Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Information und Kommunikationstechnik: Mitarbeiterbereitstellung im Bereich IuK (Information und Kommunikationstechnik) fur die Abteilung Infastukturmanagement des Auftraggebers u.a. zur Absicherung des 2nd-Level-Supportes
Im Rahmen der Sicherstellung des IuK Betriebes, sowohl im Tagesgeschäft als auch im 2-Schicht Betrieb, für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht der Bedarf für die Auftraggeberin der zeitlichen Überlassung unterschiedlich qualifizierter IuK Mitarbeiter (der Begriff wird in dieser Bekanntmachung als Synonym ebenfalls für Mitarbeiterinnen verwendet). Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Anhangs 1 Teil B der SektVO (sog. nachrangige Dienstleistungen, § 4 Abs. 2 SektVO). Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Insgesamt werden 5 Mitarbeiter zur Unterstützung benötigt. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Folgende Schwerpunkte sind abzudecken: — 2 MA IT-Administration (Los1) zur Einrichtigung und Pflege von Serversystemen (Linux/Windows) inkl. Datenbank- und –Sharepoint-Administration, — 3 MA Problemmanagement Schwerpunkt IT-Infrastruktur (Los2) zur Koordination der Störungsbearbeitung im 2nd-Level-Support und Steuerung des Herstsellersupportes mit der Zielstellung, einen definierten Betriebszustand wiederherzustellen. Los1: Tageschichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag mit einem Durchschnitt von 38,5 Std/Woche in Tagesschicht. Los2: Zweischichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag 6:00 bis 22:00 Uhr, aufgeteilt voraussichtlich Frühschicht ab 6:00 und Spätschicht ab 14:00. Die Mitarbeiter werden zudem in den Zyklus der Rufbereitschaften (Mo-Fr 22:00 – 6:00 Uhr, Wochenende Feiertag 0:00 – 24:00 Uhr) aufgenommen, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte. Bewerber können sich für alle Lose bewerben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche/s Los/e er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zu dieser Frage kann zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb führen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für alle Lose Teilnahmeanträge abgegeben hat, und diese die Eignungsprüfung bestehen und es sich aus der Wertung der Teilnahmeanträge gemäß VI.3. dieser Bekanntmachung herausstellt, dass diese Bewerber, bzw. Bewerbergemeinschaft für beide Lose zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, werden die Angebote des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe zugelassen, sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für jedes Los auch einzel beauftragbare Angebote vorliegt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2011-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Menge oder Umfang: s. Punkt II.1.5)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-8121 📠
A.
Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine um Dienstleistungen im Sinne des Anhangs 1 Teil B der SektVO (sog. „nachrangige“ Dienstleistungen, § 4 Abs. 2 SektVO) handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
B.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
C.
Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
D.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
E.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen.
F.
Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden.
G.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche/s Los/e er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zu dieser Frage kann zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
H.
Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
I.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
J.
Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
K.
Sollte die Prüfung ergeben, dass weniger als fünf Bewerber für die ausgeschriebene Leistung geeignet sind, können auch weniger als 5 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die nachstehende Bewertungsmatrix verwenden, nach der die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit nach III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmens- und Koordinatorenreferenzen und der Angabe zum Ansprechpartner bewertet wird. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung dieser Bewertungsmatrix werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 940 Punkte je Los erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Ziff. III.2.2/2 dieser Bekanntmachung).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
2. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Ziff. III.2.3/1 dieser Bekanntmachung).
Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, gemäß Ziff. III.2.3/1 dieser Bekanntmachung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern in vergleichbaren Leistungen in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
3. Maximal 660 Punkte pro Los auf die Erklärung zu den zur Verfügung zu stellenden Mitarbeitern, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Tätigkeit vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft vorgesehen sind. (Das Profil kann anonym eingereicht werden, muss aber namentlich bei Angebotsabgabe im späteren Bieterwettbewerb zugeordnet werden.)
Bei allen eingereichten Mitarbeiterprofilen wird zunächst die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziff. III.2.3/3.1 je Profil geprüft, sollten auch nur bei einem der Profile die gestellten Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, scheidet der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gänzlich aus dem Wettbewerb aus.
Von der maximalen Punktanzahl pro Profil können die Punkte, wie folgt, erreicht werden:
3.1 Los 1:
a.) 300 Punkte können maximal pro Profil erreicht werden, sofern mit dem eingereichten Profil des jeweiligen zu überlassenden Mitarbeiters der Nachweis erbracht wird, dass dieser alle gemäß Ziff. III.2.3) 3.2) a. aa. bis af. dieser Bekanntmachung aufgeführten ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen in dem jeweiligen Gebiet, für welches das Profil gilt, ohne Einschränkungen erfüllt. Dabei werden bei Erfüllung einer der Anforderungen gemäß III.2.3 3.2) a. aa. bis af. 50 Punkte je Profil vergeben. Somit wird bei Erfüllung aller Anforderungen III.2.3) 3.2) a. aa. bis af., bei den 2 einzureichenden Profilen für Los 1, die maximale Punktzahl von 600 Punkte erreicht.
b.) 30 Punkte können zusätzlich pro Profil erreicht werden, sofern im Falle der Erreichung alle Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) a. aa bis af, für den mit dem Profil dargestellten jeweiligen Mitarbeiter Erfahrungen und Kompetenzen gemäß Ziffer 3.1.a.) dieses Kapitels, die Leistungen des Profils an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden. Die maximale Punktzahl von 60 Punkte wird somit bei Erfüllung aller Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) a. aa bis af bei beiden vorgelegten Profilen, sofern beide Profile die Leistungen der Profile an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden.
3.2 Los 2:
a. 200 Punkte können maximal pro Profil erreicht werden, sofern mit dem eingereichten Profil des jeweiligen zu überlassenden Mitarbeiters der Nachweis erbracht wird, dass dieser alle gemäß Ziff. III.2.3) 3.2) b) ba.) bis be.)dieser Bekanntmachung aufgeführten ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen in dem jeweiligen Gebiet, für welches das Profil gilt, ohne Einschränkungen erfüllt. Dabei werden bei Erfüllung einer der Anforderungen gemäß III.2.3 3.2) b. ba. bis be. 40 Punkte je Profil und Anforderung vergeben. Somit wird bei Erfüllung aller Anforderungen III.2.3) 3.2) b. ba. bis be., bei den 3 einzurechenden Profile für Los 2, die maximale Punktzahl von 600 Punkte erreicht.
b. 20 Punkte können zusätzlich pro Profil erreicht werden, sofern im Falle der Erreichung alle Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) b. ba bis be, für den mit dem Profil dargestellten jeweiligen Mitarbeiter Erfahrungen und Kompetenzen gemäß Ziffer 4.2.a. dieses Kapitels, die Leistungen des Profils an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden. Die maximale Punktzahl von 60 Punkte wird somit bei Erfüllung aller Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) b. ba bis be bei allen 3 vorgelegten Profilen, sofern alle 3 Profile die Leistungen der Profile an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden.
Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle 4 Kriterien eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
L.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Mindesteignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnehmerwettbewerbes.
Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine um Dienstleistungen im Sinne des Anhangs 1 Teil B der SektVO (sog. „nachrangige“ Dienstleistungen, § 4 Abs. 2 SektVO) handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
B.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
C.
Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
D.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
E.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen.
F.
Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden.
G.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche/s Los/e er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zu dieser Frage kann zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
H.
Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
I.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
J.
Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
K.
Sollte die Prüfung ergeben, dass weniger als fünf Bewerber für die ausgeschriebene Leistung geeignet sind, können auch weniger als 5 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die nachstehende Bewertungsmatrix verwenden, nach der die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit nach III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmens- und Koordinatorenreferenzen und der Angabe zum Ansprechpartner bewertet wird. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung dieser Bewertungsmatrix werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 940 Punkte je Los erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Ziff. III.2.2/2 dieser Bekanntmachung).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
2. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Ziff. III.2.3/1 dieser Bekanntmachung).
Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, gemäß Ziff. III.2.3/1 dieser Bekanntmachung erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern in vergleichbaren Leistungen in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
3. Maximal 660 Punkte pro Los auf die Erklärung zu den zur Verfügung zu stellenden Mitarbeitern, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Tätigkeit vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft vorgesehen sind. (Das Profil kann anonym eingereicht werden, muss aber namentlich bei Angebotsabgabe im späteren Bieterwettbewerb zugeordnet werden.)
Bei allen eingereichten Mitarbeiterprofilen wird zunächst die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziff. III.2.3/3.1 je Profil geprüft, sollten auch nur bei einem der Profile die gestellten Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, scheidet der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gänzlich aus dem Wettbewerb aus.
Von der maximalen Punktanzahl pro Profil können die Punkte, wie folgt, erreicht werden:
3.1 Los 1:
a.) 300 Punkte können maximal pro Profil erreicht werden, sofern mit dem eingereichten Profil des jeweiligen zu überlassenden Mitarbeiters der Nachweis erbracht wird, dass dieser alle gemäß Ziff. III.2.3) 3.2) a. aa. bis af. dieser Bekanntmachung aufgeführten ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen in dem jeweiligen Gebiet, für welches das Profil gilt, ohne Einschränkungen erfüllt. Dabei werden bei Erfüllung einer der Anforderungen gemäß III.2.3 3.2) a. aa. bis af. 50 Punkte je Profil vergeben. Somit wird bei Erfüllung aller Anforderungen III.2.3) 3.2) a. aa. bis af., bei den 2 einzureichenden Profilen für Los 1, die maximale Punktzahl von 600 Punkte erreicht.
b.) 30 Punkte können zusätzlich pro Profil erreicht werden, sofern im Falle der Erreichung alle Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) a. aa bis af, für den mit dem Profil dargestellten jeweiligen Mitarbeiter Erfahrungen und Kompetenzen gemäß Ziffer 3.1.a.) dieses Kapitels, die Leistungen des Profils an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden. Die maximale Punktzahl von 60 Punkte wird somit bei Erfüllung aller Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) a. aa bis af bei beiden vorgelegten Profilen, sofern beide Profile die Leistungen der Profile an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden.
3.2 Los 2:
a. 200 Punkte können maximal pro Profil erreicht werden, sofern mit dem eingereichten Profil des jeweiligen zu überlassenden Mitarbeiters der Nachweis erbracht wird, dass dieser alle gemäß Ziff. III.2.3) 3.2) b) ba.) bis be.)dieser Bekanntmachung aufgeführten ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen in dem jeweiligen Gebiet, für welches das Profil gilt, ohne Einschränkungen erfüllt. Dabei werden bei Erfüllung einer der Anforderungen gemäß III.2.3 3.2) b. ba. bis be. 40 Punkte je Profil und Anforderung vergeben. Somit wird bei Erfüllung aller Anforderungen III.2.3) 3.2) b. ba. bis be., bei den 3 einzurechenden Profile für Los 2, die maximale Punktzahl von 600 Punkte erreicht.
b. 20 Punkte können zusätzlich pro Profil erreicht werden, sofern im Falle der Erreichung alle Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) b. ba bis be, für den mit dem Profil dargestellten jeweiligen Mitarbeiter Erfahrungen und Kompetenzen gemäß Ziffer 4.2.a. dieses Kapitels, die Leistungen des Profils an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden. Die maximale Punktzahl von 60 Punkte wird somit bei Erfüllung aller Anforderungen gemäß III.2.3) 3.2) b. ba bis be bei allen 3 vorgelegten Profilen, sofern alle 3 Profile die Leistungen der Profile an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachgewiesen werden.
Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle 4 Kriterien eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
L.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Mindesteignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnehmerwettbewerbes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 22
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Sicherstellung des IuK Betriebes, sowohl im Tagesgeschäft als auch im 2-Schicht Betrieb, für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht der Bedarf für die Auftraggeberin der zeitlichen Überlassung unterschiedlich qualifizierter IuK Mitarbeiter (der Begriff wird in dieser Bekanntmachung als Synonym ebenfalls für Mitarbeiterinnen verwendet). Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Anhangs 1 Teil B der SektVO (sog. nachrangige Dienstleistungen, § 4 Abs. 2 SektVO). Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig.
Im Rahmen der Sicherstellung des IuK Betriebes, sowohl im Tagesgeschäft als auch im 2-Schicht Betrieb, für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht der Bedarf für die Auftraggeberin der zeitlichen Überlassung unterschiedlich qualifizierter IuK Mitarbeiter (der Begriff wird in dieser Bekanntmachung als Synonym ebenfalls für Mitarbeiterinnen verwendet). Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne des Anhangs 1 Teil B der SektVO (sog. nachrangige Dienstleistungen, § 4 Abs. 2 SektVO). Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig.
Insgesamt werden 5 Mitarbeiter zur Unterstützung benötigt. Die Gesamtleistung wird in zwei Losen ausgeschrieben. Folgende Schwerpunkte sind abzudecken:
— 2 MA IT-Administration (Los1) zur Einrichtigung und Pflege von Serversystemen (Linux/Windows) inkl. Datenbank- und –Sharepoint-Administration,
— 3 MA Problemmanagement Schwerpunkt IT-Infrastruktur (Los2) zur Koordination der Störungsbearbeitung im 2nd-Level-Support und Steuerung des Herstsellersupportes mit der Zielstellung, einen definierten Betriebszustand wiederherzustellen.
Los1: Tageschichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag mit einem Durchschnitt von 38,5 Std/Woche in Tagesschicht.
Los2: Zweischichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag 6:00 bis 22:00 Uhr, aufgeteilt voraussichtlich Frühschicht ab 6:00 und Spätschicht ab 14:00. Die Mitarbeiter werden zudem in den Zyklus der Rufbereitschaften (Mo-Fr 22:00 – 6:00 Uhr, Wochenende Feiertag 0:00 – 24:00 Uhr) aufgenommen, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte.
Los2: Zweischichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag 6:00 bis 22:00 Uhr, aufgeteilt voraussichtlich Frühschicht ab 6:00 und Spätschicht ab 14:00. Die Mitarbeiter werden zudem in den Zyklus der Rufbereitschaften (Mo-Fr 22:00 – 6:00 Uhr, Wochenende Feiertag 0:00 – 24:00 Uhr) aufgenommen, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte.
Bewerber können sich für alle Lose bewerben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche/s Los/e er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zu dieser Frage kann zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
Bewerber können sich für alle Lose bewerben. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche/s Los/e er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zu dieser Frage kann zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für alle Lose Teilnahmeanträge abgegeben hat, und diese die Eignungsprüfung bestehen und es sich aus der Wertung der Teilnahmeanträge gemäß VI.3. dieser Bekanntmachung herausstellt, dass diese Bewerber, bzw. Bewerbergemeinschaft für beide Lose zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, werden die Angebote des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe zugelassen, sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für jedes Los auch einzel beauftragbare Angebote vorliegt.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für alle Lose Teilnahmeanträge abgegeben hat, und diese die Eignungsprüfung bestehen und es sich aus der Wertung der Teilnahmeanträge gemäß VI.3. dieser Bekanntmachung herausstellt, dass diese Bewerber, bzw. Bewerbergemeinschaft für beide Lose zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, werden die Angebote des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe zugelassen, sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für jedes Los auch einzel beauftragbare Angebote vorliegt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Information und Kommunikationstechnik: Mitarbeiterbereitstellung im Bereich IuK (Information und Kommunikationstechnik) fur die Abteilung Infastukturmanagement des Auftraggebers u.a. zur Absicherung des 2nd-Level-Supportes, Los 1
Kurze Beschreibung:
Insgesamt werden für Los 1, 2 MA IT-Administration zur Einrichtigung und Pflege von Serversystemen (Linux/Windows) inkl. Datenbank- und –Sharepoint-Administration benötigt.
Diese werden in Tageschichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag mit einem Durchschnitt von 38,5 Std/Woche in Tagesschicht eingesetzt.
Menge oder Umfang: S. Punkt 1): "Kurze Beschreibung"
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Information und Kommunikationstechnik: Mitarbeiterbereitstellung im Bereich IuK (Information und Kommunikationstechnik) fur die Abteilung Infastukturmanagement des Auftraggebers u.a. zur Absicherung des 2nd-Level-Supportes, Los 2.
Kurze Beschreibung:
Insgesamt werden für Los 2, 3 MA Problemmanagement Schwerpunkt IT-Infrastruktur zur Koordination der Störungsbearbeitung im 2nd-Level-Support und Steuerung des Herstsellersupportes mit der Zielstellung, einen definierten Betriebszustand wiederherzustellen, benötigt.
Insgesamt werden für Los 2, 3 MA Problemmanagement Schwerpunkt IT-Infrastruktur zur Koordination der Störungsbearbeitung im 2nd-Level-Support und Steuerung des Herstsellersupportes mit der Zielstellung, einen definierten Betriebszustand wiederherzustellen, benötigt.
Diese werden in Zweischichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag 6:00 bis 22:00 Uhr eingesetzt, aufgeteilt voraussichtlich Frühschicht ab 6:00 und Spätschicht ab 14:00. Die Mitarbeiter werden zudem in den Zyklus der Rufbereitschaften (Mo-Fr 22:00 – 6:00 Uhr, Wochenende Feiertag 0:00 – 24:00 Uhr) aufgenommen, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte.
Diese werden in Zweischichtbetrieb über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag 6:00 bis 22:00 Uhr eingesetzt, aufgeteilt voraussichtlich Frühschicht ab 6:00 und Spätschicht ab 14:00. Die Mitarbeiter werden zudem in den Zyklus der Rufbereitschaften (Mo-Fr 22:00 – 6:00 Uhr, Wochenende Feiertag 0:00 – 24:00 Uhr) aufgenommen, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte.
Referenznummer: EA-2011-190
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.
Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist weiterhin die Art und Weise der geplannten Zusammenarbeit im Auftragsfall detailiert zu beschreiben.
Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist weiterhin die Art und Weise der geplannten Zusammenarbeit im Auftragsfall detailiert zu beschreiben.
3.
Darlegung der Unternehmensstruktur sowie gegebenenfalls die Einbindung des Unternehmens in die Konzernstruktur.
4.
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
5.
Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie - soweit anwendbar - § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), gemäß folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) „Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
c) Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind.“
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
6.
Nachweis der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, oder Nachweis der Beantragung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bei der jwls. zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der jeweils zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärungen“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Nachweis der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, oder Nachweis der Beantragung der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bei der jwls. zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der jeweils zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärungen“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung muss bis spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe (voraussichtlich frühstens in der Kw 02‘2011) vorliegen. Die Nicht-Vorlage zu diesem Zeitpunkt führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung muss bis spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe (voraussichtlich frühstens in der Kw 02‘2011) vorliegen. Die Nicht-Vorlage zu diesem Zeitpunkt führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
7.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
8.
Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
0.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen, Sach-, Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssumme.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
1.
Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
Mindestanforderung: Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens:
a. Für Los 1: 706 000 EUR/Jahr.
b. Für Los 2: 1 080 000 EUR/Jahr.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr und Los separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung gemäß III.2.2.)1. a. für Los 1, bzw. b. für Los 2, führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt, gilt als Mindestanforderung für den jährlichen Gesamtumsatz im angefragten Leistungsbereich die Summe der jeweiligen in den einzelnen Losen, für die ein Teilnahmeantrag abgegeben wird, aufgeführten Mindestumsatzangaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt, gilt als Mindestanforderung für den jährlichen Gesamtumsatz im angefragten Leistungsbereich die Summe der jeweiligen in den einzelnen Losen, für die ein Teilnahmeantrag abgegeben wird, aufgeführten Mindestumsatzangaben.
2.
Angaben zum Umsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern oder der Leistungserbringung im Rahmen einer Dienstleistung im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, gemäß der Anforderungen unter Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung je Los, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern oder der Leistungserbringung im Rahmen einer Dienstleistung im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, gemäß der Anforderungen unter Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung je Los, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat aufzuführen und zu addieren. Die Nicht-Vorlage dieser Umsätze führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3) K.1. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
3.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.
Erklärung über die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Kalenderjahre 2008, 2009 und 2010. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern oder der Leistungserbringung im Rahmen einer Dienstleistung im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, gemäß der Anforderungen unter Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung je Los, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Erklärung über die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Kalenderjahre 2008, 2009 und 2010. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern oder der Leistungserbringung im Rahmen einer Dienstleistung im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, gemäß der Anforderungen unter Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung je Los, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter ist für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Gesamtanzahl an Mitarbeitern anzugeben.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Hierbei gilt als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb eine mittlere Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter, bezogen auf vergleichbare Leistungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von:
— für Los 1: 4 Mitarbeiter pro Jahr,
— für Los 2: 6 Mitarbeiter pro Jahr.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für jedes Los separat aufzuführen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3) K.2. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für jedes Los separat aufzuführen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziff. VI.3) K.2. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
2.
Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern oder der Leistungserbringung im Rahmen einer Dienstleistung im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, gemäß der Anforderungen unter Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung je Los, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern oder der Leistungserbringung im Rahmen einer Dienstleistung im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, gemäß der Anforderungen unter Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung je Los, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
2.1 Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz – der Begriff Referenz ist hierbei wie folgt definiert: eine Referenz ist die Angabe einer direkten Vertragsbeziehung zwischen dem benannten Referenzgeberunternehmen als Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des hierzu benannten Nachunternehmers als Auftragnehmer.) zu machen. Es müssen mindestens 2 Referenzen je Los eingereicht werden, wobei eine und dieselbe Referenz für beide Lose vorgelegt werden darf, sofern diese die Mindestanforderungen des jeweiligen Loses erfüllt. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat in Tabellenform mit nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle muss bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bei der Vergabestelle vorliegen):
2.1 Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz – der Begriff Referenz ist hierbei wie folgt definiert: eine Referenz ist die Angabe einer direkten Vertragsbeziehung zwischen dem benannten Referenzgeberunternehmen als Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des hierzu benannten Nachunternehmers als Auftragnehmer.) zu machen. Es müssen mindestens 2 Referenzen je Los eingereicht werden, wobei eine und dieselbe Referenz für beide Lose vorgelegt werden darf, sofern diese die Mindestanforderungen des jeweiligen Loses erfüllt. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat in Tabellenform mit nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle muss bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bei der Vergabestelle vorliegen):
A. Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers zu dem jeweiligen Referenzgeber zu;
A. Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers zu dem jeweiligen Referenzgeber zu;
B. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
Aa. Auftragsinhalt und –umfang in Manntagen.
Bb. Auftragsinhalt und –umfang in Mitarbeiteranzahl,
cc. Ausführungsort,
Dd. Ausführungszeitraum.
Ee. Tätigkeitsbereich bzw. für welche der folgenden Bereiche die überlassenen Mitarbeiter tätig waren:
Aaa. IT-Administration, bzw. in der Einrichtigung und Pflege von Serversystemen (Linux/Windows) inkl. Datenbank- und –Sharepoint-Administration (Los1).
Bbb. Problemmanagement Schwerpunkt IT-Infrastruktur, bzw. in der Koordination der Störungsbearbeitung im 2nd-Level-Support und Steuerung des Herstsellersupportes mit der Zeilstelllung einen definierten Betriebszustand wiederherzustellen (Los2).
Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen je Los führt dies zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen je Los hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen und Wertung gemäß Ziff. VI.3) K.3. dieser Bekanntmachung je Los zu verwenden sind.
Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen je Los führt dies zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen je Los hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen und Wertung gemäß Ziff. VI.3) K.3. dieser Bekanntmachung je Los zu verwenden sind.
2.2 Folgende Voraussetzungen (bzw. die unterstehenden a) und b)) müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderungen), wobei alle 2 Voraussetzungen für jede der 2 Referenzen erfüllt sein müssen. Erfüllt eine der 2 zur Wertung und zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichten Referenzen eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
2.2 Folgende Voraussetzungen (bzw. die unterstehenden a) und b)) müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderungen), wobei alle 2 Voraussetzungen für jede der 2 Referenzen erfüllt sein müssen. Erfüllt eine der 2 zur Wertung und zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichten Referenzen eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
a) Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten 5 Jahre, mithin nach dem Oktober 2006, erbracht worden sein oder erbracht werden,
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen 5 Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs gemäß VI.3), ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen 5 Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs gemäß VI.3), ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden.
b) Bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln. Was als vergleichbarer Auftrag von der Vergabestelle akzeptiert wird, ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Sofern die u.g. Leistungen (gemäß Ziff. III.2.3) 2.2) b) I bis II je Referenz nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren.
b) Bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln. Was als vergleichbarer Auftrag von der Vergabestelle akzeptiert wird, ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Sofern die u.g. Leistungen (gemäß Ziff. III.2.3) 2.2) b) I bis II je Referenz nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren.
I) Bei den Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge mit dem Einsatz von mehr als 2 Personen im Los 1 und mehr als 3 Personen im Los 2 gehandelt haben bzw. handeln.
II) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern für mehr als 18 Monate.
3.
Erklärungen und Nachweise zu den Kompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiter in Bezug auf die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen an Erfahrungen und Kenntnisse der zu überlassenden Mitarbeiter in den einzelnen Themengebieten. Hierbei kommt es zum Nachweis der Eignung nicht auf die namentliche Benennung einzelner Personen an, sondern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss anhand von Profilen verbindlich und belastbar nachweisen, dass und inwiefern er/sie über Mitarbeiter verfügt, die die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen erfüllen.
Erklärungen und Nachweise zu den Kompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiter in Bezug auf die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen an Erfahrungen und Kenntnisse der zu überlassenden Mitarbeiter in den einzelnen Themengebieten. Hierbei kommt es zum Nachweis der Eignung nicht auf die namentliche Benennung einzelner Personen an, sondern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss anhand von Profilen verbindlich und belastbar nachweisen, dass und inwiefern er/sie über Mitarbeiter verfügt, die die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen erfüllen.
Dieser Nachweis hat durch die Einreichung von insgesamt 2 Profilen im Los1 und 3 Profilen im Los2 zu erfolgen, die die Erfahrungen und Kompetenzen und Erfüllung der in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen erklären und nachweisen, wobei ein und dasselben Profil für beide Lose nicht vorgelegt werden darf. Diese Profile sind durch entsprechende Lebensläufe zu ergänzen, aus welchen hervor geht, dass Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen vorliegen. Zur Einreichung der Profile sind die von der Vergabestelle hierfür zur Verfügung gestellten Vorlagen für die betreffende Eigenerklärung zu verwenden. Diese Vorlagen sind bei der Vergabestelle gemäß den Ausführungen in Ziff. VI.3) C. dieser Bekanntmachung abzufordern. Die einzureichenden Profile sollen insofern anonymisiert übermittelt werden. Die Vergabestelle weist jedoch darauf hin, dass sie, sofern sie im weiteren Verfahrensverlauf unwahre Angaben feststellt oder der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht in der Lage ist, Mitarbeiter bereitzustellen, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechen, den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. den späteren Bieter/Bietergemeinschaft vom Verfahren ausschließen kann. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen (Ziffer 3.1 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung) durch die vorgelegten Profile des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft je Profil pro Los nachzuweisen sind. Dies bedeutet, dass der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren auszuschließen ist, sofern auch nur eine einzelne Mindestanforderung an die Mitarbeiterprofile je Profil pro Los gemäß Ziffer 3.1 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung nicht nachgewiesen wird. Die ergänzenden Anforderungen an Erfahrungen und Kompetenzen der zu überlassenden Mitarbeiter, wie unter Ziffer 3.2 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung dargestellt, sind für eine etwaige Wertung der zum Teilnahmewettbewerb zugelassenen Teilnahmeanträge gemäß Ziff. VI.3.K.3) dieser Bekanntmachung relevant und sind ebenfalls in den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen je Profil darzustellen.
Dieser Nachweis hat durch die Einreichung von insgesamt 2 Profilen im Los1 und 3 Profilen im Los2 zu erfolgen, die die Erfahrungen und Kompetenzen und Erfüllung der in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen erklären und nachweisen, wobei ein und dasselben Profil für beide Lose nicht vorgelegt werden darf. Diese Profile sind durch entsprechende Lebensläufe zu ergänzen, aus welchen hervor geht, dass Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen vorliegen. Zur Einreichung der Profile sind die von der Vergabestelle hierfür zur Verfügung gestellten Vorlagen für die betreffende Eigenerklärung zu verwenden. Diese Vorlagen sind bei der Vergabestelle gemäß den Ausführungen in Ziff. VI.3) C. dieser Bekanntmachung abzufordern. Die einzureichenden Profile sollen insofern anonymisiert übermittelt werden. Die Vergabestelle weist jedoch darauf hin, dass sie, sofern sie im weiteren Verfahrensverlauf unwahre Angaben feststellt oder der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht in der Lage ist, Mitarbeiter bereitzustellen, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechen, den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. den späteren Bieter/Bietergemeinschaft vom Verfahren ausschließen kann. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen (Ziffer 3.1 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung) durch die vorgelegten Profile des Bewerber/der Bewerbergemeinschaft je Profil pro Los nachzuweisen sind. Dies bedeutet, dass der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren auszuschließen ist, sofern auch nur eine einzelne Mindestanforderung an die Mitarbeiterprofile je Profil pro Los gemäß Ziffer 3.1 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung nicht nachgewiesen wird. Die ergänzenden Anforderungen an Erfahrungen und Kompetenzen der zu überlassenden Mitarbeiter, wie unter Ziffer 3.2 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung dargestellt, sind für eine etwaige Wertung der zum Teilnahmewettbewerb zugelassenen Teilnahmeanträge gemäß Ziff. VI.3.K.3) dieser Bekanntmachung relevant und sind ebenfalls in den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen je Profil darzustellen.
3.1 Mindestanforderungen an die zu überlassenden Mitarbeiter:
Die Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen an die zu überlassenden Mitarbeiter ist zwingende Voraussetzung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb.
Los1: Mitarbeiter IT-Administration (2 Profile) pro Profil.
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Themengebiet,
— Erfahrung als Mitarbeiter in der IT-Administration, bzw. in der Einrichtigung und Pflege von Serversystemen (Linux/Windows) inkl. Datenbank- und –Sharepoint-Administration. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage von eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters (alles ggf. anonymisiert), aus welcher hervor geht, dass Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen vorliegen, erforderlich.
— Erfahrung als Mitarbeiter in der IT-Administration, bzw. in der Einrichtigung und Pflege von Serversystemen (Linux/Windows) inkl. Datenbank- und –Sharepoint-Administration. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage von eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters (alles ggf. anonymisiert), aus welcher hervor geht, dass Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen vorliegen, erforderlich.
Los2: Mitarbeiter Problemmanagement Schwerpunkt IT-Infrastruktur (3 Profile) pro Profil.
— Erfahrung als Mitarbeiter in im Problemmanagement mit dem Schwerpunkt IT-Infrastruktur, bzw. in der Koordination der Störungsbearbeitung im 2nd-Level-Support und Steuerung des Herstsellersupportes mit der Zeilstelllung einen definierten Betriebszustand wiederherzustellen. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage von eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters (alles ggf. anonymisiert), aus welcher hervor geht, dass Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen vorliegen, erforderlich.
— Erfahrung als Mitarbeiter in im Problemmanagement mit dem Schwerpunkt IT-Infrastruktur, bzw. in der Koordination der Störungsbearbeitung im 2nd-Level-Support und Steuerung des Herstsellersupportes mit der Zeilstelllung einen definierten Betriebszustand wiederherzustellen. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage von eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters (alles ggf. anonymisiert), aus welcher hervor geht, dass Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen vorliegen, erforderlich.
3.2 Ergänzende Anforderungen an Erfahrungen und Kompetenzen an die zu überlassenden Mitarbeiter:
Die Erfüllung der nachfolgend aufgeführten ergänzenden Anforderungen ist nicht zwingende Voraussetzung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb, ist jedoch relevant für die Wertung in der dritten Prüfungsstufe gemäß Ziff. VI.3.K.3 dieser Bekanntmachung, sofern die Voraussetzungen nach VI.3.K vorliegen. Zum Nachweis der Erfahrungen und Kompetenzen je Profil gilt die Vorlage eines Lebenslaufes des für jede Tätigkeit vorgesehenen Profils, aus welcher die Erfahrungen und Kompetenzen hevorgehen, insbesondere an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Die Erfüllung der nachfolgend aufgeführten ergänzenden Anforderungen ist nicht zwingende Voraussetzung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb, ist jedoch relevant für die Wertung in der dritten Prüfungsstufe gemäß Ziff. VI.3.K.3 dieser Bekanntmachung, sofern die Voraussetzungen nach VI.3.K vorliegen. Zum Nachweis der Erfahrungen und Kompetenzen je Profil gilt die Vorlage eines Lebenslaufes des für jede Tätigkeit vorgesehenen Profils, aus welcher die Erfahrungen und Kompetenzen hevorgehen, insbesondere an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Bei Nachweis nur zum Teil der u.g. Anforderungen, oder bei Nachweis von nur einem Teil und/oder allen Anforderungen an einem Verkehrsflughäfen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche, führt dies nicht zum Ausschluß vom Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3.K.3 dieser Bekanntmachung.
Bei Nachweis nur zum Teil der u.g. Anforderungen, oder bei Nachweis von nur einem Teil und/oder allen Anforderungen an einem Verkehrsflughäfen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche, führt dies nicht zum Ausschluß vom Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß Ziff. VI.3.K.3 dieser Bekanntmachung.
a. Los1: Mitarbeiter IT-Administration (2 Profile), pro Profil
Aa. Detaillierte Kenntnisse und praktische Erfahrung in IT-Technologien wie Windows Server/Linux, Virtualisierung mit VM-Ware und Client-/Server-Applikationen.
Ab. Grundlegende Kenntnisse in DB-Administration (Microsoft SQL Server und Oracle).
Ac. Grundlegende Sharepoint-Kenntnisse.
Ad. Kenntnisse in den MS-Betriebssystemen für PC sowie in den MS Office-Programmen.
Ae. Kenntnisse in der Softwarewareverteilung.
Af. Technische Fähigkeiten in Verbindung mit IT Hardware.
b. Los 2: Problemmanagement Schwerpunkt IT-Infrastruktur (3 Profile) pro Profil
Ba. grundlegende Kenntnisse und praktische Erfahrung in IT-Technologien wie Windows Server/Linux, Microsoft SQL Server/Oracle, Virtualisierung mit VM-Ware und Client-/Server-Applikationen.
Bb. Koordinierung der Störungsbearbeitung im 2nd Level Support.
Bc. Steuerung von Herstellersupport (3rd Level Support).
Bd. Wiederherstellung des definierten Betriebszustands eines Service.
Be. Kenntnisse in ITIL v3 insbesondere den Bereich Service Operation.
4.
Mindestanforderung: Abgabe folgender Erklärungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft:
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass die Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen im Unternehmen zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen und diese Mitarbeiter über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch in Wort und Schrift sowie über Grundkenntnisse in Englisch verfügen.
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass die Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen im Unternehmen zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen und diese Mitarbeiter über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch in Wort und Schrift sowie über Grundkenntnisse in Englisch verfügen.
B. Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter tatsächlich über die sich aus den eingereichten Profilen ergebenden Erfahrungen und Kompetenzen verfügen, d.h. die Mitarbeiter die in dieser Bekanntmachung insoweit aufgestellten Mindestanforderungen und die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag dargestellten ergänzenden Anforderungen erfüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass ihm/ihr die Mitarbeiter, die den eingereichten Profilen vollumfänglich entsprechen, im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft geeignete Belege zur Bestätigung dieser Eigenerklärung vorzulegen, etwa durch Nachweis einer Anstellung der Mitarbeiter, Vorverträge mit den Mitarbeitern oder Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter, dass diese dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Vorgaben im Laufe des Vergabeverfahrens zu überprüfen und hierzu entsprechend geeignete Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber/Bieter bzw. Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften zu verlangen. Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelten Bieter müssen zudem spätestens mit Angebotseinreichung den im Rahmen der Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechende Personen eindeutig zuordnen, die der im Teilnahmewettbewerb vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erklärten Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer 3.1 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung und Erfüllung der ergänzenden Anforderungen gemäß Ziffer 3.2 dieser III.2.3) der Bekanntmachung entsprechen.
B. Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter tatsächlich über die sich aus den eingereichten Profilen ergebenden Erfahrungen und Kompetenzen verfügen, d.h. die Mitarbeiter die in dieser Bekanntmachung insoweit aufgestellten Mindestanforderungen und die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag dargestellten ergänzenden Anforderungen erfüllen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass ihm/ihr die Mitarbeiter, die den eingereichten Profilen vollumfänglich entsprechen, im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft geeignete Belege zur Bestätigung dieser Eigenerklärung vorzulegen, etwa durch Nachweis einer Anstellung der Mitarbeiter, Vorverträge mit den Mitarbeitern oder Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter, dass diese dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Vorgaben im Laufe des Vergabeverfahrens zu überprüfen und hierzu entsprechend geeignete Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber/Bieter bzw. Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften zu verlangen. Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelten Bieter müssen zudem spätestens mit Angebotseinreichung den im Rahmen der Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechende Personen eindeutig zuordnen, die der im Teilnahmewettbewerb vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erklärten Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer 3.1 dieser Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung und Erfüllung der ergänzenden Anforderungen gemäß Ziffer 3.2 dieser III.2.3) der Bekanntmachung entsprechen.
C. Die vorgesehenen Profile müssen für Mitarbeiter gelten, die dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im vorgenannten Sinne zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit der Mitarbeiter für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen des folgenden Wettbewerbs überprüft. Ist aufgrund eines vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft nicht zu vertretenden Ausfalls von zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitern der Austausch von Mitarbeitern erforderlich, verpflichtet sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dies ggü. dem Auftraggeber erschöpfend zu begründen und unverzüglich einen mindestens gleichwertigen Ersatz sicherzustellen.
C. Die vorgesehenen Profile müssen für Mitarbeiter gelten, die dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im vorgenannten Sinne zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit der Mitarbeiter für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen des folgenden Wettbewerbs überprüft. Ist aufgrund eines vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft nicht zu vertretenden Ausfalls von zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitern der Austausch von Mitarbeitern erforderlich, verpflichtet sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dies ggü. dem Auftraggeber erschöpfend zu begründen und unverzüglich einen mindestens gleichwertigen Ersatz sicherzustellen.
D. Die Bewerber sind gehalten, genau 2 Profile im Los1 und 3 Profile im Los2 einzureichen, die den Anforderungen entsprechen. Die Übermittlung von mehr Profilen ist nicht erwünscht. Sofern ein Bewerber dennoch mehr Profile einreicht, ist er gehalten, diejenigen Profile für das jeweilige Los, die für die Prüfung und Wertung gemäß Ziffer 3 dieser Ziff III.2.3) der Bekanntmachung in Verbindung mit Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung von der Vergabestelle herangezogen werden sollen, eindeutig und zweifelsfrei zu bestimmen. Die weiteren, über diese eindeutig zu kennzeichnenden Profile, hinausgehenden Profile werden von der Vergabestelle nicht betrachtet, geprüft und/oder gewertet. Erfolgt eine Zuordnung durch den Bewerber nicht, so hat die Vergabestelle die Wahl.
D. Die Bewerber sind gehalten, genau 2 Profile im Los1 und 3 Profile im Los2 einzureichen, die den Anforderungen entsprechen. Die Übermittlung von mehr Profilen ist nicht erwünscht. Sofern ein Bewerber dennoch mehr Profile einreicht, ist er gehalten, diejenigen Profile für das jeweilige Los, die für die Prüfung und Wertung gemäß Ziffer 3 dieser Ziff III.2.3) der Bekanntmachung in Verbindung mit Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung von der Vergabestelle herangezogen werden sollen, eindeutig und zweifelsfrei zu bestimmen. Die weiteren, über diese eindeutig zu kennzeichnenden Profile, hinausgehenden Profile werden von der Vergabestelle nicht betrachtet, geprüft und/oder gewertet. Erfolgt eine Zuordnung durch den Bewerber nicht, so hat die Vergabestelle die Wahl.
5.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums über einen gültigen Führerschein der Klasse 3 verfügen und die Vorfeldführerscheinprüfung abgelegt haben.
c) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicheheitsbereiches, mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicheheitsbereiches, incl. in beiden Fällen 500 000,- EUR für Vermögensschäden.
c) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicheheitsbereiches, mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicheheitsbereiches, incl. in beiden Fällen 500 000,- EUR für Vermögensschäden.
d) Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der jeweils zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
e) Bezahlung der Mitarbeiter nach einem innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraum vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Internetadresse: ttp://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.