Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für 2 Jahre. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.11.2011. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe. Die Wirkstoffe werden in insgesamt 140 Fachlose aufgeteilt. Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos/für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle WNK innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem oder 3 pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen, soweit vorhanden. Die Anzahl der Unternehmen, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus den in dieser Bekanntmachung genannten "Weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5) des jeweiligen Fachloses.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Südwall 2
Postleitzahl: 48653
Postort: Coesfeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.vereinigte-ikk.de🌏
E-Mail: am-ausschreibung@vereinigte-ikk.de📧
Telefon: +49 25419301240📞
Fax: +49 25419301249 📠
Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern einen Rabattvertrag abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "Weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5) des jeweiligen Fachloses angegeben.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind - wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben - abzugeben und elektronisch zu signieren. Nach Maßgabe des § 16 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A wird - als Äquivalent der Unterschrift - eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG) verlangt. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einrichtung der Angebote aufrecht erhalten. Die elektronischen Angebote werden 128bit-verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern einen Rabattvertrag abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "Weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5) des jeweiligen Fachloses angegeben.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind - wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben - abzugeben und elektronisch zu signieren. Nach Maßgabe des § 16 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A wird - als Äquivalent der Unterschrift - eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG) verlangt. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einrichtung der Angebote aufrecht erhalten. Die elektronischen Angebote werden 128bit-verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für 2 Jahre. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.11.2011. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe. Die Wirkstoffe werden in insgesamt 140 Fachlose aufgeteilt. Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos/für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle WNK innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem oder 3 pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen, soweit vorhanden. Die Anzahl der Unternehmen, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus den in dieser Bekanntmachung genannten "Weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5) des jeweiligen Fachloses.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V für 2 Jahre. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.11.2011. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe. Die Wirkstoffe werden in insgesamt 140 Fachlose aufgeteilt. Die Bieter entscheiden selbst, für welches Fachlos/für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Bieter, die nicht alle WNK innerhalb eines Fachloses anbieten können oder wollen, dürfen sich trotzdem mit einem Angebot beteiligen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem oder 3 pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen, soweit vorhanden. Die Anzahl der Unternehmen, mit denen maximal eine Rabattvereinbarung geschlossen wird, ist je Fachlos unterschiedlich. Die jeweilige maximale Anzahl ergibt sich aus den in dieser Bekanntmachung genannten "Weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5) des jeweiligen Fachloses.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Acarbose Tabletten.
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Höchstanzahl Vertragspartner: 1.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Acetylcystein Brausetabletten [H].
Kurze Beschreibung:
Hinweis:In den WNK 01-06 darf nur für verschreibungspflichtige PZN und in den WNK 07 und 08 nur für apothekenpflichtige PZN ein Angebot abgeben werden.ATC-Code: R05CB01.Darreichungsform: Brausetabletten, Granulat im Beutel (flüss. Anw.), Pulver im Beutel (flüss. Anw.), Trinktabletten.WNK 01 – 06:— Wirkstärken: 200 mg; 600 mg.Normpackungsgrößen:— N1 – 20 Stück (16-24),— N2 – 50 Stück (45-55),— N3 – 100 Stück (95-100).WNK 07 – 08:— Wirkstärken: 100 mg; 200 mg,— N1 – 20 Stück (16-24).
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Buprenorphin Sublingualtabletten [H].
Kurze Beschreibung:
In Los 022 dürfen nur PZN mit der Indikation:„Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer, sozialer und psychotherapeutischer Maßnahmen“ angeboten werden.ATC-Code: N07BC01.Darreichungsform: Sublingualtabletten.Wirkstärke: 0,4 mg.Normpackungsgrößen:N2 –28 Stück (nur 28).Wirkstärken: 2 mg; 8 mg.Normpackungsgrößen:N1 – 7 Stück (nur 7).N2 – 28 Stück (nur 28).
In Los 022 dürfen nur PZN mit der Indikation:„Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer, sozialer und psychotherapeutischer Maßnahmen“ angeboten werden.ATC-Code: N07BC01.Darreichungsform: Sublingualtabletten.Wirkstärke: 0,4 mg.Normpackungsgrößen:N2 –28 Stück (nur 28).Wirkstärken: 2 mg; 8 mg.Normpackungsgrößen:N1 – 7 Stück (nur 7).N2 – 28 Stück (nur 28).
In Los 022 dürfen nur PZN mit der Indikation:
„Substitutionstherapie bei Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer, sozialer und psychotherapeutischer Maßnahmen“ angeboten werden.
ATC-Code: N07BC01.
Darreichungsform: Sublingualtabletten.
Wirkstärke: 0,4 mg.
N2 –28 Stück (nur 28).
Wirkstärken: 2 mg; 8 mg.
N1 – 7 Stück (nur 7).
N2 – 28 Stück (nur 28).
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Cabergolin Tabletten.
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Calcium mit Colecalciferol Kautabletten.
Kurze Beschreibung:
Achtung: nur apothekenpflichtige PZN dürfen angeboten…
… werden.ATC-Code: A12AX.Darreichungsform: Kautabletten, Brausetabletten, überzogene Tabletten, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen.Mengenbezug Calcium: Calciumcarbonat.Wirkstärken: 1250 mg/400 I.E.; 1500 mg/400 I.E.Normpackungsgrößen:N1 – 20 Stück (16-24).N2 – 50 Stück (45-55).N3 – 120 Stück (114-120).Wirkstärken: 2500 mg/880 I.E.Normpackungsgrößen:N1 – 20 Stück (16-24).
… werden.
ATC-Code: A12AX.
Darreichungsform: Kautabletten, Brausetabletten, überzogene Tabletten, Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen.
Mengenbezug Calcium: Calciumcarbonat.
Wirkstärken: 1250 mg/400 I.E.; 1500 mg/400 I.E.
N3 – 120 Stück (114-120).
Wirkstärken: 2500 mg/880 I.E.
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Captopril Tabletten.
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: J01DC04.Darreichungsform: Filmtabletten, Kapseln.Wirkstärke: 250 mg.Normpackungsgrößen:N1 – 10 Stück (8-12).N2 – 20 Stück (18-22).Wirkstärke: 500 mg.Normpackungsgrößen:N1 – 10 Stück (8-12).N2 – 20 Stück (18-22).N3 – 30 Stück (29-30).Darreichungsform: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (TSA); Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (GRA); Suspension zum Einnehmen (SUS).Wirkstärke: 125 mg/5 ml.Normpackungsgrößen:N1 – 100 ml (80-120).Wirkstärke: 250 mg/5 ml.Normpackungsgrößen:N1 – 100 ml (80-120).N2 – 200 ml (180-220).Wirkstärke: 500 mg/5 ml.Normpackungsgrößen:N1 – 50 ml (40-60).N2 – 75 ml (68-83).N3 – 150 ml (143-150).
ATC-Code: J01DC04.
Darreichungsform: Filmtabletten, Kapseln.
Wirkstärke: 250 mg.
N1 – 10 Stück (8-12).
Wirkstärke: 500 mg.
N3 – 30 Stück (29-30).
Darreichungsform: Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (TSA); Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (GRA); Suspension zum Einnehmen (SUS).
Wirkstärke: 125 mg/5 ml.
N1 – 100 ml (80-120).
Wirkstärke: 250 mg/5 ml.
N2 – 200 ml (180-220).
Wirkstärke: 500 mg/5 ml.
N1 – 50 ml (40-60).
N2 – 75 ml (68-83).
N3 – 150 ml (143-150).
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim Filmtabletten.
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 131
Bezeichnung des Loses: Tilidin-HCl-0,5-Wasser mit Naloxon-HCl-2-Wasser Lösung.
Kurze Beschreibung:
ATC-Code: N02AX.Darreichungsform: Lösung zum Einnehmen; Tropfen zum Einnehmen, Dosierspray, Pumplösung.Mengenbezug Tilidin: Tilidin-HCl-0,5-Wasser.Mengenbezug Naloxon: Naloxon-HCl-2-Wasser.Wirkstärke: 71,46/6,11 mg pro ml.N1 – 20 ml (16-24).N2 – 50 ml (45-55).N3 – 100 ml (95-100).
ATC-Code: N02AX.Darreichungsform: Lösung zum Einnehmen; Tropfen zum Einnehmen, Dosierspray, Pumplösung.Mengenbezug Tilidin: Tilidin-HCl-0,5-Wasser.Mengenbezug Naloxon: Naloxon-HCl-2-Wasser.Wirkstärke: 71,46/6,11 mg pro ml.N1 – 20 ml (16-24).N2 – 50 ml (45-55).N3 – 100 ml (95-100).
ATC-Code: N02AX.
Darreichungsform: Lösung zum Einnehmen; Tropfen zum Einnehmen, Dosierspray, Pumplösung.
Mengenbezug Tilidin: Tilidin-HCl-0,5-Wasser.
Mengenbezug Naloxon: Naloxon-HCl-2-Wasser.
Wirkstärke: 71,46/6,11 mg pro ml.
N1 – 20 ml (16-24).
N2 – 50 ml (45-55).
N3 – 100 ml (95-100).
Losnummer: 132
Bezeichnung des Loses: Tilidin-HCl mit Naloxon-HCl retard.
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: 8/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter hat innerhalb der Angebotsfrist folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Handelsregisterauszug. Der Auszug darf nicht älter als vom 1.9.2010 sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
2.) Bieterformular Teil I: Eigenerklärungen mit den komplett ausgefüllten Unterformularen 1, 3 und 4 (Anhang 6):
a) Unterformular 1: Angebotsformblatt;
b) Unterformular 3: Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG: d.h. Eigenerklärung, nur solche Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG sind, in den Verkehr zu bringen, die durch die zuständige Bundesoberbehörde oder die zuständige europäische Zulassungsbehörde zugelassen sind, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zur Rücknahme, zum Widerruf und Ruhen im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen;
b) Unterformular 3: Eigenerklärung über das Vorliegen der Zulassung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG: d.h. Eigenerklärung, nur solche Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG sind, in den Verkehr zu bringen, die durch die zuständige Bundesoberbehörde oder die zuständige europäische Zulassungsbehörde zugelassen sind, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder zur Rücknahme, zum Widerruf und Ruhen im Sinne von § 30 AMG der Zulassung berechtigen;
c) Unterformular 4: Eigenerklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Absatz 1 AMG: d.h. Eigenerklärung, dass die gemäß § 13 Absatz 1 AMG geforderte Herstellungserlaubnis vorliegt, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder Ruhen der Herstellungserlaubnis gemäß § 18 AMG berechtigen.
c) Unterformular 4: Eigenerklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Absatz 1 AMG: d.h. Eigenerklärung, dass die gemäß § 13 Absatz 1 AMG geforderte Herstellungserlaubnis vorliegt, und Zusicherung, dass keine Gründe vorliegen, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder Ruhen der Herstellungserlaubnis gemäß § 18 AMG berechtigen.
3.) Bieterformular Teil II: Eigenerklärungen mit den komplett ausgefüllten Unterformularen 1 bis 2 (Anhang 7):
a) Unterformular 1: Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit: d.h. die Eigenerklärungen, aa) dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
a) Unterformular 1: Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit: d.h. die Eigenerklärungen, aa) dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
bb) dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
cc) dass das Unternehmen bzw. die verantwortlich für dies handelnden Personen keine nachweisliche Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bieter in Frage stellt;
dd) dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
ee) dass das Unternehmen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
ff) dass Personen des Unternehmens nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
ff) dass Personen des Unternehmens nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
gg) dass Personen des Unternehmens nicht wegen Verstoßes nach § 5 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
Ferner die Zusicherung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, und dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftat.
Ferner die Zusicherung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten, und dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftat.
Soweit eine Einzelerklärung nicht bestätigt werden kann, ist der Grund hierfür auf dem vorgesehenen Blatt anzugeben. Außerdem ist zu erläutern, warum das Unternehmen trotzdem nicht vom Vergabeverfahren auszuschließen ist.
b) Unterformular 2: Eigenerklärung zum Geheimwettbewerb: d.h. Eigenerklärung, dass im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung in Bezug auf die angebotenen Lose mit anderen Unternehmen weder Preisabsprachen noch sonstige Abreden mit wettbewerbsbeschränkendem oder den Geheimwettbewerb verletzendem Inhalt getroffen wurden.
b) Unterformular 2: Eigenerklärung zum Geheimwettbewerb: d.h. Eigenerklärung, dass im Rahmen der gegenständlichen Ausschreibung in Bezug auf die angebotenen Lose mit anderen Unternehmen weder Preisabsprachen noch sonstige Abreden mit wettbewerbsbeschränkendem oder den Geheimwettbewerb verletzendem Inhalt getroffen wurden.
4.) Bieterformular Teil IV (Anhang 9): Eigenerklärung, dass der jeweilige Bieter am Tag der Angebotsabgabe als Hersteller der jeweiligen PZN im ABDA Artikelstamm geführt wird. Abweichungen hiervon sind durch Vorlage der folgenden Unterlagen darzulegen:
4.) Bieterformular Teil IV (Anhang 9): Eigenerklärung, dass der jeweilige Bieter am Tag der Angebotsabgabe als Hersteller der jeweiligen PZN im ABDA Artikelstamm geführt wird. Abweichungen hiervon sind durch Vorlage der folgenden Unterlagen darzulegen:
a) entweder:
— Vorlage einer Kopie der Änderungsanzeige/Neuanzeige an die Zulassungsbehörde und,
— Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, dass diese Änderungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingereicht wurde, und,
— Angabe, wann diese Änderungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingereicht wurde.
b) oder:
— Vorlage einer Kopie des Zulassungsbescheids, und,
— Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung, die Meldung so rechtzeitig einzureichen, dass zum Zeitpunkt der Lieferverpflichtung die jeweilige PZN im ABDA-Artikelstamm gelistet ist.
5.) Zusätzlich haben Bietergemeinschaften innerhalb der Angebotsfrist einzureichen: nur für Bietergemeinschaften: Bieterformular Teil V (Anhang 10): d.h. Eigenerklärungen, dass:
a) im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
b) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind;
c) für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages folgender Vertreter von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist und die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt sowie im Namen aller Mitglieder uneingeschränkt handeln kann und;
c) für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages folgender Vertreter von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist und die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt sowie im Namen aller Mitglieder uneingeschränkt handeln kann und;
d) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften;
e) die Bildung einer Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist;
f) die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine Rechtsform annehmen wird, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Ergänzender Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind der Handelsregisterauszug und das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über die Zuverlässigkeit und zum Geheimwettbewerb) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die übrigen Erklärungen und Nachweise können bei Bietergemeinschaften gemeinsam ausgefüllt und eingereicht werden.
Ergänzender Hinweis für Bietergemeinschaften: Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind der Handelsregisterauszug und das Bieterformular Teil II (Eigenerklärungen über die Zuverlässigkeit und zum Geheimwettbewerb) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Die übrigen Erklärungen und Nachweise können bei Bietergemeinschaften gemeinsam ausgefüllt und eingereicht werden.
Allgemeiner Hinweis: Die Vereinigte IKK behält sich das Recht der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gem. § 19 EG Absatz 2 Satz 1 und 2 VOL/A vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter hat innerhalb der Angebotsfrist folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Bieterformular Teil I mit dem Unterformular 2: Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit: d.h. Eigenerklärung, über hinreichende Produktionskapazitäten zu verfügen, um die vorgegebenen Verordnungsmengen der Fachlose, auf die geboten wird, produzieren zu können (Zutreffendes ist ankreuzen):
1.) Bieterformular Teil I mit dem Unterformular 2: Eigenerklärung über die Leistungsfähigkeit: d.h. Eigenerklärung, über hinreichende Produktionskapazitäten zu verfügen, um die vorgegebenen Verordnungsmengen der Fachlose, auf die geboten wird, produzieren zu können (Zutreffendes ist ankreuzen):
a) ohne Einschaltung von Unterauftragnehmern oder;
b) mit Einschaltung von Unterauftragnehmern (dann ist Bieterformular Teil III auszufüllen).
2.) Bieterformular Teil III: Verzeichnis der Nachunternehmertätigkeiten (Anhang 8): d.h. Angabe der jeweiligen Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombination (WNK), der PZN und der Tätigkeit, für die Nachunternehmer eingesetzt werden, sowie die Zusicherung des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel der Nachunternehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
2.) Bieterformular Teil III: Verzeichnis der Nachunternehmertätigkeiten (Anhang 8): d.h. Angabe der jeweiligen Wirkstärken-Normpackungsgrößen-Kombination (WNK), der PZN und der Tätigkeit, für die Nachunternehmer eingesetzt werden, sowie die Zusicherung des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel der Nachunternehmer bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Die Vereinigte IKK behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Angebotsfrist im Einzelfall innerhalb einer von der Vereinigten IKK bestimmten Frist ergänzende Angaben und Nachweise zu fordern, und zwar insbesondere:
3.) die Namen und Adressen der Nachunternehmer,
4.) die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer.
Allgemeiner Hinweis: Die Vereinigte IKK behält sich das Recht der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gem. § 19 EG Absatz 2 Satz 1 und 2 VOL/A vor.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall eine Rechtsform annehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht (siehe Bieterformular Teil V).
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130 a Absatz 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Absatz 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern im Sinne des § 4 Absatz 18 AMG in Betracht.
Gem. § 130 a Absatz 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Absatz 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern im Sinne des § 4 Absatz 18 AMG in Betracht.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-07-19 📅
Öffnungsort: Coesfeld.
Ort des Eröffnungstermins: Coesfeld.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-11-01 📅
Datum des Endes: 2013-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8/2011
Zusätzliche Informationen
Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern einen Rabattvertrag abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "Weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5) des jeweiligen Fachloses angegeben.
Es ist vorgesehen, je nach Fachlos mit einem Vertragspartner oder mit 3 Vertragspartnern einen Rabattvertrag abzuschließen. Die Höchstzahl der vorgesehenen Rabattvertragspartner ist in den "Weiteren Angaben zu den Losen" unter Ziffer 5) des jeweiligen Fachloses angegeben.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind - wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben - abzugeben und elektronisch zu signieren. Nach Maßgabe des § 16 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A wird - als Äquivalent der Unterschrift - eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG) verlangt. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einrichtung der Angebote aufrecht erhalten. Die elektronischen Angebote werden 128bit-verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind - wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben - abzugeben und elektronisch zu signieren. Nach Maßgabe des § 16 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A wird - als Äquivalent der Unterschrift - eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz - SigG) verlangt. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einrichtung der Angebote aufrecht erhalten. Die elektronischen Angebote werden 128bit-verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen; danach ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB auch unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Er ist ferner gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen; danach ist ein Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen. Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB auch unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Er ist ferner gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Quelle: OJS 2011/S 105-172011 (2011-05-27)
Ergänzende Angaben (2011-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Vereinigte IKK hat zum 1.8.2011 mit der IKK classic fusioniert. Die neue Gesetzliche Krankenkasse heißt nunmehr IKK classic. Die IKK classic gibt bekannt, dass auf die Vergabe eines Auftrags in den Losen 13 (Beclometason Dosieraerosol), 16 (Betamethason mit Salicylsäure Salbe), 20 (Budesonid Inhalationspulver), 44 (Eprosartan Filmtabletten), 45 (Eprosartan mit HCT Filmtabletten), 51 (Formoterol Inhalationspulver), 59 (Hydrocortison Tabletten), 94 (Naftidrofuryl Tabletten) im Rahmen des Offenen Verfahrens verzichtet wurde. Grund für die Teilaufhebung ist die Tatsache, dass zu den genannten Losen keine Angebote eingegangen sind (vgl. § 20 EG Abs. 1 lit. a VOL/A).
Die Bekanntmachung für die Lose 2, 7, 8, 10, 11, 14, 15, 17, 19, 21, 24, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 37, 38, 39, 40, 42, 47, 49, 54, 55, 56, 58a, 58b, 61, 62, 63, 64, 65, 68, 70, 74, 75, 76, 79, 80, 90, 91, 92, 95, 96, 99, 100, 104, 105, 107, 109, 111, 112, 113, 114, 116, 119, 120, 121, 122, 124, 125, 126, 127, 134, 135, 136, 138, 139 und 140 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Zu diesen Losen wurde die Angebotsfrist bis zum 26.8.2011 verlängert und somit konnte die Zuschlagserteilung bisher noch nicht erfolgen.
Die Vereinigte IKK hat zum 1.8.2011 mit der IKK classic fusioniert. Die neue Gesetzliche Krankenkasse heißt nunmehr IKK classic. Die IKK classic gibt bekannt, dass auf die Vergabe eines Auftrags in den Losen 13 (Beclometason Dosieraerosol), 16 (Betamethason mit Salicylsäure Salbe), 20 (Budesonid Inhalationspulver), 44 (Eprosartan Filmtabletten), 45 (Eprosartan mit HCT Filmtabletten), 51 (Formoterol Inhalationspulver), 59 (Hydrocortison Tabletten), 94 (Naftidrofuryl Tabletten) im Rahmen des Offenen Verfahrens verzichtet wurde. Grund für die Teilaufhebung ist die Tatsache, dass zu den genannten Losen keine Angebote eingegangen sind (vgl. § 20 EG Abs. 1 lit. a VOL/A).
Die Bekanntmachung für die Lose 2, 7, 8, 10, 11, 14, 15, 17, 19, 21, 24, 26, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 37, 38, 39, 40, 42, 47, 49, 54, 55, 56, 58a, 58b, 61, 62, 63, 64, 65, 68, 70, 74, 75, 76, 79, 80, 90, 91, 92, 95, 96, 99, 100, 104, 105, 107, 109, 111, 112, 113, 114, 116, 119, 120, 121, 122, 124, 125, 126, 127, 134, 135, 136, 138, 139 und 140 erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Zu diesen Losen wurde die Angebotsfrist bis zum 26.8.2011 verlängert und somit konnte die Zuschlagserteilung bisher noch nicht erfolgen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-09-02 📅
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Mylan Dura GmbH
3️⃣
Name: STADApharm GmbH
4️⃣
5️⃣
Name: Basics GmbH
6️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-09-12 📅
Name: TEVA GmbH
Die Vereinigte IKK hat zum 1.8.2011 mit der IKK classic fusioniert. Die neue Gesetzliche Krankenkasse heißt nunmehr IKK classic. Die IKK classic gibt bekannt, dass auf die Vergabe eines Auftrags in den Losen 21 (Budesonid Suspension), 34 (Colecalciferol Tabletten), 61 (Ibuprofen Saft) und 126 (Temazepam Kapseln) im Rahmen des Offenen Verfahrens verzichtet wurde. Grund für die Teilaufhebung ist die Tatsache, dass zu den genannten Losen keine Angebote eingegangen sind (vgl. § 20 EG Abs. 1 lit. a VOL/A).
Die Bekanntmachung für die Lose 1, 3, 4, 5, 6, 9, 12, 13, 16, 18, 20, 22, 23, 25, 27, 31, 35, 36, 41, 43, 44, 45, 46, 48, 50, 51, 52, 53, 57, 59, 60, 66, 67, 69, 71, 72, 73, 77, 78, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 93, 94, 97, 98, 101, 102, 103, 106, 108, 110, 115, 117, 118, 123, 128, 129, 130, 131, 132, 133 und 137 erfolgte bereits am 29.9.2011 (Bekanntmachungsnummer im ABI: 2011/S 187-304988).
Die Vereinigte IKK hat zum 1.8.2011 mit der IKK classic fusioniert. Die neue Gesetzliche Krankenkasse heißt nunmehr IKK classic. Die IKK classic gibt bekannt, dass auf die Vergabe eines Auftrags in den Losen 21 (Budesonid Suspension), 34 (Colecalciferol Tabletten), 61 (Ibuprofen Saft) und 126 (Temazepam Kapseln) im Rahmen des Offenen Verfahrens verzichtet wurde. Grund für die Teilaufhebung ist die Tatsache, dass zu den genannten Losen keine Angebote eingegangen sind (vgl. § 20 EG Abs. 1 lit. a VOL/A).