Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern über Beraterleistungen im Themenschwerpunkt "bilanzielle Beratung" (SAP, Meldewesen, IFRS9)
Die KfW plant im Rahmen des Projektes "Modernisierung der Finanzarchitektur mit SAP" die sog. IT-Zweikomponentenstrategie, bestehend aus einer JAVA/Webtechnologie und SAP, umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, das bisherige Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 mittelfristig durch SAP ERP Financials zu ersetzen. Im Juli 2011 startete dazu ein Vorprojekt mit der Zielsetzung, eine Gesamtprojektplanung für die Bereiche Rechnungswesen, Steuern, Meldewesen, Controlling und Reporting für alle KfW-Gesellschaften zu erstellen. Die Schwerpunkte des Vorprojektes sind dabei: — die Erstellung einer fachlichen und technischen Zielarchitektur, — die Definition der einzelnen Einführungsstufen, inklusive der Ablösestrategien für das Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 und dem Nebenbuch IAS-Werteführung, — die Erstellung einer detaillierten Aufwands- /Kostenschätzung für die Konzeption, Implementierung und der Tests für: — SAP Bank Analyzer/FI/BW, — SAP als Meldewesenbasis, — Meldewesensoftware, — ETL-Schicht/Anbindung der Vorsysteme, — Einbindung in die bestehenden Reporting und Controlling Strukturen, — die Entwicklung einer Risikomatrix. Darüber hinaus wurde vom International Accounting Standards Board (IASB) der neue Rechungslegungsstandard IFRS 9 veröffentlicht, welcher neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte beinhaltet und den bestehenden Standard IAS 39 voraussichtlich zum 1.1.2015 ersetzten wird. Im Rahmen einer Vorstudie zur Identifizierung von Synergiepotentialen im Hinblick auf die Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und der Ablösung von ORAG 8 wurde eine hohe inhaltliche Konvergenz beider Projekte festgestellt. Um diese identifizierten Synergiepotentiale nutzen zu können, wurde eine enge Verzahnung beider Projekte beschlossen. Mit Blick auf eine zeitgerechte Umsetzung der IFRS 9-Anforderungen zum evtl. Erstanwendungszeitpunkt 2015 und bei gleichzeitiger technologischer Weiterentwicklung der bestehenden Finanzarchitektur, ist die KfW auf externe Unterstützung angewiesen. Neben der Ist-Aufnahme der Jahresabschlussprozesse in den einzelnen KfW-Gesellschaften und der GAP-Analyse einschließlich der Identifizierung der sog. kritischen Prozesse liegt der Tätigkeitsschwerpunkt zu Beginn des Hauptprojektes in der Maßnahmenplanung und Priorisierung der Umsetzungsmaßnahmen. Auf Basis des erstellten Maßnahmenkataloges sind in der Konzeptionsphase die Soll-Abschlussprozesse zu definieren und die Fach- und DV-Konzepte für die Implementierung von SAP als Hauptbuchhaltungssystem zu erstellen. Im Rahmen der Umsetzung sollen neben der Erstellung von Testkonzeptionen einschließlich der Fehleranalysen das "Go Live" und die Stabilisierung des neuen Hauptbuchhaltungssystems SAP begleitet werden. In allen Phasen des Hauptprojektes sind auch die künftigen IFRS 9-Anforderungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Konzeptionen zu entwickeln und zu implementieren, die eine regelmäßige und reibungslose Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte im Rahmen des IFRS-Reportings mit dem neuen Hauptbuchhaltungssystem SAP gewährleistet. Aus den bereits oben aufgeführten beschlossenen Maßnahmen sowie evtl. weiteren Veränderungen im Rahmen des Hauptprojektes resultiert für die Jahre 2012ff. ein umfangreiches Portfolio an Fach- und IT-Umsetzungsprojekten. Dieses muss neben dem laufenden Geschäftsbetrieb und sonstigen Projekten bewältigt werden. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung der genannten Projekte die laufende Unterstützung bei der Lösung komplexer Bilanzierungsfragen nach HGB und IFRS. Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 4 Jahre betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern um ein weiteres Jahr auf insgesamt 5 Jahre zu verlängern. 1. Fachliches Umfeld Für das Verfahren "bilanzielle Beratung" ist die Bilanzabteilung der KfW-Bankengruppe zentral verantwortlich. Diese Organisationseinheit ist zuständig sowohl für die HGB- als auch IFRS-Jahres- und Quartalsabschlüsse sowie das Finanzreporting incl. wesentlicher Teile des Kapitalmarktreportings. In dieser Funktion ist sie zentral für alle Grundsatzfragen der HGB/IFRS-Bilanzierung im Konzern zuständig. Darüber hinaus werden in dieser Abteilung das statistische und aufsichtsrechtliche Meldewesen gegenüber der Bundesbank – soweit für die KfW von Relevanz – verantwortet. Im Rahmen der Reportingverantwortung umfassen die Tätigkeiten auch die Weiterentwicklung und Konzeption des externen IFRS-Reportings sowie des internen Managementreportings der KfW-Bankengruppe. Schwerpunkt der Beratungsleistungen sind zum einen (Prozess-)Analysen der jeweiligen bestehenden Abschlüsse sowie die Entwicklung eines laufenden Zwischenreportings auf Monatsebene sowie zum anderen themenbezogene beratende Unterstützungsleistungen in den unten aufgeführten Themenfeldern. 2. Technisches Umfeld Bei den zur Unterstützung der fachlichen Prozesse in der KfW eingesetzten operativen und dispositiven Systemen handelt es sich zum Großteil um Eigenentwicklungen in einem Mainframenahen Umfeld. Ferner befindet sich auch Standardsoftware im Einsatz. Beispiele für Eigenentwicklungen und Standardsoftware im Umfeld der Bilanzabteilung sind: — IFRS-Werteführung (Eigenentwicklung), — ORAG 8 (Hauptbuchhaltung), — SAMBA (Meldewesen), — SAP (Anlagenbuchhaltung), — WINKONS (Konsolidierungssoftware), — Zukünftig: SAP ERP Financials. Von den Rahmenvertragspartnern zu erbringende Leistungen: Die Rahmenvertragspartner werden sowohl mit Projektaufgaben als auch mit Aufgaben der laufenden Unterstützung bei Bilanzierungsfragen in den oben beschriebenen Umfeld betraut. Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines Projektteams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit den Führungsmitarbeitern der Bilanzabteilung abzustimmen. Dabei soll der Auftragnehmer den Auftraggeber bei den genannten Themen auch prozessual unterstützen. In diesem Zusammenhang sollen auftretende fachliche (z.B. zu Rechnungslegungsstandards), ggf. auch prozessuale Fragestellungen vom externen Berater aufgegriffen und im Rahmen von sonstigen Beratungsleistungen kompetent beantwortet werden. Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen derzeit insbesondere nachfolgend nicht abschießend aufgezählte Aufgaben: — Fachliche Projektbegleitung bei der Umstellung des Hauptbuchhaltungssystems ORAG 8 auf SAP sowie bei der laufenden Umstellung einzelner Nebenbuchhaltungssysteme, — Fachliche Projektbegleitung bzw. Projektunterstützung für das bankenstatistische und bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen dahingehend, dass SAP eine daten- und prozessgeeignete Systembasis für das Meldewesen und die hierfür zum Einsatz kommende Standardsoftware darstellt, — Mitarbeit und fachliche Unterstützung des Fachbereichs in Fachprojekten insbesondere im Hauptprojekt SAP, — Analyse und Beratung bei konzeptionellen Anpassungen im Umfeld Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten gem. IAS 39/IFRS 9, — Laufende Unterstützung bei der Lösung von Bilanzierungsfragen nach HGB und IFRS, — Konzeption zur Erweiterung der Konzernberichterstattung, Definition und Umsetzung neuer Reports, — Konzeption zu Erweiterungen von Konzernbilanzierungsrichtlinien, — Analyse und Beratung im Umfeld Offenlegung nach IFRS, — Konzeption und Aufbau Reporting für Spezialfonds nach HGB/IFRS, — Beratung und Unterstützung im Rechnungswesen (Tagesgeschäft), — Dokumentation spezieller DV-Tools in dem Zusammenhang. Nicht Bestandteil der Aufgabenstellung ist die Erstellung des Reportings für die Externe Rechnungslegung, d.h. insbesondere die Jahres- und Quartalsabschlusserstellung sowie das statistische und aufsichtsrechtliche Meldewesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung
Menge oder Umfang:
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:a) für Projektleiter/Experten 0 - 800 Beratertage (für 2012)b) für konzeptionelle Berater/Senior Consultant 0 - 1 200 Beratertage (für 2012)Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt. Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW einmalig um 6 Monate verlängert werden.
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:a) für Projektleiter/Experten 0 - 800 Beratertage (für 2012)b) für konzeptionelle Berater/Senior Consultant 0 - 1 200 Beratertage (für 2012)Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt. Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW einmalig um 6 Monate verlängert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Unternehmensleitung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-2368📞
Fax: +49 697431-3106 📠
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbieter/Bietergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bietern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Bietererklärung (Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Bietererklärung(Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der 3 Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Originalunterschrift tragen. Wenn das Angebot nicht unterzeichnet wird, wird es ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter, zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Subunternehmern zu verweisen, so gelten hierfür die im Formblatt "Bietererklärung (Teil B)" niedergelegten Voraussetzungen.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbieter/Bietergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bietern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Bietererklärung (Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Bietererklärung(Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der 3 Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Originalunterschrift tragen. Wenn das Angebot nicht unterzeichnet wird, wird es ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter, zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Subunternehmern zu verweisen, so gelten hierfür die im Formblatt "Bietererklärung (Teil B)" niedergelegten Voraussetzungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW plant im Rahmen des Projektes "Modernisierung der Finanzarchitektur mit SAP" die sog. IT-Zweikomponentenstrategie, bestehend aus einer JAVA/Webtechnologie und SAP, umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, das bisherige Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 mittelfristig durch SAP ERP Financials zu ersetzen. Im Juli 2011 startete dazu ein Vorprojekt mit der Zielsetzung, eine Gesamtprojektplanung für die Bereiche Rechnungswesen, Steuern, Meldewesen, Controlling und Reporting für alle KfW-Gesellschaften zu erstellen. Die Schwerpunkte des Vorprojektes sind dabei:
Die KfW plant im Rahmen des Projektes "Modernisierung der Finanzarchitektur mit SAP" die sog. IT-Zweikomponentenstrategie, bestehend aus einer JAVA/Webtechnologie und SAP, umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist beabsichtigt, das bisherige Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 mittelfristig durch SAP ERP Financials zu ersetzen. Im Juli 2011 startete dazu ein Vorprojekt mit der Zielsetzung, eine Gesamtprojektplanung für die Bereiche Rechnungswesen, Steuern, Meldewesen, Controlling und Reporting für alle KfW-Gesellschaften zu erstellen. Die Schwerpunkte des Vorprojektes sind dabei:
— die Erstellung einer fachlichen und technischen Zielarchitektur,
— die Definition der einzelnen Einführungsstufen, inklusive der Ablösestrategien für das Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 und dem Nebenbuch IAS-Werteführung,
— die Erstellung einer detaillierten Aufwands- /Kostenschätzung für die Konzeption, Implementierung und der Tests für:
— SAP Bank Analyzer/FI/BW,
— SAP als Meldewesenbasis,
— Meldewesensoftware,
— ETL-Schicht/Anbindung der Vorsysteme,
— Einbindung in die bestehenden Reporting und Controlling Strukturen,
— die Entwicklung einer Risikomatrix.
Darüber hinaus wurde vom International Accounting Standards Board (IASB) der neue Rechungslegungsstandard IFRS 9 veröffentlicht, welcher neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte beinhaltet und den bestehenden Standard IAS 39 voraussichtlich zum 1.1.2015 ersetzten wird. Im Rahmen einer Vorstudie zur Identifizierung von Synergiepotentialen im Hinblick auf die Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und der Ablösung von ORAG 8 wurde eine hohe inhaltliche Konvergenz beider Projekte festgestellt. Um diese identifizierten Synergiepotentiale nutzen zu können, wurde eine enge Verzahnung beider Projekte beschlossen.
Darüber hinaus wurde vom International Accounting Standards Board (IASB) der neue Rechungslegungsstandard IFRS 9 veröffentlicht, welcher neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte beinhaltet und den bestehenden Standard IAS 39 voraussichtlich zum 1.1.2015 ersetzten wird. Im Rahmen einer Vorstudie zur Identifizierung von Synergiepotentialen im Hinblick auf die Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und der Ablösung von ORAG 8 wurde eine hohe inhaltliche Konvergenz beider Projekte festgestellt. Um diese identifizierten Synergiepotentiale nutzen zu können, wurde eine enge Verzahnung beider Projekte beschlossen.
Mit Blick auf eine zeitgerechte Umsetzung der IFRS 9-Anforderungen zum evtl. Erstanwendungszeitpunkt 2015 und bei gleichzeitiger technologischer Weiterentwicklung der bestehenden Finanzarchitektur, ist die KfW auf externe Unterstützung angewiesen. Neben der Ist-Aufnahme der Jahresabschlussprozesse in den einzelnen KfW-Gesellschaften und der GAP-Analyse einschließlich der Identifizierung der sog. kritischen Prozesse liegt der Tätigkeitsschwerpunkt zu Beginn des Hauptprojektes in der Maßnahmenplanung und Priorisierung der Umsetzungsmaßnahmen. Auf Basis des erstellten Maßnahmenkataloges sind in der Konzeptionsphase die Soll-Abschlussprozesse zu definieren und die Fach- und DV-Konzepte für die Implementierung von SAP als Hauptbuchhaltungssystem zu erstellen. Im Rahmen der Umsetzung sollen neben der Erstellung von Testkonzeptionen einschließlich der Fehleranalysen das "Go Live" und die Stabilisierung des neuen Hauptbuchhaltungssystems SAP begleitet werden.
Mit Blick auf eine zeitgerechte Umsetzung der IFRS 9-Anforderungen zum evtl. Erstanwendungszeitpunkt 2015 und bei gleichzeitiger technologischer Weiterentwicklung der bestehenden Finanzarchitektur, ist die KfW auf externe Unterstützung angewiesen. Neben der Ist-Aufnahme der Jahresabschlussprozesse in den einzelnen KfW-Gesellschaften und der GAP-Analyse einschließlich der Identifizierung der sog. kritischen Prozesse liegt der Tätigkeitsschwerpunkt zu Beginn des Hauptprojektes in der Maßnahmenplanung und Priorisierung der Umsetzungsmaßnahmen. Auf Basis des erstellten Maßnahmenkataloges sind in der Konzeptionsphase die Soll-Abschlussprozesse zu definieren und die Fach- und DV-Konzepte für die Implementierung von SAP als Hauptbuchhaltungssystem zu erstellen. Im Rahmen der Umsetzung sollen neben der Erstellung von Testkonzeptionen einschließlich der Fehleranalysen das "Go Live" und die Stabilisierung des neuen Hauptbuchhaltungssystems SAP begleitet werden.
In allen Phasen des Hauptprojektes sind auch die künftigen IFRS 9-Anforderungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Konzeptionen zu entwickeln und zu implementieren, die eine regelmäßige und reibungslose Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte im Rahmen des IFRS-Reportings mit dem neuen Hauptbuchhaltungssystem SAP gewährleistet.
In allen Phasen des Hauptprojektes sind auch die künftigen IFRS 9-Anforderungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Konzeptionen zu entwickeln und zu implementieren, die eine regelmäßige und reibungslose Bilanzierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte im Rahmen des IFRS-Reportings mit dem neuen Hauptbuchhaltungssystem SAP gewährleistet.
Aus den bereits oben aufgeführten beschlossenen Maßnahmen sowie evtl. weiteren Veränderungen im Rahmen des Hauptprojektes resultiert für die Jahre 2012ff. ein umfangreiches Portfolio an Fach- und IT-Umsetzungsprojekten.
Dieses muss neben dem laufenden Geschäftsbetrieb und sonstigen Projekten bewältigt werden. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung der genannten Projekte die laufende Unterstützung bei der Lösung komplexer Bilanzierungsfragen nach HGB und IFRS.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 4 Jahre betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern um ein weiteres Jahr auf insgesamt 5 Jahre zu verlängern.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt zeitlich befristeter Einzelverträge beauftragen, wobei die Einzelverträge im Wettbewerb an geeignete Marktteilnehmer vergeben werden sollen. Zu diesem Zweck möchte die KfW mit 4 qualifizierten Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen schließen, auf deren Grundlage diese Unternehmen sich anhand entsprechender Angebote um die zu vergebenden Einzelverträge bewerben. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 4 Jahre betragen. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber allen Rahmenvertragspartnern um ein weiteres Jahr auf insgesamt 5 Jahre zu verlängern.
1. Fachliches Umfeld
Für das Verfahren "bilanzielle Beratung" ist die Bilanzabteilung der KfW-Bankengruppe zentral verantwortlich. Diese Organisationseinheit ist zuständig sowohl für die HGB- als auch IFRS-Jahres- und Quartalsabschlüsse sowie das Finanzreporting incl. wesentlicher Teile des Kapitalmarktreportings. In dieser Funktion ist sie zentral für alle Grundsatzfragen der HGB/IFRS-Bilanzierung im Konzern zuständig. Darüber hinaus werden in dieser Abteilung das statistische und aufsichtsrechtliche Meldewesen gegenüber der Bundesbank – soweit für die KfW von Relevanz – verantwortet.
Für das Verfahren "bilanzielle Beratung" ist die Bilanzabteilung der KfW-Bankengruppe zentral verantwortlich. Diese Organisationseinheit ist zuständig sowohl für die HGB- als auch IFRS-Jahres- und Quartalsabschlüsse sowie das Finanzreporting incl. wesentlicher Teile des Kapitalmarktreportings. In dieser Funktion ist sie zentral für alle Grundsatzfragen der HGB/IFRS-Bilanzierung im Konzern zuständig. Darüber hinaus werden in dieser Abteilung das statistische und aufsichtsrechtliche Meldewesen gegenüber der Bundesbank – soweit für die KfW von Relevanz – verantwortet.
Im Rahmen der Reportingverantwortung umfassen die Tätigkeiten auch die Weiterentwicklung und Konzeption des externen IFRS-Reportings sowie des internen Managementreportings der KfW-Bankengruppe. Schwerpunkt der Beratungsleistungen sind zum einen (Prozess-)Analysen der jeweiligen bestehenden Abschlüsse sowie die Entwicklung eines laufenden Zwischenreportings auf Monatsebene sowie zum anderen themenbezogene beratende Unterstützungsleistungen in den unten aufgeführten Themenfeldern.
Im Rahmen der Reportingverantwortung umfassen die Tätigkeiten auch die Weiterentwicklung und Konzeption des externen IFRS-Reportings sowie des internen Managementreportings der KfW-Bankengruppe. Schwerpunkt der Beratungsleistungen sind zum einen (Prozess-)Analysen der jeweiligen bestehenden Abschlüsse sowie die Entwicklung eines laufenden Zwischenreportings auf Monatsebene sowie zum anderen themenbezogene beratende Unterstützungsleistungen in den unten aufgeführten Themenfeldern.
2. Technisches Umfeld
Bei den zur Unterstützung der fachlichen Prozesse in der KfW eingesetzten operativen und dispositiven Systemen handelt es sich zum Großteil um Eigenentwicklungen in einem Mainframenahen Umfeld. Ferner befindet sich auch Standardsoftware im Einsatz.
Beispiele für Eigenentwicklungen und Standardsoftware im Umfeld der Bilanzabteilung sind:
— IFRS-Werteführung (Eigenentwicklung),
— ORAG 8 (Hauptbuchhaltung),
— SAMBA (Meldewesen),
— SAP (Anlagenbuchhaltung),
— WINKONS (Konsolidierungssoftware),
— Zukünftig: SAP ERP Financials.
Von den Rahmenvertragspartnern zu erbringende Leistungen:
Die Rahmenvertragspartner werden sowohl mit Projektaufgaben als auch mit Aufgaben der laufenden Unterstützung bei Bilanzierungsfragen in den oben beschriebenen Umfeld betraut.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines Projektteams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit den Führungsmitarbeitern der Bilanzabteilung abzustimmen.
Dabei soll der Auftragnehmer den Auftraggeber bei den genannten Themen auch prozessual unterstützen. In diesem Zusammenhang sollen auftretende fachliche (z.B. zu Rechnungslegungsstandards), ggf. auch prozessuale Fragestellungen vom externen Berater aufgegriffen und im Rahmen von sonstigen Beratungsleistungen kompetent beantwortet werden.
Dabei soll der Auftragnehmer den Auftraggeber bei den genannten Themen auch prozessual unterstützen. In diesem Zusammenhang sollen auftretende fachliche (z.B. zu Rechnungslegungsstandards), ggf. auch prozessuale Fragestellungen vom externen Berater aufgegriffen und im Rahmen von sonstigen Beratungsleistungen kompetent beantwortet werden.
Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen derzeit insbesondere nachfolgend nicht abschießend aufgezählte Aufgaben:
— Fachliche Projektbegleitung bei der Umstellung des Hauptbuchhaltungssystems ORAG 8 auf SAP sowie bei der laufenden Umstellung einzelner Nebenbuchhaltungssysteme,
— Fachliche Projektbegleitung bzw. Projektunterstützung für das bankenstatistische und bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen dahingehend, dass SAP eine daten- und prozessgeeignete Systembasis für das Meldewesen und die hierfür zum Einsatz kommende Standardsoftware darstellt,
— Fachliche Projektbegleitung bzw. Projektunterstützung für das bankenstatistische und bankenaufsichtsrechtliche Meldewesen dahingehend, dass SAP eine daten- und prozessgeeignete Systembasis für das Meldewesen und die hierfür zum Einsatz kommende Standardsoftware darstellt,
— Mitarbeit und fachliche Unterstützung des Fachbereichs in Fachprojekten insbesondere im Hauptprojekt SAP,
— Analyse und Beratung bei konzeptionellen Anpassungen im Umfeld Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten gem. IAS 39/IFRS 9,
— Laufende Unterstützung bei der Lösung von Bilanzierungsfragen nach HGB und IFRS,
— Konzeption zur Erweiterung der Konzernberichterstattung, Definition und Umsetzung neuer Reports,
— Konzeption zu Erweiterungen von Konzernbilanzierungsrichtlinien,
— Analyse und Beratung im Umfeld Offenlegung nach IFRS,
— Konzeption und Aufbau Reporting für Spezialfonds nach HGB/IFRS,
— Beratung und Unterstützung im Rechnungswesen (Tagesgeschäft),
— Dokumentation spezieller DV-Tools in dem Zusammenhang.
Nicht Bestandteil der Aufgabenstellung ist die Erstellung des Reportings für die Externe Rechnungslegung, d.h. insbesondere die Jahres- und Quartalsabschlusserstellung sowie das statistische und aufsichtsrechtliche Meldewesen.
Menge oder Umfang:
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:
Der Bedarf für die Einzelabrufe kann nur für das erste Leistungsjahr (2012) ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden. Dieser geschätzte Bedarf ist nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:
a) für Projektleiter/Experten 0 - 800 Beratertage (für 2012)
b) für konzeptionelle Berater/Senior Consultant 0 - 1 200 Beratertage (für 2012)
Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.
Welcher Anteil am geschätzten jährlichen Gesamtvolumen der Beratertage letztlich auf jeden einzelnen Rahmenvertragspartner tatsächlich entfällt, hängt davon ab, wie erfolgreich der jeweilige Rahmenvertragspartner im Wettbewerb mit den übrigen Partnern der Rahmenvereinbarung um die Einzelverträge konkurriert, d. h. wie viele der zu vergebenden Einzelverträge er tatsächlich erhält.
Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt. Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW einmalig um 6 Monate verlängert werden.
Pro Einzelvertrag wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelvertrages wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt, was einer Vertragslaufzeit von einem Monat bis 12 Monaten entspricht. Im Regelfall werden mit einem Einzelvertrag nicht weniger als 110 Beratertage beauftragt. Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW einmalig um 6 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber den Rahmenvertragspartnern einmalig um ein Jahr zu verlängern.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VSt 60/11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Der Bieter hat bzgl. seiner/ihrer persönlichen Lage nachfolgendenge forderten Erklärungen mit seinem Angebot zwingend abzugeben. Bietergemeinschaften haben diese Erklärungen von allen Mitgliedern vorzulegen:
— er die Vergabeunterlagen durchgearbeitet und sich über alle preisbeeinflussenden Umstände unterrichtet hat,
— er die Vergabeunterlagen zur Kenntnis genommen und auf ihre Vollständigkeit hin geprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen,
— die Vergabeunterlagen verständlich und eindeutig sind,
— er sämtliche in den Vergabeunterlagen und den darin in Bezug genommenen Verfahrens- und Vertragsbedingungen anerkennt,
— er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
—er die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ausschließlich zur Erstellung dieses Angebotes verwendet hat,
— er mit der Verarbeitung und Speicherung der von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist,
— er sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsbindefrist gebunden hält,
— er sich verpflichtet, im Falle der Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot die beigefügte Vertraulichkeitserklärung inklusive dem Merkblatt zum Datenschutz und Datengeheimnis anzuerkennen,
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat: § 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
(2) Darüber hinaus sind folgende Nachweise erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
— Der Bieter /jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe des Angebotes einzureichen.
(Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).) Die Anforderung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bieter und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).) Die Anforderung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bieter und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Angaben zu dem Gesamtumsatz bezüglich der Beratung von Banken (netto), die der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren(2008, 2009 und 2010) erzielt hat. Diese müssen im Durchschnitt jährlich mindestens 20 000 000 EUR betragen.
2. Angaben zu dem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezüglich der Beratung von Banken (netto), die der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) erzielt hat. Es werden nur Angebote solcher Bieter gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angaben zu dem Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezüglich der Beratung von Banken (netto), die der Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2008, 2009 und 2010) erzielt hat. Es werden nur Angebote solcher Bieter gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bieter keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bieters am Verfahren zu entscheiden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bieter keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bieters am Verfahren zu entscheiden.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Mindeststandards:
Die maßgeblichen Anforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden bzw. nebenstehenden Text.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe des Angebotes einzureichen.
(Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).) Die Anforderung an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bieter und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
(Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für jeden Subunternehmer vorzulegen sowie eine schriftliche Zusage (Verpflichtungserklärung).) Die Anforderung an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bieter und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Kurzdarstellung des Unternehmens nach
— Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Beratung von Banken),
— Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau).
2. Es werden nur Einzelbieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, die personelle Kapazitäten von mindestens 10 Berater (davon 2 Experten, 2 Projektleiter, 3 konzeptionelle Berater und 3 Senior Consultant) mit den nachfolgend dargestellten Qualifikation verfügen – (ggf. in Verbindung mit eingesetzten Subunternehmern) und die geforderte Anzahl an entsprechenden Lebensläufen vorlegen.
2. Es werden nur Einzelbieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, die personelle Kapazitäten von mindestens 10 Berater (davon 2 Experten, 2 Projektleiter, 3 konzeptionelle Berater und 3 Senior Consultant) mit den nachfolgend dargestellten Qualifikation verfügen – (ggf. in Verbindung mit eingesetzten Subunternehmern) und die geforderte Anzahl an entsprechenden Lebensläufen vorlegen.
Die Berater müssen bestimmte persönliche Grundkompetenzen aufweisen, unterscheiden sich jedoch darin, dass sie in Bezug auf das beschriebene Umfeld über ein unterschiedliches Maß an praktischer Erfahrung verfügen.
Es Ewerden folgende zwingende Anforderungen an die Beratertypen gestellt:
2.1. Projektleiter und Experte
Die konkrete Aufgabenstellung aus der erkennbar wird, ob ein Manager oder ein Experte mit dem entsprechenden Wissen benötigt wird, wird in der Ausschreibung der Einzelverträge dargelegt (A) Ausbildung:
Abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung (z.B. BA, VWA).
(B) Managementkompetenz des Projektleiters:
Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Leitung komplexer Fach- und/oder IT-Projekte (Umfang > 500 Personentage pro Projekt) im Bereich Rechnungswesen/Controlling. Idealerweise kann Projektleitungserfahrung in einem oder mehreren SAP/IFRS-Einführungsprojekt(en) nachgewiesen werden.
Mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Leitung komplexer Fach- und/oder IT-Projekte (Umfang > 500 Personentage pro Projekt) im Bereich Rechnungswesen/Controlling. Idealerweise kann Projektleitungserfahrung in einem oder mehreren SAP/IFRS-Einführungsprojekt(en) nachgewiesen werden.
Im Rahmen der Projektleitungsfunktion müssen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen worden sein:
— Projektplanung/ -controlling und,
— Koordination des Zusammenspiels mit anderen Projekten und,
— Projektreporting.
(C) Berufserfahrung des Projektleiters und des Managers
Mehrjährige Erfahrung in der Beratung und Linienunterstützung von Kreditinstituten bezüglich fachlich-methodischer und prozessualer Fragestellungen im Bereich Rechungswesen/Controlling.
Mehrjährige Praxiserfahrung als Mitarbeiter in Fach- und/ oder IT-Projekten. Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit müssen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens vier der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
— Analyse von fachlichen Anforderungen, Koordination und Abstimmung von fachlichen Anforderungen,
— Dokumentation von fachlichen Anforderungen (Erstellung Fachvorgaben) und von fachlichen Prozessen,
— Adressatengerechte Informationsaufbereitung,
— Mitarbeit bei der Planung, Initiierung und Durchführung von Fach- und/oder IT-Projekten,
— Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von fachlichen Tests,
— Vorbereitung und Begleitung des Rollouts von IT-Systemen (insbesondere SAP).
Die fachlichen Schwerpunkte der Projektarbeit müssen mindestens 4 der folgenden Themen abdecken:
— Entwicklung und Validierung von Finanzarchitekturen, insbesondere die Konzeption und Implementierung von Finanzsystemen, wie bspw. die SAP-Systeme ERP Financials, Bank Analyzer,
— Analyse und Beratung bei konzeptionellen Anpassungen, insbesondere im Umfeld Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten gem. IAS 39/IFRS 9,
— Fachliche Beratung bei der Lösung von Bilanzierungsfragen nach HGB und IFRS,
— Fachliche Projektbegleitung im statistischen und bankaufsichtsrechtlichen Meldewesen,
— Fachliche Beratung bei der Implementierung zusätzlicher Meldevorschriften (KWG, SolvV),
— Fachliche Projektunterstützung im Zusammenhang mit Daten- und Prozessanalysen sowie Prozessdokumentationen im statistischen und aufsichtsrechtlichen Meldewesen,
— Analyse und Beratung im Umfeld Konzernberichterstattung und Offenlegung nach IFRS,
— Konzeption und Aufbau Reporting (HGB/IFRS) für besondere Teilbereiche (Spezialfonds, Beteiligungen, Fondsfinanzierung),
— Erstellung spezifischer Fachvorgaben für das Beteiligungsgeschäft,
— Bewertung im Beteiligungsbereich; Plausibilisierungsverfahren anhand IFRS-Abschlüsse (D) persönliche Kompetenzen.
Sprachen: sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und Hinreichende Englischkenntnisse in Wort und Schrift und.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und sicheres Auftreten, Zielorientiertheit.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke, eigenverantwortliche und selbständige Arbeitsweise und sicheres Auftreten, Zielorientiertheit.
(B) Berufserfahrung des Projektleiters und des Managers
Mehrjährige Erfahrung in der Beratung und Linienunterstützung von Kreditinstituten bezüglich fachlich-methodischer und prozessualer Fragestellungen im Bereich Rechungswesen/ Controlling.
Mehrjährige Praxiserfahrung als Mitarbeiter in Fachund/ oder IT-Projekten. Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit müssen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens 2 der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
Die fachlichen Schwerpunkte der Projektarbeit müssen mindestens 2 der folgenden Themen abdecken:
— Analyse und Beratung bei konzeptionellen Anpassungen, insbesondere im Umfeld Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten gem. IAS 39/ IFRS 9,
— Analyse und Beratung im Umfeld Konzernberichterstattung und Offenlegung nach IFRS (C) persönliche Kompetenzen.
Sprachen: Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und hinreichende Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhalte an Fachkollegen zu vermitteln und Kommunikationsstärke.
2.3. Es sind
— 2 Kurzlebensläufe für das Beraterprofil Projektleiter,
— 2 Kurzlebensläufe für das Beraterprofil Experte,
— 3 Kurzlebensläufe für das Beraterprofil konzeptioneller Berater und,
— 3 Kurzlebensläufe für das Beraterprofil Senior Consultant einzureichen.
Die Berater müssen pro Profil mindestens die oben aufgeführten Qualifikationsanforderungen (ggf. auf gesonderte Anforderung der KfW durch Arbeitszeugnisse belegt) erfüllen.
Bei den Kurzlebensläufen sind folgende Angaben zu benennen: Name, Schulabschluss, Ausbildung, Studium; Funktion/Rolle bei Bieter; bei Bieter beschäftigt seit/als freie Mitarbeiter oder Subunternehmer bei Bieter tätig seit (MM/ JJJJ); Funktion/Rolle für ausgeschriebene Leistung; Projekterfahrung (Kunde, Projektbezeichnung/ Projektthema, Zeitraum von MM/JJJJ bis MM/ JJJJ, Funktion/Rolle); Berufserfahrung (außerhalb der dargestellten Projekterfahrung) (Arbeitgeber, Zeitraum von MM/JJJJ bis MM/JJJJ, Aufgabe/ Tätigkeit, Funktion/Rolle); Sonstige Auftragsbezogene Fachkenntnisse (z.B. Kenntnisse Methoden, Tools).
Bei den Kurzlebensläufen sind folgende Angaben zu benennen: Name, Schulabschluss, Ausbildung, Studium; Funktion/Rolle bei Bieter; bei Bieter beschäftigt seit/als freie Mitarbeiter oder Subunternehmer bei Bieter tätig seit (MM/ JJJJ); Funktion/Rolle für ausgeschriebene Leistung; Projekterfahrung (Kunde, Projektbezeichnung/ Projektthema, Zeitraum von MM/JJJJ bis MM/ JJJJ, Funktion/Rolle); Berufserfahrung (außerhalb der dargestellten Projekterfahrung) (Arbeitgeber, Zeitraum von MM/JJJJ bis MM/JJJJ, Aufgabe/ Tätigkeit, Funktion/Rolle); Sonstige Auftragsbezogene Fachkenntnisse (z.B. Kenntnisse Methoden, Tools).
3. Es müssen mindestens 3 Referenzen der in den letzten 3 Jahren erbrachten oder aktuellen Leistungen vorgelegt werden.
3.1. Die referenzierten Leistungen müssen mit den in der Bekanntmachung aufgeführten zu erbringenden Aufgaben und fachlichem und technischem Umfeld vergleichbar sein. Bei mindestens einer Referenz muss die zu erbringende Aufgabe entweder die Einführung von SAP als Hauptbuchhaltungssystem oder die Einführung von SAP unter Beachtung der Anforderungen aus dem externen Meldewesen oder die Beurteilung komplexer Bilanzierungssachverhalte nach HGB und IFRS (inkl. IFRS 9) beinhalten.
3.1. Die referenzierten Leistungen müssen mit den in der Bekanntmachung aufgeführten zu erbringenden Aufgaben und fachlichem und technischem Umfeld vergleichbar sein. Bei mindestens einer Referenz muss die zu erbringende Aufgabe entweder die Einführung von SAP als Hauptbuchhaltungssystem oder die Einführung von SAP unter Beachtung der Anforderungen aus dem externen Meldewesen oder die Beurteilung komplexer Bilanzierungssachverhalte nach HGB und IFRS (inkl. IFRS 9) beinhalten.
3.2. Der Umfang der geleisteten Beratertage im abgeschlossenen Projekt muss mindestens 200 Beratertage betragen.
3.3. Die referenzierten Leistungen dürfen nicht vor dem Jahr 2008 abgeschlossen worden sein.
3.4. Das Projektende der referenzierten Leistungen kann noch in der Zukunft liegen, wobei bis zum 31.8.2011 mindestens 150 Beratertage im Projekt erbracht sein müssen.
3.5. Die Referenzen müssen eine Mindestpunktzahl von 80 Einzelpunkten erzielen.
3.6. Es sind folgende Angaben pro Referenz zu tätigen: Name des Bieters (bzw. bei Bietergemeinschaften des Mitglieds), Bezeichnung der Unternehmensreferenz, Falls Leistungserbringung (ganz oder teilweise) durch Subunternehmer oder Mitglied der Bietergemeinschaft erfolgt ist: Name der/des Subunternehmer(s)/Mitglied(s) der Bietergemeinschaft und Benennung der von ihm erbrachte Leistungen (Art und Umfang), Name des Kunden (soweit der Name nicht benannt werden darf, reicht aussagekräftige Formulierung wie z.B. "deutsche Großbank" oder Ähnliches aus (die KfW behält sich in Einzelfällen vor, dass ein Ansprechpartner und Tel. Nummer aus dem referenzierten Unternehmen benannt wird), Darstellung: Welche der in Ziffer II. 1.5 aufgeführten fachlichen Schwerpunkte werden durch die Unternehmensreferenz abgedeckt? Welche der in Ziffer II. 1.5 genannten Aufgaben und Tätigkeiten wurden in der Unternehmensreferenz erbracht? (Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten, fachliche Schwerpunkte, Projektergebnisse, eingesetzte Tools und Software, etc.)
3.6. Es sind folgende Angaben pro Referenz zu tätigen: Name des Bieters (bzw. bei Bietergemeinschaften des Mitglieds), Bezeichnung der Unternehmensreferenz, Falls Leistungserbringung (ganz oder teilweise) durch Subunternehmer oder Mitglied der Bietergemeinschaft erfolgt ist: Name der/des Subunternehmer(s)/Mitglied(s) der Bietergemeinschaft und Benennung der von ihm erbrachte Leistungen (Art und Umfang), Name des Kunden (soweit der Name nicht benannt werden darf, reicht aussagekräftige Formulierung wie z.B. "deutsche Großbank" oder Ähnliches aus (die KfW behält sich in Einzelfällen vor, dass ein Ansprechpartner und Tel. Nummer aus dem referenzierten Unternehmen benannt wird), Darstellung: Welche der in Ziffer II. 1.5 aufgeführten fachlichen Schwerpunkte werden durch die Unternehmensreferenz abgedeckt? Welche der in Ziffer II. 1.5 genannten Aufgaben und Tätigkeiten wurden in der Unternehmensreferenz erbracht? (Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten, fachliche Schwerpunkte, Projektergebnisse, eingesetzte Tools und Software, etc.)
Falls Sie nicht in der Lage sind, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Unternehmensreferenz zu machen, müssen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Unternehmensreferenz zu entscheiden. Bleiben Felder unausgefüllt, ohne dass sie in diesem Sinne von Ihnen gekennzeichnet wurden, wird die Unternehmensreferenz nicht gewertet, wenn die KfW nicht von ihrer Möglichkeit der Nachforderung der Angaben Gebrauch macht. Fordert die KfW die Angaben vom Bieter nach und werden sie nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereicht, wird die betroffene Referenz endgültig nicht gewertet.
Falls Sie nicht in der Lage sind, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Unternehmensreferenz zu machen, müssen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Unternehmensreferenz zu entscheiden. Bleiben Felder unausgefüllt, ohne dass sie in diesem Sinne von Ihnen gekennzeichnet wurden, wird die Unternehmensreferenz nicht gewertet, wenn die KfW nicht von ihrer Möglichkeit der Nachforderung der Angaben Gebrauch macht. Fordert die KfW die Angaben vom Bieter nach und werden sie nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereicht, wird die betroffene Referenz endgültig nicht gewertet.
Bieter/Bietergemeinschaften die nicht mindestens 3 wertungsfähige Unternehmensreferenzen vorlegen und die nicht mindestens eine Mindesteinzelpunktzahl von 80 Einzelpunkten erreichen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht. Ihr Angebot wird in dem weiteren Vergabeverfahren, ggf. nach einer erfolglosen Nachforderung ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind oder nicht die geforderte Mindesteinzelpunktzahl erreicht haben, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Bieter/Bietergemeinschaften die nicht mindestens 3 wertungsfähige Unternehmensreferenzen vorlegen und die nicht mindestens eine Mindesteinzelpunktzahl von 80 Einzelpunkten erreichen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht. Ihr Angebot wird in dem weiteren Vergabeverfahren, ggf. nach einer erfolglosen Nachforderung ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind oder nicht die geforderte Mindesteinzelpunktzahl erreicht haben, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Es können max. 5 Unternehmensreferenzen angegeben werden; bei Angabe von mehr als 5 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Bieter/die Bietergemeinschaft in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen "1", "2", "3", "4" und "5" bezeichnet hat.
Es können max. 5 Unternehmensreferenzen angegeben werden; bei Angabe von mehr als 5 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Bieter/die Bietergemeinschaft in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen "1", "2", "3", "4" und "5" bezeichnet hat.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet über die geforderte Anzahl an wertungsfähigen Referenzen verfügen.
Bewertet werden die Referenzen im Einzelnen wie folgt:
Bei jeder eingereichten Unternehmensreferenz ist maßgebend für deren Bewertung ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen in hinsichtlich Kriterien: Branchenumfeld, konkreten Aufgaben/Tätigkeiten, fachlichem Schwerpunkt/en, Anzahl der geleisteten Beratertage und Durchführungszeitraum der Projektaktivitäten.
Bei jeder eingereichten Unternehmensreferenz ist maßgebend für deren Bewertung ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen in hinsichtlich Kriterien: Branchenumfeld, konkreten Aufgaben/Tätigkeiten, fachlichem Schwerpunkt/en, Anzahl der geleisteten Beratertage und Durchführungszeitraum der Projektaktivitäten.
Je Unternehmensreferenz sind maximal 150 Einzelpunkte erreichbar.
Hiervon entfallen hinsichtlich der Abdeckung der fachlichen Schwerpunkte sowie der Aufgaben und Tätigkeiten der erbrachten Dienstleistungen max. 100 Einzelpunkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bieters zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag.
Hiervon entfallen hinsichtlich der Abdeckung der fachlichen Schwerpunkte sowie der Aufgaben und Tätigkeiten der erbrachten Dienstleistungen max. 100 Einzelpunkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bieters zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag.
Die Unternehmensreferenzen werden jeweils anhand folgender Fragen beurteilt:
a) In welchem Branchenumfeld wurde die Leistung erbracht?
Für Leistungen im Umfeld von Banken werden 20 Einzelpunkte, bei sonstigen Auftraggebern werden 10 Einzelpunkte vergeben.
b) Welche der in Ziffer II.1.5. aufgeführten fachlichen Schwerpunkte wurden mit der vorgelegten Unternehmensreferenz abgedeckt?
c) Welche der in Ziffer II.1.5 genannten Aufgaben und Tätigkeiten hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft in der von ihm/ihr dargestellten Unternehmensreferenz erbracht?
Je größer der Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und den Darstellungen in der Unternehmensreferenz ist, umso besser wird die jeweilige Referenz bewertet.
d) Wie viele Beratertage wurden im Rahmen der Unternehmensreferenz geleistet und in welchem Zeitraum wurden die Projektaktivitäten durchgeführt? Auf die Anzahl der erbrachten Beratertage entfallen max. 30 Einzelpunkte.
Auf die Anzahl der im Projekt geleisteten Beratertage: 200 – 500 Beratertage (10 Einzelpunkte), > 500 - 1 000 Beratertage (20 Einzelpunkte) > 1 000 Beratertage (30 Einzelpunkte).
Es werden nur die Angebote solcher Bieter gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bieter keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bieters am Verfahren zu entscheiden. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bieter keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bieters am Verfahren zu entscheiden. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wird einem Rahmenvertragspartner auf Grund der zwischen ihm und der KfW geschlossenen Rahmenvereinbarung ein Einzelvertrag erteilt, so ist er verpflichtet, binnen 6 Wochen nach Abschluss des Einzelvertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten:
Wird einem Rahmenvertragspartner auf Grund der zwischen ihm und der KfW geschlossenen Rahmenvereinbarung ein Einzelvertrag erteilt, so ist er verpflichtet, binnen 6 Wochen nach Abschluss des Einzelvertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten:
— Für Personenschäden: Pauschal mindestens 500 000,00 EUR, jeweils pro Kalenderjahr 2-fach maximiert,
— Für Sachschäden: Pauschal mindestens 500 000,00 EUR, jeweils pro Kalenderjahr 2-fach maximiert,
— Für Vermögensschäden: Pauschal mindestens 200 000,00 EUR, jeweils pro Kalenderjahr 2-fach maximiert.
Auf jederzeit mögliches Verlangen der KfW haben die Rahmenvertragspartner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen das Bestehen einer Versicherung im vorstehend in Abs. 1 bezeichneten Umfang nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in Abs.1 genannten Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarungen und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Gemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den in Abs.1 genannten Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarungen und der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Einzelverträge vorzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Original zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
— dass sie, falls sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Hierzu ist das Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" (Anlage 1) zu benutzen.
Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Zinner
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einer Anzahl von 4 leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmern jeweils eine Rahmenvereinbarung zu schließen, mit der Einzelverträge über die ausgeschriebenen Leistungen im Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen vergeben werden können. Wird dieses Ziel der Schaffung eines ausreichenden Wettbewerbs verfehlt, weil nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens weniger als 4 Wirtschaftsteilnehmer für die Erteilung des Zuschlags für eine Rahmenvereinbarung in Betracht kommen, behält sich die KfW vor, das Verfahren zum Abschluss der Rahmenverträge aufzuheben.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbieter/Bietergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bietern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Bietererklärung (Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben. Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbieter/Bietergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bietern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Bietererklärung (Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Bietererklärung(Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der 3 Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Originalunterschrift tragen. Wenn das Angebot nicht unterzeichnet wird, wird es ausgeschlossen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Bietererklärung(Teil B)" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bietergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der 3 Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Originalunterschrift tragen. Wenn das Angebot nicht unterzeichnet wird, wird es ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter, zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Subunternehmern zu verweisen, so gelten hierfür die im Formblatt "Bietererklärung (Teil B)" niedergelegten Voraussetzungen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 200-326249 (2011-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Leistungen wurden als Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen bekanntgemacht und wie in den jeweiligen Abschnitten V dargestellt vergeben. Es erfolgt keine losweise Vergabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VSt. 60/11
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-01-10 📅
Name: BearingPoint GmbH
Postanschrift: Speicherstr. 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Mergenthalerallee 3 - 5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
3️⃣
Name: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM-Allee 1
Postort: Ehningen
Postleitzahl: 71139
4️⃣
Name: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: New-York-Ring 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Autraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Autraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.