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 110401369“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Zwingende Angaben, d.h. Nachweise und Erklärungen, die zwingend bis zum Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorzulegen sind, sind als solche gekennzeichnet. Werden diese Nachweise nicht bis zum Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
Das Fehlen sonstiger Nachweise und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, sondern haben Abwertungen im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise und Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneten Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden je Los Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber je Los grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend benannten Eignungskriterien bewerten und gewichten.
Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 200 Punkte auf die Vollständigkeit der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Unterlagen gemäß Ziffer 3 (soweit zutreffend), wobei hiervon maximal 100 Punkte auf Ziffer 3.1 (Unternehmenstruktur) entfallen, maximal 100 Punkte entfallen auf die Angaben nach Ziffer 4.1 (Erklärung zum Umsatz) und Ziffer 4.2 (Haftpflichtversicherung), maximal 100 Punkte gemäß Ziffer 4.3 (technische und personelle Ausstattung) und maximal 600 Punkte nach Ziffer 4.4 (Referenzen). Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformblatt, anzufordern bei der oben genannten Kontaktstelle.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung.
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 25.5.2011 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Es können Bewerbungen für ein Los oder 2 Lose abgegeben werden.
l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Das Verfahren soll in folgenden Schritten ablaufen:
— Mit der bereits erfolgten Bekanntmachung vom 2.5.2011 werden interessierte Bewerber aufgefordert, Anträge auf Teilnahme einzureichen,
— In den Anträgen haben die interessierten Bewerber ihr Unternehmen darzustellen. Außerdem müssen sie die geforderten Unterlagen zur Eignung und zur Leistungserbringung vorlegen (siehe ergänzende Informationen),
— Daraufhin werden die Bewerber ausgewählt, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Diese Bewerber erhalten die Ausschreibungsunterlagen inkl. der Vertragsregelungen im Entwurf. Die Vorgehensweise bei der Auswahl der Bieter, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden soll, ist in Ziffer 6 im Bewerbungsformblatt beschrieben,
— Die Bieter legen ein Angebot vor,
— Aufgrund der Angebote erfolgt eine Auswahl der Bieter, mit denen Verhandlungsgespräch geführt werden können,
— Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren in mehreren Stufen durchzuführen,
— Nach Durchführung der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, ein endgültiges Angebot vorzulegen, wobei die Modifikationen zu berücksichtigen sind, die bei den Verhandlungen beschlossen wurden,
— Der Zuschlag auf das/die wirtschaftlichste(n) Angebot(e) beendet das Vergabeverfahren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Die Bekanntmachung betrifft: Establishment_framework_agreement
Kurze Beschreibung:
Entsorgung der Gewerbe- und Sonderabfälle am Flughafen Hamburg, Vergabenummer: 110401369.
Auf dem Flughafengelände fallen jährlich etwa 3 000-4 000 t Abfälle an. Die fachgerechte Entsorgung liegt im Verantwortungsbereich der FHG und ist Gegenstand der Ausschreibung.
Abfallwirtschaftliche Ziele der FHG sind unter anderem:
— Minimierung der zu beseitigenden Restabfallmengen,
— differenzierte Abfallerfassung in den einzelnen Anfallstellen,
— Zusammenführung von Abfall-Kleinmengen auf dem Flughafengelände und Bereitstellung der Abfälle zur Entsorgung in Großbehältern,
— Verursachergerechte Erfassung der anfallenden Abfälle,
— Komfortables System für alle Nutzer,
— Vermeidung von Littering auf dem Flughafengelände – auch bei Schwankungen des Abfallaufkommens,
— Entsorgungssicherheit,
— Umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle.
Für den Flughafen Hamburg bestehen umfangreiche Sicherheitsanforderungen. Diese führen dazu, dass den Sicherheitsbereich des Flughafens nur Mitarbeiter betreten dürfen, die die entsprechenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Sicherheitsschulungen gem. § 7 LuftSiG durchlaufen haben. Vor jeder Einfahrt werden Mitarbeiter und Fahrzeuge durch den Sicherheitsdienst kontrolliert (Müllfahrzeuge müssen vor der Einfahrt in den Sicherheitsbereich daher vollständig entleert sein, sonst werden sie zurückgewiesen).
Für den Flughafen Hamburg bestehen umfangreiche Sicherheitsanforderungen. Diese führen dazu, dass den Sicherheitsbereich des Flughafens nur Mitarbeiter betreten dürfen, die die entsprechenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Sicherheitsschulungen gem. § 7 LuftSiG durchlaufen haben. Vor jeder Einfahrt werden Mitarbeiter und Fahrzeuge durch den Sicherheitsdienst kontrolliert (Müllfahrzeuge müssen vor der Einfahrt in den Sicherheitsbereich daher vollständig entleert sein, sonst werden sie zurückgewiesen).
Es ist vorgesehen, die Leistung in 2 Losen auszuschreiben:
Angaben zu den Losen.
Los 1: Entsorgung von nicht gefährlichen Gewerbeabfällen.
Los 2: Entsorgung von gefährlichen Gewerbeabfällen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von nicht gefährlichen Gewerbeabfällen
Kurze Beschreibung:
Nicht gefährliche gewerbliche Abfälle (Papier, Verpackungen, Restabfälle etc.) entstehen in allen Gebäuden. Die höchsten Mengen an gewerblichen Abfällen fallen in den Terminals an. Neben hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung fallen verschiedene Wertstoffe an. Für Abfälle aus der Kabinenreinigung der Flugzeuge gelten besondere Hygieneanforderungen.
Nicht gefährliche gewerbliche Abfälle (Papier, Verpackungen, Restabfälle etc.) entstehen in allen Gebäuden. Die höchsten Mengen an gewerblichen Abfällen fallen in den Terminals an. Neben hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung fallen verschiedene Wertstoffe an. Für Abfälle aus der Kabinenreinigung der Flugzeuge gelten besondere Hygieneanforderungen.
Das wöchentlich zu entsorgende Abfall-Aufkommen weist starke unterjährige Schwankungen auf (Maxima zu Ferienzeiten), denen durch eine flexible Anpassung von Behältervolumen und/oder Leerungshäufigkeit Rechnung zu tragen ist.
Menge oder Umfang:
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick der mengenmäßig wichtigsten Gewerbe-Abfallarten:
Beschreibung Menge in t (gerundet).
Abfallart: 2008, 2009, 2010.
Abfall aus Kabinenreinigung, zwingend zur Verbrennung,
Dazu kommen unter anderem noch Folienabfall, Bauabfälle in wechselnder Menge und Elektroaltgeräte, welche in den Vergabeunterlagen genauer spezifiziert werden.
Im Außenbereich des Flughafengeländes befinden sich insgesamt rund 36 Behälterstandplätze, auf denen insgesamt rund 140 MGB 1 100 l für Restabfall und Altpapier aufgestellt sind. Davon befinden sich ca. 20 Standplätze bzw. 50 MGB im Sicherheitsbereich. Die Behälter dieser dezentralen Standplätze werden derzeit im Austauschverfahren zu 2 Sammelplätzen gebracht und dort in Presscontainer mit Hub-Kipp-Vorrichtung verkippt. Diese Sammelplätze werden ergänzt durch zentrale Müllräume im Kellerbereich der Terminals. Diese sind für die Nutzer (Mieter sowie die FHG selbst) zugänglich. In den zentralen Müllräumen sind derzeit 3 m³-Behälter aufgestellt, die im Umleerverfahren gekippt werden.
Im Außenbereich des Flughafengeländes befinden sich insgesamt rund 36 Behälterstandplätze, auf denen insgesamt rund 140 MGB 1 100 l für Restabfall und Altpapier aufgestellt sind. Davon befinden sich ca. 20 Standplätze bzw. 50 MGB im Sicherheitsbereich. Die Behälter dieser dezentralen Standplätze werden derzeit im Austauschverfahren zu 2 Sammelplätzen gebracht und dort in Presscontainer mit Hub-Kipp-Vorrichtung verkippt. Diese Sammelplätze werden ergänzt durch zentrale Müllräume im Kellerbereich der Terminals. Diese sind für die Nutzer (Mieter sowie die FHG selbst) zugänglich. In den zentralen Müllräumen sind derzeit 3 m³-Behälter aufgestellt, die im Umleerverfahren gekippt werden.
Zum Leistungsgegenstand gehören auch der Betrieb von innerbetrieblichen Zwischenlagern sowie der interne Abfalltransport.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftragnehmer hat die benötigten Abfallbehälter zu stellen, für den innerbetrieblichen Transport der Behälter von den dezentralen Standplätzen bis zu den Bereitstellungsplätzen zu sorgen (soweit zutreffend) und die Abfällbehälter zu leeren. Die weitere Entsorgung der erfassten Abfälle gehört ebenfalls zu seinen Leistungspflichten. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Abfallentsorgung umfassend zu dokumentieren. Darüber hinaus wird von ihm erwartet, dass er sich an der stetigen Verbesserung der Abfallentsorgung beteiligt und hier entsprechende Vorschläge einbringt.
Der Auftragnehmer hat die benötigten Abfallbehälter zu stellen, für den innerbetrieblichen Transport der Behälter von den dezentralen Standplätzen bis zu den Bereitstellungsplätzen zu sorgen (soweit zutreffend) und die Abfällbehälter zu leeren. Die weitere Entsorgung der erfassten Abfälle gehört ebenfalls zu seinen Leistungspflichten. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Abfallentsorgung umfassend zu dokumentieren. Darüber hinaus wird von ihm erwartet, dass er sich an der stetigen Verbesserung der Abfallentsorgung beteiligt und hier entsprechende Vorschläge einbringt.
Planung, Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Investitionen für das Logistiksystem (z. B. Fahrzeuge, Behälter, Verwiegeeinrichtungen, Hub-Kipp-Einrichtungen, etwaige Zugangskontrollen für die Abfallerzeuger etc.) gehören ebenfalls zum Leistungsgegenstand.
Planung, Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Investitionen für das Logistiksystem (z. B. Fahrzeuge, Behälter, Verwiegeeinrichtungen, Hub-Kipp-Einrichtungen, etwaige Zugangskontrollen für die Abfallerzeuger etc.) gehören ebenfalls zum Leistungsgegenstand.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von gefährlichen Gewerbeabfällen
Kurze Beschreibung:
Weiterhin fallen gefährliche Abfälle wie Altöle, Frostschutzmittel, Farben und Leuchtstoffröhren an – hauptsächlich in den Werkstätten oder durch den Betrieb der Energieversorgungsanlagen. Regelmäßig zu entsorgen sind die in der folgenden Tabelle genannten Abfallarten. Weitere Abfallarten wie z.B. Fettabscheider, asbesthaltige Baustoffe, Bleibatterien oder verunreinigter Kraftstoff können zusätzlich unregelmäßig anfallen und sind ebenfalls zu entsorgen. Eine detaillierte Auflistung der zu entsorgenden Abfälle wird in den Vergabeunterlagen spezifiziert.
Weiterhin fallen gefährliche Abfälle wie Altöle, Frostschutzmittel, Farben und Leuchtstoffröhren an – hauptsächlich in den Werkstätten oder durch den Betrieb der Energieversorgungsanlagen. Regelmäßig zu entsorgen sind die in der folgenden Tabelle genannten Abfallarten. Weitere Abfallarten wie z.B. Fettabscheider, asbesthaltige Baustoffe, Bleibatterien oder verunreinigter Kraftstoff können zusätzlich unregelmäßig anfallen und sind ebenfalls zu entsorgen. Eine detaillierte Auflistung der zu entsorgenden Abfälle wird in den Vergabeunterlagen spezifiziert.
Menge oder Umfang:
AbfallschlĂĽssel Betriebsinterne Bezeichnung.
130205 Altöle
150202 ölverschm. Betriebsmittel inkl. gebr. Ölbinder und Ölfilter
130502 Schlamm aus Emulsionsspaltanlagen
130508 Ă–labscheiderinhalte
160114 KĂĽhlerflĂĽssigkeit
160113 BremsflĂĽssigkeiten
120109 KĂĽhlschmiermittel
080111 Farbabfälle (Markierungsfarbe)
200121 Leuchtstoffröhren
Kleingebinde mit gefährlichen Inhalten (Fundgut), zu sortieren in nötige Kategorien, derzeit:
Voraussichtlicher Zeitplan fĂĽr den RĂĽckgriff auf diese Option: in 36 Monaten (ab Auftragsvergabe).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Referenznummer: 110401369
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Flughafen Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers:
Aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
Ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
Ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
Ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
Ae) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
Ae) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
Af) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
b) Es ist ein aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (entfällt bei nicht eintragungspflichtigen Bewerbern).
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur Vertretung des Versicherers hervorgeht
b) Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Umsatz für vergleichbare Leistungen, ebenfalls aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Bewerbungsformblatt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Umsatz für vergleichbare Leistungen, ebenfalls aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, siehe Bewerbungsformblatt
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Der Bewerber hat seine vorhandene technische Ausstattung nach Art und Anzahl (Wechselcontainerfahrzeuge, Müllsammelfahrzeuge, ggf. Ausstattung der Fahrzeuge mit Behälterverwiegeeinrichtungen ggf. Entsorgungsanlagen) zu beschreiben.
b) Weiterhin hat der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Objektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist. mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, beruflicher Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
b) Weiterhin hat der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Objektleiter/in, Stellvertretung sowie ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist. mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den entsprechenden Mitarbeitern/innen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, beruflicher Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
c) Darstellung der Unternehmensstruktur samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen; siehe Bewerbungsformblatt Punkt 3.1
e) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden oder werden. Folgenden Angaben sind zu tätigen (nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformblatt):
e) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden oder werden. Folgenden Angaben sind zu tätigen (nähere Angaben entnehmen Sie bitte dem Bewerbungsformblatt):
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projektgröße;
Benennung der Auftragssumme;
Zeitraum der Leistungserbringung;
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
f) Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für eine der Tätigkeiten „Befördern“, „Lagern“, „Behandeln“, „Handeln“ oder „Vermitteln“, die für seine vorgesehene Leistungserbringung zutreffend sind. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen. Siehe Bewerbungsformblatt Punkt 3.3
f) Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für eine der Tätigkeiten „Befördern“, „Lagern“, „Behandeln“, „Handeln“ oder „Vermitteln“, die für seine vorgesehene Leistungserbringung zutreffend sind. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen. Siehe Bewerbungsformblatt Punkt 3.3
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e)der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Bewerbungsformblatt vollständig zu benennen. Die Anforderungen des Bewerbungsformblattes müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Bewerbungsformblatt vollständig zu benennen. Die Anforderungen des Bewerbungsformblattes müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften, so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals âś…
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf, Flughafenstr. 1-3, 22335 Hamburg
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Petra Rossi
Internetadresse: www.ham.airport.de🌏