Die Rems-Murr-Kliniken beschaffen für den Krankenhausneubau in Winnenden u.a. den Aufbau eines Datennetzwerks (LAN und WLAN). Die Leistung umfasst die Beschaffung der Netzwerkkomponenten, die Ausarbeitung des Netzwerkdesign, die Konfiguration sowie die Wartung des kompletten Datennetzwerks auf Basis eines EBV-IT Sysetmliefervertrag. Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung des nachfolgend beschriebenen Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und, soweit nachfolgend vereinbart, der Systemservice. Mit der Beschaffung der aktiven Komponenten soll eine Switching-Plattform aufgebaut werden, welche zum einen 100/1 000/10 000-Mbps-Ethernet-Schnittstellen zur Verfügung stellt, darüber hinaus auch mit ihrer modularen Architektur die notwendige Skalierbarkeit, Flexibilität und Redundanz für den Aufbau eines sicheren und wirtschaftlichen Netzwerks schafft. Dies wird zusätzlich durch die Installation einer flächendeckenden Wireless-LAN-Infrastruktur unterstrichen. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die Projektleitung, den Systemservice nach Lieferung, und Schulungsleistungen sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems auf der Grundlage einer technischen Spezifikation, die in einem gemeinsamen Workshop zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt wird. Der Auftragnehmer dokumentiert die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops und den Konfigurationsstand des betriebsbereit konfigurierten Systems. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag. Mit der Leistung ist spätestens 12 Werktage nach Beauftragung zu Beginnen. Die Lieferung endet am 6.9.2012. Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung werden für 36 Monate beauftragt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Menge oder Umfang:
Core-Switche: 2 Stk.Netzwerkswitche: ca. 100 Stk.WLAN-Access-Points: ca. 450 Stk.WLAN-Controller: 2 Stk.NAC-Appliance und Managementsoftware.Patchverbindungen Kupfer- und LWL.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Winnender Str. 27, RMK Neubau
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken-neubau.de🌏
E-Mail: vergabeneubau@khrmk.de📧
Telefon: +49 715150062141📞
Fax: +49 715150062105 📠
Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen".
(1) Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter zwingender Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulare des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren,
(3) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer zu bestimmen den Nachfrist nachgefordertwerden,
(4) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, in der:
(a) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
(c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und;
(d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführenzu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(6) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen,
(7) Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
(1) Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter zwingender Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulare des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren,
(3) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer zu bestimmen den Nachfrist nachgefordertwerden,
(4) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, in der:
(a) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
(c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und;
(d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführenzu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(6) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen,
(7) Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Kliniken beschaffen für den Krankenhausneubau in Winnenden u.a. den Aufbau eines Datennetzwerks (LAN und WLAN). Die Leistung umfasst die Beschaffung der Netzwerkkomponenten, die Ausarbeitung des Netzwerkdesign, die Konfiguration sowie die Wartung des kompletten Datennetzwerks auf Basis eines EBV-IT Sysetmliefervertrag.
Die Rems-Murr-Kliniken beschaffen für den Krankenhausneubau in Winnenden u.a. den Aufbau eines Datennetzwerks (LAN und WLAN). Die Leistung umfasst die Beschaffung der Netzwerkkomponenten, die Ausarbeitung des Netzwerkdesign, die Konfiguration sowie die Wartung des kompletten Datennetzwerks auf Basis eines EBV-IT Sysetmliefervertrag.
Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung des nachfolgend beschriebenen Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und, soweit nachfolgend vereinbart, der Systemservice.
Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung des nachfolgend beschriebenen Systems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft durch den Auftragnehmer, auf der Grundlage eines Kaufvertrages und, soweit nachfolgend vereinbart, der Systemservice.
Mit der Beschaffung der aktiven Komponenten soll eine Switching-Plattform aufgebaut werden, welche zum einen 100/1 000/10 000-Mbps-Ethernet-Schnittstellen zur Verfügung stellt, darüber hinaus auch mit ihrer modularen Architektur die notwendige Skalierbarkeit, Flexibilität und Redundanz für den Aufbau eines sicheren und wirtschaftlichen Netzwerks schafft. Dies wird zusätzlich durch die Installation einer flächendeckenden Wireless-LAN-Infrastruktur unterstrichen. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die Projektleitung, den Systemservice nach Lieferung, und Schulungsleistungen sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems auf der Grundlage einer technischen Spezifikation, die in einem gemeinsamen Workshop zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt wird. Der Auftragnehmer dokumentiert die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops und den Konfigurationsstand des betriebsbereit konfigurierten Systems. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag.
Mit der Beschaffung der aktiven Komponenten soll eine Switching-Plattform aufgebaut werden, welche zum einen 100/1 000/10 000-Mbps-Ethernet-Schnittstellen zur Verfügung stellt, darüber hinaus auch mit ihrer modularen Architektur die notwendige Skalierbarkeit, Flexibilität und Redundanz für den Aufbau eines sicheren und wirtschaftlichen Netzwerks schafft. Dies wird zusätzlich durch die Installation einer flächendeckenden Wireless-LAN-Infrastruktur unterstrichen. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die Projektleitung, den Systemservice nach Lieferung, und Schulungsleistungen sowie die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Systems auf der Grundlage einer technischen Spezifikation, die in einem gemeinsamen Workshop zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt wird. Der Auftragnehmer dokumentiert die Ergebnisse des gemeinsamen Workshops und den Konfigurationsstand des betriebsbereit konfigurierten Systems. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrag.
Mit der Leistung ist spätestens 12 Werktage nach Beauftragung zu Beginnen. Die Lieferung endet am 6.9.2012. Systemservice und sonstige Leistungen nach der Systemlieferung werden für 36 Monate beauftragt.
Menge oder Umfang:
Core-Switche: 2 Stk.
Netzwerkswitche: ca. 100 Stk.
WLAN-Access-Points: ca. 450 Stk.
WLAN-Controller: 2 Stk.
NAC-Appliance und Managementsoftware.
Patchverbindungen Kupfer- und LWL.
Referenznummer: A411.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Eigenerklärung darüber, dass:
(1.1) eine Eintragung in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw.die entsprechende Eintragung im Sitz eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union vorliegt sowie,
(1.2) durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach:
(1.2.1) Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie,
(1.2.2) durch eine kurze Unternehmensbeschreibung einschließlich:
(1.2.2.1) der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten und,
(1.2.2.2) des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit derzu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2.) Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach Name des Unternehmens, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer sowie durch eine kurze Unternehmensbeschreibung einschließlich der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten,
3.) Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen. Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
3.) Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen); § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen); § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland); § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen. Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zu zurechnen ist, nicht wegen Verstoßesgegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),
— § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen),
— § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder,
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oderin deren Auftrag verwaltet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oderin deren Auftrag verwaltet werden.
3. Eigenerklärung darüber:
(3.1) dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
(3.2) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,
(3.3) dass der Bieter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieterin Frage stellt,
(3.4) dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie,
(3.5) dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(4) Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. aktive Netzwerkkomponenten ("Referenzen") durch Angabe (4.1) des Namens und der Art des Auftraggebers, (4.2) eines Ansprechpart-ners, (4.3) des Ausführungszeitraumes, (4.4) des Auftragswertes der er-brachten Leistung, (4.5) die erbrachte Leistung muss als Mindestanforde-rung haben (4.5.1.) Installation von mindestens 1 500 aktive Netzwerkports oder Erweiterung auf mindestens 1 500 aktive Netzwerkports sowie Konfi-guration und Inbetriebnahme (4.5.2.) Installation von mindestens 100 WLAN-Access-Points oder Erweiterung auf mindestens 100 WLAN-Access-Points sowie Konfiguration und Inbetriebnahme (4.5.3) die erbrachte Leistung des Systemservices bezogen auf core switche und Managementsys-tem muss mindestens den Leistungsumfang Service- und Reaktionszeiten:- 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, an Werktagen, Sonn- und Feiertagen (7x24x365) - Reaktionszeit 0,5 Std, Wiederherstellzeit 4 Std, umfasst haben.
(4) Eigenerklärung über die von dem Bieter ausgeführten Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. aktive Netzwerkkomponenten ("Referenzen") durch Angabe (4.1) des Namens und der Art des Auftraggebers, (4.2) eines Ansprechpart-ners, (4.3) des Ausführungszeitraumes, (4.4) des Auftragswertes der er-brachten Leistung, (4.5) die erbrachte Leistung muss als Mindestanforde-rung haben (4.5.1.) Installation von mindestens 1 500 aktive Netzwerkports oder Erweiterung auf mindestens 1 500 aktive Netzwerkports sowie Konfi-guration und Inbetriebnahme (4.5.2.) Installation von mindestens 100 WLAN-Access-Points oder Erweiterung auf mindestens 100 WLAN-Access-Points sowie Konfiguration und Inbetriebnahme (4.5.3) die erbrachte Leistung des Systemservices bezogen auf core switche und Managementsys-tem muss mindestens den Leistungsumfang Service- und Reaktionszeiten:- 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, an Werktagen, Sonn- und Feiertagen (7x24x365) - Reaktionszeit 0,5 Std, Wiederherstellzeit 4 Std, umfasst haben.
Es muss mindestens eine Referenz vollständig nachgewiesen werden. Bei mindestens einer Referenz muss der Auftraggeber zusätzlich ein Krankenhaus (privat oder öffentlich) gewesen sein.
Es können max. 3 Referenzen angegeben werden.
Mindeststandards:
Es muss mindestens eine Referenz vollständig nachgewiesen werden. Bei mindestens einer Referenz muss der Auftraggeber zusätzlich ein Krankenhaus (privat oder öffentlich) gewesen sein.
Es können max. 3 Referenzen angegeben werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vergl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vergl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtemVertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-05 📅
Öffnungsort: Rems-Murr-Klinik, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Rems-Murr-Klinik, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Frau Ute Beckmann LL.M.
Name: subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Frank Seifert
Telefon: +49 22198578-33📞
Fax: +49 22198578-66 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E11646728🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A411.1
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen".
(1) Die geforderten Eigenerklärungen sind vom Bieter unter zwingender Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Eignungsformulare des Auftraggebers mit dem Angebot vorzulegen,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren,
(2) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Abschnitt IV.3.4)) dem Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen - vorbehaltlich Nummer (3) - grundsätzlich zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren,
(3) Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können ausnahmsweise bis zum Ablauf einer zu bestimmen den Nachfrist nachgefordertwerden,
(4) Eine Bietergemeinschaft muss ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe) eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abgeben, in der:
(a) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist;
(c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und;
(d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführenzu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(5) Beabsichtigt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführenzu lassen, muss er bzw. sie in seinem bzw. ihrem Angebot (spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für die Angebotsabgabe), Art und Umfang der Leistungen dieser anderen Unternehmen angeben,
(6) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Angebote sind nicht zugelassen,
(7) Die Angebote werden nicht an die Bieter zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 225-365306 (2011-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Textcomputer
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textcomputer📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Winnender Str. 27, z.H. Frau Ute Beckmann LL.M. RMK Neubau
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-29 📅
Name: Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG
Postanschrift: Siemensallee 84
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,