Arzneimittel-Rahmenrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Die DAK beabsichtigt, die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 2 (zwei) Wirkstoffen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarungen gem. § 4 VOL/A-EG) zu optimieren. Jeder Wirkstoff stellt ein eigenes Los dar. Für jedes Los werden mit 3 (drei) Bietern Arzneimittel-Rahmenrabattverträge abgeschlossen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die DAK auch im Namen der HEK – Hanseatische Krankenkasse, der hkk und der BKK Axel Springer ausschreibt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2011-08-26
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Auftragsbekanntmachung
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2012-04-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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