Abfalllogistik- und Entsorgungsdienstleistungen für den Flughafen Berlin Brandenburg BER

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die innerbetriebliche Logistik und die externe Entsorgung der am Flughafen Berlin Brandenburg anfallenden und der Benutzungspflicht des geplanten Abfalllogistik- und Entsorgungssystems unterliegenden nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle.
Der Auftragnehmer soll dabei als Generalbetreiber agieren und das geplante Abfalllogistik- und Entsorgungssystem ganzheitlich umsetzen. Zum zukünftigen Leistungsumfang des Generalbetreibers gehören daher sowohl das Management als auch die operativen Leistungen der Abfalllogistik auf dem Flughafengelände und die externe Entsorgung der Abfälle. Die Planung und Umsetzung der notwendigen Investitionen in die technische Ausrüstung (z. B. Wiegeschleusen, Container, etc.) soll ebenfalls durch den Generalbetreiber erfolgen.
Mit dem geplanten Abfalllogistik- und Entsorgungssystem sollen durch den zukünftigen Auftragnehmer folgende systemische Ansätze realisiert werden:
— hinsichtlich der Fraktionszahl differenzierte Erfassung der Abfälle in den einzelnen Flughafenbereichen,
— Zusammenführung von Abfall-Kleinmengen auf dem Flughafengelände und Bereitstellung der Abfälle zur Entsorgung in Großbehältern,
— weitestgehende mengenmäßige Erfassung und Verursacherzuordnung aller Abfälle,
— Minimierung bzw. weitestgehender Verzicht auf Umleervorgänge auf dem Flughafengelände (insbesondere im Vorfeldbereich).
Die auf dem Flughafengelände anfallenden Abfälle sollen dabei in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem erfasst, zur externen Entsorgung bereitgestellt und anschließend in entsprechend zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Alle regelmäßig und in größeren Mengen anfallenden Abfälle sollen erzeugernah über ein Holsystem erfasst werden, alle in Kleinmengen bzw. nur sporadisch anfallenden Abfälle sollen durch den Abfallerzeuger im Rahmen einen Bringsystem an zwei definierten zentralen Sammelstellen (Entsorgungshof im Fluggasterminal, Betriebliche Abfallwirtschaft) abgeliefert werden.
Der Leistungsbeginn erfolgt mit der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg BER.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-01-10 Auftragsbekanntmachung
2011-02-02 Ergänzende Angaben
2011-02-04 Ergänzende Angaben
2011-02-09 Ergänzende Angaben
2011-02-17 Ergänzende Angaben
2011-02-23 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Entsprechend den Ergebnissen einer Mengenprognose auf Basis von Kennzahlen vergleichbarer Objekte werden auf dem Flughafen Berlin Brandenburg voraussichtlich folgende Abfallmengen anfallen, die durch den zukünftigen Auftragnehmer zu behandeln und zu entsorgen sind:Nicht gefährliche Abfälle: etwa 3 300 t pro Jahr.Zu den nicht gefährlichen Abfällen zählen insbesondere folgende Fraktionen:AVV-Schlüssel Bezeichnung nach AVV und Erläuterung.20 01 01 bzw.15 01 01 Papier und Pappe bzw. Verpackungen aus Papier und Pappe,15 01 06 gemischte Verpackungen,15 01 07 bzw.20 01 02 Glas bzw. Verpackungen aus Glas,20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle,20 01 03 Abfall zur Verwertung,20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung,15 01 02 bzw.20 01 39 Verpackungen aus Kunststoff bzw. Kunststoffe,15 01 03 bzw.20 01 38 Verpackungen aus Holz bzw. unbehandeltes Holz,20 01 40 Metalle,20 03 03 Straßenkehrricht (aus der Reinigung der Verkehrsflächen),20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle, (Grün- und Pflanzenschnitt),17 09 04 sonstige Bau- und Abbruchabfälle ohne gefährliche Stoffe, (aus baulicher Instandhaltung).Gefährliche Abfälle: etwa 400 t pro Jahr.Zu den gefährlichen Abfällen zählen insbesondere folgende Fraktionen:Kurzbezeichnung.AVV-Obergruppe.Bzw. Schlüssel Bezeichnung nach AVV und Erläuterung.Leuchtstoff- und Energiesparlampen 06 04 04 bzw.20 01 21 quecksilberhaltige Abfälle bzw. Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle.Gummiabrieb 07 02 /07 02 08 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischen Gummi- und Kunstfasern/andere Reaktions- und Destillationsrückstände (derzeitige Einstufung).Altöle 13 01;13 02 Abfälle von Hydraulikölen;Abfälle von Maschinen-, Getriebe und Schmierölen.Ölhaltige Bindemittel 15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.Elektronik-Schrott 16 02 bzw. 20 01 35 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten bzw. gebrauchte elektrische und elektronische Geräte.Altbatterien 16 06 01 bis 03; 20 01 33 Batterien und Akkumulatoren.Sonstige gefährliche Abfälle diverse Diese Fraktion umfasst alle diffus in Klein- und Kleinstmengen anfallenden gefährlichen Abfallarten.Alle vorgenannten Angaben sind unverbindlich, d.h. es besteht kein Recht auf Erteilung der Beauftragung entsprechender Mengen oder Fraktionen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2011-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 7-010520
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Zu III.2): Teilnahmebedingungen: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 4-fach (1 Original und 3 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-321. Auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien (4-fach) aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nichtbearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-321 zu erfolgen. Diese müssen bis spätestens 15 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) vorliegen. Die Antworten auf die Bewerberfragen werden unter Verwendung der Vergabenummer des EU-Amtsblattes auf unserer Internetseite unter folgendem Link- http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html- veröffentlicht. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: — Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)). Stufe 2: — Vorliegen von Ausschlussgründen. Bewerber werden vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht folgende Mindestanforderungen erfüllen: a) Vorlage der Erklärungen gemäß III.2.1) Punkt 3b und 3c; b) Nachweis eines Mindestumsatzes gemäß III.2.2) Punkt 2; c) Nachweis einer Referenz gemäß III.2.3) Punkt 1; d) Nachweis einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß III.2.3) Punkt 9. Bei Fehlen der Erklärung gemäß III.2.1) Punkt 3a behält sich der Auftraggeber im Rahmen einer Einzelfallprüfung ebenfalls den Ausschluss des Bewerbers vor. Stufe 3: — Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit der Bewerber (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Unterlagen und Nachweise bewertet. Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen: a) 175 Punkte bei Nachweis einer Referenz gemäß III.2.3) – Punkt 2; b) 175 Punkte bei Nachweis einer Referenz gemäß III.2.3) – Punkt 3; c) 175 Punkte bei Nachweis einer Referenz gemäß III.2.3) – Punkt 4; d) 175 Punkte bei Nachweis einer Referenz gemäß III.2.3) – Punkt 5; e) maximal 100 Punkte auf die Darstellung des Fuhrparks gemäß III.2.3) – Punkt 6 entsprechend folgenden Abstufungen: — 100 Punkte, sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages über mehr als 25 Wechselcontainerfahrzeuge und mehr als 20 Müllsammelfahrzeuge verfügt und mindestens 50 % der Müllsammelfahrzeuge mit einem Identsystem ausgestattet sind, — 50 Punkte, sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages über mehr als 20 Wechselcontainerfahrzeuge und mehr als 15 Müllsammelfahrzeuge verfügt und mindestens 50 % der Müllsammelfahrzeuge mit einem Identsystem ausgestattet sind, — 25 Punkte, sofern der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages über mehr als 10 Wechselcontainerfahrzeuge und mehr als 10 Müllsammelfahrzeuge verfügt und mindestens 50 % der Müllsammelfahrzeuge mit einem Identsystem ausgestattet sind, — 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zum Fuhrpark gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden. f) maximal 75 Punkte auf die Darstellung und Nachweise zu den eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß III.2.3) - Punkt 7 entsprechend folgenden Abstufungen: — 75 Punkte, sofern der Bewerber eine gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001 nachweist, — 37,5 Punkte, sofern der Bewerber nicht nach DIN ISO 9001 zertifiziert ist, aber Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingeführt hat und diese entsprechend nachvollziehbar darstellt, — 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zur Qualitätssicherung gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden. g) maximal 125 Punkte auf den Nachweis der Erfahrungen und Kompetenzen mit der Benennung des Objektleiters III.2.3) – Punkt 8 entsprechend folgenden Abstufungen: — 125 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in den Bereichen gemäß III.2.3) Punkt 2, 3 und 5 verfügt, — 100 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens 2 Bereichen gemäß III.2.3) Punkt 2 bis 5 verfügt, — 50 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in nur einem Bereich gemäß III.2.3) Punkt 2 bis 5 und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügt, — 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zum Objektleiter gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes voraussichtlich in der 14. KW 2011.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Der zukünftige Auftragnehmer übernimmt die innerbetriebliche Logistik und die externe Entsorgung der am Flughafen Berlin Brandenburg anfallenden und der Benutzungspflicht des geplanten Abfalllogistik- und Entsorgungssystems unterliegenden nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer soll dabei als Generalbetreiber agieren und das geplante Abfalllogistik- und Entsorgungssystem ganzheitlich umsetzen. Zum zukünftigen Leistungsumfang des Generalbetreibers gehören daher sowohl das Management als auch die operativen Leistungen der Abfalllogistik auf dem Flughafengelände und die externe Entsorgung der Abfälle. Die Planung und Umsetzung der notwendigen Investitionen in die technische Ausrüstung (z. B. Wiegeschleusen, Container, etc.) soll ebenfalls durch den Generalbetreiber erfolgen.
Mehr anzeigen
Mit dem geplanten Abfalllogistik- und Entsorgungssystem sollen durch den zukünftigen Auftragnehmer folgende systemische Ansätze realisiert werden:
— hinsichtlich der Fraktionszahl differenzierte Erfassung der Abfälle in den einzelnen Flughafenbereichen,
— Zusammenführung von Abfall-Kleinmengen auf dem Flughafengelände und Bereitstellung der Abfälle zur Entsorgung in Großbehältern,
— weitestgehende mengenmäßige Erfassung und Verursacherzuordnung aller Abfälle,
— Minimierung bzw. weitestgehender Verzicht auf Umleervorgänge auf dem Flughafengelände (insbesondere im Vorfeldbereich).
Die auf dem Flughafengelände anfallenden Abfälle sollen dabei in einer Kombination aus Hol- und Bringsystem erfasst, zur externen Entsorgung bereitgestellt und anschließend in entsprechend zugelassenen Anlagen entsorgt werden. Alle regelmäßig und in größeren Mengen anfallenden Abfälle sollen erzeugernah über ein Holsystem erfasst werden, alle in Kleinmengen bzw. nur sporadisch anfallenden Abfälle sollen durch den Abfallerzeuger im Rahmen einen Bringsystem an zwei definierten zentralen Sammelstellen (Entsorgungshof im Fluggasterminal, Betriebliche Abfallwirtschaft) abgeliefert werden.
Mehr anzeigen
Der Leistungsbeginn erfolgt mit der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg BER.
Menge oder Umfang:
Entsprechend den Ergebnissen einer Mengenprognose auf Basis von Kennzahlen vergleichbarer Objekte werden auf dem Flughafen Berlin Brandenburg voraussichtlich folgende Abfallmengen anfallen, die durch den zukünftigen Auftragnehmer zu behandeln und zu entsorgen sind:
Mehr anzeigen
Nicht gefährliche Abfälle: etwa 3 300 t pro Jahr.
Zu den nicht gefährlichen Abfällen zählen insbesondere folgende Fraktionen:
AVV-Schlüssel Bezeichnung nach AVV und Erläuterung.
20 01 01 bzw.
15 01 01 Papier und Pappe bzw. Verpackungen aus Papier und Pappe,
15 01 06 gemischte Verpackungen,
15 01 07 bzw.
20 01 02 Glas bzw. Verpackungen aus Glas,
20 01 08 biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle,
20 01 03 Abfall zur Verwertung,
20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung,
15 01 02 bzw.
20 01 39 Verpackungen aus Kunststoff bzw. Kunststoffe,
15 01 03 bzw.
20 01 38 Verpackungen aus Holz bzw. unbehandeltes Holz,
20 01 40 Metalle,
20 03 03 Straßenkehrricht (aus der Reinigung der Verkehrsflächen),
20 02 01 biologisch abbaubare Abfälle, (Grün- und Pflanzenschnitt),
17 09 04 sonstige Bau- und Abbruchabfälle ohne gefährliche Stoffe, (aus baulicher Instandhaltung).
Gefährliche Abfälle: etwa 400 t pro Jahr.
Zu den gefährlichen Abfällen zählen insbesondere folgende Fraktionen:
Kurzbezeichnung.
AVV-Obergruppe.
Bzw. Schlüssel Bezeichnung nach AVV und Erläuterung.
Leuchtstoff- und Energiesparlampen 06 04 04 bzw.20 01 21 quecksilberhaltige Abfälle bzw. Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle.
Gummiabrieb 07 02 /07 02 08 Abfälle aus HZVA von Kunststoffen, synthetischen Gummi- und Kunstfasern/andere Reaktions- und Destillationsrückstände (derzeitige Einstufung).
Altöle 13 01;13 02 Abfälle von Hydraulikölen;Abfälle von Maschinen-, Getriebe und Schmierölen.
Ölhaltige Bindemittel 15 02 02 Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Elektronik-Schrott 16 02 bzw. 20 01 35 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten bzw. gebrauchte elektrische und elektronische Geräte.
Altbatterien 16 06 01 bis 03; 20 01 33 Batterien und Akkumulatoren.
Sonstige gefährliche Abfälle diverse Diese Fraktion umfasst alle diffus in Klein- und Kleinstmengen anfallenden gefährlichen Abfallarten.
Alle vorgenannten Angaben sind unverbindlich, d.h. es besteht kein Recht auf Erteilung der Beauftragung entsprechender Mengen oder Fraktionen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Dienstleistungsvertrages um 2 mal 12 Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 62 Monaten.
Dauer: 62 Monate
Referenznummer: EA-2010-321

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben,
Mehr anzeigen
3. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a. Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b. Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
Mehr anzeigen
c. Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachkommen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu 1.), 2.), und 3.) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerberhaben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind durch den Bewerber folgende Unterlagen/Nachweise/Erklärungen beizubringen:
1. Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, im angefragten Leistungsbereich (Sammeln, Transportieren und Entsorgen von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen),
Mehr anzeigen
2. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt folgender mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, im angefragten Leistungsbereich (Sammeln, Transportieren und Entsorgen von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen): 5 100 000,00 EUR/Jahr.
Mehr anzeigen
Die vorstehend unter 1)-2) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1.) und 2) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen. (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit sind durch den Bewerber folgende Unterlagen/Nachweise beizubringen:
1. Darstellung und Nachweis einer Referenz in hinsichtlich der Abfallmenge und des Vertragszeitraums vergleichbarer Größenordnung, d.h. eine Referenz mit einer bereits erbrachten Leistung über einen Zeitraum von mind. 36 Monaten und einer durchschnittlichen jährlichen Entsorgungsleistung von mindestens 3 500 t Abfällen (Mindestanforderung),
Mehr anzeigen
2. Darstellung und Nachweis einer Referenz hinsichtlich Abfalllogistik- und Entsorgungsdienstleistungen in sicherheitsrelevanten Bereichen und/oder Flugbetriebsflächen,
3. Darstellung und Nachweis einer Referenz hinsichtlich der mengenmäßigen und verursachergerechten Erfassung und Abrechnung von Abfällen,
4. Darstellung und Nachweis einer Referenz hinsichtlich des Umgangs (Sammlung, Zwischenlagerung, Transport, Entsorgung) mit gefährlichen Abfällen,
5. Darstellung und Nachweis einer Referenz hinsichtlich des Betriebs von zentralen Sammelstellen beim Kunden, insbesondere für gefährliche Abfälle,
6. Darstellung der vorhandenen technischen Ausstattung hinsichtlich des Fuhrparks (Wechselcontainerfahrzeuge, Müllsammelfahrzeuge),
7. Darstellung und Nachweise zu den eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
8. Benennung des zukünftigen Objektleiters inkl. Angabe der Qualifikation- und der persönlichen beruflichen Erfahrungen/Referenzen,
9. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Mindestanforderung).
Die Darstellung der Punkte 1 bis 5 hat in Tabellenform mit folgendem Inhalt zu erfolgen:
Aa) Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ggf. mit Telefonnummer;
Bb) Bezeichnung des Referenzobjektes;
Cc) Zeitraum des Projektes bzw. Ausführungszeitraum;
Dd) Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen. (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: S. Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für das zur Ausführung eingesetzte Personal muss ab Leistungsbeginn eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen.
Für die im Luftsicherheitsbereich eingesetzten Fahrzeuge muss ab Leistungsbeginn eine Fahrgenehmigung und für die jeweiligen Führer der Fahrzeuge ein Betriebsführerschein vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Anne-Cathrin Manhenke
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg,
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331886-1617 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist".
§ 101b Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist,
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union".
Mehr anzeigen
§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 007-010520 (2011-01-10)
Ergänzende Angaben (2011-02-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-02 📅
Einreichungsfrist: 2011-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 24-037785
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 7-010520
ABl. S-Ausgabe: 24
Quelle: OJS 2011/S 024-037785 (2011-02-02)
Ergänzende Angaben (2011-02-04)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2011-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 27-042664
ABl. S-Ausgabe: 27
Quelle: OJS 2011/S 027-042664 (2011-02-04)
Ergänzende Angaben (2011-02-09)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2011-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 30-048604
ABl. S-Ausgabe: 30
Quelle: OJS 2011/S 030-048604 (2011-02-09)
Ergänzende Angaben (2011-02-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 35-056720
ABl. S-Ausgabe: 35
Quelle: OJS 2011/S 035-056720 (2011-02-17)
Ergänzende Angaben (2011-02-23)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 40-064687
ABl. S-Ausgabe: 40
Quelle: OJS 2011/S 040-064687 (2011-02-23)