Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Information und Kommunikationstechnik: Mitarbeiterbereitstellung im Bereich IuK (Information und Kommunikationstechnik) fur die Abteilung Service und Support des Auftraggebers u.a. zur Absicherung eines 2-Schicht-Betriebes
Im Rahmen der Sicherstellung des IuK Betriebes, sowohl im Tagesgeschäft als auch im 2-Schicht Betrieb, für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht der Bedarf für die Auftraggeberin der zeitlichen Überlassung unterschiedlich qualifizierter IuK Mitarbeiter (der Begriff wird in dieser Bekanntmachung als Synonym ebenfalls für Mitarbeiterinnen verwendet). Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich um nachrangige Dienste i. S. v. § 4 Abs. 2 SektVO. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Insgesamt werden 12 Mitarbeiter zur Unterstützung benötigt. Folgende Schwerpunkte sind abzudecken: — 7 MA Helpdesk inkl. Call-Annahme im Team Kommunikationssysteme, — 1 MA Netzinfrastruktur, überwiegend passive Verkabelungssysteme, Dokumentation in CAD Systemen, — 2 MA Zweischichtbetrieb Sicherheitssysteme, — 2 MA Zweischichtbetrieb Mediensysteme (Funk, Video, Beschallung). Der Zweischichtbetrieb erstreckt sich über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag von 6:00 bis 22:00 Uhr, aufgeteilt voraussichtlich wie folgt: Montag bis Freitag: Frühschicht: ab 6:00. Spätschicht: ab 14:00. Optional sollen alle Mitarbeiter in den Zyklus der Rufbereitschaften aufgenommen werden können, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte. Die Rufbereitschaft erstreckt sich über folgende Zeiten: Montag bis Freitag: ab 22:00 bis 6:00. Wochenende/Feiertags: 0:00 bis 24:00.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-14.
Auftragsbekanntmachung (2011-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Menge oder Umfang: s. Punkt II.1.5)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-8121 📠
A. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
B. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
C. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
D. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
E. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen.
F. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden.
G. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
H. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
I. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
J. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Unternehmens- und Koordinatorenreferenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3)), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 2).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
2. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.3, Ziffer 1.).
Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, gemäß III.2.3, 1.) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern in vergleichbare Leistungen, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
3. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der 2 für die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft als zur Wertung bestimmt definierten Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 2) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens 2 Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 2), wird hierdurch nicht berührt.
Bei Einreichung von 2 Referenzen können insgesamt maximal 300 Punkte erreicht werden, die sich, wie folgt, zusammensetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Wertung gemäß nachstehender Kriterien a) bis e) insgesamt nur 2 Referenzen vom Bewerber/ von der Bewerbergemeinschaft ausgewählt und von der Vergabestelle zur Wertung herausgezogen werden können:
a) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. I). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber für den Nachweis der Durchführung von Aufträgen mit mehr als 10 Personen im Einsatz, gemäß III.2.3 2) b. I je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. I) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge mit mehr als 5 Personen oder gleich 10 Personen in Einsatz nachweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden 15 Punkte für die jeweilige Referenz vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge mit weniger oder gleich 5 Personen in Einsatz nachweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden 0 Punkte für die jeweilige Referenz vergeben.
b) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. II). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern im Bereich Flughafen, gemäß III.2.3 2) b. II) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. II) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen die für andere Unternehmen der Luftverkehrsbranche erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 15 Punkte vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die weder für Flughäfen noch für andere Unternehmen der Luftverkehrsbranche erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
c) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. III). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern für mehr als 18 Monate gemäß III.2.3 2) b. III), je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. III) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen zur Abstellung von Mitarbeitern für mehr als 9 Monate bis max 18 Monate, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 15 Punkte vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern auf nachzuweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
d) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. IV). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern im Rahmen eines Outsourcings oder Outtaskings, gemäß III.2.3 2) b. IV) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) IV) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen zur Abstellung von Mitarbeitern im Rahmen eines Outsourcings oder Outtaskings erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 15 Punkte vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die weder für den Einsatz von Mitarbeitern im Rahmen eines Outsourcings noch eines Outtaskings erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
e) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. V). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 5 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern in einem der unter III.2.3 2) b. V.. aaa. bis ddd. benannten Bereiche, bzw. in einem der Bereiche: Kommunikationssysteme oder Sicherheitstechnik oder Netzinfrastruktur oder Mediensystem, je Bereich. Bei Vorlage einer Referenz die alle 4 Bereiche abdeckt, bzw. der Einsatz von Mitarbeitern in allen unter III.2.3 2) b. V. aaa. bis ddd. benannten Bereiche nachweist, erhält der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft insgesamt 30 Punkte für diese Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. V) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die weder für den Einsatz von Mitarbeitern in einem oder mehreren der unter III.2.3 2) b. V. aaa. bis ddd., bzw. in einem oder mehreren der Bereiche: Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik, Netzinfrastruktur,Mediensysteme zuzuordnen sind, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
4. Maximal 420 Punkte auf die Erklärung zu den zur Verfügung zustellenden 12 Mitarbeitern, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Tätigkeit vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft vorgesehen sind. (Das Profil kann anonym eingereicht werden, muss aber namentlich bei Angebotsabgabe im späteren Bieterwettbewerb zugeordnet werden.)
Bei allen eingereichten Mitarbeiterprofilen wird zunächst die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Kapitel III.2.3 je Profil geprüft, sollten auch nur bei einem der Profile die gestellten Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, scheidet der Bewerber gänzlich aus dem Wettbewerb aus.
Von maximal 35 Punkten pro Profil können die Punkte, wie folgt, erreicht werden.
a.) 20 Punkte können maximal erreicht werden, sofern mit dem eingereichten Profil der Nachweis erbracht wird, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den jeweiligen zu überlassenden Mitarbeiter mit dem eingereichten Profil nachweist, dass dieser alle gemäß Ziffer 3.2 des Kapitels III.2.3 aufgeführten ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen in dem jeweiligen Gebiet für welches das Profil gilt (1. Helpdesk und Kommunikationssysteme, 2. Netzinfrastruktur, 3. Sicherheitssysteme, 3. Mediensystem) ohne Einschränkungen erfüllt. Sofern die vorgenannten Bedingungen zur Erreichung der Maximalpunktzahl nicht erfüllt werden, wird die Vergabestelle entsprechende Punktabschläge/Abwertungen vornehmen. 0 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber / die Bewerber gemeinschaft für den jeweiligen Mitarbeiter mit dem eingereichten Profil keine der ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen gemäß Ziffer 3.2 des Kapitels III.2.3 dieser Bekanntmachung in dem jeweiligen Gebiet, für welches das Profil gilt, nachweisen kann.
b.) 10 Punkte können maximal erreicht werden, sofern die in Ziffer 3.2 des Kapitels III.2.3 dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen im jeweiligen Gebiet, für das das jeweilige Profil gilt, durch die Beibringung von Zertifizierungs- und Schulungsnachweisen zu allen Technologien und Systemen im jeweiligen Gebiet ohne Einschränkungen belegt werden. Sofern hierfür nicht vollständig Zertifizierungs- und/oder Schulungsnachweise nachgewiesen werden, wird die Vergabestelle entsprechende Punktabschläge/Abwertungen vornehmen. 0 Punkte werden vergeben, sofern keinerlei Zertifizierungs- und/oder Schulungsnachweise im jeweilgen Gebiet dargestellten Kompetenzen und Erfahrungen beigebracht werden.
c.) 5 Punkte können zusätzlich erreicht werden, sofern der mit dem Profil dargestellte jeweilige Mitarbeiter Erfahrungen und Kompetenzen gemäß Ziffer 4.a.) dieses Kapitels an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachweisen kann.
Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle 4 Kriterien eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 1) und III.2.3. Ziffer 1) Ziffer 2) und Ziffer 3) aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen.
Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Mindesteignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnehmerwettbewerbes.
A. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.
B. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
C. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
D. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
E. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen.
F. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden.
G. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
H. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
I. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
J. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Unternehmens- und Koordinatorenreferenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3)), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Summe der Umsätze, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 2).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren, die in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
2. Maximal 140 Punkte auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.3, Ziffer 1.).
Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, gemäß III.2.3, 1.) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellte Mitarbeitern in vergleichbare Leistungen, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 140.
3. Maximal 300 Punkte auf die Bewertung der 2 für die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft als zur Wertung bestimmt definierten Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 2) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens 2 Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 2), wird hierdurch nicht berührt.
Bei Einreichung von 2 Referenzen können insgesamt maximal 300 Punkte erreicht werden, die sich, wie folgt, zusammensetzen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zur Wertung gemäß nachstehender Kriterien a) bis e) insgesamt nur 2 Referenzen vom Bewerber/ von der Bewerbergemeinschaft ausgewählt und von der Vergabestelle zur Wertung herausgezogen werden können:
a) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. I). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber für den Nachweis der Durchführung von Aufträgen mit mehr als 10 Personen im Einsatz, gemäß III.2.3 2) b. I je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. I) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge mit mehr als 5 Personen oder gleich 10 Personen in Einsatz nachweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden 15 Punkte für die jeweilige Referenz vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge mit weniger oder gleich 5 Personen in Einsatz nachweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden 0 Punkte für die jeweilige Referenz vergeben.
b) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. II). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern im Bereich Flughafen, gemäß III.2.3 2) b. II) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. II) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen die für andere Unternehmen der Luftverkehrsbranche erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 15 Punkte vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die weder für Flughäfen noch für andere Unternehmen der Luftverkehrsbranche erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
c) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. III). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern für mehr als 18 Monate gemäß III.2.3 2) b. III), je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. III) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen zur Abstellung von Mitarbeitern für mehr als 9 Monate bis max 18 Monate, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 15 Punkte vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen ohne den Einsatz von Mitarbeitern auf nachzuweisen, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
d) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. IV). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 30 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis der Abstellung von Mitarbeitern im Rahmen eines Outsourcings oder Outtaskings, gemäß III.2.3 2) b. IV) je Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) IV) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die Aufträge anführen zur Abstellung von Mitarbeitern im Rahmen eines Outsourcings oder Outtaskings erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 15 Punkte vergeben. Bei Vorlage von Referenzen, die weder für den Einsatz von Mitarbeitern im Rahmen eines Outsourcings noch eines Outtaskings erbracht wurden, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
e) Maximal 60 Punkte auf die Bewertung der Erfüllung der Anforderungen zu den Referenzen gemäß III.2.3 2) b. V). Die Bewertung der Referenzen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: 5 Punkte erhält der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern in einem der unter III.2.3 2) b. V.. aaa. bis ddd. benannten Bereiche, bzw. in einem der Bereiche: Kommunikationssysteme oder Sicherheitstechnik oder Netzinfrastruktur oder Mediensystem, je Bereich. Bei Vorlage einer Referenz die alle 4 Bereiche abdeckt, bzw. der Einsatz von Mitarbeitern in allen unter III.2.3 2) b. V. aaa. bis ddd. benannten Bereiche nachweist, erhält der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft insgesamt 30 Punkte für diese Referenz. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung gelten. Bei Vorlage von mehr als den 2 Referenzen, die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 2) b. V) erfüllen, können dennoch nur maximal 60 Punkte vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 2 Referenzen, die die vorgenannten Voraussetzungen für die Erlangung der Maximalpunktzahl in dieser Ziffer nachweisen, erreicht. Bei Vorlage von Referenzen, die weder für den Einsatz von Mitarbeitern in einem oder mehreren der unter III.2.3 2) b. V. aaa. bis ddd., bzw. in einem oder mehreren der Bereiche: Kommunikationssysteme, Sicherheitstechnik, Netzinfrastruktur,Mediensysteme zuzuordnen sind, jedoch die Mindestanforderung gemäß III.2.3) 2) b) erfüllen, werden für die jeweilige Referenz 0 Punkte vergeben.
4. Maximal 420 Punkte auf die Erklärung zu den zur Verfügung zustellenden 12 Mitarbeitern, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Tätigkeit vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft vorgesehen sind. (Das Profil kann anonym eingereicht werden, muss aber namentlich bei Angebotsabgabe im späteren Bieterwettbewerb zugeordnet werden.)
Bei allen eingereichten Mitarbeiterprofilen wird zunächst die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Kapitel III.2.3 je Profil geprüft, sollten auch nur bei einem der Profile die gestellten Mindestanforderungen nicht nachgewiesen werden, scheidet der Bewerber gänzlich aus dem Wettbewerb aus.
Von maximal 35 Punkten pro Profil können die Punkte, wie folgt, erreicht werden.
a.) 20 Punkte können maximal erreicht werden, sofern mit dem eingereichten Profil der Nachweis erbracht wird, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für den jeweiligen zu überlassenden Mitarbeiter mit dem eingereichten Profil nachweist, dass dieser alle gemäß Ziffer 3.2 des Kapitels III.2.3 aufgeführten ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen in dem jeweiligen Gebiet für welches das Profil gilt (1. Helpdesk und Kommunikationssysteme, 2. Netzinfrastruktur, 3. Sicherheitssysteme, 3. Mediensystem) ohne Einschränkungen erfüllt. Sofern die vorgenannten Bedingungen zur Erreichung der Maximalpunktzahl nicht erfüllt werden, wird die Vergabestelle entsprechende Punktabschläge/Abwertungen vornehmen. 0 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber / die Bewerber gemeinschaft für den jeweiligen Mitarbeiter mit dem eingereichten Profil keine der ergänzenden Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen gemäß Ziffer 3.2 des Kapitels III.2.3 dieser Bekanntmachung in dem jeweiligen Gebiet, für welches das Profil gilt, nachweisen kann.
b.) 10 Punkte können maximal erreicht werden, sofern die in Ziffer 3.2 des Kapitels III.2.3 dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen an Kompetenzen und Erfahrungen im jeweiligen Gebiet, für das das jeweilige Profil gilt, durch die Beibringung von Zertifizierungs- und Schulungsnachweisen zu allen Technologien und Systemen im jeweiligen Gebiet ohne Einschränkungen belegt werden. Sofern hierfür nicht vollständig Zertifizierungs- und/oder Schulungsnachweise nachgewiesen werden, wird die Vergabestelle entsprechende Punktabschläge/Abwertungen vornehmen. 0 Punkte werden vergeben, sofern keinerlei Zertifizierungs- und/oder Schulungsnachweise im jeweilgen Gebiet dargestellten Kompetenzen und Erfahrungen beigebracht werden.
c.) 5 Punkte können zusätzlich erreicht werden, sofern der mit dem Profil dargestellte jeweilige Mitarbeiter Erfahrungen und Kompetenzen gemäß Ziffer 4.a.) dieses Kapitels an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche nachweisen kann.
Abschließend wird entsprechend der Punktsumme über alle 4 Kriterien eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 1) und III.2.3. Ziffer 1) Ziffer 2) und Ziffer 3) aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen.
Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Mindesteignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnehmerwettbewerbes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 22
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Sicherstellung des IuK Betriebes, sowohl im Tagesgeschäft als auch im 2-Schicht Betrieb, für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht der Bedarf für die Auftraggeberin der zeitlichen Überlassung unterschiedlich qualifizierter IuK Mitarbeiter (der Begriff wird in dieser Bekanntmachung als Synonym ebenfalls für Mitarbeiterinnen verwendet). Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich um nachrangige Dienste i. S. v. § 4 Abs. 2 SektVO. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig.
Im Rahmen der Sicherstellung des IuK Betriebes, sowohl im Tagesgeschäft als auch im 2-Schicht Betrieb, für den Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) besteht der Bedarf für die Auftraggeberin der zeitlichen Überlassung unterschiedlich qualifizierter IuK Mitarbeiter (der Begriff wird in dieser Bekanntmachung als Synonym ebenfalls für Mitarbeiterinnen verwendet). Bei den hier zu vergebenden Leistungen handelt es sich um nachrangige Dienste i. S. v. § 4 Abs. 2 SektVO. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig.
Insgesamt werden 12 Mitarbeiter zur Unterstützung benötigt. Folgende Schwerpunkte sind abzudecken:
— 7 MA Helpdesk inkl. Call-Annahme im Team Kommunikationssysteme,
— 1 MA Netzinfrastruktur, überwiegend passive Verkabelungssysteme, Dokumentation in CAD Systemen,
— 2 MA Zweischichtbetrieb Sicherheitssysteme,
— 2 MA Zweischichtbetrieb Mediensysteme (Funk, Video, Beschallung).
Der Zweischichtbetrieb erstreckt sich über die reguläre Arbeitswoche von Montag bis Freitag von 6:00 bis 22:00 Uhr, aufgeteilt voraussichtlich wie folgt:
Montag bis Freitag:
Frühschicht: ab 6:00.
Spätschicht: ab 14:00.
Optional sollen alle Mitarbeiter in den Zyklus der Rufbereitschaften aufgenommen werden können, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte. Die Rufbereitschaft erstreckt sich über folgende Zeiten:
Montag bis Freitag: ab 22:00 bis 6:00.
Wochenende/Feiertags: 0:00 bis 24:00.
Beschreibung der Optionen:
Optional, sollten alle Mitarbeiter in den Zyklus der Rufbereitschaften aufgenommen werden können, wenn der Personalstand es erforderlich machen sollte. Die Rufbereitschaft erstreckt sich über folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag: ab 22:00 bis 6:00.
Wochenende/Feiertags: 0:00 bis 24:00.
Die Abrufe werden mit ca. einem Tag Vorlauffrist angekündigt.
Referenznummer: EA-2011-091
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben.
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben.
3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) „Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind.“.
c) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme.
d) Nachweis der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der jeweils zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärungen“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diesen Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1), und die in Ziff. III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diesen Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1), und die in Ziff. III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist – neben den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen gemäß III.2.1 1.), 2.) und 3.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft - mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist – neben den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen gemäß III.2.1 1.), 2.) und 3.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft - mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens 2 100 000 EUR/Jahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens 2 100 000 EUR/Jahr.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
2.) Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens mit Leistungen die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, idealer weise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, idealer weise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat aufzuführen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3, Abschnitt J 1. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat aufzuführen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3, Abschnitt J 1. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3. C. dieser Bekanntmachung.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.2) 1) und 2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.2) 1) und 2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
Auf Ziffer VI.3)J. 1). der Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Erklärung über die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings von IT-Dienstleistungen, idealerweise – jedoch nicht zwingende Voraussetzung – an Verkehrsflughäfen oder für Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter ist für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Gesamtanzahl an Mitarbeitern anzugeben.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
Hierbei gilt als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb eine mittlere Gesamtanzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von angestellten 24 Mitarbeitern.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat aufzuführen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3. J. 2. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat aufzuführen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3. J. 2. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
2.) Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings oder andere Formen der Arbeitnemerüberlassung, von IT-Dienstleistungen.
2.) Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind Leistungen im Rahmen der Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne eines Outsourcing bzw. eines Outtaskings oder andere Formen der Arbeitnemerüberlassung, von IT-Dienstleistungen.
Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz – der Begriff Referenz ist hierbei, wie folgt, definiert: eine Referenz ist die Angabe einer direkten Vertragsbeziehung zwischen dem benannten Referenzgeberunternehmen als Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des hierzu benannten Nachunternehmers als Auftragnehmer.) zu machen. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat in Tabellenform mit nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle muss bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen):
Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenz – der Begriff Referenz ist hierbei, wie folgt, definiert: eine Referenz ist die Angabe einer direkten Vertragsbeziehung zwischen dem benannten Referenzgeberunternehmen als Auftraggeber und dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des hierzu benannten Nachunternehmers als Auftragnehmer.) zu machen. Es müssen mindestens 2 Referenzen eingereicht werden. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat in Tabellenform mit nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Eine geeignete Tabelle muss bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de schriftlich angefordert werden (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung der Teilnahmeanträge gemäß Kapitel IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen):
A. Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers zu dem jeweiligen Referenzgeber zu;
A. Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, ggf. mit Telefonnummer. Mit den vorstehenden Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer Kontaktaufnahme des Auftraggebers zu dem jeweiligen Referenzgeber zu;
B. Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu:
Aa. Auftragsinhalt und –umfang in Manntagen.
Bb. Auftragsinhalt und –umfang in Mitarbeiteranzahl,
cc. Ausführungsort,
Dd. Ausführungszeitraum.
Ee. Tätigkeitsbereich bzw. für welche der folgenden Bereiche die überlassenen Mitarbeiter tätig waren:
Aaa. Kommunikationssysteme,
Bbb. Sicherheitstechnik,
ccc. Netzinfrastruktur,
Ddd. Mediensysteme.
Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen und Wertung gemäß VI.3. J.3. zu verwenden sind.
Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren. Bei Vorlage von mehr als 2 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den Referenzen eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen und Wertung gemäß VI.3. J.3. zu verwenden sind.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein, wobei alle 2 Voraussetzungen für jede der 2 Referenzen erfüllt sein müssen. Erfüllt eine der 2 zur Wertung und zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichten Referenzen eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein, wobei alle 2 Voraussetzungen für jede der 2 Referenzen erfüllt sein müssen. Erfüllt eine der 2 zur Wertung und zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen eingereichten Referenzen eine oder mehrere der Voraussetzungen nicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
a) Die Referenzen dürfen nicht länger als bis in das Jahr 2006 zurückreichen; maßgeblich ist der Ausführungsbeginn der erbrachten Leistungen.
b) Bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln. Was als vergleichbarer Auftrag von der Vergabestelle akzeptiert wird, ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Alle eingereichten Referenzen müssen Leistungen die den Einsatz von Mitarbeitern mindestens im Bereich Kommunikationssysteme (gemäß III.2.3. 2) b. V) aaa.) und in einem der folgender Bereiche: Sicherheitstechnik, Netzinfrastruktur und Mediensysteme (bzw. einer der Bereiche unter III.2.3. 2) b. V) bbb. oder ccc. oder ddd.), nachweisen. Sofern die u.g. Leistungen (gemäß III.2.3) 2) b. I bis V nicht nachgewiesen werden, und unter Voraussetzung der Erfüllung der benannten Mindestanforderungen, führt dies nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) J. 3.
b) Bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln. Was als vergleichbarer Auftrag von der Vergabestelle akzeptiert wird, ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Alle eingereichten Referenzen müssen Leistungen die den Einsatz von Mitarbeitern mindestens im Bereich Kommunikationssysteme (gemäß III.2.3. 2) b. V) aaa.) und in einem der folgender Bereiche: Sicherheitstechnik, Netzinfrastruktur und Mediensysteme (bzw. einer der Bereiche unter III.2.3. 2) b. V) bbb. oder ccc. oder ddd.), nachweisen. Sofern die u.g. Leistungen (gemäß III.2.3) 2) b. I bis V nicht nachgewiesen werden, und unter Voraussetzung der Erfüllung der benannten Mindestanforderungen, führt dies nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) J. 3.
I) Bei den Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge mit dem Einsatz von mehr als 10 Personen gehandelt haben bzw. handeln.
II) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern für Verkehrsflughäfen.
III) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern für mehr als 18 Monate.
IV) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern im Rahmen eines Outsourcings oder Outtaskings.
V) Nachweis des Einsatzes von Mitarbeitern in einem oder mehreren der unter III.2.3 1) B. ee. aaa. bis ddd., bzw. in einem oder mehreren der Bereiche:
3.) Erklärungen und Nachweise zu den Kompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiter (in Bezug auf die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen an Erfahrungen und Kenntnisse der zu überlassenden Mitarbeiter in den einzelnen Themengebieten. Hierbei kommt es zum Nachweis der Eignung nicht auf die namentliche Benennung einzelner Personen an, sondern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss anhand von Profilen verbindlich und belastbar nachweisen, dass und inwiefern er/sie über Mitarbeiter verfügt, die die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen erfüllen. Dieser Nachweis hat durch die Einreichung von insgesamt 12 Profilen zu erfolgen, die die Erfahrungen und Kompetenzen und Erfüllung der in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen erklären und nachweisen. Diese Profile sind durch entsprechende detaillierte Angaben und Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen zu ergänzen. Zur Einreichung der Profile sind die von der Vergabestelle hierfür zur Verfügung gestellten Vorlagen für die betreffende Eigenerklärung zu verwenden. Diese Vorlagen sind bei der Vergabestelle gemäß den Ausfürhungen in Kapitel VI.3 Ziffer C abzufordern. Die einzureichenden Profile sollen insofern anonymisiert übermittelt werden. Die Vergabestelle weist jedoch darauf hin, dass sie, sofern sie im weiteren Verfahrensverlauf unwahre Angaben feststellt oder der Bewerber nicht in der Lage ist, Mitarbeiter bereitzustellen, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechen, den Bewerber bzw. ggf. den späteren Bieter vom Verfahren ausschließen kann. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen (Ziffer 3.1 dieses Kapitels III.2.3) in Summe durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nachzuweisen sind. Dies bedeutet, dass der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren auszuschließen ist, sofern auch nur eine einzelne Mindestanforderung an die Mitarbeiterprofile je Profil gemäß diesem Kapitel III.2.3 3.1 nicht nachgewiesen wird. Die ergänzenden Anforderungen an Erfahrungen und Kompetenzen der zu überlassenden Mitarbeiter, wie unter Ziffer 3.2 dieses Kapitels III.2.3 dargestellt, sind für eine etwaige Wertung der zum Teilnahmewettbewerb zugelassenen Teilnahmeanträge gemäß VI.3.J.4) relevant und sind ebenfalls in den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen je Profil darzustellen.
3.) Erklärungen und Nachweise zu den Kompetenzen und Erfahrungen der Mitarbeiter (in Bezug auf die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen an Erfahrungen und Kenntnisse der zu überlassenden Mitarbeiter in den einzelnen Themengebieten. Hierbei kommt es zum Nachweis der Eignung nicht auf die namentliche Benennung einzelner Personen an, sondern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss anhand von Profilen verbindlich und belastbar nachweisen, dass und inwiefern er/sie über Mitarbeiter verfügt, die die in dieser Bekanntmachung dargestellten Anforderungen erfüllen. Dieser Nachweis hat durch die Einreichung von insgesamt 12 Profilen zu erfolgen, die die Erfahrungen und Kompetenzen und Erfüllung der in dieser Bekanntmachung gestellten Anforderungen erklären und nachweisen. Diese Profile sind durch entsprechende detaillierte Angaben und Nachweise zu Schulungen und Zertifizierungen zu ergänzen. Zur Einreichung der Profile sind die von der Vergabestelle hierfür zur Verfügung gestellten Vorlagen für die betreffende Eigenerklärung zu verwenden. Diese Vorlagen sind bei der Vergabestelle gemäß den Ausfürhungen in Kapitel VI.3 Ziffer C abzufordern. Die einzureichenden Profile sollen insofern anonymisiert übermittelt werden. Die Vergabestelle weist jedoch darauf hin, dass sie, sofern sie im weiteren Verfahrensverlauf unwahre Angaben feststellt oder der Bewerber nicht in der Lage ist, Mitarbeiter bereitzustellen, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechen, den Bewerber bzw. ggf. den späteren Bieter vom Verfahren ausschließen kann. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen (Ziffer 3.1 dieses Kapitels III.2.3) in Summe durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nachzuweisen sind. Dies bedeutet, dass der Teilnahmeantrag des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Verfahren auszuschließen ist, sofern auch nur eine einzelne Mindestanforderung an die Mitarbeiterprofile je Profil gemäß diesem Kapitel III.2.3 3.1 nicht nachgewiesen wird. Die ergänzenden Anforderungen an Erfahrungen und Kompetenzen der zu überlassenden Mitarbeiter, wie unter Ziffer 3.2 dieses Kapitels III.2.3 dargestellt, sind für eine etwaige Wertung der zum Teilnahmewettbewerb zugelassenen Teilnahmeanträge gemäß VI.3.J.4) relevant und sind ebenfalls in den von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen je Profil darzustellen.
3.1 Mindestanforderungen an die zu überlassenden Mitarbeiter:
Die Erfüllung der nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen an die zu überlassenden Mitarbeiter ist zwingende Voraussetzung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb.
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Themengebiet,
— Erfahrung als Mitarbeiter im Helpdesk und der Call-Annahme und für TK Kommunikationssysteme. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage von Schulungs- und / oder Zertifizierungsnachweisen, sowie die eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters erforderlich,
— Erfahrung als Mitarbeiter im Helpdesk und der Call-Annahme und für TK Kommunikationssysteme. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage von Schulungs- und / oder Zertifizierungsnachweisen, sowie die eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters erforderlich,
— Lösungskompetenz in komplexen technischen Fragestellungen. Zum Nachweis der Lösungskompetenz sind mindestens 2 Beispiele der Lösung solcher technischen Fragenstellungen in Form einer Eigenerklärung vom betroffenen Mitarbeiter vorzulegen,
— Teamfähigkeit. Zum Nachweis der Teamfähigkeit sind mindestens 2 Beispiele der Zusammenarbeit innerhalb eines Teams aus welchen die Einwirkung des Mitarbiters zum Erreichen des gemeinsamen Ziels hervor geht, in Form einer Eigenerklärung des betroffenen Mitarbeiters vorzulegen.
— Teamfähigkeit. Zum Nachweis der Teamfähigkeit sind mindestens 2 Beispiele der Zusammenarbeit innerhalb eines Teams aus welchen die Einwirkung des Mitarbiters zum Erreichen des gemeinsamen Ziels hervor geht, in Form einer Eigenerklärung des betroffenen Mitarbeiters vorzulegen.
Mitarbeiter Netzinfrastruktur (1 Mitarbeiter).
— Erfahrung als Systemtechniker für passive Netzinfrastrukturen. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage Schulungs- und / oder Zertifizierungsnachweisen, sowie die eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters erforderlich,
— Lösungskompetenz in Fachfragestellungen. Zum Nachweis der Lösungskompetenz sind mindestens 2 Beispiele der Lösung solcher Fragenstellungen in Form einer Eigenerklärung vom betroffenen Mitarbeiter vorzulegen,
— Teamfähigkeit. Zum Nachweis der Teamfähigkeit sind mindestens 2 Beispiele der Zusammenarbeit innerhalb eines Teams aus welchen die Einwirkung des Mitarbiters zum Erreichen des gemeinsamen Ziels hervor geht, in Form einer Eigenerklärung des betroffenen Mitarbeiters vorzulegen,
— Teamfähigkeit. Zum Nachweis der Teamfähigkeit sind mindestens 2 Beispiele der Zusammenarbeit innerhalb eines Teams aus welchen die Einwirkung des Mitarbiters zum Erreichen des gemeinsamen Ziels hervor geht, in Form einer Eigenerklärung des betroffenen Mitarbeiters vorzulegen,
— Höhentauglichkeit / körperliche Eignung für Schwerlastmontagen.
Mitarbeiter Sicherheitssysteme (2 Mitarbeiter).
— Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in diesem Themengebiet,
— Erfahrung als Systemspezialist für ZKSund/ oder Gefahrenmeldeanlagen. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage Schulungs- und / oder Zertifizierungsnachweisen, sowie die eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters erforderlich,
— Lösungskompetenz in technischen Fragestellungen. Zum Nachweis der Lösungskompetenz sind mindestens 2 Beispiele der Lösung solcher technischen Fragenstellungen in Form einer Eigenerklärung vom betroffenen Mitarbeiter vorzulegen,
Mitarbeiter Mediensysteme (2 Mitarbeiter).
— Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung,
— Erfahrung als Systemspezialist für Mediensysteme, Audioanlagen oder Videoüberwachungsanlagen. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage Schulungs- und / oder Zertifizierungsnachweisen, sowie die eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters erforderlich,
— Erfahrung als Systemspezialist für Mediensysteme, Audioanlagen oder Videoüberwachungsanlagen. Zum Nachweis der Erfahrung ist die Vorlage Schulungs- und / oder Zertifizierungsnachweisen, sowie die eines Lebenslaufes des betroffenen Mitarbeiters erforderlich,
3.2 Ergänzende Anforderungen an Erfahrungen und Kompetenzen an die zu überlassenden Mitarbeiter:
Die Erfüllung der nachfolgend aufgeführten ergänzenden Anforderungen ist nicht zwingende Voraussetzung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb, ist jedoch relevant für die Wertung der eingereichten Nachweise und Erklärungen in der dritten Prüfungsstufe gemäß VI.3.J. 4, sofern die Voraussetzungen nach VI.3 J vorliegen. Zum Nachweis der Erfahrungen und Kompetenzen je Profil gelten u.a. die Vorlage eines Lebenslaufes des für jede Tätigkeit vorgesehenen Profils und die Vorlage von Zertifizierungen und Schulungsnachweisen, aus welcher die Erfahrungen und Kompetenzen hevorgehen, insbesondere an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Die Erfüllung der nachfolgend aufgeführten ergänzenden Anforderungen ist nicht zwingende Voraussetzung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb, ist jedoch relevant für die Wertung der eingereichten Nachweise und Erklärungen in der dritten Prüfungsstufe gemäß VI.3.J. 4, sofern die Voraussetzungen nach VI.3 J vorliegen. Zum Nachweis der Erfahrungen und Kompetenzen je Profil gelten u.a. die Vorlage eines Lebenslaufes des für jede Tätigkeit vorgesehenen Profils und die Vorlage von Zertifizierungen und Schulungsnachweisen, aus welcher die Erfahrungen und Kompetenzen hevorgehen, insbesondere an einem Verkehrsflughafen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche.
Bei Nachweis nur zum Teil der u.g. Anforderungen, oder bei Nachweis von nur einem Teil und/oder allen Anforderungen an einem Verkehrsflughäfen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche, führt dies nicht zum Ausschluß vom Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß VI.3.J.4.
Bei Nachweis nur zum Teil der u.g. Anforderungen, oder bei Nachweis von nur einem Teil und/oder allen Anforderungen an einem Verkehrsflughäfen oder einem anderen Unternehmen der Luftverkehrsbranche, führt dies nicht zum Ausschluß vom Teilnahmewettbewerb, sondern zur Abwertung gemäß VI.3.J.4.
Mitarbeiter Helpdesk / Kommunikationssysteme (7 Profile), pro Profil.
Kompetenzen Erfahrungen in.
i. Callannahme
— SAP, CA NSM Unicenter,
— Problemlösung 1st Level Support,
— Erstellen von Incidents,
— Weiterleitung nicht gelöster Tickets an 2nd Level Support.
ii. HD
— 2nd Level Support für PC-Software und Betriebssystem Client, z.B. Outlook2007, Exchange2007, WindowsXP, Windows7,
— 2nd Level Support für Hardeware, z.B. PC’s, Multifunktionsgeräte, Scanner, Mobile Endgeräte.
iii. Datensicherungen
— Umzüge, Installationen, Deinstallationen.
iv. Telefonie
— TK Systeme/Endgeräte Alcatel/Siemens.
Mitarbeiter Netzinfrastruktur (1 Profil) pro Profil.
i. Kabelmanagement
ii. Strukturierte Verkabelungen (EN50173)
iii. Lichtwellenleiter SM / MM u.a. Spleißen (DIN31051)
iv. Datenvernetzung Cat.6/Cat.7 (DIN31051)
v. Meßverfahren Fibertrace, Alt Utility
vi. Installationsbefugnisse Brandschotte incl. Zertifizierung
vii. DWDM /WDM / CWDM
Mitarbeiter Sicherheitssysteme (2 Profile), pro Profil.
i. TCP/IP Netzprotokolle; Bussysteme RS485
ii. WindowsXP, Windows7
iii. Zugangskontrollsysteme Legic Kaba/Primion
iv. Biometrie
v. Einbruchmeldeanlagen Gleichstromlinientechnik/Frequenzimpulstechnik
vi. Gebäudefunktionssteuerungen
vii. Peremetrieüberwachung
viii. Zeiterfassungsleser
ix. Fluchttürwächter / Schließsysteme
Mitarbeiter Mediensysteme (2 Profile), pro Profil.
i. TCP/IP, WindowsXP, Windows7
ii. Bündelfunk Tetrapol X25
iii. Beschallungssysteme EANWS, 100V
iv. Videoanlagen, Kameras, Mulitcast IP, FB AS PAL
v. Flughafeninformationsanzeigen (FIDS) LCD, LED, Plasma
vi. DVBT, DVBS, BK-Systeme
vii. BOS/Flugfunk
3.3 Weitere grundlegende Mindestanforderungen an die gemäß den vorgenannten Ziffern 3, 3.1 und 3.2 einzureichenden Erklärungen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft:
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich durch die Eigenerklärung, dass die Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen im Unternehmen zur Leistungserbringung verfügen und diese in Wort und Schrift über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch sowie über Grundkenntnisse in Englisch verfügen.
A. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich durch die Eigenerklärung, dass die Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen im Unternehmen zur Leistungserbringung verfügen und diese in Wort und Schrift über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch sowie über Grundkenntnisse in Englisch verfügen.
B. Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Profile müssen inhaltlich und von der Anzahl her tatsächlich den Erfahrungen und Kompetenzen gemäß den hierin gestellten Mindestanforderungen und den vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft in den Eigenerklärungen darüber hinaus dargestellten Erfüllungsgraden an die ergänzenden Anforderungen entsprechen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass ihm/ihr die Mitarbeiter, die den eingereichten Profilen vollumfänglich entsprechen, im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft geeignete Belege zur Bestätigung dieser Eigenerklärung vorzulegen, etwa durch Nachweis einer Anstellung der Mitarbeiter, Vorverträge mit den Mitarbeitern oder Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter, dass diese dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen.Die Auftraggeberin behält sich vor, diesen Status im Laufe des folgendenen Verfahrens einzufordern und zu überprüfen (anhand der im Wettbewerb einzureichenden Profile). Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelten Bieter müssen zudem spätestens mit Angebotsreinreichung den im Rahmen der Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechende Personen eindeutig zuordnen, die die darin vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erklärten Erfüllungsgraden an die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 3.1 und ergänzenden Anforderungen gemäß Ziffer 3.2 entsprechen.
B. Die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft eingereichten Profile müssen inhaltlich und von der Anzahl her tatsächlich den Erfahrungen und Kompetenzen gemäß den hierin gestellten Mindestanforderungen und den vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft in den Eigenerklärungen darüber hinaus dargestellten Erfüllungsgraden an die ergänzenden Anforderungen entsprechen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass ihm/ihr die Mitarbeiter, die den eingereichten Profilen vollumfänglich entsprechen, im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft geeignete Belege zur Bestätigung dieser Eigenerklärung vorzulegen, etwa durch Nachweis einer Anstellung der Mitarbeiter, Vorverträge mit den Mitarbeitern oder Verpflichtungserklärungen der Mitarbeiter, dass diese dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Leiharbeitnehmer für den Auftraggeber als Entleiher zur Verfügung stehen.Die Auftraggeberin behält sich vor, diesen Status im Laufe des folgendenen Verfahrens einzufordern und zu überprüfen (anhand der im Wettbewerb einzureichenden Profile). Die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelten Bieter müssen zudem spätestens mit Angebotsreinreichung den im Rahmen der Teilnahmewettbewerbs eingereichten Profilen entsprechende Personen eindeutig zuordnen, die die darin vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erklärten Erfüllungsgraden an die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 3.1 und ergänzenden Anforderungen gemäß Ziffer 3.2 entsprechen.
C. Die vorgesehenen Profile müssen für Mitarbeiter gelten, die dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im vorgenannten Sinne zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit der Mitarbeiter für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen des folgenden Wettbewerbs überprüft. Ist aufgrund eines vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft nicht zu vertretenden Ausfalls von zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitern der Austausch von Mitarbeitern erforderlich, verpflichtet sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dies ggü. dem Auftraggeber erschöpfend zu begründen und unverzüglich einen mindestens gleichwertigen Ersatz sicherzustellen.
C. Die vorgesehenen Profile müssen für Mitarbeiter gelten, die dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im vorgenannten Sinne zur Verfügung stehen. Die Verfügbarkeit der Mitarbeiter für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird im Rahmen des folgenden Wettbewerbs überprüft. Ist aufgrund eines vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft nicht zu vertretenden Ausfalls von zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitern der Austausch von Mitarbeitern erforderlich, verpflichtet sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, dies ggü. dem Auftraggeber erschöpfend zu begründen und unverzüglich einen mindestens gleichwertigen Ersatz sicherzustellen.
D. Die Bewerber sind gehalten, genau 12 Profile einzureichen, die den Anforderungen entsprechen. Die Übermittlung von mehr als 12 Profilen ist nicht erwünscht. Sofern ein Bewerber dennoch mehr als 12 Profile einreicht, ist er gehalten diejenigen Profile, die für die Prüfung und Wertung gemäß Ziffer 3 dieses Kapitels III.2.3 in Verbindung mit Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung von der Vergabestelle herangezogen werden sollen eindeutig und zweifelsfrei zu bestimmen. Die weiteren, über diese 12 eindeutig zu kennzeichnenden Profile, hinausgehenden Profile werden von der Vergabestelle nicht betrachtet, geprüft und/oder gewertet. Erfolgt eine Zuordnung durch den Bewerber nicht, so hat die Vergabestelle die Wahl.
D. Die Bewerber sind gehalten, genau 12 Profile einzureichen, die den Anforderungen entsprechen. Die Übermittlung von mehr als 12 Profilen ist nicht erwünscht. Sofern ein Bewerber dennoch mehr als 12 Profile einreicht, ist er gehalten diejenigen Profile, die für die Prüfung und Wertung gemäß Ziffer 3 dieses Kapitels III.2.3 in Verbindung mit Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung von der Vergabestelle herangezogen werden sollen eindeutig und zweifelsfrei zu bestimmen. Die weiteren, über diese 12 eindeutig zu kennzeichnenden Profile, hinausgehenden Profile werden von der Vergabestelle nicht betrachtet, geprüft und/oder gewertet. Erfolgt eine Zuordnung durch den Bewerber nicht, so hat die Vergabestelle die Wahl.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.3) 1), 2) und III.2.3) 3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.3) 1), 2) und III.2.3) 3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3.C. dieser Bekanntmachung.
Auf Ziffern VI.3.J.2, VI.3.J.3 und VI.3.J.4 der Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
b) Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums über einen gültigen Führerschein der Klasse 3 verfügen und die Vorfeldführerscheinprüfung abgelegt haben.
c) Die einzusetzenden Mitarbeiter im Bereich Mediensysteme müssen in der Lage sein, körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Aufheben und Tragen von Monitoren von im Durchschnitt: 55 Kg Gewicht für das Heben, und 50 Kg für das Tragen.
d) Die einzusetzenden Mitarbeiter im Bereich Mediensysteme und Sicherheitssysteme müssen in der Lage sein, auf Höhen bis zu 40 m arbeiten zu können.
e) Die einzusetzenden Mitarbeiter im Bereich Mediensysteme und Sicherheitssysteme müssen eine Höhentauglichkeit gemäß G41 des BG-Grundsatzes zur Arbeit mit Absturzgefahr besitzen.
f) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicheheitsbereiches, mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicheheitsbereiches, incl. in beiden Fällen 500 000,- EUR für Vermögensschäden.
f) Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit einer Deckung von mindestens 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden innerhalb des Sicheheitsbereiches, mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden außerhalb des Sicheheitsbereiches, incl. in beiden Fällen 500 000,- EUR für Vermögensschäden.
g) Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von der jeweils zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit.
h) Bezahlung der Mitarbeiter nach einem innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche.
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraum vorliegen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-03-01 📅
Datum des Endes: 2014-08-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.