Baucontrollingleistungen für die Projektstufen 2-5 (Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) für den Abriss des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Bürogebäudes in der Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt am Main, sowie Leistungen für die Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagen und Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI
Die KfW beabsichtigt die Durchführung der im Folgenden beschriebenen Baumaßnahme: Das bestehende Bürogebäude mit ca. 6.600 m2 BGF an der Bockenheimer Landstraße 104 soll abgerissen und durch einen Neubau vergleichbarer Größe ersetzt werden. Zur Durchführung der Baumaßnahmen sollen Baucontrollingleistungen für die Projektstufen 2-5 (Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) für den Abriss des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Bürogebäudes in der Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt am Main, sowie Leistungen für die Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagen und Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI beauftragt werden. Darin enthalten sind schwerpunktmäßig: — Steuerung und Organisation von Arbeitsprozessen inkl. Führung und Koordination der Projektbeteiligten, — Qualitäts- und Quantitätssicherung, — Terminplanung und -kontrolle, — Mehr-und Minderleistungswesen, — Kostenplanung und -kontrolle, — Leistungs- und Rechnungskontrolle, — Berichtswesen, — Mitwirkung bei der Vergabe, — Objektüberwachung, — Objektbetreuung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2011-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Palmengartenstrasse 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-3106 📠
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1. genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren -Bo 104 - Baucontrolling“). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nicht einhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. 1.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muß auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. 2.
Nähere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage an die unter Punkt I.1. genannte Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „ VOF-Verfahren - Bo 104 - Baucontrolling“ zu senden.
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1. genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren -Bo 104 - Baucontrolling“). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nicht einhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. 1.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muß auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. 2.
Nähere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage an die unter Punkt I.1. genannte Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „ VOF-Verfahren - Bo 104 - Baucontrolling“ zu senden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW beabsichtigt die Durchführung der im Folgenden beschriebenen Baumaßnahme:
Das bestehende Bürogebäude mit ca. 6.600 m2 BGF an der Bockenheimer Landstraße 104 soll abgerissen und durch einen Neubau vergleichbarer Größe ersetzt werden.
Zur Durchführung der Baumaßnahmen sollen Baucontrollingleistungen für die Projektstufen 2-5 (Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) für den Abriss des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Bürogebäudes in der Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt am Main, sowie Leistungen für die Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagen und Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI beauftragt werden. Darin enthalten sind schwerpunktmäßig:
Zur Durchführung der Baumaßnahmen sollen Baucontrollingleistungen für die Projektstufen 2-5 (Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) für den Abriss des Bestandsgebäudes und den Neubau eines Bürogebäudes in der Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt am Main, sowie Leistungen für die Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagen und Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI beauftragt werden. Darin enthalten sind schwerpunktmäßig:
— Steuerung und Organisation von Arbeitsprozessen inkl. Führung und Koordination der Projektbeteiligten,
— Qualitäts- und Quantitätssicherung,
— Terminplanung und -kontrolle,
— Mehr-und Minderleistungswesen,
— Kostenplanung und -kontrolle,
— Leistungs- und Rechnungskontrolle,
— Berichtswesen,
— Mitwirkung bei der Vergabe,
— Objektüberwachung,
— Objektbetreuung.
Dauer: 40 Monate
Referenznummer: VSt 38/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, daß
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen.
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten zwei Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von.
Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90.
Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens € 2.500,00 belegt worden sind,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er Amtsträgern oder öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe des Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbeschränkenden Absprachen und insbesondere keine.
Absprachen über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bewerber getroffen hat,
— sich bewußt ist, daß eine falsche Abgabe den Ausschluß aus dem Bewerberkreis zur Folge hat,
— er im Auftragsfall die Versicherung gemäß III.1.1 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
— Nettojahresumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. 1 bis 3 Referenzleistungen des Büros des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
Sammelreferenzen sind nicht zugelassen. Die zu/für eine Referenzleistung getätigten Angaben, dürfen nur Leistungen betreffen, die für eine einzelne Baumaßnahme i.S.d. § 1a VOB/A erbracht wurden.
1.1. Bewerber müssen mindestens 1 Referenz angeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1 Referenz angeben. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben zwingend getätigt und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten werden (Mindestbedingung); ansonsten wird die Referenz nicht gewertet:
1.1. Bewerber müssen mindestens 1 Referenz angeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1 Referenz angeben. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben zwingend getätigt und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten werden (Mindestbedingung); ansonsten wird die Referenz nicht gewertet:
(1) Referenzbezeichnung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muß (noch) kein Ansprechpartner benannt werden.);
(2) Projektgröße in qm BGF; mindestens 2.500 qm BGF (Mindestbedingung);
(3) Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung bei der Referenzleistung; mindestens das Jahr des Beginns der Leistungserbringung, der nicht vor dem Jahr 2006 liegen darf;
— Leistungen gemäß dem Leistungsbild zu § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2004) / § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2009).
— Leistungen gemäß dem Leistungsbild zu § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2004) / § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2009).
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften müssen mit mindestens 1 und höchstens 3 wertungsfähigen Referenzen insgesamt angeben, daß alle nachstehenden Leistungen mindestens jeweils 1mal beauftragt wurden (Mindestbedingung):
— Leistungen gemäß dem Leistungsbild zu § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2004) / zu § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2009).
— Leistungen gemäß dem Leistungsbild zu § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2004) / zu § 205 für die Handlungsbereiche A - D der Projektstufen 2 (Planung) bis 5 (Projektabschluss) des Vorschlages der AHO - Fachkommission Projektsteuerung/Projektmanagement (Nr. 9 der Schriftenreihe, Stand 2009).
Sind alle vorstehend geforderten Leistungen nicht oder nicht vollständig durch eine oder maximal 3 wertungsfähige Referenzangaben insgesamt getätigt/belegt, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
1.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt, nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages (und damit auch zu keiner Nachforderung), es werden jedoch diesbezüglich bei der Bewertung der Referenz keine Punkte zuerkannt. Angabe:
1.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt, nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages (und damit auch zu keiner Nachforderung), es werden jedoch diesbezüglich bei der Bewertung der Referenz keine Punkte zuerkannt. Angabe:
— Neubau,
— Büro-/Verwaltungsgebäude,
— Energetischer Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m²a),
— Innerstädtische Lage,
— Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB oder vergleichbarer Art,
— Dauer der bereits erbrachten Leistungen in Monaten.
2. 1 bis 3 Referenzleistung des vorgesehenen Projektleiters
2.1. Bewerber und Bewerberbegemeinschaften müssen mindestens 1 Referenz des/der vorgesehenen Projektleiter/s angeben, bei der diese/r als Teamleiter/Projektleiter die Leistungen in leitender Funktion zu erbringen/erbracht hat/haben.
Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben zwingend getätigt und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten werden (Mindestbedingung); ansonsten wird die Referenz nicht gewertet:
(1) des Namens des Projektleiters der die Referenzleistung in Leitungsfunktion erbracht hat; der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge einen Lebenslauf des vorgesehenen und benannten Projektleiters zu verlangen;
(1) des Namens des Projektleiters der die Referenzleistung in Leitungsfunktion erbracht hat; der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge einen Lebenslauf des vorgesehenen und benannten Projektleiters zu verlangen;
(2) Referenzbezeichnung (Mit Abgabe des Teilnahmeantrages muß (noch) kein Ansprechpartner benannt werden.);
(3) Projektgröße in qm BGF; mindestens 2.500 qm BGF (Mindestbedingung);
(4) Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung bei der Referenzleistung; mindestens das Jahr des Beginns der Leistungserbringung, der nicht vor dem Jahr 2006 liegen darf;
(5) Beauftragte Leistungen:
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften müssen mit mindestens 1 und höchstens 3 wertungsfähigen Referenzen des/der vorgesehenen Projektleiter/s insgesamt angeben, daß alle nachstehenden Leistungen mindestens jeweils 1mal beauftragt wurden (Mindestbedingung):
Bewerber oder Bewerbergemeinschaften müssen mit mindestens 1 und höchstens 3 wertungsfähigen Referenzen des/der vorgesehenen Projektleiter/s insgesamt angeben, daß alle nachstehenden Leistungen mindestens jeweils 1mal beauftragt wurden (Mindestbedingung):
Der oder die für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dessen/deren Referenzen nachstehend angegeben werden, muß/müssen im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung zwingend Bestandteil des Angebotes sein und die Leistung erbringen. Ein Austausch/Verzicht nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluß des Teilnahmeantrages oder Angebotes.
Der oder die für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, dessen/deren Referenzen nachstehend angegeben werden, muß/müssen im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung zwingend Bestandteil des Angebotes sein und die Leistung erbringen. Ein Austausch/Verzicht nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluß des Teilnahmeantrages oder Angebotes.
2.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt, nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages (und damit auch zu keiner Nachforderung), es werden jedoch diesbezüglich bei der Bewertung der Referenz keine Punkte zuerkannt. Angabe:
2.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt, nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages (und damit auch zu keiner Nachforderung), es werden jedoch diesbezüglich bei der Bewertung der Referenz keine Punkte zuerkannt. Angabe:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN hat im Auftragsfall eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 5 000 000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Der AN hat im Auftragsfall eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 5 000 000 EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen werden gemäß Leistungsstand beglichen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung) abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe eines Teilnahmeantrages abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI. 3. der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— daß der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— daß alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften führen. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen auch einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerber und Bewerbergemeinschaften führen. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluß. Dies gilt für unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung oder Erweiterung einer Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluß. Dies gilt für unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligte Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Ingenieure und Beratende Ingenieure.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die Berufsbezeichnung Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den EU-Richtlinien berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden.
2. Justische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehend Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muß mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen: 1. (Ober-)Kriterium Leistungsfähigkeit (Gewichtung 20 %) Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert. 2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung Büro - Referenzen des Büros (Gewichtung 50 %) Jedes wertungsfähige Referenzobjekt (vgl. vorstehend Ziffer II 1 und Zifffer III.2.3) Unterziffer 1 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet: 1.: Neubau (Gewichtung 5 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 2.: Büro-/Verwaltungsgebäude (Gewichtung 5 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 3.: Energetischer Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m²a) (Gewichtung 10 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 4.: Innerstädtische Lage (Gewichtung 10 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 5.: Projektgröße in qm BGF (Gewichtung 10 %); > 7.000 qm = 1 P; > 6.000 qm = 0,75 P; > 5.000 qm = 0,5 P; > 4.000 qm = 0,25 P; < 4.000 qm = 0 P 6.: Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB o. vgl. Art (Gewichtung 10 %); „ liegt vor“: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 7.: Leistungen nach §§ 15 und 73 HOAI 2002 - LPH 7 - 9 oder LPH 7 - 9 gem. § 33, 38, und 53 HOAI 2009 i.V.m. Anlage 12 (Gewichtung 25 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 8.: Leistungen nach § 205 AHO 2004, A - D, Projektstufen 3 - 5 oder nach § 205 AHO 2009, A - E, Projektstufen 3 - 5 (Gewichtung 20 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 9.: Dauer der bereits erbrachten Leistungen (Monate) (Gewichtung 5 %); Dauer > 36 Monate = 1 P; Dauer > 30 Monate = 0,8 P; Dauer > 24 Monate = 0,6 P; Dauer > 18 Monate = 0,4 P; Dauer > 12 Monate = 0,2 P; Dauer </= 12 Monate oder keine Angabe = 0 P 3. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung Projektleiter - Referenzen des Projektleiters (Gewichtung 30 %) Jedes wertungsfähige Referenzobjekt (vgl. vorstehend Ziffer II 1 und Zifffer III.2.3) Unterziffer 2 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet: 1.: Neubau (Gewichtung 5 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 2.: Büro-/Verwaltungsgebäude (Gewichtung 5 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 3.: Energetischer Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m²a) (Gewichtung 10 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 4.: Innerstädtische Lage (Gewichtung 10 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 5.: Projektgröße in qm BGF (Gewichtung 10 %); > 7.000 qm = 1 P; > 6.000 qm = 0,75 P; > 5.000 qm = 0,5 P; > 4.000 qm = 0,25 P; < 4.000 qm = 0 P 6.: Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB o. vgl. Art (Gewichtung 10 %); „ liegt vor“: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 7.: Leistungen nach §§ 15 und 73 HOAI 2002 - LPH 7 - 9 oder LPH 7 - 9 gem. §§ 33, 38 und 53 HOAI 2009 i.V.m. Anlage 12 (Gewichtung 25 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 8.: Leistungen nach § 205 AHO 2004, A - D, Projektstufen 3 - 5 oder nach § 205 AHO 2009, A - E, Projektstufen 3 - 5 (Gewichtung 20 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 9.: Dauer der bereits erbrachten Leistungen (Monate) (Gewichtung 5 %); Dauer > 36 Monate = 1 P; Dauer > 30 Monate = 0,8 P; Dauer > 24 Monate = 0,6 P; Dauer > 18 Monate = 0,4 P; Dauer > 12 Monate = 0,2 P; Dauer </= 12 Monate oder keine Angabe = 0 P Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen: 1. (Ober-)Kriterium Leistungsfähigkeit (Gewichtung 20 %) Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert. 2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung Büro - Referenzen des Büros (Gewichtung 50 %) Jedes wertungsfähige Referenzobjekt (vgl. vorstehend Ziffer II 1 und Zifffer III.2.3) Unterziffer 1 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet: 1.: Neubau (Gewichtung 5 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 2.: Büro-/Verwaltungsgebäude (Gewichtung 5 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 3.: Energetischer Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m²a) (Gewichtung 10 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 4.: Innerstädtische Lage (Gewichtung 10 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 5.: Projektgröße in qm BGF (Gewichtung 10 %); > 7.000 qm = 1 P; > 6.000 qm = 0,75 P; > 5.000 qm = 0,5 P; > 4.000 qm = 0,25 P; < 4.000 qm = 0 P 6.: Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB o. vgl. Art (Gewichtung 10 %); „ liegt vor“: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 7.: Leistungen nach §§ 15 und 73 HOAI 2002 - LPH 7 - 9 oder LPH 7 - 9 gem. § 33, 38, und 53 HOAI 2009 i.V.m. Anlage 12 (Gewichtung 25 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 8.: Leistungen nach § 205 AHO 2004, A - D, Projektstufen 3 - 5 oder nach § 205 AHO 2009, A - E, Projektstufen 3 - 5 (Gewichtung 20 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 9.: Dauer der bereits erbrachten Leistungen (Monate) (Gewichtung 5 %); Dauer > 36 Monate = 1 P; Dauer > 30 Monate = 0,8 P; Dauer > 24 Monate = 0,6 P; Dauer > 18 Monate = 0,4 P; Dauer > 12 Monate = 0,2 P; Dauer = 12 Monate oder keine Angabe = 0 P 3. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung Projektleiter - Referenzen des Projektleiters (Gewichtung 30 %) Jedes wertungsfähige Referenzobjekt (vgl. vorstehend Ziffer II 1 und Zifffer III.2.3) Unterziffer 2 der Vergabebekanntmachung) - maximal 3 - wird anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet: 1.: Neubau (Gewichtung 5 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 2.: Büro-/Verwaltungsgebäude (Gewichtung 5 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 3.: Energetischer Standard Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m²a) (Gewichtung 10 %); „liegt vor“: 1 Punkt. „liegt nicht vor“: 0 Punkte 4.: Innerstädtische Lage (Gewichtung 10 %); „ liegt vor “: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 5.: Projektgröße in qm BGF (Gewichtung 10 %); > 7.000 qm = 1 P; > 6.000 qm = 0,75 P; > 5.000 qm = 0,5 P; > 4.000 qm = 0,25 P; < 4.000 qm = 0 P 6.: Öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB o. vgl. Art (Gewichtung 10 %); „ liegt vor“: 1 Punkt, „ liegt nicht vor “: 0 Punkte 7.: Leistungen nach §§ 15 und 73 HOAI 2002 - LPH 7 - 9 oder LPH 7 - 9 gem. §§ 33, 38 und 53 HOAI 2009 i.V.m. Anlage 12 (Gewichtung 25 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 8.: Leistungen nach § 205 AHO 2004, A - D, Projektstufen 3 - 5 oder nach § 205 AHO 2009, A - E, Projektstufen 3 - 5 (Gewichtung 20 %); „ist erbracht“: 1 Punkt, „ist nicht erbracht“: 0 Punkte 9.: Dauer der bereits erbrachten Leistungen (Monate) (Gewichtung 5 %); Dauer > 36 Monate = 1 P; Dauer > 30 Monate = 0,8 P; Dauer > 24 Monate = 0,6 P; Dauer > 18 Monate = 0,4 P; Dauer > 12 Monate = 0,2 P; Dauer = 12 Monate oder keine Angabe = 0 P Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2011-10-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW, Vergabestelle
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Zinner
Internetadresse: www.kfw.de🌏
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1. genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren -Bo 104 - Baucontrolling“). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Die in III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Die Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrages sind bei der unter I.1. genannten Adresse abzufordern (VOF-Verfahren -Bo 104 - Baucontrolling“). Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und auszufüllen. Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise einzureichen.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nicht einhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. 1.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die zwingend gefordert sind, werden vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachgefordert. Getätigte Erklärungen und Nachweise welche jedoch die Mindestbedingungen nicht einhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf der Teilnahmeantrag nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. 1.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muß auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muß auf separates Verlangen des Auftraggebers (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) nachweisen, daß er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im übrigen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. 2.
Nähere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage an die unter Punkt I.1. genannte Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „ VOF-Verfahren - Bo 104 - Baucontrolling“ zu senden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§§ 107ff GWB.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 157-261432 (2011-08-15)
Ergänzende Angaben (2011-09-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben