Anmietung eines Single-Backen-Preventers (BOP) sowie einer Handpumpe und eines Doppel-Flansches dazu. Inspektion und Instandsetzung des BOP nach Mietende. Kauf von Weicheisenringen

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) beabsichtigt, einen Single-Backen-Preventer (BOP) inkl. Handpumpe und Doppel-Flansch anzumieten sowie Weicheisenringe dazu zu kaufen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die bereits am Sitz der BGR abgeteufte Bohrung Groß Buchholz GT1 bei Bedarf, z. B. bei Austritt unerwünschter Gase schnellstmöglich geschlossen werden kann. Der BOP inkl. Handpumpe und Doppel-Flansch muss die Sicherheit der Bohrung im Rahmen der anstehenden Testarbeiten gewährleisten. Nach Ablauf der Mietzeit erfolgen die Inspektion und die Instandsetzung des BOP.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blowout-Preventer (BOP) zur Bohrlochsicherung
Menge oder Umfang: 150 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 150 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blowout-Preventer (BOP) zur Bohrlochsicherung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Stilleweg 2
Postleitzahl: 30655
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgr.bund.de 🌏
E-Mail: uwe.roentzsch@bgr.de 📧
Telefon: +49 5116432226 📞
Fax: +49 511643532226 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 30-049567
ABl. S-Ausgabe: 30

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) beabsichtigt, einen Single-Backen-Preventer (BOP) inkl. Handpumpe und Doppel-Flansch anzumieten sowie Weicheisenringe dazu zu kaufen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die bereits am Sitz der BGR abgeteufte Bohrung Groß Buchholz GT1 bei Bedarf, z. B. bei Austritt unerwünschter Gase schnellstmöglich geschlossen werden kann. Der BOP inkl. Handpumpe und Doppel-Flansch muss die Sicherheit der Bohrung im Rahmen der anstehenden Testarbeiten gewährleisten. Nach Ablauf der Mietzeit erfolgen die Inspektion und die Instandsetzung des BOP.
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Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 330 Tage
Referenznummer: 301-10044613
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Dokument "Vergabeunterlagen zu Vergabe-Nr.: 301-10044613" unter http://bgr.de/app/ausschreibungen/index.php.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Dokument "Vergabeunterlagen zu Vergabe-Nr.: 301-10044613" unter http://bgr.de/app/ausschreibungen/index.php.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Dokument "Vergabeunterlagen zu Vergabe-Nr.: 301-10044613" unter http://bgr.de/app/ausschreibungen/index.php.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-04-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Kontakt
Kontaktperson: BZ.5-3
Herrn Uwe Röntzsch

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 301-10044613

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zu Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1 genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2011/S 030-049567 (2011-02-10)