a) Der hier ausgeschriebene Vertrag ist ein Miet-/Konzessions-Vertrag zu Gewerbeflächen am Hamburg Airport, welche sich im Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH befinden. Der ausgeschriebene Vertrag ist somit kein öffentlicher Auftrag i.S.v. § 99 GWB. Er unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht nach GWB und Sektorenverordnung. Dessen ungeachtet führt die Flughafen Hamburg GmbH für diese Ausschreibung auf freiwilliger Grundlage im Interesse eines transparenten Wettbewerbs eine Bekanntmachung zu einem Teilnahmewettbewerb analog Sektorenverordnung durch; b) Beschreibung der Einheiten: aa) Für 2 anstelle der z.Zt. an gleicher Stelle betriebenen Einheiten ("Mercato" Self Service Restaurant/"Oliva" Full Service Restaurant) neu zu schaffenden Gastronomieeinheiten am Hamburg Airport wird/werden ein/2 Mieter gesucht, der /die den Rückbau der gegenwärtig vorhandenen 2 Gastronomie-Einheiten sowie Ausbau und Betrieb im Rahmen der nachfolgenden Vorgaben auf eigene Kosten selbständig übernimmt; bb) Die 2 Einheiten gliedern sich wie folgt: 1) Fast Food "familienorientierte Schnellgastronomie" Konzept, ca. 753 m² gesamt, davon ca. 600 m² Gastraum, 153 m² Produktion, außen (Terrasse) ca. 650 m², Abflug Terminal 1 Ebene +4 Landseite, 2) Café/Coffeeshop-Konzept, ca. 354 m² gesamt, davon 316 m² Gastraum, 38 m² Produktion, außen (Terrasse) ca. 296 m², Abflug Terminal 1 Ebene +4 Landseite. cc) Die Flächen sollen an den Mieter/Konzessionär für die erforderlichen Rückbauten im Januar 2013/übergeben werden. Die Neueröffnung ist für März 2013 vorgesehen; dd) Der Rückbau ist zwischen den Vertragsparteien nach Art und Umfang abzustimmen und wird seitens des Flughafen Hamburg ent-/abgegolten. Die erforderlichen Investitionen für den Neuausbau sind vom Mieter zu tragen. Die Basis-TGA-Infrastruktur ist im Bestand vorhanden. Die Anmietung erfolgt über 10 Jahre Festlaufzeit mit Verlängerungsoption.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2011-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
Menge oder Umfang:
Vermietung/Konzessionserteilung zu den in Ziffer II.1.5) beschriebenen 2 Gastronomie-Einheiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf, Flughafenstr. 1-3, 22335 Hamburg
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de🌏
E-Mail: erabenberg@ham.airport.de📧
Fax: +49 405075-1238 📠
a) Der hier ausgeschriebene Vertrag ist ein Miet-/Konzessions-Vertrag zu Gewerbeflächen am Hamburg Airport, welche sich im Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH befinden. Der ausgeschriebene Vertrag ist somit kein öffentlicher Auftrag i.S.v. § 99 GWB. Er unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht nach GWB und Sektorenverordnung. Dessen ungeachtet führt die Flughafen Hamburg GmbH für diese Ausschreibung auf freiwilliger Grundlage im Interesse eines transparenten Wettbewerbs eine Bekanntmachung zu einem Teilnahmewettbewerb analog Sektorenverordnung durch. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb analog Sektorenverordnung durchgeführt;
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Unterauftragnehmer/Franchisenehmer:
Beabsichtigt der Bewerber die Hinzuziehung von Unterauftragnehmern/ Franchise-Nehmern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Unterauftragnehmern/Franchise-Nehmern übernommen werden sollen; ferner sind diese Unterauftragnehmer/ Franchise-Nehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
bc) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: Gastronomie-Ausschreibung" zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1)–III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angaben Teilnahmebedingungen III.2.1)-III.2.3) d ein Formblatt erstellt. Das Formblatt ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung anzufordern. Es sind 2 E-Mail-Adressen zu benennen, an die das Formblatt zu übermitteln ist. Das übermittelte Formblatt des Auftraggebers ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (ausgefülltes Formblatt und weitere Nachweise und Erklärungen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Teilnahmeantrag samt Anlagen ist einfach in Papierform (Einzelblätter im Ordner) und zusätzlich als Datei beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung durch einen ausdrücklichen Hinweis als zwingend vorgeben wird, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Das Fehlen von sonstigen Nachweisen und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise und Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 100 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.1), maximal 400 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.2) sowie maximal 500 Punkte auf die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3).
f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung;
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Ausschreibungsunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens am 12.1.2012 um 12 Uhr (Ausschlussfrist) in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen;
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
k) Es können Bewerbungen für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. In der Bewerbung muss ausdrücklich angegeben werden, ob die Bewerbung für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben wird. Wird die Bewerbung für beide Lose abgegeben, ist zu beachten, dass gemäß Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) die Eignungsnachweise für jedes der beiden Lose getrennt vorgelegt werden müssen. Fehlt eine Erklärung des Bewerbers über die Beschränkung der Bewerbung auf ein einzelnes Los, so gilt die Bewerbung als für beide Lose abgegeben;
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen je vorliegend ausgeschriebenem Los, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem für jedes vorliegend ausgeschriebene Los vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt;
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführte Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
a) Der hier ausgeschriebene Vertrag ist ein Miet-/Konzessions-Vertrag zu Gewerbeflächen am Hamburg Airport, welche sich im Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH befinden. Der ausgeschriebene Vertrag ist somit kein öffentlicher Auftrag i.S.v. § 99 GWB. Er unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht nach GWB und Sektorenverordnung. Dessen ungeachtet führt die Flughafen Hamburg GmbH für diese Ausschreibung auf freiwilliger Grundlage im Interesse eines transparenten Wettbewerbs eine Bekanntmachung zu einem Teilnahmewettbewerb analog Sektorenverordnung durch. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb analog Sektorenverordnung durchgeführt;
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
ba) Bewerbergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Unterauftragnehmer/Franchisenehmer:
Beabsichtigt der Bewerber die Hinzuziehung von Unterauftragnehmern/ Franchise-Nehmern, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Unterauftragnehmern/Franchise-Nehmern übernommen werden sollen; ferner sind diese Unterauftragnehmer/ Franchise-Nehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
bc) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: Gastronomie-Ausschreibung" zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1)–III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Angaben Teilnahmebedingungen III.2.1)-III.2.3) d ein Formblatt erstellt. Das Formblatt ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung anzufordern. Es sind 2 E-Mail-Adressen zu benennen, an die das Formblatt zu übermitteln ist. Das übermittelte Formblatt des Auftraggebers ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (ausgefülltes Formblatt und weitere Nachweise und Erklärungen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Der Teilnahmeantrag samt Anlagen ist einfach in Papierform (Einzelblätter im Ordner) und zusätzlich als Datei beim Auftraggeber einzureichen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung durch einen ausdrücklichen Hinweis als zwingend vorgeben wird, führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Das Fehlen von sonstigen Nachweisen und Erklärungen sowie inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise und Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 100 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.1), maximal 400 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen nach Ziffer III.2.2) sowie maximal 500 Punkte auf die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3).
f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung;
g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Ausschreibungsunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers;
i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens am 12.1.2012 um 12 Uhr (Ausschlussfrist) in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen;
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
k) Es können Bewerbungen für ein Los oder beide Lose abgegeben werden. In der Bewerbung muss ausdrücklich angegeben werden, ob die Bewerbung für eines der Lose oder für beide Lose abgegeben wird. Wird die Bewerbung für beide Lose abgegeben, ist zu beachten, dass gemäß Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) die Eignungsnachweise für jedes der beiden Lose getrennt vorgelegt werden müssen. Fehlt eine Erklärung des Bewerbers über die Beschränkung der Bewerbung auf ein einzelnes Los, so gilt die Bewerbung als für beide Lose abgegeben;
l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen je vorliegend ausgeschriebenem Los, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem für jedes vorliegend ausgeschriebene Los vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt;
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführte Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 17
Kurze Beschreibung:
a) Der hier ausgeschriebene Vertrag ist ein Miet-/Konzessions-Vertrag zu Gewerbeflächen am Hamburg Airport, welche sich im Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH befinden. Der ausgeschriebene Vertrag ist somit kein öffentlicher Auftrag i.S.v. § 99 GWB. Er unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht nach GWB und Sektorenverordnung. Dessen ungeachtet führt die Flughafen Hamburg GmbH für diese Ausschreibung auf freiwilliger Grundlage im Interesse eines transparenten Wettbewerbs eine Bekanntmachung zu einem Teilnahmewettbewerb analog Sektorenverordnung durch;
a) Der hier ausgeschriebene Vertrag ist ein Miet-/Konzessions-Vertrag zu Gewerbeflächen am Hamburg Airport, welche sich im Eigentum der Flughafen Hamburg GmbH befinden. Der ausgeschriebene Vertrag ist somit kein öffentlicher Auftrag i.S.v. § 99 GWB. Er unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht nach GWB und Sektorenverordnung. Dessen ungeachtet führt die Flughafen Hamburg GmbH für diese Ausschreibung auf freiwilliger Grundlage im Interesse eines transparenten Wettbewerbs eine Bekanntmachung zu einem Teilnahmewettbewerb analog Sektorenverordnung durch;
b) Beschreibung der Einheiten:
aa) Für 2 anstelle der z.Zt. an gleicher Stelle betriebenen Einheiten ("Mercato" Self Service Restaurant/"Oliva" Full Service Restaurant) neu zu schaffenden Gastronomieeinheiten am Hamburg Airport wird/werden ein/2 Mieter gesucht, der /die den Rückbau der gegenwärtig vorhandenen 2 Gastronomie-Einheiten sowie Ausbau und Betrieb im Rahmen der nachfolgenden Vorgaben auf eigene Kosten selbständig übernimmt;
aa) Für 2 anstelle der z.Zt. an gleicher Stelle betriebenen Einheiten ("Mercato" Self Service Restaurant/"Oliva" Full Service Restaurant) neu zu schaffenden Gastronomieeinheiten am Hamburg Airport wird/werden ein/2 Mieter gesucht, der /die den Rückbau der gegenwärtig vorhandenen 2 Gastronomie-Einheiten sowie Ausbau und Betrieb im Rahmen der nachfolgenden Vorgaben auf eigene Kosten selbständig übernimmt;
bb) Die 2 Einheiten gliedern sich wie folgt:
1) Fast Food "familienorientierte Schnellgastronomie" Konzept, ca. 753 m² gesamt, davon ca. 600 m² Gastraum, 153 m² Produktion, außen (Terrasse) ca. 650 m², Abflug Terminal 1 Ebene +4 Landseite,
2) Café/Coffeeshop-Konzept, ca. 354 m² gesamt, davon 316 m² Gastraum, 38 m² Produktion, außen (Terrasse) ca. 296 m², Abflug Terminal 1 Ebene +4 Landseite.
cc) Die Flächen sollen an den Mieter/Konzessionär für die erforderlichen Rückbauten im Januar 2013/übergeben werden. Die Neueröffnung ist für März 2013 vorgesehen;
dd) Der Rückbau ist zwischen den Vertragsparteien nach Art und Umfang abzustimmen und wird seitens des Flughafen Hamburg ent-/abgegolten.
Die erforderlichen Investitionen für den Neuausbau sind vom Mieter zu tragen.
Die Basis-TGA-Infrastruktur ist im Bestand vorhanden.
Die Anmietung erfolgt über 10 Jahre Festlaufzeit mit Verlängerungsoption.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Familienorientierte Schnellgastronomie.
Kurze Beschreibung:
Fast Food "familienorientierte Schnellgastronomie" Konzept, ca. 753 m² gesamt, davon ca. 600 m² Gastraum, 153 m² Produktion, außen (Terrasse) ca. 650 m², Abflug Terminal 1 Ebene +4 Landseite.
Menge oder Umfang: Sie Ziffer II.2.1) der Bekanntmachung.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Flächen sollen an den Mieter/Konzessionär für die erforderlichen Rückbauten im Januar 2013 übergeben werden.
Die Neueröffnung ist für März 2013 vorgesehen.
Die Anmietung erfolgt über 10 Jahre Festlaufzeit mit Verlängerungsoption.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Coffeeshop.
Kurze Beschreibung:
Café/Coffeeshop-Konzept, ca. 354 m² gesamt, davon 316 m² Gastraum, 38 m² Produktion, außen (Terrasse) ca. 296 m², Abflug Terminal 1 Ebene +4 Landseite.
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.2.1) der Bekanntmachung.
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: 110701398
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE600.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers:
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt;
ae) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelden Person vorliegt;
ae) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelden Person vorliegt;
af) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Kopie ausreichend).
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Für Los 1:
Für das Fast Food Konzept Nachweis eines Mindestumsatzes von:
— 3 000 000 EUR für mindestens 3 Fast Food Restaurants in zu benennender vergleichbarer Hochfrequenzlage (Flughäfen/Bahnhöfe/Shopping Center u.ä., jeweils als Hochfrequenz-Standort/Lage sowie 30 000 000 Euro für das Gesamtunternehmen (Gastronomieumsatz), jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— 3 000 000 EUR für mindestens 3 Fast Food Restaurants in zu benennender vergleichbarer Hochfrequenzlage (Flughäfen/Bahnhöfe/Shopping Center u.ä., jeweils als Hochfrequenz-Standort/Lage sowie 30 000 000 Euro für das Gesamtunternehmen (Gastronomieumsatz), jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Für Los 2:
Für das Coffeeshop-Konzept Nachweis eines Mindestumsatzes von.
— 1 500 000 EUR für das Café in mindestens 3 zu benennenden vergleichbaren Hochfrequenzlagen (Flughäfen/Bahnhöfe/Shopping Center u.ä., jeweils als Hochfrequenz-Standort/Lage sowie 15 000 000 EUR für das Gesamtunternehmen (Gastronomieumsatz), jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— 1 500 000 EUR für das Café in mindestens 3 zu benennenden vergleichbaren Hochfrequenzlagen (Flughäfen/Bahnhöfe/Shopping Center u.ä., jeweils als Hochfrequenz-Standort/Lage sowie 15 000 000 EUR für das Gesamtunternehmen (Gastronomieumsatz), jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeweils getrennt für Los 1 und Los 2:
a. Schriftliche Unternehmensdarstellung mit Angabe der derzeitigen Marken-Lizenzen, der Angabe der Mitarbeiteranzahl, Anzahl und Ort der Betriebstättenstandorte, Entwicklung der Anzahl der Betriebsstätten in den letzten 3 Jahren;
b. Jeweils getrennt für Los 1 und Los 2:
Schriftliche Darstellung der Unternehmenspositionierung im Markt;
c. Schriftliche Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
d. Jeweils getrennt für Los 1 und Los 2:
Angaben zu Referenzobjekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen die in Ziffer II.1.5) i.V.m. Ziffer II.2.1) beschriebenen Gastronomie-Einheiten an Verkehrsflughäfen oder jeweils in Art und Umfang vergleichbaren Hochfrequenz-Standorten (Bahnhöfen/Häfen/Einkaufszentren u.ä.), vom Bewerber betrieben werden, mit folgenden Angaben für jedes einzelne Referenzobjekt:
Angaben zu Referenzobjekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen die in Ziffer II.1.5) i.V.m. Ziffer II.2.1) beschriebenen Gastronomie-Einheiten an Verkehrsflughäfen oder jeweils in Art und Umfang vergleichbaren Hochfrequenz-Standorten (Bahnhöfen/Häfen/Einkaufszentren u.ä.), vom Bewerber betrieben werden, mit folgenden Angaben für jedes einzelne Referenzobjekt:
— Beschreibung des Standorts des Referenzobjektes mit Beschreibung des Gastronomiebetriebes,
— Benennung der jährlichen Umsatzzahlen des jeweiligen Referenzobjektes,
— Benennung von Ansprechpartnern (Name, Adresse, Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse), welche über das Referenzobjekt umfassend und verantwortlich Auskunft geben können,
— Angabe, ob das Referenzobjekt unter vollständiger Eigenbetriebsführung des Bewerbers oder mit Franchise-Unternehmen oder Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen betrieben wird, sowie ggf. hierzu Angabe des Eigenleistungsanteils des Bewerbers.
— Angabe, ob das Referenzobjekt unter vollständiger Eigenbetriebsführung des Bewerbers oder mit Franchise-Unternehmen oder Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen betrieben wird, sowie ggf. hierzu Angabe des Eigenleistungsanteils des Bewerbers.
Der Auftraggeber hat hierfür ein Formblatt "Projektreferenzen" erstellt, das von interessierten Unternehmen nach Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung anzufordern ist. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die entsprechend des vorgenannten Formblattes gemachten Angaben zu Referenzprojekten durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern zu überprüfen. Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens für die Einreichung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Der Auftraggeber hat hierfür ein Formblatt "Projektreferenzen" erstellt, das von interessierten Unternehmen nach Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung anzufordern ist. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die entsprechend des vorgenannten Formblattes gemachten Angaben zu Referenzprojekten durch Rücksprache mit den benannten Auftraggebern zu überprüfen. Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens für die Einreichung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist eine Mietkaution/Bankbürgschaft entsprechend den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Erik Rabenberg
Internetadresse: www.ham.airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Da die vorliegende Ausschreibung nicht vom Anwendungsbereich des GWB sowie der Sektorenverordnung erfasst ist (s. oben Ziffer II.1.5) a) sowie Ziffer VI.3) a)), entfällt der Rechtsweg zur Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe oben Ziffer VI.4.1).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2011/S 236-382685 (2011-12-05)