Baurechtliche und allgemeine Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen gemäß der Betriebs-Verordnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, der BGV A3, der Betriebssicherheitsverordnung, der DIN VDE 0100, 0105 und 0185 in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.
Bei den elektrischen Anlagen handelt es sich um komplexe technische Funktionsbereiche, bestehend aus Mittel- und Niederspannungsanlagen der Allgemein- und Sicherheitsstromversorgung, der Sicherheitsbeleuchtung, der Photovoltaikanlagen und der Blitzschutzsysteme, die für die Absicherung des Parlamentsbetriebes erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2011-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Quantity or scope:
“Los 1: Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in sieben Liegenschaften des Deutschen Bundestages...”
Quantity or scope
Los 1: Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in sieben Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Parlamentsbauten = 6 Liegenschaften und das Unterirdische Erschließungssystem).Los 2: Wiederkehrende baurechtliche und allgemeine Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in elf Liegenschaften des Deutschen Bundestages (Bestandsbauten = 11 Liegenschaften).
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat ZR 2
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
E-Mail: vorzimmer.zr2@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022734820📞
Fax: +49 3022736003 📠
“Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nachprüfung nach Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist bzw. Bewerbungsfrist gem. § 107...”
Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nachprüfung nach Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist bzw. Bewerbungsfrist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 bzw. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, wenn er sich gegen Verstöße von Vergabevorschriften richtet, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren.
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Quelle: OJS 2011/S 240-389439 (2011-12-09)