Baumaßnahme: Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin - Leistungsbild: Technische Ausrüstung gem. HOAI § 51ff, HZ II min u. III min sowie besondere Leistungen, Anlagengruppen 1-8, Lph 2 (anteilig), Lph 3-9
VOF-Verfahren Bundesrat, Kellersanierung – hier Technische Ausrüstung. Das Gebäude Bundesrat Leipziger Straße 3-4 (ehemaliges Preußisches Herrenhaus) wurde im Jahr 1904 vom Architekten Friedrich Schulze-Colbitz als Sitz der Ersten Kammer des Preußischen Landtages errichtet. In seiner wechselvollen Geschichte wurde es von 1921 bis 1933 vom preußischen Staatsrat, von 1933 bis 1945 vom Reichsluftfahrtministerium und anschließend von der Akademie der Wissenschaften der DDR genutzt. In den Jahren 1997 bis 2000 wurde das Gebäude nach Plänen des Architekten Peter Schweger saniert. Seit dem 1.8.2000 dient das Gebäude des ehemaligen Preußischen Herrenhauses als Sitz des Bundesrates und beherbergt neben dem Plenarsaal eine Vielzahl von Sitzungsräumen einschl. entsprechender Nebenräume sowie auf der Südseite des Gebäudes eine Druckerei. Beim Gebäude des Bundesrates handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Außenanlagen sind als Gartendenkmal eingestuft. Der im letzten Jahrzehnt in Berlin Mitte um bis zu 80 cm angestiegene Grundwasserspiegel führte zur teilweisen Durchfeuchtung des Kellermauerwerkes. Es traten Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzbefall und Salzausblühungen im Kellergeschoß auf. Hierauf hat das BBR im Auftrag des Bundesrates Untersuchungen der bestehenden Abdichtungen, des anstehenden Bodens sowie der Grundwasserverhältnisse veranlasst. Im Ergebnis dieser und weiterführenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Sohle des Kellers in Bezug zum HGW (höchster Grundwasserstand) im drückenden Grundwasserbereich liegt und die bestehende Abdichtung des Gebäudes für die zutreffenden Lastfälle "Drückendes Grundwasser" und "Aufstauendes Schichtenwasser" nicht geeignet ist und dem drückenden Grundwasser nicht mehr standhält. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Abdichtung in Teilen nicht existent bzw. mangelhaft ist. Im Hinblick auf eine Weiternutzung der Kellerräume durch den Bundesrat und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung in die Sitzungs- und Büroräume wurden vom BBR auf Anforderung des Bundesrates unverzüglich Sofortmaßnahmen veranlasst. Die nunmehr anstehende Aufgabe umfasst die grundlegende Sanierung, den Umbau und die teilweise Ergänzung des vorh. Kellergeschosses des Bundesrates (BGF ca. 6 400 m2) mit dem Ziel durch den Einbau einer Horizontal- und Vertikalabdichtung den gesamten Keller des Bundesrates dauerhaft trockenzulegen um die arbeitsschutzgerechte Nutzung und die Werthaltigkeit des Gebäudes dauerhaft zu sichern. Hierzu gehört neben dem Einbau der Vertikaldichtung und dem Einbau einer neuen WU-Betonsohle im drückenden Grundwasserbereich, der vorherige Rückbau der Bestandsohle im Schutze einer tieferliegenden HDI-Sohle, die Unterfangung von Wänden, Stützen und Pfeilern, der Rückbau von nicht tragenden Innenwänden sowie die nachträgliche Unterkellerung des östlichen und des westlichen Innenhofes. In der engen, verkästelten, Raumstruktur des Kellergeschosses sind derzeit umfangreiche haustechnische Anlagen aller Anlagengruppen untergebracht. Das heißt, vor Beginn der eigentlichen Sanierungs-/Abdichtungsmaßnahmen ist der abschnittsweise Umbau der haustechnischen Medien vorzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem Änderung der vorh. Aufständerung der technischen Installationen in Abhängungen von den ertüchtigten Decken, provisorische Umverlegung von Leitungen und Kanälen sowie Demontage und Wiedermontage von Anlagen der Haustechnik. Alle diese Arbeiten finden unter Aufrechterhaltung des Betriebes statt. Darüber hinaus sollen nach Sanierung der Abdichtung, die Medienführungen entflechtet, neugeordnet und den neuen Raumstrukturen angepasst und ertüchtigt werden. Hierzu zählen z.B. der Einbau von Kabelzugrohren, Einbau von Bodenkanälen in der neuen Sohle sowie Anpassung der Heizungs- und Kälteanlagen, Erneuerung der vorhandenen Tauchpumpenanlagen sowie die Elektro- und Nachrichteninstallation. Der Funktionserhalt aller Anlagen ist grundsätzlich immer zu gewährleisten. Temporäre Außerbetriebnahmen technischer Anlagen können nur in enger Abstimmung mit dem Nutzer und dem Auftraggeber vorgenommen werden. Im Hinblick auf die Qualität der Nutzung des Kellergeschosses ist es geplant, die neue WU-Betonsohle entgegen des Ist-Zustandes auf ein einheitliches Höhenniveau herzustellen. Gleichzeitig sollen nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten neue Trennwände gem. des Nutzungskonzeptes des Bundesrates und unter Beachtung des Brandschutzes und des Flucht- und Rettungswegeplans hergestellt werden. Der Umbau bzw. die Anpassung, bzw. die Ertüchtigung der technischen Ausrüstung müssen diese Randbedingungen ebenfalls berücksichtigen. Während der Sanierungsmaßnahmen ist dafür Sorge zu Tragen, dass der laufende Betrieb des Bundesrates, insbesondere die Durchführbarkeit für Plenarsitzungen, Ausschusssitzungen und der Druckereibetrieb zwingend aufrechterhalten bleibt. Aus diesem Grund ist der Arbeitsablauf an die Nutzungszeiten anzupassen. Lärmintensive Arbeiten sowie temporäre Stilllegungen von haustechnischen Anlagen können nur nachts, am Wochenende bzw. in sitzungsfreien Zeiten durchgeführt werden. Die Arbeiten unterliegen den hohen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen des Gebäudes. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Leistungsphasen einem erhöhten Planungsaufwand unterliegen. Dies gilt insbesondere für die Lph 5 Ausführungsplanung. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der technischen Ausrüstung gem. HOAI § 51 ff, Lph 2 (anteilig), Lph 3-9 für Anlagen der Anlagengruppen 1-8, Honorarzonen II min und III min. sowie besondere Leistungen. Die vorläufige Gesamtkostenobergrenze beziffert sich, auf Grundlage der vorliegenden ES-Bau auf: Brutto KGR 200-600: 17 912 000,00 EUR. Die Investitionskosten der KGR 400 verteilen sich auf Grundlage der vorliegenden ES-Bau wie folgt (alle EUR-Angaben in Brutto): Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen KGR 410: 604 400,00 EUR, Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen KGR 420: 754 650,00 EUR, Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen KGR 430: 2 147 450,00 EUR, Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen KGR 440: 1 464 530,00 EUR, Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechn. Anlagen KGR 450: 635 400,00 EUR, Anlagengruppe 6: Förderanlagen KGR 460: 198 500,00 EUR, Anlagengruppe 7: Nutzungsspezifische Anlagen KGR 470: 38 600,00 EUR, Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation KGR 480: 923 000,00 EUR. Der Beginn der Planungsleistungen ist für Ende des IV. Quartals 2011 vorgesehen. Der Baubeginn für die Hauptmaßnahme ist für Juli 2013 geplant.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2011-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Leistungsbereich: siehe II 1.5) – Beschreibung/Gegenstand des Auftrages. Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bbr.bund.de🌏
E-Mail: vergabe.berlin@bbr.bund.de📧
Fax: +49 3031589-8450 📠
Hinweis 1: bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) erhältlich. Der rechtsverbindlich unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Vergabereferat A 4.1, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin, DEUTSCHLAND.
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist im Raum 5087 erfolgen.
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem beigefügten "Aufkleber":
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Fehlende Angaben zum Bewerber bzw. zu den Mindestanforderungen unter Punkt 2 des Bewerbungsbogens führen ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.1)) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt auch dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) veröffentlicht.
Hinweis 1: bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) erhältlich. Der rechtsverbindlich unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Vergabereferat A 4.1, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin, DEUTSCHLAND.
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist im Raum 5087 erfolgen.
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem beigefügten "Aufkleber":
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Fehlende Angaben zum Bewerber bzw. zu den Mindestanforderungen unter Punkt 2 des Bewerbungsbogens führen ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.1)) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt auch dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) veröffentlicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VOF-Verfahren Bundesrat, Kellersanierung – hier Technische Ausrüstung.
Das Gebäude Bundesrat Leipziger Straße 3-4 (ehemaliges Preußisches Herrenhaus) wurde im Jahr 1904 vom Architekten Friedrich Schulze-Colbitz als Sitz der Ersten Kammer des Preußischen Landtages errichtet. In seiner wechselvollen Geschichte wurde es von 1921 bis 1933 vom preußischen Staatsrat, von 1933 bis 1945 vom Reichsluftfahrtministerium und anschließend von der Akademie der Wissenschaften der DDR genutzt.
Das Gebäude Bundesrat Leipziger Straße 3-4 (ehemaliges Preußisches Herrenhaus) wurde im Jahr 1904 vom Architekten Friedrich Schulze-Colbitz als Sitz der Ersten Kammer des Preußischen Landtages errichtet. In seiner wechselvollen Geschichte wurde es von 1921 bis 1933 vom preußischen Staatsrat, von 1933 bis 1945 vom Reichsluftfahrtministerium und anschließend von der Akademie der Wissenschaften der DDR genutzt.
In den Jahren 1997 bis 2000 wurde das Gebäude nach Plänen des Architekten Peter Schweger saniert. Seit dem 1.8.2000 dient das Gebäude des ehemaligen Preußischen Herrenhauses als Sitz des Bundesrates und beherbergt neben dem Plenarsaal eine Vielzahl von Sitzungsräumen einschl. entsprechender Nebenräume sowie auf der Südseite des Gebäudes eine Druckerei.
In den Jahren 1997 bis 2000 wurde das Gebäude nach Plänen des Architekten Peter Schweger saniert. Seit dem 1.8.2000 dient das Gebäude des ehemaligen Preußischen Herrenhauses als Sitz des Bundesrates und beherbergt neben dem Plenarsaal eine Vielzahl von Sitzungsräumen einschl. entsprechender Nebenräume sowie auf der Südseite des Gebäudes eine Druckerei.
Beim Gebäude des Bundesrates handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude. Die Außenanlagen sind als Gartendenkmal eingestuft.
Der im letzten Jahrzehnt in Berlin Mitte um bis zu 80 cm angestiegene Grundwasserspiegel führte zur teilweisen Durchfeuchtung des Kellermauerwerkes. Es traten Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzbefall und Salzausblühungen im Kellergeschoß auf. Hierauf hat das BBR im Auftrag des Bundesrates Untersuchungen der bestehenden Abdichtungen, des anstehenden Bodens sowie der Grundwasserverhältnisse veranlasst. Im Ergebnis dieser und weiterführenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Sohle des Kellers in Bezug zum HGW (höchster Grundwasserstand) im drückenden Grundwasserbereich liegt und die bestehende Abdichtung des Gebäudes für die zutreffenden Lastfälle "Drückendes Grundwasser" und "Aufstauendes Schichtenwasser" nicht geeignet ist und dem drückenden Grundwasser nicht mehr standhält. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Abdichtung in Teilen nicht existent bzw. mangelhaft ist. Im Hinblick auf eine Weiternutzung der Kellerräume durch den Bundesrat und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung in die Sitzungs- und Büroräume wurden vom BBR auf Anforderung des Bundesrates unverzüglich Sofortmaßnahmen veranlasst.
Der im letzten Jahrzehnt in Berlin Mitte um bis zu 80 cm angestiegene Grundwasserspiegel führte zur teilweisen Durchfeuchtung des Kellermauerwerkes. Es traten Feuchtigkeitsschäden wie Schimmelpilzbefall und Salzausblühungen im Kellergeschoß auf. Hierauf hat das BBR im Auftrag des Bundesrates Untersuchungen der bestehenden Abdichtungen, des anstehenden Bodens sowie der Grundwasserverhältnisse veranlasst. Im Ergebnis dieser und weiterführenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass die Sohle des Kellers in Bezug zum HGW (höchster Grundwasserstand) im drückenden Grundwasserbereich liegt und die bestehende Abdichtung des Gebäudes für die zutreffenden Lastfälle "Drückendes Grundwasser" und "Aufstauendes Schichtenwasser" nicht geeignet ist und dem drückenden Grundwasser nicht mehr standhält. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die Abdichtung in Teilen nicht existent bzw. mangelhaft ist. Im Hinblick auf eine Weiternutzung der Kellerräume durch den Bundesrat und zur Verhinderung der weiteren Verbreitung in die Sitzungs- und Büroräume wurden vom BBR auf Anforderung des Bundesrates unverzüglich Sofortmaßnahmen veranlasst.
Die nunmehr anstehende Aufgabe umfasst die grundlegende Sanierung, den Umbau und die teilweise Ergänzung des vorh. Kellergeschosses des Bundesrates (BGF ca. 6 400 m2) mit dem Ziel durch den Einbau einer Horizontal- und Vertikalabdichtung den gesamten Keller des Bundesrates dauerhaft trockenzulegen um die arbeitsschutzgerechte Nutzung und die Werthaltigkeit des Gebäudes dauerhaft zu sichern.
Die nunmehr anstehende Aufgabe umfasst die grundlegende Sanierung, den Umbau und die teilweise Ergänzung des vorh. Kellergeschosses des Bundesrates (BGF ca. 6 400 m2) mit dem Ziel durch den Einbau einer Horizontal- und Vertikalabdichtung den gesamten Keller des Bundesrates dauerhaft trockenzulegen um die arbeitsschutzgerechte Nutzung und die Werthaltigkeit des Gebäudes dauerhaft zu sichern.
Hierzu gehört neben dem Einbau der Vertikaldichtung und dem Einbau einer neuen WU-Betonsohle im drückenden Grundwasserbereich, der vorherige Rückbau der Bestandsohle im Schutze einer tieferliegenden HDI-Sohle, die Unterfangung von Wänden, Stützen und Pfeilern, der Rückbau von nicht tragenden Innenwänden sowie die nachträgliche Unterkellerung des östlichen und des westlichen Innenhofes.
Hierzu gehört neben dem Einbau der Vertikaldichtung und dem Einbau einer neuen WU-Betonsohle im drückenden Grundwasserbereich, der vorherige Rückbau der Bestandsohle im Schutze einer tieferliegenden HDI-Sohle, die Unterfangung von Wänden, Stützen und Pfeilern, der Rückbau von nicht tragenden Innenwänden sowie die nachträgliche Unterkellerung des östlichen und des westlichen Innenhofes.
In der engen, verkästelten, Raumstruktur des Kellergeschosses sind derzeit umfangreiche haustechnische Anlagen aller Anlagengruppen untergebracht. Das heißt, vor Beginn der eigentlichen Sanierungs-/Abdichtungsmaßnahmen ist der abschnittsweise Umbau der haustechnischen Medien vorzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem Änderung der vorh. Aufständerung der technischen Installationen in Abhängungen von den ertüchtigten Decken, provisorische Umverlegung von Leitungen und Kanälen sowie Demontage und Wiedermontage von Anlagen der Haustechnik. Alle diese Arbeiten finden unter Aufrechterhaltung des Betriebes statt. Darüber hinaus sollen nach Sanierung der Abdichtung, die Medienführungen entflechtet, neugeordnet und den neuen Raumstrukturen angepasst und ertüchtigt werden. Hierzu zählen z.B. der Einbau von Kabelzugrohren, Einbau von Bodenkanälen in der neuen Sohle sowie Anpassung der Heizungs- und Kälteanlagen, Erneuerung der vorhandenen Tauchpumpenanlagen sowie die Elektro- und Nachrichteninstallation. Der Funktionserhalt aller Anlagen ist grundsätzlich immer zu gewährleisten. Temporäre Außerbetriebnahmen technischer Anlagen können nur in enger Abstimmung mit dem Nutzer und dem Auftraggeber vorgenommen werden.
In der engen, verkästelten, Raumstruktur des Kellergeschosses sind derzeit umfangreiche haustechnische Anlagen aller Anlagengruppen untergebracht. Das heißt, vor Beginn der eigentlichen Sanierungs-/Abdichtungsmaßnahmen ist der abschnittsweise Umbau der haustechnischen Medien vorzunehmen. Dies beinhaltet unter anderem Änderung der vorh. Aufständerung der technischen Installationen in Abhängungen von den ertüchtigten Decken, provisorische Umverlegung von Leitungen und Kanälen sowie Demontage und Wiedermontage von Anlagen der Haustechnik. Alle diese Arbeiten finden unter Aufrechterhaltung des Betriebes statt. Darüber hinaus sollen nach Sanierung der Abdichtung, die Medienführungen entflechtet, neugeordnet und den neuen Raumstrukturen angepasst und ertüchtigt werden. Hierzu zählen z.B. der Einbau von Kabelzugrohren, Einbau von Bodenkanälen in der neuen Sohle sowie Anpassung der Heizungs- und Kälteanlagen, Erneuerung der vorhandenen Tauchpumpenanlagen sowie die Elektro- und Nachrichteninstallation. Der Funktionserhalt aller Anlagen ist grundsätzlich immer zu gewährleisten. Temporäre Außerbetriebnahmen technischer Anlagen können nur in enger Abstimmung mit dem Nutzer und dem Auftraggeber vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die Qualität der Nutzung des Kellergeschosses ist es geplant, die neue WU-Betonsohle entgegen des Ist-Zustandes auf ein einheitliches Höhenniveau herzustellen. Gleichzeitig sollen nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten neue Trennwände gem. des Nutzungskonzeptes des Bundesrates und unter Beachtung des Brandschutzes und des Flucht- und Rettungswegeplans hergestellt werden. Der Umbau bzw. die Anpassung, bzw. die Ertüchtigung der technischen Ausrüstung müssen diese Randbedingungen ebenfalls berücksichtigen.
Im Hinblick auf die Qualität der Nutzung des Kellergeschosses ist es geplant, die neue WU-Betonsohle entgegen des Ist-Zustandes auf ein einheitliches Höhenniveau herzustellen. Gleichzeitig sollen nach Abschluss der Abdichtungsarbeiten neue Trennwände gem. des Nutzungskonzeptes des Bundesrates und unter Beachtung des Brandschutzes und des Flucht- und Rettungswegeplans hergestellt werden. Der Umbau bzw. die Anpassung, bzw. die Ertüchtigung der technischen Ausrüstung müssen diese Randbedingungen ebenfalls berücksichtigen.
Während der Sanierungsmaßnahmen ist dafür Sorge zu Tragen, dass der laufende Betrieb des Bundesrates, insbesondere die Durchführbarkeit für Plenarsitzungen, Ausschusssitzungen und der Druckereibetrieb zwingend aufrechterhalten bleibt. Aus diesem Grund ist der Arbeitsablauf an die Nutzungszeiten anzupassen. Lärmintensive Arbeiten sowie temporäre Stilllegungen von haustechnischen Anlagen können nur nachts, am Wochenende bzw. in sitzungsfreien Zeiten durchgeführt werden.
Während der Sanierungsmaßnahmen ist dafür Sorge zu Tragen, dass der laufende Betrieb des Bundesrates, insbesondere die Durchführbarkeit für Plenarsitzungen, Ausschusssitzungen und der Druckereibetrieb zwingend aufrechterhalten bleibt. Aus diesem Grund ist der Arbeitsablauf an die Nutzungszeiten anzupassen. Lärmintensive Arbeiten sowie temporäre Stilllegungen von haustechnischen Anlagen können nur nachts, am Wochenende bzw. in sitzungsfreien Zeiten durchgeführt werden.
Die Arbeiten unterliegen den hohen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen des Gebäudes.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Leistungsphasen einem erhöhten Planungsaufwand unterliegen. Dies gilt insbesondere für die Lph 5 Ausführungsplanung.
Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der technischen Ausrüstung gem. HOAI § 51 ff, Lph 2 (anteilig), Lph 3-9 für Anlagen der Anlagengruppen 1-8, Honorarzonen II min und III min. sowie besondere Leistungen.
Die vorläufige Gesamtkostenobergrenze beziffert sich, auf Grundlage der vorliegenden ES-Bau auf:
Brutto KGR 200-600: 17 912 000,00 EUR.
Die Investitionskosten der KGR 400 verteilen sich auf Grundlage der vorliegenden ES-Bau wie folgt (alle EUR-Angaben in Brutto):
Der Beginn der Planungsleistungen ist für Ende des IV. Quartals 2011 vorgesehen.
Der Baubeginn für die Hauptmaßnahme ist für Juli 2013 geplant.
Dauer: 55 Monate
Referenznummer: VOF 29-1275/11 bitte stets angeben
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland - Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin, DEUTSCHLAND.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vollständig ausgefüllter und von dem/den Büroinhaber(n), dem/ den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen,
2. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Kopie der Eintragungsurkunde in der Architekten- oder Ingenieurkammer. Ausfüllen der Eintragungs-Nr. im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001, bzw. Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates,
2. Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" durch Kopie der Eintragungsurkunde in der Architekten- oder Ingenieurkammer. Ausfüllen der Eintragungs-Nr. im Bewerbungsbogen. Bei ausländischen Bewerbern: Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001, bzw. Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates,
3. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen (Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges,- soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.),
3. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen (Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges,- soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.),
4. Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung nach VOF § 4 Absatz (2) (zur Unabhängigkeit/Zusammenarbeit mit Anderen) sowie nach VOF § 4 Absatz (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe), Anlage 2 des Bewerbungsbogens. Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen,
4. Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung nach VOF § 4 Absatz (2) (zur Unabhängigkeit/Zusammenarbeit mit Anderen) sowie nach VOF § 4 Absatz (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe), Anlage 2 des Bewerbungsbogens. Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen,
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen. Anlage 3 a des Bewerbungsbogens.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen. Anlage 3 b des Bewerbungsbogens,
6. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zur Durchführung dieses Auftrages die Vorlage einer Vollmachtserklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Gemeinschaft nachzuweisen, Anlage 4 des Bewerbungsbogens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d.h. die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Für Bewerber/oder Bieter, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens die Erklärung nach VOF § 4 Absatz 2 VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und VOF § 4 Absatz 6 und 9 (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) gefordert, Anlage 2 des Bewerbungsbogens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für Bewerber/oder Bieter, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens die Erklärung nach VOF § 4 Absatz 2 VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und VOF § 4 Absatz 6 und 9 (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) gefordert, Anlage 2 des Bewerbungsbogens.
Ferner ist eine durch den Nachunternehmer rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 Absatz 6 VOF vorzulegen, Anlage 5 des Bewerbungsbogens.
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Jahresumsatz (Brutto) der letzten 3 Jahre muss im Bereich der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8, mindestens ≥ 400 000,00 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte sind zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten im Sinne von § 5 Absatz 5 d) VOF.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d.h. die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren,
2. Vorlegen von Studiennachweisen in Kopie für eine Anzahl ≥ 5 der für die Durchführung des Projektes vorgesehenen Mitarbeiter, einschließlich des Büroinhabers,
3. Vorstellung von 2 mit der Bauaufgabe vergleichbaren realisierten Referenzprojekten, insbesondere sind Angaben zu treffen über:
— Gebäudetyp (öffentliche Gebäude (z.B. Schulen, Museen); Verwaltungsgebäude privater Träger; Verwaltungsgebäude der öffentlichen Hand),
— Auftraggeber (privat/öffentlich gem. § 98 GWB),
— Bruttoprojektkosten KGR 400,
— BGF,
— Art der Baumaßnahme (Neubau, Erweiterung, Umbau/Sanierung),
— Leistungen des Bewerbers (bearbeitete Anlagengruppen, bearbeitete Leistungsphasen 2-9 je Anlagengruppen),
— Eingesetzte Instrumente zur Sicherung der Kostensicherheit, Terminsicherheit, und zur Qualitätssicherung (z.B. ISO 9001 oder gleichgestelltes Verfahren),
— Referenzschreiben (Ansprechpartner Telefonnummer, Bestätigung des AG mit Hinweisen zur Termintreue, Kostentreue/Budgeteinhaltung, Qualitätsmanagement, Zusammenarbeit.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 einseitig bedruckte DIN A 4 Seiten je Referenzobjekt in Papierform einzureichen. Darüber hinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Referenzen können von jedem Partner der Bietergemeinschaft vorgelegt werden (max. 2 Referenzen/Bewerbung).
Mindeststandards:
Zu 1).
— Die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter (Summe aus Büroinhaber(n) einschl. fest angestellter Mitarbeiter) mit 5 Jahren Berufserfahrung der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens ≥ 5 betragen und:
a) davon Mitarbeiter mit Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich der Anlagengruppen 1 und 2 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung ≥ 1;
b) davon Mitarbeiter mit Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich der Anlagengruppe 3 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung ≥ 1;
c) Mitarbeiter mit Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich der Anlagengruppen 4 und 5 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung ≥ 2;
d) Mitarbeiter mit Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich der Anlagengruppen 6 und 8 mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung 1.
Zu 3).
— Beide Referenzprojekte durchgeführt im Zeitraum 1/2006-5/2011 (die Lph 8 beider Referenzprojekte muss abgeschlossen sein),
— mindestens 1 Referenzprojekt aus dem Bereich Bauen im Bestand.,
— mindestens 1 Referenzobjekt für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen.
In Höhe von 511 290,00 EUR für Personenschäden und von 306 780,00 EUR für sonstige Schäden entsprechend Anhang 4 RBBau nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß Anhang 19 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß Anhang 19 der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau). Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Hinweis: bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist ein Bauvorlageberechtigter gemäß § 66 BauOBln erforderlich.
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen,
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen,
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder Juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürliche Person (nach Ziffer 1 bis 2)gestellt werden,
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teillnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. (§ 5 Absatz 6 VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teillnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung nach Ziffer 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. (§ 5 Absatz 6 VOF).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung, wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung, wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben ✅ Kontakt
Internetadresse: www.bbr.bund.de🌏
Land: Deutschland 🇩🇪
Hinweis 1: bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) erhältlich. Der rechtsverbindlich unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Hinweis 2: die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) erhältlich. Der rechtsverbindlich unterzeichnete Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen an die Vergabestelle des BBR zu senden:
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Vergabereferat A 4.1, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin, DEUTSCHLAND.
Eine persönliche Übergabe der Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb der Frist im Raum 5087 erfolgen.
Bitte kennzeichnen Sie die Sendung außen auf dem Umschlag deutlich mit dem beigefügten "Aufkleber":
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Fehlende Angaben zum Bewerber bzw. zu den Mindestanforderungen unter Punkt 2 des Bewerbungsbogens führen ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Fehlende Angaben zum Bewerber bzw. zu den Mindestanforderungen unter Punkt 2 des Bewerbungsbogens führen ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.1)) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt auch dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.2.1)) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt auch dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) veröffentlicht.
Auskünfte werden ausschließlich über vergabe.berlin@bbr.bund.de erteilt. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber werden die Rückfragen sobald sie beantwortet sind laufend unter www.bbr.bund.de unter dem Menüpunkt Baubereich - Ausschreibungen/Wettbewerbe/Stellen-Vergaben-Dienstleistungen (VOF) veröffentlicht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND. Tel.: +49 2289499-0. Fax: +49 2289499-400.
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Fasanenstraße 87 in 10623 Berlin, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Fasanenstraße 87 in 10623 Berlin, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - A 4.1 Vergabesachgebiet
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
E-Mail: vergabe.berlin@bbr.bund.de📧
Internetadresse: www.bbr.bund.de🌏
Fax: +49 3018401-8450 📠
Quelle: OJS 2011/S 126-209564 (2011-06-30)