Abschleppen, Sicherstellen und Bergen von Kfz aller Art im Stadtgebiet Münster und den vom PP Münster betreuten Autobahnbereichen

Polizeipräsidium Münster

Abschleppen, Sicherstellen und Bergen von Kfz aller Art im Stadtgebiet Münster und den vom PP Münster betreuten Autobahnbreichen. Die Dienstleistung ist auf 7 Gebietslose aufgeteilt. Der Vertrag wird für 27 Monate abgeschlossen, inkl. einmaliger Verlängerungsoption um 12 Monate. Die maximale Laufzeit beträgt 39 Monate.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
Menge oder Umfang:
“Abschleppen, Sicherstellen und Bergen in 7 Gebietslosen im Stadtgebiet Münster und auf den vom PP Münster betreuten Autobahnabschnitten.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeipräsidium Münster
Postanschrift: Friesenring 43
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Kontakt
E-Mail: zvst.muenster@polizei.nrw.de 📧
Telefon: +49 251275-2055 📞
Fax: +49 251275-2398 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2011-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 199-324660
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen

“Die EU-weite Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgt freiwillg. Der Schwellenwert des § 2 Nr. 2 VgV wird auch für alle 7 Lose gemeinsam bei weitem nicht...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2011/S 199-324660 (2011-10-13)