Ausschreibung Erdgas 2012-2014 in Form einer strukturierten Beschaffung

Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft

Lieferung von Erdgas für den Main-Taunus-Kreis mit den Auftraggebern: Main-Taunus-Kreis, Stadt Bad Soden, Stadt Eppstein, Stadt Eschborn, Stadt Flörsheim, Stadt Hattersheim, Stadt Hochheim, Stadt Hofheim, Stadt Kelkheim, Gemeinde Kriftel, Gemeinde Liederbach, Stadt Schwalbach, Gemeinde Sulzbach, vertreten durch den Main-Taunus-Kreis; ca. 352 Abnahmestellen; jährlich ca. 76 600 000 kWh; Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr; Lieferbeginn: 1.1.2012.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-18 Auftragsbekanntmachung
2011-06-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang: 2 Lose; ca. 352 Abnahmestellen; jährlich ca. 76 600 000 kWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim
Kontakt
Telefon: +49 6192201-1391 📞
Fax: +49 6192201-2187 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 37-060309
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist. Nachr. HAD-Ref.: 3663/1. Nachr. V-Nr/AKZ: 11/005.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas für den Main-Taunus-Kreis mit den Auftraggebern: Main-Taunus-Kreis, Stadt Bad Soden, Stadt Eppstein, Stadt Eschborn, Stadt Flörsheim, Stadt Hattersheim, Stadt Hochheim, Stadt Hofheim, Stadt Kelkheim, Gemeinde Kriftel, Gemeinde Liederbach, Stadt Schwalbach, Gemeinde Sulzbach, vertreten durch den Main-Taunus-Kreis; ca. 352 Abnahmestellen; jährlich ca. 76 600 000 kWh; Lieferung über 3 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr; Lieferbeginn: 1.1.2012.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: RLM-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung:
Sondervertrags-Abnahmestellen (Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: 14 Abnahmestellen, jährlich ca. 30 500 000 kWh.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: SLP-Abnahmestellen
Kurze Beschreibung: Tarif-Abnahmestellen (Abnahmestellen ohne registrierender Leistungsmessung).
Menge oder Umfang: 338 Abnahmestellen; jährlich ca. 46 100 000 kWh.
Beschreibung der Optionen:
Lieferung über 3 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die jeweiligen Auftraggeber entscheiden eigenständig, ob sie die Verlängerungsoption in Anspruch nehmen.
Referenznummer: 11/005

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Angaben zum Unternehmen; Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über die Erdgaslieferung an vergleichbare Kunden (Referenzliste mit Ansprechpartnern).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft pro Auftraggeber in Höhe von 5 % der erwarteten jährlichen Erdgasbezugskosten. Die Bürgschaft ist spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gemäß Erdgasliefervertrag, der in den Verdingungsunterlagen enthalten ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zum Nachweis hinreichender Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen sowie die Liste der Unterauftragnehmer auszufüllen. Für Unterauftragnehmer, die erst nach Auftragserteilung benannt werden, gelten die Regelungen gemäß § 16 des Erdgasliefervertrags.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Per Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-06-03 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. niedrigste Brutto-Erdgasbezugskosten (100 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben
Kontakt
Kontaktperson: Klaus de Beek
Name: Main-Taunus-Kreis, Submissionsstelle Amt 63

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11/005
Zusätzliche Informationen
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist.
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Nachr. HAD-Ref.: 3663/1.
Nachr. V-Nr/AKZ: 11/005.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergaverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternerhmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 107 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist jedoch nach § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber, dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Amt für Schulbau und Gebäudewirtschaft (Kontaktdaten unter I.I) nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
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2. Verstösse gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ergeht demnach eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innehalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3, Nr. 4 GWB)! Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens acht Kalendertage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB)!
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Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter nach § 101a Abs. 1 GWB möglich. Wird die Vorinformation nach § 101a Abs. 1 GWB per Fax oder auf elektronischemWege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Gemäß § 101b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat (§ 101b Abs. 1 Nr 1 GWB) oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist (§ 101b Abs. 1 Nr. 2GWB).
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Die Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101b Abs 2 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 037-060309 (2011-02-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-06-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Am Kreishaus 1 - 5

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 115-189521
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 37-060309
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Informationen werden auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail übermittelt. Der Bieter hat mit Anforderung der Ausschreibungsunterlagen eine Telefax-Nummer und eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die der Bieter während des Vergabeverfahrens zu informieren ist. nachr. HAD-Ref.: 3663/9 nachr. V-Nr/AKZ: 11/005. VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (0:00 bis 24:00 Uhr)
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-05-31 📅
Postanschrift: Henriette-Herz-Platz 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postanschrift: Schützenbleiche 9 - 11
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 65929
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
Quelle: OJS 2011/S 115-189521 (2011-06-16)