Baumaßnahme: Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin, DEUTSCHLAND - Leistungsbild: Projektsteuerungsleistungen, Projektstufen 1-5, Handlungsbereiche A-D

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

VOF-Verfahren Bundesrat, Kellersanierung – hier Projektsteuerung:
Das Gebäude Bundesrat Leipziger Straße 3-4 (ehemaliges Preußisches Herrenhaus) wurde im Jahr 1904 vom Architekten Friedrich Schulze-Colbitz als Sitz der Ersten Kammer des Preußischen Landtages errichtet. In seiner wechselvollen Geschichte wurde es von 1921 bis 1933 vom preußischen Staatsrat, von 1933 bis 1945 vom Reichsluftfahrtministerium und anschließend von der Akademie der Wissenschaften der DDR genutzt.
In den Jahren 1997 bis 2000 wurde das Gebäude nach Plänen des Architekten Peter Schweger saniert. Seit dem 1.8.2000 dient das Gebäude des ehemaligen Preußischen Herrenhauses als Sitz des Bundesrates und beherbergt neben dem Plenarsaal eine Vielzahl von Sitzungsräumen einschl. entsprechender Nebenräume sowie auf der Südseite des Gebäudes eine Druckerei.
Beim Gebäude des Bundesrates handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Außenanlagen sind als Gartendenkmal eingestuft.
Der im letzten Jahrzehnt in Berlin Mitte um bis zu 80 cm angestiegene Grundwasserspiegel führte zur teilweisen Durchfeuchtung des Kellermauerwerkes. Es traten Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzbefall und Salzausblühungen im Kellergeschoß auf. Hierauf hat das BBR im Auftrag des Bundesrates Untersuchungen der bestehenden Abdichtungen, des anstehenden Bodens sowie der Grundwasserverhältnisse veranlasst. Im Ergebnis dieser und weiterführenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Sohle des Kellers in Bezug zum HGW (höchster Grundwasserstand) im drückenden Grundwasserbereich liegt und die bestehende Abdichtung des Gebäudes für die zutreffenden Lastfälle „Drückendes Grundwasser“ und „Aufstauendes Schichtenwasser“ nicht geeignet ist und dem drückenden Grundwasser nicht mehr standhält. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Abdichtung in Teilen nicht existent bzw. mangelhaft ist. Im Hinblick auf eine Weiternutzung der Kellerräume durch den Bundesrat und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung in die Sitzungs- und Büroräume wurden vom BBR auf Anforderung des Bundesrates unverzüglich Sofortmaßnahmen veranlasst.
Die nunmehr anstehende Aufgabe umfasst die grundlegende Sanierung, den Umbau und die teilweise Ergänzung des vorh. Kellergeschosses des Bundesrates (BGF ca. 6 400 m²) mit dem Ziel durch den Einbau einer Horizontal- und Vertikalabdichtung den gesamten Keller des Bundesrates dauerhaft trockenzulegen um die arbeitsschutzgerechte Nutzung und die Werthaltigkeit des Gebäudes dauerhaft zu sichern.
Hierzu gehört neben dem Einbau der Vertikaldichtung und dem Einbau einer neuen WU-Betonsohle im drückenden Grundwasserbereich, der vorherige Rückbau der Bestandsohle im Schutze einer tieferliegenden HDI-Sohle, die Unterfangung von Wänden, Stützen und Pfeilern, der Rückbau von nicht tragenden Innenwänden sowie die nachträgliche Unterkellerung des östlichen und des westlichen Innenhofes.
In der engen, verkästelten, Raumstruktur des Kellergeschosses sind derzeit umfangreiche haustechnische Anlagen aller Anlagengruppen untergebracht. Das heißt, vor Beginn der eigentlichen Sanierungs- / Abdichtungsmaßnahmen ist der abschnittsweise Umbau der haustechnischen Medien vorzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem Änderung der vorh. Aufständerung der technischen Installationen in Abhängungen von den ertüchtigten Decken, provisorische Umverlegung von Leitungen und Kanälen sowie Demontage und Wiedermontage von Anlagen der Haustechnik. Darüber hinaus sollen nach Sanierung der Abdichtung die Medienführungen entflechtet, neugeordnet und den neuen Raumstrukturen angepasst und ertüchtigt werden. Hierzu zählen z. B. der Einbau von Kabelzugrohren, Einbau von Bodenkanälen in der neuen Sohle sowie Anpassung der Heizungs- und Kälteanlagen, Erneuerung der vorhandenen Tauchpumpenanlagen sowie die Elektro- und Nachrichteninstallation. Der Funktionserhalt aller Anlagen ist grundsätzlich immer zu gewährleisten. Diese Arbeiten finden unter Aufrechterhaltung des Betriebes statt. Temporäre Außerbetriebnahmen technischer Anlagen können nur in enger Abstimmung mit dem Nutzer und dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die Qualität der Nutzung des Kellergeschosses ist es geplant, die neue WU-Betonsohle entgegen des Ist-Zustandes auf ein einheitliches Höhenniveau herzustellen. Gleichzeitig sollen nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten neue Trennwände gem. des Nutzungskonzeptes des Bundesrates und unter Beachtung des Brandschutzes und des Flucht- und Rettungswegeplans hergestellt werden. Der Umbau bzw. die Anpassung bzw. die Ertüchtigung der technischen Ausrüstung müssen diese Randbedingungen ebenfalls berücksichtigen.
Während der Sanierungsmaßnahmen ist dafür Sorge zu Tragen, dass der laufende Betrieb des Bundesrates, insbesondere die Durchführbarkeit für Plenarsitzungen, Ausschusssitzungen und der Druckereibetrieb zwingend aufrechterhalten bleibt. Aus diesem Grund ist der Arbeitsablauf an die Nutzungszeiten anzupassen. Lärmintensive Arbeiten sowie temporäre Stilllegungen von haustechnischen Anlagen können nur nachts, am Wochenende bzw. in sitzungsfreien Zeiten durchgeführt werden.
Die Arbeiten unterliegen den hohen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen des Gebäudes.
Zeitgleich zum Vergabeverfahren der Projektsteuerungsleistungen finden weitere Verfahren für die Objektplanung, für die Tragwerkplanung und für die technische Ausrüstung statt.
Der Leistungsumfang der Projektsteuerungsleistungen betrifft die Projektstufen Projektvorbereitung (1), Projektplanung (2), Ausführungsvorbereitung (3), Bauausführung (4) und Projektabschluss (5) in den folgenden Handlungsbereichen: Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (A), Qualitäten und Quantitäten (B), Kosten und Finanzierung (C), Termine und Kapazitäten (D).
Die vorläufige Gesamtkostenobergrenze beziffert sich auf Grundlage der vorliegenden ES-Bau auf: Brutto KGR 200-700: 24 441 000,-- EUR.
Besonderer Wert wird auf umfangreiche Erfahrungen im Bereich der technischen Ausrüstung gelegt. Es wird daher empfohlen, eine Bietergemeinschaft aus Hochbau- und Elektro-/HLS-Projektsteuerer zu bilden.
Der Beginn der Planungsleistungen ist für Ende des IV. Quartals 2011 vorgesehen. Der Baubeginn für die Hauptmaßnahme ist für Juli 2013 geplant.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-28.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-28 Auftragsbekanntmachung