Abbruch, Erweiterung, Sanierung Graf-Stauffenberg-Gymnasium, Flörsheim; Brandschutztüren, Bauabschnitt 1 + 2

Der Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft

Brandschutztüren Bauabschnitt 1 + 2.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-15 Auftragsbekanntmachung
2011-04-21 Ergänzende Angaben
2012-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Menge oder Umfang:
Verglaste Stahlrahmen Brandschutz-Türelemente:— Türelemente als T90-RS, T30-RS und RS Stahlrahmen-Türelemente: 19 Stück,— Brandschutztüren 1-flg.: 27 Stück,— Brandschutzrtüren 2-flg.: 6 Stück,— Schallschutztüren: 65 Stück,— Sonstige Türen: 51 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.mtk.org 🌏
E-Mail: adrian.rostek@mtk.org 📧
Telefon: +49 6192201-1785 📞
Fax: +49 6192201-1720 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 78-127906
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Nachr. V-Nr/AKZ: GSG-14/2011. Nachr. HAD-Ref.: 2812/60. Nachr. V-Nr/AKZ: GSG-14/2011.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Brandschutztüren Bauabschnitt 1 + 2.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 1.
Kurze Beschreibung: Verglaste Stahlrahmen Brandschutz-Türelemente.
Menge oder Umfang: T90-RS, T30-RS und RS: 8 Stück.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 2.
Menge oder Umfang: T90-RS, T30-RS und RS: 11 Stück.
Verglaste Stahlrahmen Brandschutz-Türelemente:
— Türelemente als T90-RS, T30-RS und RS Stahlrahmen-Türelemente: 19 Stück,
— Brandschutztüren 1-flg.: 27 Stück,
— Brandschutzrtüren 2-flg.: 6 Stück,
— Schallschutztüren: 65 Stück,
— Sonstige Türen: 51 Stück.
Referenznummer: GSG-14/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bürgermeister-Lauck-Straße 24, 65439 Flörsheim, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis/oder andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist über die Homepage des Main-Taunus-Kreises www.mtk.org unter der Rubrik "Ausschreibungen" zum download eingestellt. URL: http://www.mtk.org/cps/rde/xbcr/mtk_internet/124_FormblattEigenerklaerungZurEignung_VHB2008Mai2010(1).pdf.
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Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 ? wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis/oder andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist über die Homepage des Main-Taunus-Kreises www.mtk.org unter der Rubrik "Ausschreibungen" zum download eingestellt. URL: http://www.mtk.org/cps/rde/xbcr/mtk_internet/124_FormblattEigenerklaerungZurEignung_VHB2008Mai2010(1).pdf.
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Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der Eignung kann durch anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR/Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V., Präqualifikationsverzeichnis/oder andere gleichwertige Präqualifizierungen) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) vorzulegen. Das Formblatt 124 ist über die Homepage des Main-Taunus-Kreises www.mtk.org unter der Rubrik "Ausschreibungen" zum download eingestellt. URL: http://www.mtk.org/cps/rde/xbcr/mtk_internet/124_FormblattEigenerklaerungZurEignung_VHB2008Mai2010(1).pdf.
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Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen das Formblatt 236 EG (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (sofern die Auftragssumme mindestens 250 000,00 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt). Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird. Art der Sicherheit: Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
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Sicherheitsleistung durch Bürgschaft: Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt 421, - die Mängelansprüche das Formblatt 422, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt 423.
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Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungs-wesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle". Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 16 VOB/B. Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. Überzahlungen: Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter: Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungscheck unter Angabe des Kassenzeichens: 11 - 014.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-07-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-06-01 📅
Öffnungsort: Main-Taunus-Kreis, Am Kreishaus 1-5, Raum 3.101, 65719 Hofheim, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Main-Taunus-Kreis, Am Kreishaus 1-5, Raum 3.101, 65719 Hofheim, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft
Kontakt
Kontaktperson: Adrian Rostek
Adresse des Käuferprofils: http://www.mtk.org 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-10-03 📅
Datum des Endes: 2011-10-28 📅
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2012-03-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GSG-14/2011
Zusätzliche Informationen
Nachr. V-Nr/AKZ: GSG-14/2011.
Nachr. HAD-Ref.: 2812/60.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten) / 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1)). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.1)) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergeht demnach eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). !!! Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens acht Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB) !!!
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Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101a GWB Abs. 1 per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Gemäß § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat (§ 101b Abs. 1 Nr. 1 GWB) oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB).
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Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2011/S 078-127906 (2011-04-15)
Ergänzende Angaben (2011-04-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 80-130772
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 78-127906
ABl. S-Ausgabe: 80
Quelle: OJS 2011/S 080-130772 (2011-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 69-112911
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Nachr. V-Nr/AKZ: GSG-14/2011. Nachr. HAD-Ref. : 2812/172. Nachr. V-Nr/AKZ : GSG-14/2011.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100 %)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-07-08 📅
Name: Metallbau leue & Nieburg GmbH
Postanschrift: An der breiten Gehre 31
Postort: Gardelegen
Postleitzahl: 39638
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Quelle: OJS 2012/S 069-112911 (2012-04-02)