111101477 Generalplanungsleistungen-Tiefbau für den Neubau eines Luftfrachtzentrums am Flughafen Hamburg

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf, Flughafenstr. 1-3, 22335 Hamburg

Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 10 Jahre ein Programm zur Optimierung der Flughafeninfrastruktur umzusetzen. Dieses Optimierungsprogramm setzt sich aus verschiedenen Teilprogrammen und Einzelprojekten zusammen. Dabei handelt es sich sowohl um Hoch- und Tiefbauten als auch um Neubauten und Sanierungen.
Durch seine Lage nahe an der Stadt ist der Flughafen Hamburg mittlerweile in seinen Flächen stark begrenzt. Die beengten Verhältnisse führen gemeinsam mit der Tatsache, dass die meisten Projekte unter laufendem Passagier- und Flugbetrieb realisiert werden müssen, zu starken Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Projekten. Durch die dadurch entstehende Komplexität können die Prozesse der einzelnen Projekte nicht mehr singulär, sondern immer nur als Ganzes betrachtet werden. Dies führt zu überdurchschnittlich hohen organisatorischen Anforderungen über den gesamten Zeitverlauf der anstehenden Planungs- und Bautätigkeiten.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, hat der Flughafen Hamburg die Projekte in einem Bauprogramm mit dem Titel „HAM NEXT“ gebündelt. Mit dieser zentralen Projektorganisation wird eine ganzheitliche Steuerung und Koordination der verschiedenen Projekte gewährleistet.
Als einen der ersten Bausteine im Programm HAM NEXT beabsichtigt die Flughafen Hamburg GmbH im südlichen Flughafenbereich den Neubau eines Luftfrachtzentrums (LFZ). Die geplante Fläche des LFZ beträgt ca. 20 000 m² BGF. Neben dem eigentlichen LFZ sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Verkehrswege, der Erschließung und damit verbundenen Ingenieurbauwerken notwendig, u.a.:
— land- und luftseitige Verkehrswege, Umfahrungen, Stellplätze etc,
— Unterführung der Straße „Weg beim Jäger“,
— Rampen,
— Stützbauwerke und Geländeabfangungen,
— Medienver- und Entsorgungsanlagen,
— Entwässerungsanlagen,
— Beleuchtungsanlagen,
— Einfriedung.
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen im Bereich Tiefbau auf Basis der geltenden HOAI.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-22 Auftragsbekanntmachung
2012-10-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt einen Generalplaner für den Bereich Tiefbau mit folgenden Leistungsbildern zu beauftragen:— Objektplanung bei Ingenieurbauwerke, gem. HOAI § 40 ff,— Objektplanung bei Verkehrsanlagen, gem. HOAI § 44 ff,— Objektplanung für Freianlagen, gem. HOAI § 37 ff,— Fachplanung Tragwerksplanung, gem. HOAI § 48 ff,— Fachplanung Technische Ausrüstung, gem. HOAI § 51 ff,— Leistungen der örtlichen Bauüberwachung.Die detaillierte Leistungsbeschreibung incl. einer in 2009 erstellten Machbarkeitsstudie wird den ausgewählten Bietern mit den Vergabeunterlagen übersandt.Der Gesamtkostenrahmen für den Neubau des LFZ beträgt brutto 35 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) incl. Ingenieur- und Verkehrsbaubauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen für den Tiefbauanteil beträgt hiervon netto ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).Die Fertigstellung incl. Inbetriebnahme soll Ende 2014 erfolgen.Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise:— Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4),— Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 5),— Stufe 3 (HOAI-Leistungsphase 6 bis 7,— Stufe 4 (HOAI-Leistungsphase 8),— Stufe 5 (HOAI-Leistungsphase 9).Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Generalplanungsleistungen für den Bereich Hochbau ausgeschrieben. Bewerbungen für beide Vergabeverfahren sind grundsätzlich zugelassen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf, Flughafenstr. 1-3, 22335 Hamburg
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: hjahnke@ham.airport.de 📧
Fax: +49 405075-1238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 249-406643
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.2 c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Auf die Beschränkung zur Referenzdarstellung nach Ziffer III. 2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung. cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform unter Verwendung des nachfolgend dargestellten Bewerbungsbogens und zusätzlich auf Datenträger im pdf-Format bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren Neubau des Luftfrachtzentrums, hier Tiefbau – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO vollständig fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auf für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Erklärungen und Angaben führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze (nachfolgend cc)) Abwertungen zur Folge. bb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen sowie auf den Nachweis der grundsätzlichen Eignung Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben nach § 19 Abs. 3 SektVO) inhaltlich darauf hin prüfen, ob die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen eingehalten werden. Teilnahmeanträge, die die dort genannten Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen definiert wurden – bei denen die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. cc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 8 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen: — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 c, wobei hiervon auf die Bewertung des Gesamtprojektleiters 200 Punkte, und auf die Bewertung des weiteren Personals jeweils 150 Punkte entfallen, — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 d, wobei die Punkteaufteilung wie folgt vorgenommen wird: wobei hiervon auf die Bewertung des Referenzprojektes Generalplanung 200 Punkte und auf die Bewertung der weiteren Referenzprojekte jeweils 100 Punkte entfallen. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Angaben der Bewerber nach Ziffer III.2.3 c) und III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung voranstehender Angaben der Bewerber benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach Ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 12.1.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 10 Jahre ein Programm zur Optimierung der Flughafeninfrastruktur umzusetzen. Dieses Optimierungsprogramm setzt sich aus verschiedenen Teilprogrammen und Einzelprojekten zusammen. Dabei handelt es sich sowohl um Hoch- und Tiefbauten als auch um Neubauten und Sanierungen.
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Durch seine Lage nahe an der Stadt ist der Flughafen Hamburg mittlerweile in seinen Flächen stark begrenzt. Die beengten Verhältnisse führen gemeinsam mit der Tatsache, dass die meisten Projekte unter laufendem Passagier- und Flugbetrieb realisiert werden müssen, zu starken Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Projekten. Durch die dadurch entstehende Komplexität können die Prozesse der einzelnen Projekte nicht mehr singulär, sondern immer nur als Ganzes betrachtet werden. Dies führt zu überdurchschnittlich hohen organisatorischen Anforderungen über den gesamten Zeitverlauf der anstehenden Planungs- und Bautätigkeiten.
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Um diese Herausforderungen zu bewältigen, hat der Flughafen Hamburg die Projekte in einem Bauprogramm mit dem Titel „HAM NEXT“ gebündelt. Mit dieser zentralen Projektorganisation wird eine ganzheitliche Steuerung und Koordination der verschiedenen Projekte gewährleistet.
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Als einen der ersten Bausteine im Programm HAM NEXT beabsichtigt die Flughafen Hamburg GmbH im südlichen Flughafenbereich den Neubau eines Luftfrachtzentrums (LFZ). Die geplante Fläche des LFZ beträgt ca. 20 000 m² BGF. Neben dem eigentlichen LFZ sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Verkehrswege, der Erschließung und damit verbundenen Ingenieurbauwerken notwendig, u.a.:
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— land- und luftseitige Verkehrswege, Umfahrungen, Stellplätze etc,
— Unterführung der Straße „Weg beim Jäger“,
— Rampen,
— Stützbauwerke und Geländeabfangungen,
— Medienver- und Entsorgungsanlagen,
— Entwässerungsanlagen,
— Beleuchtungsanlagen,
— Einfriedung.
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen im Bereich Tiefbau auf Basis der geltenden HOAI.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Es ist beabsichtigt einen Generalplaner für den Bereich Tiefbau mit folgenden Leistungsbildern zu beauftragen:
— Objektplanung bei Ingenieurbauwerke, gem. HOAI § 40 ff,
— Objektplanung bei Verkehrsanlagen, gem. HOAI § 44 ff,
— Objektplanung für Freianlagen, gem. HOAI § 37 ff,
— Fachplanung Tragwerksplanung, gem. HOAI § 48 ff,
— Fachplanung Technische Ausrüstung, gem. HOAI § 51 ff,
— Leistungen der örtlichen Bauüberwachung.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung incl. einer in 2009 erstellten Machbarkeitsstudie wird den ausgewählten Bietern mit den Vergabeunterlagen übersandt.
Der Gesamtkostenrahmen für den Neubau des LFZ beträgt brutto 35 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) incl. Ingenieur- und Verkehrsbaubauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen für den Tiefbauanteil beträgt hiervon netto ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).
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Die Fertigstellung incl. Inbetriebnahme soll Ende 2014 erfolgen.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise:
— Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4),
— Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 5),
— Stufe 3 (HOAI-Leistungsphase 6 bis 7,
— Stufe 4 (HOAI-Leistungsphase 8),
— Stufe 5 (HOAI-Leistungsphase 9).
Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Generalplanungsleistungen für den Bereich Hochbau ausgeschrieben. Bewerbungen für beide Vergabeverfahren sind grundsätzlich zugelassen.
Beschreibung der Optionen:
Abrufoption für die jeweils nachfolgenden Beauftragungsblöcke (HOAI-Leistungsphasen) siehe oben Ziffer II.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung.
Referenznummer: 111101477 LFZ-Tiefbau-Planer
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IA01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE600.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3.a) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht ausreichen.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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c) Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand Ingenieur / Architekt siehe nachfolgend Ziffer III.3.1.
d) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/ konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/ konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2008, 2009, 2010).
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Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare _Leistungen darf in den einzelnen Leistungsbereichen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen (netto) nicht unterschreiten:
— Ingenieurbauwerke (IBW) 3 000 000 EUR/Jahr,
— Verkehrsanlagen (VA) 1 500 000 EUR/Jahr,
— Tragwerksplanung (TWP) 1 500 000 EUR/Jahr.
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen;
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009, 2010) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
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c) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal (Gesamtprojektleiter/in, Stellvertreter/in, Projektleiter Tragwerksplanung) dargestellt ist mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung von jeweils zwei persönlichen Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
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d) Angaben zu vier realisierten Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung, Speditions- oder Frachtgebäude sowie Funktionsgebäude mit nach Art der Nutzung und der Komplexität vergleichbaren Anforderungen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
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Projektbezeichnung, Ort.
Kurzbeschreibung.
Auftraggeber (Bauherr).
Ansprechpartner beim Auftraggeber (Bauherrn).
Zeitraum der Projektbearbeitung.
Baukosten netto EUR (200 – 600 gem. DIN 276).
Aktualität des Bauvorhabens.
Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subplanern oder in Kooperation mit Anderen Planungs-/Ingenieurbüros erbracht wurden, ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Technische und organisatorische Projektkomplexität.
Projektbeschreibung.
Einzelheiten zur Darstellung der Referenzen sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen, vgl. Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern (z. B. gemäß § 10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu Referenzobjekten ersetzen.
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Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal 4 Referenzen gewertet. Daher sind maximal 4 Referenzen anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind von der Bewerbergemeinschaft insgesamt maximal 4 Referenzen anzugeben; d.h. nicht maximal 4 Referenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Für die geforderten Referenzangaben ist der beim Auftraggeber anzufordernde Bewerbungsbogen (zu verwenden und unter Beachtung dessen Maßgaben auszufüllen).
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Da nur maximal 4 Referenzen gewertet werden, sind die Seiten des Bewerbungsbogens (für weitere Referenzen) nicht zu vervielfältigen. Darüber hinaus gehende zusätzliche Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder insonstigen zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
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Als Bewerber sind ferner natürliche Personen zugelassen, welche die Berufsqualifikation des Architekten ausüben und nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekten tätig zu werden.
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Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Herrn Jahnke
Internetadresse: www.ham.airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuer Wall 88
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie oben Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2011/S 249-406643 (2011-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstr. 1 - 3
Kontakt
Fax: +49 4050751238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 196-322136
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 249-406643
ABl. S-Ausgabe: 196
Quelle: OJS 2012/S 196-322136 (2012-10-08)