Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover
Für den Fachbereich Recht und Ordnug der Landeshauptstadt Hannover werden Abschleppdienstleistungen innerhalb des Stadtgebietes gem. § 6 ZustVO-SOG für den Zeitraum von 32 Monaten ausgeschrieben. Die Landeshauptstadt Hannover ist nach § 6 ZustVO-SOG in ihrem Bereich zuständig für die Maßnahmen nach dem Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die zur Entfernung von Fahrzeugen wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften notwendig sind. Das Abschleppen und - wenn bei einer Ersatzvornahme ein Umsetzen auf einen freien Parkplatz in unmittelbarer Nähe nicht möglich ist- die Sicherstellung von Kraftfahrzeugen aus Gründen der Gefahrenabwehr erfolgt auf Grundlage der §§ 26, 64 und 66 Nds. SOG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-04.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-02-04
|
Auftragsbekanntmachung
|