Baumaßnahme: Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin - Leistungsbild: Technische Ausrüstung gem. HOAI § 51ff, HZ II min u. III min sowie besondere Leistungen, Anlagengruppen 1-8, Lph 2 (anteilig), Lph 3-9
VOF-Verfahren Bundesrat, Kellersanierung – hier Technische Ausrüstung.
Das Gebäude Bundesrat Leipziger Straße 3-4 (ehemaliges Preußisches Herrenhaus) wurde im Jahr 1904 vom Architekten Friedrich Schulze-Colbitz als Sitz der Ersten Kammer des Preußischen Landtages errichtet. In seiner wechselvollen Geschichte wurde es von 1921 bis 1933 vom preußischen Staatsrat, von 1933 bis 1945 vom Reichsluftfahrtministerium und anschließend von der Akademie der Wissenschaften der DDR genutzt.
In den Jahren 1997 bis 2000 wurde das Gebäude nach Plänen des Architekten Peter Schweger saniert. Seit dem 1.8.2000 dient das Gebäude des ehemaligen Preußischen Herrenhauses als Sitz des Bundesrates und beherbergt neben dem Plenarsaal eine Vielzahl von Sitzungsräumen einschl. entsprechender Nebenräume sowie auf der Südseite des Gebäudes eine Druckerei.
Beim Gebäude des Bundesrates handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Außenanlagen sind als Gartendenkmal eingestuft.
Der im letzten Jahrzehnt in Berlin Mitte um bis zu 80 cm angestiegene Grundwasserspiegel führte zur teilweisen Durchfeuchtung des Kellermauerwerkes. Es traten Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzbefall und Salzausblühungen im Kellergeschoß auf. Hierauf hat das BBR im Auftrag des Bundesrates Untersuchungen der bestehenden Abdichtungen, des anstehenden Bodens sowie der Grundwasserverhältnisse veranlasst. Im Ergebnis dieser und weiterführenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Sohle des Kellers in Bezug zum HGW (höchster Grundwasserstand) im drückenden Grundwasserbereich liegt und die bestehende Abdichtung des Gebäudes für die zutreffenden Lastfälle "Drückendes Grundwasser" und "Aufstauendes Schichtenwasser" nicht geeignet ist und dem drückenden Grundwasser nicht mehr standhält. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Abdichtung in Teilen nicht existent bzw. mangelhaft ist. Im Hinblick auf eine Weiternutzung der Kellerräume durch den Bundesrat und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung in die Sitzungs- und Büroräume wurden vom BBR auf Anforderung des Bundesrates unverzüglich Sofortmaßnahmen veranlasst.
Die nunmehr anstehende Aufgabe umfasst die grundlegende Sanierung, den Umbau und die teilweise Ergänzung des vorh. Kellergeschosses des Bundesrates (BGF ca. 6 400 m2) mit dem Ziel durch den Einbau einer Horizontal- und Vertikalabdichtung den gesamten Keller des Bundesrates dauerhaft trockenzulegen um die arbeitsschutzgerechte Nutzung und die Werthaltigkeit des Gebäudes dauerhaft zu sichern.
Hierzu gehört neben dem Einbau der Vertikaldichtung und dem Einbau einer neuen WU-Betonsohle im drückenden Grundwasserbereich, der vorherige Rückbau der Bestandsohle im Schutze einer tieferliegenden HDI-Sohle, die Unterfangung von Wänden, Stützen und Pfeilern, der Rückbau von nicht tragenden Innenwänden sowie die nachträgliche Unterkellerung des östlichen und des westlichen Innenhofes.
In der engen, verkästelten, Raumstruktur des Kellergeschosses sind derzeit umfangreiche haustechnische Anlagen aller Anlagengruppen untergebracht. Das heißt, vor Beginn der eigentlichen Sanierungs-/Abdichtungsmaßnahmen ist der abschnittsweise Umbau der haustechnischen Medien vorzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem Änderung der vorh. Aufständerung der technischen Installationen in Abhängungen von den ertüchtigten Decken, provisorische Umverlegung von Leitungen und Kanälen sowie Demontage und Wiedermontage von Anlagen der Haustechnik. Alle diese Arbeiten finden unter Aufrechterhaltung des Betriebes statt. Darüber hinaus sollen nach Sanierung der Abdichtung, die Medienführungen entflechtet, neugeordnet und den neuen Raumstrukturen angepasst und ertüchtigt werden. Hierzu zählen z.B. der Einbau von Kabelzugrohren, Einbau von Bodenkanälen in der neuen Sohle sowie Anpassung der Heizungs- und Kälteanlagen, Erneuerung der vorhandenen Tauchpumpenanlagen sowie die Elektro- und Nachrichteninstallation. Der Funktionserhalt aller Anlagen ist grundsätzlich immer zu gewährleisten. Temporäre Außerbetriebnahmen technischer Anlagen können nur in enger Abstimmung mit dem Nutzer und dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die Qualität der Nutzung des Kellergeschosses ist es geplant, die neue WU-Betonsohle entgegen des Ist-Zustandes auf ein einheitliches Höhenniveau herzustellen. Gleichzeitig sollen nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten neue Trennwände gem. des Nutzungskonzeptes des Bundesrates und unter Beachtung des Brandschutzes und des Flucht- und Rettungswegeplans hergestellt werden. Der Umbau bzw. die Anpassung, bzw. die Ertüchtigung der technischen Ausrüstung müssen diese Randbedingungen ebenfalls berücksichtigen.
Während der Sanierungsmaßnahmen ist dafür Sorge zu Tragen, dass der laufende Betrieb des Bundesrates, insbesondere die Durchführbarkeit für Plenarsitzungen, Ausschusssitzungen und der Druckereibetrieb zwingend aufrechterhalten bleibt. Aus diesem Grund ist der Arbeitsablauf an die Nutzungszeiten anzupassen. Lärmintensive Arbeiten sowie temporäre Stilllegungen von haustechnischen Anlagen können nur nachts, am Wochenende bzw. in sitzungsfreien Zeiten durchgeführt werden.
Die Arbeiten unterliegen den hohen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen des Gebäudes.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Leistungsphasen einem erhöhten Planungsaufwand unterliegen. Dies gilt insbesondere für die Lph 5 Ausführungsplanung.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der technischen Ausrüstung gem. HOAI § 51 ff, Lph 2 (anteilig), Lph 3-9 für Anlagen der Anlagengruppen 1-8, Honorarzonen II min und III min. sowie besondere Leistungen.
Die vorläufige Gesamtkostenobergrenze beziffert sich, auf Grundlage der vorliegenden ES-Bau auf:
Brutto KGR 200-600: 17 912 000,00 EUR.
Die Investitionskosten der KGR 400 verteilen sich auf Grundlage der vorliegenden ES-Bau wie folgt (alle EUR-Angaben in Brutto):
Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen KGR 410: 604 400,00 EUR,
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen KGR 420: 754 650,00 EUR,
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen KGR 430: 2 147 450,00 EUR,
Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen KGR 440: 1 464 530,00 EUR,
Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechn. Anlagen KGR 450: 635 400,00 EUR,
Anlagengruppe 6: Förderanlagen KGR 460: 198 500,00 EUR,
Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen KGR 470: 38 600,00 EUR,
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation KGR 480: 923 000,00 EUR.
Der Beginn der Planungsleistungen ist für Ende des IV. Quartals 2011 vorgesehen.
Der Baubeginn für die Hauptmaßnahme ist für Juli 2013 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-30.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-06-30
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Auftragsbekanntmachung
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