Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. März 2014
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2012 bis 31.3.2014. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden 8 Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland, AOK – Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz.
Die AOK – Die Gesundheitskasse im Saarland und die AOK – Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz könnten sich mit Wirkung zum 1. Januar 2012 mit der IKK Südwest zur neuen "Gesundheitskasse Südwest" mit Sitz in Eisenberg vereinigen. Dieser Umstand findet in den Vergabeunterlagen Berücksichtigung.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos und Gebietslos. Pro Fachlos und Gebietslos wird ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie,
— Fertigarzneimitel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patentientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich verschreibungspflichtige Rabattarzneimittel.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-08-24
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Auftragsbekanntmachung
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2011-09-26
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Ergänzende Angaben
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2011-10-05
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Ergänzende Angaben
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2011-11-01
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Ergänzende Angaben
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2011-11-14
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Ergänzende Angaben
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2011-12-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2012-01-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2012-01-24
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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