Auftragsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit 4 Vertragspartnern über Beratungsleistungen im Themenschwerpunkt "Business Analyse". Nach Abschluss einer bereichsübergreifenden Neuausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation in der KfW soll eine umfassende Modernisierung der IT-Anwendungslandschaft durchgeführt werden. Unter anderem wird herbei verstärkt auf eine SAP-Strategie gesetzt. Aus den bereits beschlossenen Maßnahmen sowie evt. weiteren Veränderungen resultiert für die Jahre 2011ff. ein umfangreiches Portfolio an Fach- und IT-Umsetzungsprojekten. Dieses muss neben dem laufenden Geschäftsbetrieb und sonstigen Projekten bewältigt werden. Hierfür benötigt die KfW Unterstützung externer Dienstleister. Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zur Bewältigung oben genannter Aufgaben möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 4 Jahre betragen, die erstmals nach 2 Jahren einseitig von der KfW gekündigt werden kann. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 7 Jahre zu verlängern. 1. Fachliches Umfeld. Die ausgeschriebene Dienstleistung ist im Umfeld der Fachberatung- und Projektmanagement für das Rechnungswesen der KfW zu erbringen. Den fachlichen Schwerpunkt bilden dabei folgende Rechnungswesen-Themen und -Prozesse: — HGB- und IFRS-Bilanzierung, — Externe Rechnungslegung (Monats-/Quartals-/Jahresabschlüsse, Finanz- und Kapitalmarktreporting), — Haupt- und Nebenbuchhaltungen (z.B. Darlehensbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung), — statistisches und aufsichtsrechtliches Meldewesen, — Finanz- und Fördercontrolling (Controllingberichte, Planungsrechnung, Kostenmanagement), — Steuern, — Grundsatzfragen (z.B. im Prozessmanagement, zum Organisationshandbuch, zum Internen Kontroll-System, Notfallmanagement, Operationale Risiken-Themen). 2. Technisches Umfeld. Bei den zur Unterstützung der fachlichen Prozesse in der KfW eingesetzten operativen und dispositiven Systemen handelt es sich zum Großteil um Eigenentwicklungen in einem Main-frame-nahen Umfeld. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren verstärkt auf die Einführung von Web-Technologien und Data Warehouse Strukturen gesetzt. Beispiele für Eigenentwicklungen im Umfeld des Rechnungswesens sind: — Darlehensbuchhaltung, — IFRS-Werteführung, — Konzerngeschäftsfeldplanung, Neugeschäftsfeldplanung, — Datawarehouse/Data Marts (diverse Informationsdatenbestände). Daneben befindet sich auch Standardsoftware im Einsatz. Hier seien im Umfeld des Rechnungswesens beispielhaft genannt: — ORAG8 (Hauptbuchhaltung), — SAMBA (Meldewesen), — SAP (Kostenmanagement, Anlagenbuchhaltung). Perspektivische Entwicklung der IT-Architektur: Im Verlauf der nächsten Jahre soll die bestehende IT-Architektur "modernisiert" und verstärkt zukunftssichere und marktgängige Standards, wie SAP und Java/Webtechnologie, eingesetzt werden. Dies beinhaltet u.a. den Aufbau einer neuen Finanzarchitektur mit einem verstärkten Einsatz von SAP in den für das Rechnungswesen relevanten Themen. Insbesondere wird derzeit die Einführung des SAP-Bank-Analysers, des SAP-Hauptbuchs und der SAP relevanten Module bzgl. Meldewesen geplant. Von den Rahmenvertragspartnern zu erbringende Leistungen: Die Rahmenvertragspartner werden insbesondere mit Projekt-, Weiterentwicklungs- und Linienaufgaben in dem beschriebenen Umfeld betraut. Ausdrücklich vom Leistungsumfang der Rahmenvertragspartner sind Unterstützungsleistungen in dem beschriebenen Umfeld ausgenommen, soweit sie dazu dienen sollen eine in eine Krise gekommene systemrelevante Bank zu prüfen oder zu bewerten. Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Beratung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind IT-technische Konzeption für die Umsetzung der fachlichen Anforderungen sowie programmiertechnische Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung. Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen. Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen derzeit insbesondere nachfolgend nicht abschließend aufgezählte Aufgaben: — Beratung in fachlich-methodischen und prozessualen Fragestellungen, — Analyse von fachlichen und regulatorischen Anforderungen (KfW-intern und -extern), — Identifikation der Auswirkungen von fachlichen Anforderungen bzw. regulatorische Änderungen auf Fachbereichsprozesse und operative/dispositive IT-Systeme, — Anforderungsmanagement, bereichsübergreifende Koordination und Abstimmung von fachlichen Anforderungen, — Dokumentation von fachlichen Anforderungen (Erstellung Fachvorgaben/Lastenhefte), — Beauftragung der IT-Anwendungsentwicklung, — Planung, Initiierung und Durchführung von Fachprojekten, ggf. mit Übernahme von (Teil-) Projektleitungsfunktionen und/oder Projektmanagementaufgaben, — Begleitung und Abnahme der IT-Umsetzungen fachlich definierter Anforderungen, — Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation fachlicher Abnahmetests, — Vorbereitung und Begleitung des Rollouts von IT-Systemen und/oder Änderungen an IT-Systemen (u.a. fachliches Betriebskonzept, Schulung), — Unterstützung des Betriebs nach Einführung (der neuen/erweiterten Systeme), — Erstellung von ad-hoc Reports.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:a) für Partner 0-700 Beratertage (für 2012);b) für Manager/Experte 0 - 3 150 Beratertage (für 2012);c) für Senior Consultant 0 - 2 800 Beratertage (für 2012;d) für den Consultant 0 - 350 Beratertage (für 2012).Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d.h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt.Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW bis zu viermal um jeweils 6 Monate verlängert werden.
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:a) für Partner 0-700 Beratertage (für 2012);b) für Manager/Experte 0 - 3 150 Beratertage (für 2012);c) für Senior Consultant 0 - 2 800 Beratertage (für 2012;d) für den Consultant 0 - 350 Beratertage (für 2012).Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d.h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt.Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW bis zu viermal um jeweils 6 Monate verlängert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974312368📞
Fax: +49 6974313106 📠
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Es werden insgesamt maximal 6 Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bewerber, zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Subunternehmern zu verweisen, so gelten hierfür die im Formblatt "Teilnahmeantrag" niedergelegten Voraussetzungen.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Es werden insgesamt maximal 6 Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bewerber, zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Subunternehmern zu verweisen, so gelten hierfür die im Formblatt "Teilnahmeantrag" niedergelegten Voraussetzungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit 4 Vertragspartnern über Beratungsleistungen im Themenschwerpunkt "Business Analyse".
Nach Abschluss einer bereichsübergreifenden Neuausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation in der KfW soll eine umfassende Modernisierung der IT-Anwendungslandschaft durchgeführt werden. Unter anderem wird herbei verstärkt auf eine SAP-Strategie gesetzt.
Nach Abschluss einer bereichsübergreifenden Neuausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation in der KfW soll eine umfassende Modernisierung der IT-Anwendungslandschaft durchgeführt werden. Unter anderem wird herbei verstärkt auf eine SAP-Strategie gesetzt.
Aus den bereits beschlossenen Maßnahmen sowie evt. weiteren Veränderungen resultiert für die Jahre 2011ff. ein umfangreiches Portfolio an Fach- und IT-Umsetzungsprojekten. Dieses muss neben dem laufenden Geschäftsbetrieb und sonstigen Projekten bewältigt werden. Hierfür benötigt die KfW Unterstützung externer Dienstleister.
Aus den bereits beschlossenen Maßnahmen sowie evt. weiteren Veränderungen resultiert für die Jahre 2011ff. ein umfangreiches Portfolio an Fach- und IT-Umsetzungsprojekten. Dieses muss neben dem laufenden Geschäftsbetrieb und sonstigen Projekten bewältigt werden. Hierfür benötigt die KfW Unterstützung externer Dienstleister.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen.
Zur Bewältigung oben genannter Aufgaben möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 4 Jahre betragen, die erstmals nach 2 Jahren einseitig von der KfW gekündigt werden kann. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 7 Jahre zu verlängern.
Zur Bewältigung oben genannter Aufgaben möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 4 Jahre betragen, die erstmals nach 2 Jahren einseitig von der KfW gekündigt werden kann. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 7 Jahre zu verlängern.
1. Fachliches Umfeld.
Die ausgeschriebene Dienstleistung ist im Umfeld der Fachberatung- und Projektmanagement für das Rechnungswesen der KfW zu erbringen.
Den fachlichen Schwerpunkt bilden dabei folgende Rechnungswesen-Themen und -Prozesse:
— HGB- und IFRS-Bilanzierung,
— Externe Rechnungslegung (Monats-/Quartals-/Jahresabschlüsse, Finanz- und Kapitalmarktreporting),
— Haupt- und Nebenbuchhaltungen (z.B. Darlehensbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung),
— statistisches und aufsichtsrechtliches Meldewesen,
— Finanz- und Fördercontrolling (Controllingberichte, Planungsrechnung, Kostenmanagement),
— Steuern,
— Grundsatzfragen (z.B. im Prozessmanagement, zum Organisationshandbuch, zum Internen Kontroll-System, Notfallmanagement, Operationale Risiken-Themen).
2. Technisches Umfeld.
Bei den zur Unterstützung der fachlichen Prozesse in der KfW eingesetzten operativen und dispositiven Systemen handelt es sich zum Großteil um Eigenentwicklungen in einem Main-frame-nahen Umfeld. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren verstärkt auf die Einführung von Web-Technologien und Data Warehouse Strukturen gesetzt.
Bei den zur Unterstützung der fachlichen Prozesse in der KfW eingesetzten operativen und dispositiven Systemen handelt es sich zum Großteil um Eigenentwicklungen in einem Main-frame-nahen Umfeld. Darüber hinaus wurde in den letzten Jahren verstärkt auf die Einführung von Web-Technologien und Data Warehouse Strukturen gesetzt.
Beispiele für Eigenentwicklungen im Umfeld des Rechnungswesens sind:
— Datawarehouse/Data Marts (diverse Informationsdatenbestände).
Daneben befindet sich auch Standardsoftware im Einsatz. Hier seien im Umfeld des Rechnungswesens beispielhaft genannt:
— ORAG8 (Hauptbuchhaltung),
— SAMBA (Meldewesen),
— SAP (Kostenmanagement, Anlagenbuchhaltung).
Perspektivische Entwicklung der IT-Architektur:
Im Verlauf der nächsten Jahre soll die bestehende IT-Architektur "modernisiert" und verstärkt zukunftssichere und marktgängige Standards, wie SAP und Java/Webtechnologie, eingesetzt werden. Dies beinhaltet u.a. den Aufbau einer neuen Finanzarchitektur mit einem verstärkten Einsatz von SAP in den für das Rechnungswesen relevanten Themen. Insbesondere wird derzeit die Einführung des SAP-Bank-Analysers, des SAP-Hauptbuchs und der SAP relevanten Module bzgl. Meldewesen geplant.
Im Verlauf der nächsten Jahre soll die bestehende IT-Architektur "modernisiert" und verstärkt zukunftssichere und marktgängige Standards, wie SAP und Java/Webtechnologie, eingesetzt werden. Dies beinhaltet u.a. den Aufbau einer neuen Finanzarchitektur mit einem verstärkten Einsatz von SAP in den für das Rechnungswesen relevanten Themen. Insbesondere wird derzeit die Einführung des SAP-Bank-Analysers, des SAP-Hauptbuchs und der SAP relevanten Module bzgl. Meldewesen geplant.
Von den Rahmenvertragspartnern zu erbringende Leistungen:
Die Rahmenvertragspartner werden insbesondere mit Projekt-, Weiterentwicklungs- und Linienaufgaben in dem beschriebenen Umfeld betraut. Ausdrücklich vom Leistungsumfang der Rahmenvertragspartner sind Unterstützungsleistungen in dem beschriebenen Umfeld ausgenommen, soweit sie dazu dienen sollen eine in eine Krise gekommene systemrelevante Bank zu prüfen oder zu bewerten. Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Beratung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind IT-technische Konzeption für die Umsetzung der fachlichen Anforderungen sowie programmiertechnische Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung. Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen.
Die Rahmenvertragspartner werden insbesondere mit Projekt-, Weiterentwicklungs- und Linienaufgaben in dem beschriebenen Umfeld betraut. Ausdrücklich vom Leistungsumfang der Rahmenvertragspartner sind Unterstützungsleistungen in dem beschriebenen Umfeld ausgenommen, soweit sie dazu dienen sollen eine in eine Krise gekommene systemrelevante Bank zu prüfen oder zu bewerten. Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Beratung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind IT-technische Konzeption für die Umsetzung der fachlichen Anforderungen sowie programmiertechnische Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung. Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen.
Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen derzeit insbesondere nachfolgend nicht abschließend aufgezählte Aufgaben:
— Beratung in fachlich-methodischen und prozessualen Fragestellungen,
— Analyse von fachlichen und regulatorischen Anforderungen (KfW-intern und -extern),
— Identifikation der Auswirkungen von fachlichen Anforderungen bzw. regulatorische Änderungen auf Fachbereichsprozesse und operative/dispositive IT-Systeme,
— Anforderungsmanagement, bereichsübergreifende Koordination und Abstimmung von fachlichen Anforderungen,
— Dokumentation von fachlichen Anforderungen (Erstellung Fachvorgaben/Lastenhefte),
— Beauftragung der IT-Anwendungsentwicklung,
— Planung, Initiierung und Durchführung von Fachprojekten, ggf. mit Übernahme von (Teil-) Projektleitungsfunktionen und/oder Projektmanagementaufgaben,
— Begleitung und Abnahme der IT-Umsetzungen fachlich definierter Anforderungen,
— Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation fachlicher Abnahmetests,
— Vorbereitung und Begleitung des Rollouts von IT-Systemen und/oder Änderungen an IT-Systemen (u.a. fachliches Betriebskonzept, Schulung),
— Unterstützung des Betriebs nach Einführung (der neuen/erweiterten Systeme),
— Erstellung von ad-hoc Reports.
Menge oder Umfang:
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:
a) für Partner 0-700 Beratertage (für 2012);
b) für Manager/Experte 0 - 3 150 Beratertage (für 2012);
c) für Senior Consultant 0 - 2 800 Beratertage (für 2012;
d) für den Consultant 0 - 350 Beratertage (für 2012).
Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d.h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.
Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d.h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.
Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt.
Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt.
Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW bis zu viermal um jeweils 6 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VSt 40/11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen.
1. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert:
Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags, dass:
— er den Teilnahmeantrag durchgearbeitet und lückenlos gelesen und auf Vollständigkeit hin geprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen,
— den Teilnahmeantrag verständlich und eindeutig sind,
— bei eventuellen Rückfragen eine zufriedenstellende und ausreichende Klärung erfolgte,
— er sämtliche im Teilnahmeantrag und den darin in Bezug genommenen Verfahrensbedingungen anerkennt,
— er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge hat,
— er mit dem zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag vertraulich umgegangen ist. Insbesondere hat er Inhalte aus den Unterlagen nicht ohne Einverständnis der KfW Dritten zur Kenntnis gegeben und,
— er mit der Verarbeitung und Speicherung im Rahmen des Vergabeverfahrens von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist,
— er sich verpflichtet, die beigefügte Vertraulichkeitserklärung inklusive dem Merkblatt zum Datenschutz und Datengeheimnis anzuerkennen,
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, sofern diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— der auf gesonderte Anforderung der KfW von ihm vorgelegte Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt und,
— er im Auftragsfall die geforderte Betriebshaftpflicht-/Vermögensschadensversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit abschließt.
2. Eigenerklärung des Einzelbewerbers/der Bietergemeinschaft über seine/ihre für die Leistungserbringung relevanten wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).).
Die Anforderung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bewerber und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Angaben zu den Nettoumsätzen, die der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) bezüglich der Beratung von Banken erzielt hat. Diese müssen im Durchschnitt jährlich mindestens 20 000 000 EUR betragen,
2. Angaben zu den Nettoumsätzen, die der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) bezüglich vergleichbaren Leistungen bei der Beratung von Banken erzielt hat.
Es werden nur die Teilnahmeanträge solcher Bewerber gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 5 Abs. 3 VOF bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 5 Abs. 3 VOF bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Mindeststandards:
Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden bzw. nebenstehenden Text.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).).
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).).
Die Anforderung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bewerber und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Zum Nachweis ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber nachfolgende Angaben zur Kurzdarstellung ihres Unternehmens zu machen:
1.1. Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer/innen in der Beratung von Banken sowie die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer/innen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) und,
1.1. Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer/innen in der Beratung von Banken sowie die Gesamtanzahl der Arbeitnehmer/innen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) und,
1.2. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Beratung von Banken) und,
1.3. Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau).
Vorgenannte Angaben fließen wie folgt in die Bewertung ein:
10 Punkte: wenn Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, Anzahl festangestellter Mitarbeiter/innen der letzten 3 Jahre) deutlich beschrieben und Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäfts-/Beratungstätigkeit deutlich erkennbar sind,
5 Punkte: wenn Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, Anzahl festangestellter Mitarbeiter/innen der letzten 3 Jahre) beschrieben ist und Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäfts-/Beratungstätigkeit erkennbar sind,
O Punkte: bei unschlüssiger Darstellung und Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, Anzahl festangestellter Mitarbeiter/innen der letzten 3 Jahre) ist nicht beschrieben und Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäfts-/Beratungstätigkeit sind nicht erkennbar.
O Punkte: bei unschlüssiger Darstellung und Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, Anzahl festangestellter Mitarbeiter/innen der letzten 3 Jahre) ist nicht beschrieben und Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäfts-/Beratungstätigkeit sind nicht erkennbar.
2. Es werden nur Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die an personellen Kapazitäten über mindestens 13 Berater (davon 1 Consultant, 5 Senior Consultant, 6 Manager/Experte und 1 Partner) mit den nachfolgend dargestellten Qualifikation verfügen – (ggf. in Verbindung mit eingesetzten Subunternehmern).
2. Es werden nur Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die an personellen Kapazitäten über mindestens 13 Berater (davon 1 Consultant, 5 Senior Consultant, 6 Manager/Experte und 1 Partner) mit den nachfolgend dargestellten Qualifikation verfügen – (ggf. in Verbindung mit eingesetzten Subunternehmern).
Die KfW benötigt Berater in nachfolgend dargestellten 4 verschiedenen Ausprägungen (Beratertypen). Die Berater müssen bestimmte persönliche Grundkompetenzen aufweisen und unterscheiden sich darin, dass sie in Bezug auf das beschriebene Umfeld über ein unterschiedliches Maß an praktischer Erfahrung verfügen.
Die KfW benötigt Berater in nachfolgend dargestellten 4 verschiedenen Ausprägungen (Beratertypen). Die Berater müssen bestimmte persönliche Grundkompetenzen aufweisen und unterscheiden sich darin, dass sie in Bezug auf das beschriebene Umfeld über ein unterschiedliches Maß an praktischer Erfahrung verfügen.
Es werden folgende zwingende Anforderungen an die vier Beratertypen gestellt:
2.1. Consultant.
(A) Ausbildung:
Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung (z.B. BA, VWA).
(B) Berufserfahrung:
Eine einjährige Erfahrung in der Beratung und Linienunterstützung bezüglich fachlich-methodischer und prozessualer Fragestellungen im Bereich Rechnungswesen/Controlling sollte vorhanden sein.
Praxiserfahrung als Mitarbeiter in Fach- und/oder IT-Projekten. Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit sollen bezogen auf das jeweilige Projekt eines der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
— Analyse von fachlichen Anforderungen, Koordination und Abstimmung von fachlichen Anforderungen,
— Erarbeitung von Lösungsalternativen,
— Dokumentation von fachlichen Anforderungen (Erstellung Fachvorgaben),
— Mitarbeit bei der Planung, Initiierung und Durchführung von Fach- und/oder IT-Projekten,
— fachliche Begleitung und Qualitätssicherung von IT-Umsetzungen,
— Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von fachlichen Tests,
— Vorbereitung und Begleitung des Rollouts von IT-Systemen.
Die fachlichen Schwerpunkte der Projektarbeit sollen eines der oben in Ziffer II.1.5) im fachlichen Umfeld benannten Themen abdecken.
(C) methodische Skills:
Kenntnisse und praktische Erfahrungen sollen auf einem der folgenden Gebiete nachgewiesen werden:
— fachliches Design von Management-Informationssystemen.
(D) fachliche Skills:
Je nach der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Einzelvertrages können idealerweise entweder alle oder einzelne Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Gebieten nachgewiesen werden:
— fachliche Themen, wie im fachlichen Umfeld (vgl. oben in Ziffer II.1.5)) benannt,
— Betriebssysteme/Tools: Windows XP, Word, Excel, PowerPoint,
— Kommunikation: Internet, Intranet, Outlook.
(E) persönliche Kompetenzen:
Sprachen: Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und hinreichende Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und sicheres Auftreten, Zielorientiertheit.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und sicheres Auftreten, Zielorientiertheit.
2.2. Senior Consultant
Erfahrung in der Beratung und Linienunterstützung bezüglich fachlich-methodischer und prozessualer Fragestellungen im Bereich Rechnungswesen/Controlling.
Mindestens 2-3 Jahre Praxiserfahrung als Mitarbeiter in Fach- und/oder IT-Projekten.
Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit müssen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens 2 der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
— Dokumentation von fachlichen Anforderungen (Erstellung Lastenheft/Fachvorgaben),
Idealerweise liegen Erfahrungen in der Leitung kleinerer Projekte vor.
Die fachlichen Schwerpunkte der Projektarbeit müssen mindestens eines der in Ziffer II.1.5) im fachlichen Umfeld genannten fachlichen Themen abdecken.
Kenntnisse und praktische Erfahrungen müssen auf mindestens 2 der folgenden Gebiete nachgewiesen werden:
— Fachliches Design Von Management-Informationssystemen,
— Grundlegenden Kenntnisse zur Projektleitung kleinerer und mittlerer Projekte.
Je nach der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Einzelvertrages müssen entweder alle oder einzelne Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Gebieten nachgewiesen werden:
— fachliche Expertise in einem der oben in Ziffer II.1.5) im fachlichen Umfeld genannten Themen,
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und Sicheres Auftreten, Zielorientiertheit.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und Sicheres Auftreten, Zielorientiertheit.
2.3. Manager/Experte.
Die konkrete Aufgabenstellung aus der erkennbar wird, ob ein Manager oder ein Experte mit dem entsprechenden Wissen benötigt wird, wird in der Ausschreibung der Einzelverträge dargelegt.
(B) Managementkompetenz des Managers:
Mindestens 4-5 Jahre Erfahrung in der Leitung komplexer Fach- und/oder IT-Projekte (Umfang ca. 1 000 Personentage oder ca. 10 Mitarbeiter pro Projekt) im Bereich Rechnungswesen/Controlling.
Verantwortung für die Erfüllung von Projektaufträgen unter Einhaltung von Zeitplan, Kosten- und Qualitätssicherungs-Vorgaben. Koordination des Projektteams und Integration von Projektmitarbeitern.
Im Rahmen der Projektleitungsfunktion müssen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen worden sein:
— Projektplanung/ -controlling und,
— Koordination des Zusammenspiels mit anderen Projekten und,
— Projektreporting und,
— Großprojektleitung.
(C) Berufserfahrung:
a) Als Manager mehrjährige Erfahrung in der Leitung von Projekten im fachlichen Umfeld;
b) Als Experte mindestens 4 – 5 Jahre Erfahrung in der Beratung und Linienunterstützung bezüglich fachlich-methodischer und prozessualer Fragestellungen im Bereich Rechnungswesen/Controlling.
Mehrjährige Praxiserfahrung als Mitarbeiter in Fach- und/oder IT-Projekten. Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit müssen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens fünf der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
— Vorbereitung und Begleitung des Rollouts von IT-Systemen,
— Umfassende Erfahrung bei der Behandlung von fachlichen Themenstellungen.
Die fachlichen Schwerpunkte der Projektarbeit als Manager und als Experte müssen mindestens eines der oben in Ziffer II.1.5) im fachlichen Umfeld genannten fachlichen Themen abdecken.
(D) methodische Skills des Managers und des Experten:
Kenntnisse und praktische Erfahrungen müssen auf mindestens fünf der folgenden Gebiete nachgewiesen werden:
— fachliches Design von Management-Informationssystemen,
— Projektleitung mittlerer und großer Projekte.
(E) fachliche Skills des Experten:
— tiefergehende fachliche Expertise in einem der oben in Ziffer II.1.5) im fachlichen Umfeld genannten Themen,
(F) persönliche Kompetenzen des Managers und des Experten:
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und Sicheres Auftreten, Zielorientiertheit und Konfliktmanagement und Entscheidungsfähigkeit, Führungskompetenz.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und Sicheres Auftreten, Zielorientiertheit und Konfliktmanagement und Entscheidungsfähigkeit, Führungskompetenz.
2.4. Partner.
(B) Managementkompetenz:
Mindestens 9-10 Jahre Erfahrung in der Leitung komplexer Fach- und/oder IT-Projekte (Umfang ca. 1 000 Personentage oder ca. 10 Mitarbeiter pro Projekt) im Bereich Rechnungswesen/Controlling.
Gesamtverantwortung für die Auftragserfüllung und Erreichung der Kundenanforderungen. Entwicklung von innovativen Gesamtlösungsstrategien für komplexe Problemstellungen. Ansprechpartner auf Top Management Ebene.
— Projektplanung/-controlling und,
Mehrjährige Erfahrung in der Beratung bezüglich fachlich-methodischer und prozessualer Fragestellungen im Bereich Rechnungswesen/Controlling.
Mehrjährige Praxiserfahrung als Mitarbeiter oder Projektleiter in Fach- und/oder IT-Projekten. Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit müssen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens fünf der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
Mehrjährige Praxiserfahrung als Mitarbeiter oder Projektleiter in Fach- und/oder IT-Projekten. Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit müssen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens fünf der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
Die fachlichen Schwerpunkte der Projektarbeit müssen mindestens zwei der oben in Ziffer II.1.5) im fachlichen Umfeld genannten fachlichen Themen abdecken.
(D) methodische Skills:
Kenntnisse und praktische Erfahrungen müssen auf mindestens drei der folgenden Gebiete nachgewiesen werden:
— Tiefergehende fachliche Expertise im ausgeschriebenen Umfeld,
— Projektmanagementverfahren und- methoden,
— Coachingmethoden,
— Programmsteuerung.
(E) fachliche Skills:
Je nach der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Einzelvertrages müssen entweder alle oder einzelne tiefergehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Gebieten nachgewiesen werden:
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und sicheres Auftreten, Zielorientiertheit und Konfliktmanagement und Entscheidungsfähigkeit, Führungskompetenz.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und sicheres Auftreten, Zielorientiertheit und Konfliktmanagement und Entscheidungsfähigkeit, Führungskompetenz.
Es ist anzugeben in wieweit die vorgenannte geforderte Anzahl an 13 Beratern mit eigenen Mitarbeitern und/oder mit fremden Ressourcen abdeckt werden. Falls Subunternehmer vorgesehen sind, sind diese zu benennen und anzugeben wie viele Berater der jeweilige Subunternehmer bereitstellen wird.
Es ist anzugeben in wieweit die vorgenannte geforderte Anzahl an 13 Beratern mit eigenen Mitarbeitern und/oder mit fremden Ressourcen abdeckt werden. Falls Subunternehmer vorgesehen sind, sind diese zu benennen und anzugeben wie viele Berater der jeweilige Subunternehmer bereitstellen wird.
Wenn dem Bewerber über die geforderte Mindestkapazität von 13 Beratern hinausgehende Kapazitäten an Beratern in den jeweiligen Skills zur Verfügung stehen, fließt dies in die Bewertung wie folgt mit ein.
Die Mindestanzahl an qualifiziertem Personal wird um mehr als…
… 50 % überschritten, d.h. aufgerundet erreicht der Bewerber/Bewerbergemeinschaft mindestens 20 qualifizierte Berater, dann erhält er 15 Punkte.
… 30 % überschritten, d.h. aufgerundet erreicht der Bewerber/Bewerbergemeinschaft mindestens 17 qualifizierte Berater, dann erhält er 5 Punkte.
3. Angaben zu Unternehmensreferenzen:
Unternehmensreferenzen in diesem Sinne sind Projekte, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit eigenen Beratern und/oder unter Einschaltung von Subunternehmen durchgeführt hat.
Wertungsfähig ist eine Unternehmensreferenz dann, wenn alle geforderten Angaben für diese Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag vollständig dargestellt wurden und nachfolgende Voraussetzungen der Referenz/en vorliegt/en.
— Es müssen mindestens 3 Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten oder aktuellen Leistungen vorgelegt werden,
— Die referenzierten Leistungen müssen mit den in der Bekanntmachung aufgeführten zu erbringenden Aufgaben und fachlichem und technischem Umfeld vergleichbar sein. Bei mindestens einer Referenz muss die zu erbringende Aufgabe entweder die Einführung von SAP-Bankanalyzer oder SAP-FI oder SAP-relevante Module für das Meldewesen beinhalten,
— Die referenzierten Leistungen müssen mit den in der Bekanntmachung aufgeführten zu erbringenden Aufgaben und fachlichem und technischem Umfeld vergleichbar sein. Bei mindestens einer Referenz muss die zu erbringende Aufgabe entweder die Einführung von SAP-Bankanalyzer oder SAP-FI oder SAP-relevante Module für das Meldewesen beinhalten,
— Der Umfang der geleisteten Beratertage im abgeschlossenen Projekt muss mindestens 200 Beratertage betragen,
— Die referenzierten Leistungen dürfen nicht vor dem Jahr 2008 abgeschlossen worden sein,
— Das Projektende der referenzierten Leistungen kann noch in der Zukunft liegen, wobei bis zum 31.8.2011 mindestens 150 Beratertage im Projekt erbracht sein müssen.
Folgende Angaben sind bei den Unternehmensreferenzen zu machen:
— Name des Bewerbers (bzw. bei Bewerbergemeinschaften Mitglied),
— Bezeichnung der Unternehmensreferenz,
— Falls Leistungserbringung (ganz oder teilweise) durch Subunternehmer erfolgt ist: Name der/des Subunternehmer(s) und Benennung der von ihm erbrachte Leistungen (Art und Umfang),
— Name des Kunden (Soweit der Name nicht benannt werden darf, reicht aussagekräftige Formulierung wie z.B. "deutsche Großbank" oder Ähnliches aus (die KfW behält sich in Einzelfällen vor, dass ein Ansprechpartner und Tel. Nummer aus dem referenzierten Unternehmen benannt wird.)),
— Name des Kunden (Soweit der Name nicht benannt werden darf, reicht aussagekräftige Formulierung wie z.B. "deutsche Großbank" oder Ähnliches aus (die KfW behält sich in Einzelfällen vor, dass ein Ansprechpartner und Tel. Nummer aus dem referenzierten Unternehmen benannt wird.)),
— Branchenumfeld, in dem die Projektleistungen durchgeführt wurden (Bank oder sonstiger Auftraggeber),
— Darstellung: Welche der in Ziffer II.1.5) aufgeführten fachlichen Schwerpunkte werden durch die Unternehmensreferenz abgedeckt? Welche der in Ziffer II.1.5) genannten Aufgaben und Tätigkeiten wurden in der Unternehmensreferenz erbracht? (Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten, fachliche Schwerpunkte, Projektergebnisse, eingesetzte Tools und Software, etc.),
— Darstellung: Welche der in Ziffer II.1.5) aufgeführten fachlichen Schwerpunkte werden durch die Unternehmensreferenz abgedeckt? Welche der in Ziffer II.1.5) genannten Aufgaben und Tätigkeiten wurden in der Unternehmensreferenz erbracht? (Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten, fachliche Schwerpunkte, Projektergebnisse, eingesetzte Tools und Software, etc.),
— Anzahl der im Projekt geleisteten Beratertage,
— Durchführungszeitraum der Referenzprojektaktivitäten (von – bis MM/JJJJ).
Falls Sie nicht in der Lage sind, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Unternehmensreferenz zu machen, müssen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Unternehmensreferenz zu entscheiden. Bleiben Felder unausgefüllt, ohne dass sie in diesem Sinne von Ihnen gekennzeichnet wurden, wird die Unternehmensreferenz nicht gewertet, wenn die KfW nicht von ihrer Möglichkeit der Nachforderung der Angaben Gebrauch macht. Fordert die KfW die Angaben vom Teilnehmer nach und werden sie nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereicht, wird die betroffene Referenz endgültig nicht gewertet.
Falls Sie nicht in der Lage sind, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Unternehmensreferenz zu machen, müssen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Unternehmensreferenz zu entscheiden. Bleiben Felder unausgefüllt, ohne dass sie in diesem Sinne von Ihnen gekennzeichnet wurden, wird die Unternehmensreferenz nicht gewertet, wenn die KfW nicht von ihrer Möglichkeit der Nachforderung der Angaben Gebrauch macht. Fordert die KfW die Angaben vom Teilnehmer nach und werden sie nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereicht, wird die betroffene Referenz endgültig nicht gewertet.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nicht mindestens drei wertungsfähige Unternehmensreferenzen vorlegen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht; sie werden vom weiteren Vergabeverfahren, ggf. nach einer erfolglosen Nachforderung ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nicht mindestens drei wertungsfähige Unternehmensreferenzen vorlegen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht; sie werden vom weiteren Vergabeverfahren, ggf. nach einer erfolglosen Nachforderung ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Es können max. 5 Untrnehmensreferenzen angegeben werden; bei Angabe von mehr als 5 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen "1", "2", "3", "4" und "5" bezeichnet hat. Damit sind insgesamt maximal 75 Punkte bei 5 eingereichten Referenzen erreichbar.
Es können max. 5 Untrnehmensreferenzen angegeben werden; bei Angabe von mehr als 5 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen "1", "2", "3", "4" und "5" bezeichnet hat. Damit sind insgesamt maximal 75 Punkte bei 5 eingereichten Referenzen erreichbar.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet über die geforderte Anzahl an wertungsfähigen Referenzen verfügen.
Im Übrigen bestimmt sich die Eignung danach, wie viele Punkte der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für die von ihm/ihr vorgelegten Referenzen insgesamt erreicht.
Bei jeder eingereichten Unternehmensreferenz ist maßgebend für deren Bewertung ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen in hinsichtlich Kriterien: Branchenumfeld, konkreten Aufgaben/Tätigkeiten, fachlichem Schwerpunkt/en, Anzahl der geleisteten Beratertage und Durchführungszeitraum der Projektaktivitäten.
Bei jeder eingereichten Unternehmensreferenz ist maßgebend für deren Bewertung ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen in hinsichtlich Kriterien: Branchenumfeld, konkreten Aufgaben/Tätigkeiten, fachlichem Schwerpunkt/en, Anzahl der geleisteten Beratertage und Durchführungszeitraum der Projektaktivitäten.
Je Unternehmensreferenz sind maximal 150 Einzelpunkte erreichbar.
Hiervon entfallen hinsichtlich der Abdeckung der fachlichen Schwerpunkte sowie der Aufgaben und Tätigkeiten der erbrachten Dienstleistungen max. 100 Einzelpunkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bewerbers zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag.
Hiervon entfallen hinsichtlich der Abdeckung der fachlichen Schwerpunkte sowie der Aufgaben und Tätigkeiten der erbrachten Dienstleistungen max. 100 Einzelpunkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bewerbers zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag.
Die Unternehmensreferenzen werden jeweils anhand folgender Fragen beurteilt:
a) In welchem Branchenumfeld wurde die Leistung erbracht?
Für Leistungen im Umfeld von Banken werden 20 Einzelpunkte, bei sonstigen Auftraggebern werden 10 Einzelpunkte vergeben.
b) Welche der in Ziffer 2 aufgeführten fachlichen Schwerpunkte wurden mit der vorgelegten Unternehmensreferenz abgedeckt?
c) Welche der in Ziffer 2 genannten Aufgaben und Tätigkeiten hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in der von ihm/ihr dargestellten Unternehmensreferenz erbracht?
Je größer der Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und den Darstellungen in der Unternehmensreferenz ist, umso besser wird die jeweilige Referenz bewertet.
d) Wie viele Beratertage wurden im Rahmen der Unternehmensreferenz geleistet und in welchem Zeitraum wurden die Projektaktivitäten durchgeführt?
Auf die Anzahl der erbrachten Beratertage entfallen max. 30 Einzelpunkte.
Auf die Anzahl der im Projekt geleisteten Beratertage: 200-500 Beratertage (10 Einzelpunkte), > 500-1 000 Beratertage (20 Einzelpunkte), > 1 000 Beratertage (30 Einzelpunkte).
Es werden nur die Teilnahmeanträge solcher Bewerber gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 5 Abs. 3 VOF bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 5 Abs. 3 VOF bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Zur Angebotsabgabe werden 6 der bestplatzierten Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgefordert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wird einem Rahmenvertragspartner auf Grund der zwischen ihm und der KfW geschlossenen Rahmenvereinbarung ein Einzelvertrag erteilt, so ist er verpflichtet, binnen 6 Wochen nach Abschluss des Einzelvertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten:
Wird einem Rahmenvertragspartner auf Grund der zwischen ihm und der KfW geschlossenen Rahmenvereinbarung ein Einzelvertrag erteilt, so ist er verpflichtet, binnen 6 Wochen nach Abschluss des Einzelvertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten:
— Für Personenschäden: Pauschal mindestens 500 000,00 EUR, jeweils pro Kalenderjahr 2-fach maximiert,
— Für Sachschäden: Pauschal mindestens 500 000,00 EUR, jeweils pro Kalenderjahr 2-fach maximiert,
— Für Vermögensschäden: Pauschal mindestens 200 000,00 EUR, jeweils pro Kalenderjahr 2-fach maximiert.
Auf jederzeit mögliches Verlangen der KfW haben die Rahmenvertragspartner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen das Bestehen einer Versicherung im vorstehenden Absatz bezeichneten Umfang nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarungen und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarungen und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Original zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
— dass sie, falls sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Hierzu ist das abzurufende Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" zu benutzen.
In den Vergabeunterlagen werden Bewerbergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt, sondern allgemein als "Bewerber" bezeichnet.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Zinner
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per E-Mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Es werden insgesamt maximal 6 Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bewerber, zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Subunternehmern zu verweisen, so gelten hierfür die im Formblatt "Teilnahmeantrag" niedergelegten Voraussetzungen.
Es werden insgesamt maximal 6 Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bewerber, zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Subunternehmern zu verweisen, so gelten hierfür die im Formblatt "Teilnahmeantrag" niedergelegten Voraussetzungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 172-283196 (2011-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 697431-2368📞
Fax: +49 697431-3106 📠
Die Leistungen wurden als Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen bekanntgemacht und wie in den jeweiligen Abschnitten V dargestellt vergeben. Es erfolgte keine losweise Vergabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VSt. 40/11
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Darstellung der Vorgehensweise in einem typischen Fachprojekt (60)
2. Preis (40)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-13 📅
Name: BearingPoint GmbH
Postanschrift: Speicherstr. 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪