Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Consultingleistungen eines Energieberaters für Weiterentwicklung der technischen Anforderungen
Die KfW benötigt Unterstützung für Consultingleistungen eines Energieberaters für Weiterentwicklung der technischen Anforderungen über einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Jahren. Ziel der Ausschreibung ist mit einem leistungsfähigen Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Diese gilt für den Zeitraum von 2 Jahren und verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr stillschweigend, sofern diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten Unterstützungsleistungen. Der Bedarf an externen Sachverständigen entsteht nur, soweit dieser nicht durch KfW-eigene Mitarbeiter abgedeckt werden kann. Das Auftragsvolumen schwankt in Abhängigkeit des Eingangs von Kredit-/Zuschussanträgen, der Nachfrage nach Prüfungen durch die Kreditabteilung sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die Bearbeitung.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter der KfW Bankengruppe in fachlichen Fragen im Bereich Gebäudeenergieeffizienz sowie zugehörigen Aspekten des Umwelt- und Klimaschutzes. Der Experte soll die technischen Fragen in Bezug auf die Förderprogramme analysieren und beurteilen und dazu beitragen die Qualität, Effektivität und Effizienz der Förderung zu verbessern.
Nachfolgend die wesentlichen Aufgaben der gutachterlichen Tätigkeiten des externen Sachverständigen:
Weiterentwicklung des technischen Anforderungen im Programm CO2-Gebäudesanierung, Energetisches Bauen und Sanieren. Hierzu gehören insbesondere:
1. Weiterentwicklung der Anforderungen in den Programmen Energetisches Bauen und Sanieren durch:
— Verfolgung der relevanten technischen Entwicklungen (Verordnungen, Normen, Auslegungen),
— Aufgreifen von Anregungen und Problemen aus der Förderpraxis,
— Vorschläge für die Weiterentwicklung der Merkblätter, FAQ-Listen etc.,
— Beantwortung von Fragen aus dem Infocenter Wohnbau.
2. Fachliche Bearbeitung ausgewählter technischer Fragen wie Gütesicherung bei Softwareanwendungen im Gebäudebereich, Anlagentechnik, hydraulischer Abgleich, Zulassungsfragen von Baumaterialien soweit diese Aspekte für die Förderung relevant sind, im Rahmen von allgemeinen Betrachtungen wie anhand konkreter Kreditanträge, Vor-Ort-Kontrollfälle oder Anfragen,
3. Schulung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern, z.B. im Rahmen der KfW Akademie; Schulungen bei Geschäftspartner im Auftrag unserer Vertriebsabteilung,
4. Ansprechpartner für die Entwicklungsbank bei der Anwendung von Programmen für den Gebäudeenergiebedarf im Ausland.
Das Volumen der von den Sachverständigen zu übernehmenden Aufgaben und Tätigkeiten variiert, insbesondere in Abhängigkeit der Antragseingangszahlen. Insofern kann nur ein Zeitkorridor für die von der KfW beauftragten Aufgaben und Tätigkeiten angegeben werden. Der monatliche Zeitkorridor für die Aufgaben und Tätigkeiten beträgt erfahrungsgemäß 100-125 h pro Monat.
Leistungsort ist Berlin oder Frankfurt; dieser ist vom Bieter im Angebot entsprechend anzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-08-04
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Auftragsbekanntmachung
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2012-03-21
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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