6-streifiger Ausbau der BAB 6 im Abschnitt 4 "Kupferzell - Illshofen/Wolpertshausen", Bau-Km 673,5 - 684,2 (Vollausbau)

Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Straßenplanung

Darstellung des Vorhabens:
Das Land Baden-Württemberg plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zwischen Kupferzell und Ilshofen/Wolpertshausen. Ziel ist es, unter Abwägung aller relevanten Kriterien ein Konzept für einen 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 6 zu erarbeiten und in Text und Plan darzustellen. Hierzu ist ein genehmigungsfähiger RE-Entwurf entsprechend der derzeit gültigen Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE) zu erstellen.
Straßenbauliche Beschreibung:
Die Gesamtlänge der Planungsstrecke beträgt ca. 10,7 km.
Beginn der Planungsstrecke: BAB-km ca. 673,5 (nach AS Kupferzell).
Ende der Planungsstrecke: BAB-km ca. 684,2 (vor AS Ilshofen/ Wolpertshausen).
Varianten:
Hinsichtlich der Varianten wird grundsätzlich zwischen einem symmetrischen und einem asymmetrischen Ausbau unterschieden. Es sind vier mögliche Ausbauvarianten /-alternativen für den geplanten sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 6 zu untersuchen (symmetrischer Ausbau, asymmetrischer Ausbau Nord, asymmetrischer Ausbau Süd, Kombination sym.- und asymmetrisch Nord/Süd Ausbau).
Planerische Beschreibung:
a) Für den sechsstreifigen Ausbau der A6 ist die Objektplanung der Verkehrsanlagen gemäß HOAI durchzuführen. Zusätzlich ist die Objektplanung der Ingenieurbauwerke für die Lärm- und Entwässerungseinrichtungen zu erbringen,
b) Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen mehrerer Stufen. Zunächst soll die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-2 HOAI) beauftragt werden. Eine Übertragung der Leistungsphasen 3-4 ist beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht,
c) Die Entwurfselemente sind entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) anzupassen,
d) Der sechsstreifige Autobahnausbau ist als Vollausbau vorzusehen,
e) Die vorhandenen Parkplätze und Rastanlagen sind nicht Gegenstand der Bearbeitung, die Ein- und Ausfahrten sind entsprechend an die neue Trassenführung der A 6 anzupassen.
Die vorhandenen Anschlussstellen sind zu überplanen.
f) Die Lärmschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen und topografischen Randbedingungen bei der Planung zu berücksichtigen,
g) Vorhandene Zwangspunkte wie z.B. die Anschlüsse an die vorhandene bzw. neu geplante Trassenführung sowie die vorhandenen Brückenbauwerke (die grundsätzlich zu erneuern sind (einzige Ausnahme ist die Kochertalbrücke) sind bei der Planung einzubeziehen,
h) Die entwässerungstechnischen Belange sind bei der Planung zu überprüfen und an den Bestand anzupassen (ggf. sind diese bei Bedarf neu zu konzipieren),
i) Das Bauvorhaben muss unter laufendem Verkehr realisiert werden, hierzu ist die Realisierbarkeit aller für den Bau entscheidenden Maßnahmen (Ausbaustufen, Anzahl der Fahrspuren etc.) bei der Planung zu berücksichtigen, zu prüfen und nachzuweisen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung erhalten Sie mit den Bewerbungsunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-19.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-19 Auftragsbekanntmachung
2011-10-14 Ergänzende Angaben
2012-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge