A0001/11 - Neubau Schwimmhalle Dresden Bühlau
Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt, das derzeit ungenutzte Betriebsgelände des ehemaligen Straßenbahnhofs Bühlau als einen kombinierten Standort für den Gemeinbedarf zukunftsorientiert und nachhaltig zu entwickeln und mit einer Schwimmhalle neu zu bebauen. Anlass und Zielsetzung sind zum einen die effektive Versorgung der Bevölkerung mit den entsprechenden Einrichtungen des Gemeinbedarfs des Eingemeindungsgebietes Schönfeld-Weißig sowie im Bereich des östlichen Stadtgebietes von Dresden. Zum anderen dient das Projekt der geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung einer inneren Stadt- und Quartiersstruktur in Dresden-Bühlau mit überwiegender Wohnbebauung sowie der Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Verkehrsfläche (Betriebshof der Dresdner Verkehrsbetriebe AG). Das Schwimmhallenprojekt basiert auf der Beschlussempfehlung des Ortschaftsrates Schönfeld-Weißig vom 9.8.2010 und dem Stadtratsbeschluss V0671/10 (SR/019/2010) vom 30.9.2010 zum Bebauungsplan Nr. 322, Dresden-Bühlau Nr. 7, Schwimmhalle Bühlau mit Abwägungsbeschluss, Satzungsbeschluss und Billigung der Begründung. Die vorbenannte Beschlussfassung entspricht den Vereinbarungen aus dem Eingemeindungsvertrag mit Schönfeld-Weißig vom 2.9./4.9.1998. Entsprechend der projektpolitischen Zielsetzung und der im Zusammenhang mit der Bedarfsermittlung durchgeführten Kostenrahmenermittlung wird für Planung und Bau der Schwimmhalle Bühlau ein Bruttokostenrahmen von 6 085 000 EUR für die Kostengruppen 300, 400 und 600 gemäß DIN 276-1 (Kostenstand 2010) als zwingend einzuhaltende Kostenvorgabe festgelegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-04-11
|
Auftragsbekanntmachung
|
2011-11-04
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|