600116014 - Neubau Zahn-, Mund- und Kieferklinik, Universitätsmedizin Mainz
Im Südwesten der Universitätsmedizin soll auf dem Gelände des Gebäudes 106 sowie dem Parkplatz zwischen den Gebäuden 109 (Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin) und 102 (Hals-, Nasen-, Ohrenklinik und Poliklinik, AUgenklinik und Poliklinik, Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauenkrankheiten) quasi als Erweiterung zum bestehenden Gebäude 102, der Neubau einer Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde entstehen.
Dieser Neubau soll durch seinen Entwurf zudem eine oberirdische Verbindung zwischen dem Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin und der Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und Frauenkrankheiten erreichen.
Im Zuge des Neubaus ist einzuplanen, dass gegebenenfalls Teilbereiche des Raumprogramms als Erweiterung am und im Gebäude 102 vorgesehen werden. Neben der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZMK) ist die Integration einer zahnärztlichen Notfallaufnahme in einem ambulanten OP-Zentrum mit in die Planung aufzunehmen.
Der Neubau Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat ein Raumprogramm von cs. 7 900 m² Hauptnutzfläche (NF 1-6 DIN 277). In diesem Raumprogramm sind u.a. auch eine OP-Erweiterung sowie Hör- und Phantomsäle enthalten.
Die HU-Bau ist bis 22. Dezember 2011 fertigzustellen.
Es ist beabsichtigt im Zuge des VOF-Verfahrens von den Bewerbern der engeren Wahl einen Stegreifentwurf für die Bauaufgabe mit folgenden Leistungen abzufordern:
— Ein Massenmodell, Mst: 1:500,
— Ein Schwarzplan der Gesamtanlage der Universitätsmedizin, Mst: 1:2000,
— Ein konzeptioneller Grundriss Erdgeschoss und Obergeschoss, Mst: 1:200,
— Darstellung eines schematischen Gebäudeabschnittes, Mst: 1:200,
— einer Fassadendarstellung, Mst: 1:200,
— sowie einen Erläuterungsbericht (max. eine DIN A4-Seite bezüglich des Gebäudeentwurfes sowie des Städtebaulichen Gesamtkonzeptes).
Für den Stegreifentwurf wird die Zeit von 2 Wochen gewährt. Eine Vergütung findet pauschal mit 7 000,00 EUR brutto statt.
Das Honorar des ausgewählten Auftragnehmers wird um die Vergütung des Stegreifentwurfes gemindert.
Zur Realisierung der vorgesehenen Maßnahme ist beabsichtigt die Leistungen an einen Generalplaner / eine Arbeitsgemeinschaft aus folgenden Fachdisziplinen / Losen zu vergeben:
Los 1 Gebäude- und Raumbildende Ausbauten § 33 HOAI (federführend), Thermische Bauphysik gem. Anlage.
1.2. zu § 3 Abs. 1 HOAI
Lphen 2-9, Lph 7 teilweise.
Los 2 Technische Ausrüstung inkl. nichtöffentlicher Erschließung, Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, medizinische Gase, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechn. Anlagen, Gebäudeautomation inkl. GLT § 53 HOAI, Lph. 2-9, Lph 7 teilweise.
Los 3 Technische Ausrüstung inkl. nichtöffentlicher Erschließung, Starkstromanlagen, Fernmelde- und IT- technische Anlagen, Aufzugs- und Fördertechnik, § 53 HOAI, Lph. 2-9, Lph 7 teilweise.
Los 4 Nutzungsspezifische Anlagen, Medizin- und Labortechnik § 53 HOAI, Lph. 2-9, Lph 7 teilweise.
Los 5 Tragwerksplanung § 49 HOAI, Lph. 1-6.
Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein vom AG zur Verfügung gestelltes Baubüro ausreichend zu besetzen.
Zunächst werden je Los nur die Leistungen zur HU-Bau beauftragt. Es ist beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-13.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-05-13
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Auftragsbekanntmachung
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