Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt im Rechenzentrum Nord die zentralen Anwendungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und stellt dabei auch die benötigten Speichersysteme zur Datenablage u. a. für das Grundbuch, das Handelsregister, die Staatsanwaltschaften und die allgemeinen Gerichtsverfahren zur Verfügung. Die aktuell eingesetzten Speichersysteme (Netapp Metrocluster mit SnapLock) haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Für die Haltung der System- und Anwendungsdaten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll deshalb eine neue Speicherlösung (NAS-Speicher mit entsprechender Funktionalität) beschafft werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2011-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medienspeicher- und -lesegeräte
Menge oder Umfang:
Im Einzelnen soll die Systemlieferung folgende Leistungen umfassen:— Verkauf von Hardware,— Standardsoftwareüberlassung (ggf. können vorhandene Lizenzen übernommen werden),— Herbeiführen der Betriebsbereitschaft des Systems (einschl. Lieferung, Aufstellung, Installation, Customizing, Integration und Dokumentation),— Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen,— Verkauf von Hardware und Standardsoftwareüberlassung für zukünftige Erweiterungen und zum Ausbau der Skalierbarkeit.Dazu kommen folgende Leistungen nach der Systemlieferung:— Systemservices (Firmware einspielen, Wartung etc.) über die gesamte Vertragslaufzeit,— Beratungsleistungen (u. a. für Troubleshooting und Performanceanalysen): Die Dienstleistungen sollen in Form eines Stundensatzes angeboten und nach Aufwand verrechnet werden. Als Leistungsumfang ist eine Obergrenze von jährlich 40 Arbeitstagen zu je acht Arbeitsstunden vorgesehen.
Im Einzelnen soll die Systemlieferung folgende Leistungen umfassen:— Verkauf von Hardware,— Standardsoftwareüberlassung (ggf. können vorhandene Lizenzen übernommen werden),— Herbeiführen der Betriebsbereitschaft des Systems (einschl. Lieferung, Aufstellung, Installation, Customizing, Integration und Dokumentation),— Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen,— Verkauf von Hardware und Standardsoftwareüberlassung für zukünftige Erweiterungen und zum Ausbau der Skalierbarkeit.Dazu kommen folgende Leistungen nach der Systemlieferung:— Systemservices (Firmware einspielen, Wartung etc.) über die gesamte Vertragslaufzeit,— Beratungsleistungen (u. a. für Troubleshooting und Performanceanalysen): Die Dienstleistungen sollen in Form eines Stundensatzes angeboten und nach Aufwand verrechnet werden. Als Leistungsumfang ist eine Obergrenze von jährlich 40 Arbeitstagen zu je acht Arbeitsstunden vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medienspeicher- und -lesegeräte📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Sophienstr. 6
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Hinweis: Der Auftraggeber kann fehlende Nachweise, Erklärungen oder so. geforderte Unterlagen i. S. des § 7 EG Abs.13 VOL/A nachfordern. Dies gilt jedoch nicht für die unter Nr. III.2.3 geforderten Angaben; hier wären Änderungen durch die Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht zulässig.
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt; die Vergabeunterlagen stehen über das Vergabeportal www.auftraege.bayern.de kostenlos zur Verfügung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform www.aufträge.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorabeinmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Danach klicken Sie im Menüpunkt Services auf den Link direkte Weiterleitung an das Vergabesystem. Wählen Sie nun die Vergabeplattform Freistaat Bayern, um direkt zum Bieterassistenten zu gelangen, in dem Sie Ihr Angebot elektronisch erstellen und abgeben können. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF-Datei.
Sollten Sie den Teilnahmeantrag nicht elektronisch abgeben, müssen sämtliche Unterlagen zusätzlich zur Papierform elektronisch im PDF-Format (z. B. auf Datenträger) zur Verfügung gestellt werden.
Nach § 107 GWB sind Anträge für Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinweis: Der Auftraggeber kann fehlende Nachweise, Erklärungen oder so. geforderte Unterlagen i. S. des § 7 EG Abs.13 VOL/A nachfordern. Dies gilt jedoch nicht für die unter Nr. III.2.3 geforderten Angaben; hier wären Änderungen durch die Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht zulässig.
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt; die Vergabeunterlagen stehen über das Vergabeportal www.auftraege.bayern.de kostenlos zur Verfügung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform www.aufträge.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorabeinmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Danach klicken Sie im Menüpunkt Services auf den Link direkte Weiterleitung an das Vergabesystem. Wählen Sie nun die Vergabeplattform Freistaat Bayern, um direkt zum Bieterassistenten zu gelangen, in dem Sie Ihr Angebot elektronisch erstellen und abgeben können. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF-Datei.
Sollten Sie den Teilnahmeantrag nicht elektronisch abgeben, müssen sämtliche Unterlagen zusätzlich zur Papierform elektronisch im PDF-Format (z. B. auf Datenträger) zur Verfügung gestellt werden.
Nach § 107 GWB sind Anträge für Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt im Rechenzentrum Nord die zentralen Anwendungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und stellt dabei auch die benötigten Speichersysteme zur Datenablage u. a. für das Grundbuch, das Handelsregister, die Staatsanwaltschaften und die allgemeinen Gerichtsverfahren zur Verfügung. Die aktuell eingesetzten Speichersysteme (Netapp Metrocluster mit SnapLock) haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Für die Haltung der System- und Anwendungsdaten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll deshalb eine neue Speicherlösung (NAS-Speicher mit entsprechender Funktionalität) beschafft werden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern betreibt im Rechenzentrum Nord die zentralen Anwendungen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und stellt dabei auch die benötigten Speichersysteme zur Datenablage u. a. für das Grundbuch, das Handelsregister, die Staatsanwaltschaften und die allgemeinen Gerichtsverfahren zur Verfügung. Die aktuell eingesetzten Speichersysteme (Netapp Metrocluster mit SnapLock) haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Für die Haltung der System- und Anwendungsdaten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll deshalb eine neue Speicherlösung (NAS-Speicher mit entsprechender Funktionalität) beschafft werden.
Menge oder Umfang:
Im Einzelnen soll die Systemlieferung folgende Leistungen umfassen:
— Verkauf von Hardware,
— Standardsoftwareüberlassung (ggf. können vorhandene Lizenzen übernommen werden),
— Herbeiführen der Betriebsbereitschaft des Systems (einschl. Lieferung, Aufstellung, Installation, Customizing, Integration und Dokumentation),
— Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen,
— Verkauf von Hardware und Standardsoftwareüberlassung für zukünftige Erweiterungen und zum Ausbau der Skalierbarkeit.
Dazu kommen folgende Leistungen nach der Systemlieferung:
— Systemservices (Firmware einspielen, Wartung etc.) über die gesamte Vertragslaufzeit,
— Beratungsleistungen (u. a. für Troubleshooting und Performanceanalysen): Die Dienstleistungen sollen in Form eines Stundensatzes angeboten und nach Aufwand verrechnet werden. Als Leistungsumfang ist eine Obergrenze von jährlich 40 Arbeitstagen zu je acht Arbeitsstunden vorgesehen.
— Beratungsleistungen (u. a. für Troubleshooting und Performanceanalysen): Die Dienstleistungen sollen in Form eines Stundensatzes angeboten und nach Aufwand verrechnet werden. Als Leistungsumfang ist eine Obergrenze von jährlich 40 Arbeitstagen zu je acht Arbeitsstunden vorgesehen.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann zweimal um jeweils ein Jahr oder einmal für 2 Jahre verlängert werden.
Gegenüber dem Aufraggeber sind künftige Änderungen der Fachverfahren angekündigt, die sich auf das Speichersystem auswirken. Diese Änderungen sind zeitlich und inhaltlich noch nicht bestimmt, fallen aber nach jetzigem Stand an das Ende der 4 jährigen Vertragslaufzeit. Zur Wahrung des Investitionsschutzes hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass die aktuell vergebenen Systeme und Dienstleistungen so lange bereitgestellt werden, bis eine Konkretisierung der neuen Anforderungen für eine Folgevergabe möglich ist.
Gegenüber dem Aufraggeber sind künftige Änderungen der Fachverfahren angekündigt, die sich auf das Speichersystem auswirken. Diese Änderungen sind zeitlich und inhaltlich noch nicht bestimmt, fallen aber nach jetzigem Stand an das Ende der 4 jährigen Vertragslaufzeit. Zur Wahrung des Investitionsschutzes hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass die aktuell vergebenen Systeme und Dienstleistungen so lange bereitgestellt werden, bis eine Konkretisierung der neuen Anforderungen für eine Folgevergabe möglich ist.
Der Auftraggeber wird die Option in Abhängigkeit von der Notwendigkeit einer längeren Nutzung des Gesamtsystems wahrnehmen. Die jeweilige Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums auszuüben. Die Verlängerungsoptionen umfassen alle Leistungen mit Ausnahme der erstmaligen Inbetriebnahme und Migrationsleistungen.
Der Auftraggeber wird die Option in Abhängigkeit von der Notwendigkeit einer längeren Nutzung des Gesamtsystems wahrnehmen. Die jeweilige Option ist spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums auszuüben. Die Verlängerungsoptionen umfassen alle Leistungen mit Ausnahme der erstmaligen Inbetriebnahme und Migrationsleistungen.
Referenznummer: H1620.2.1-132-EU2011-5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen (z.B. Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften angeben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
2) Angabe des Jahresumsatzes (Gesamtunternehmen) für die letzten drei Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
1) Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
2) Angabe des Jahresumsatzes (Gesamtunternehmen) für die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3) Angaben über Standorte und Niederlassungen (jeweils mit Angaben zur Größe) und Leistungsspektrum des Bewerbers. Angabe des Umsatzes des Bewerbers für vergleichbare Leistungen für die letzten 3 Geschäftsjahre.
4) Angaben über die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter des Bewerbers aktuell und in den letzten drei Geschäftsjahren (gesamt und für vergleichbare Leistungen).
5) Beschreibung des Qualitätsmanagements des Bewerbers (ggf. Zertifikate beilegen).
6) Angabe von Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Branche und Name des Auftraggebers,
— Ansprechpartner (Name und Tel.-Nr.),
— Beschreibung des Projektgegenstandes und der Zielsetzung,
— Dauer des Projekts,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— Auftragswert in Euro (einschl. Umsatzsteuer) für das Gesamtprojekt und für die einzelnen Leistungsgegenstände.
7) Angabe der vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Beschreibung des jeweiligen Auftragsanteils.
Mindeststandards:
Zu 3) Mindestumsatz für vergleichbare Leistungen im letzten Geschäftsjahr: 500.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer).
Zu 4) Der Bewerber beschäftigt aktuell mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit, die grundsätzlich dazu in der Lage sind, die zu vergebenden Leistungen zu erbringen.
Zu 6) Der Bewerber erhält für eines seiner aufgeführten Referenzprojekte mindestens 20 Punkte (siehe Anhang 4 der Vergabeunterlagen Kriterienkatalog).
Die Nichterfüllung eines Mindeststandards führt zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Gegenüber dem Aufraggeber sind künftige Änderungen der Fachverfahren angekündigt, die sich auf das Speichersystem auswirken. Diese Änderungen sind zeitlich und inhaltlich noch nicht bestimmt, fallen aber nach jetzigem Stand an das Ende der 4 jährigen Vertragslaufzeit. Zur Wahrung des Investitionsschutzes hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass die aktuell vergebenen Systeme und Dienstleistungen so lange bereitgestellt werden, bis eine Konkretisierung der neuen Anforderungen für eine Folgevergabe möglich ist. Des Weiteren ist für das eigentliche Speichersystem eine Nutzungszeit von über 4 Jahren fachlich zweckmäßig und üblich. Die dazugehörigen Systemservices, Beratungsleistungen und optionalen Erweiterungen müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit des Gesamtsystems ebenfalls beziehbar sein und dem Zentralsystem folgen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Gegenüber dem Aufraggeber sind künftige Änderungen der Fachverfahren angekündigt, die sich auf das Speichersystem auswirken. Diese Änderungen sind zeitlich und inhaltlich noch nicht bestimmt, fallen aber nach jetzigem Stand an das Ende der 4 jährigen Vertragslaufzeit. Zur Wahrung des Investitionsschutzes hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass die aktuell vergebenen Systeme und Dienstleistungen so lange bereitgestellt werden, bis eine Konkretisierung der neuen Anforderungen für eine Folgevergabe möglich ist. Des Weiteren ist für das eigentliche Speichersystem eine Nutzungszeit von über 4 Jahren fachlich zweckmäßig und üblich. Die dazugehörigen Systemservices, Beratungsleistungen und optionalen Erweiterungen müssen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit des Gesamtsystems ebenfalls beziehbar sein und dem Zentralsystem folgen.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Steuern
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: H1620.2.1-132-EU2011-5
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Der Auftraggeber kann fehlende Nachweise, Erklärungen oder so. geforderte Unterlagen i. S. des § 7 EG Abs.13 VOL/A nachfordern. Dies gilt jedoch nicht für die unter Nr. III.2.3 geforderten Angaben; hier wären Änderungen durch die Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht zulässig.
Hinweis: Der Auftraggeber kann fehlende Nachweise, Erklärungen oder so. geforderte Unterlagen i. S. des § 7 EG Abs.13 VOL/A nachfordern. Dies gilt jedoch nicht für die unter Nr. III.2.3 geforderten Angaben; hier wären Änderungen durch die Bewerber nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht zulässig.
Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch abgewickelt; die Vergabeunterlagen stehen über das Vergabeportal www.auftraege.bayern.de kostenlos zur Verfügung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform www.aufträge.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorabeinmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Danach klicken Sie im Menüpunkt Services auf den Link direkte Weiterleitung an das Vergabesystem. Wählen Sie nun die Vergabeplattform Freistaat Bayern, um direkt zum Bieterassistenten zu gelangen, in dem Sie Ihr Angebot elektronisch erstellen und abgeben können. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF-Datei.
Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorabeinmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos. Danach klicken Sie im Menüpunkt Services auf den Link direkte Weiterleitung an das Vergabesystem. Wählen Sie nun die Vergabeplattform Freistaat Bayern, um direkt zum Bieterassistenten zu gelangen, in dem Sie Ihr Angebot elektronisch erstellen und abgeben können. Nach erfolgreicher elektronischer Angebotsabgabe erhalten Sie einen Angebotsmantelbogen als PDF-Datei.
Sollten Sie den Teilnahmeantrag nicht elektronisch abgeben, müssen sämtliche Unterlagen zusätzlich zur Papierform elektronisch im PDF-Format (z. B. auf Datenträger) zur Verfügung gestellt werden.
Nach § 107 GWB sind Anträge für Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 GWB sind Anträge für Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.