Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Vorlage von Eignungsnachweisen für Unterauftragnehmer und die verbindliche schriftliche Erklärung der/des Unternehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern.