Bedarfsplanung des Kanalnetzes Flughafen Köln/Bonn

Flughafen Köln Bonn GmbH

Der Flughafen Köln/Bonn betreibt auf seinem Gelände Kanalnetzanlagen mit einer Gesamtlänge von ca. 260 km. Der Auftraggeber Flughafen Köln/Bonn GmbH hat im Rahmen seiner Verpflichtungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) bzw. der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) regelmäßig sein Kanalnetz zu überprüfen und instand zu setzen. Die Entwässerungsanlagen bestehen aus Linienentwässerungen in Form von Schlitzrinnen, den zugehörigen Ablaufbauwerken, Haltungen bzw. Sammlern sowie Schächten, Hausanschlussleitungen, Leichtflüssigkeitsabscheider und Sonderbauwerken. Durch den AN ist die Koordinierung der Inspektionsbefahrung des Kanalnetzes und die darauf aufbauende Bedarfsplanung zu erbringen. Ziel ist die Aufstellung einer Bedarfsplanung der einzelnen Untersuchungsbereiche gemäß den Forderungen der VAwS bzw. SüwVKan, die als Grundlage für eine Entwurfsplanung dient. Die Erfassung der Daten aus der TV-Inspektion wird nach DIN EN 13508-2 erfolgen. Die Inspektionsdaten sind in ISYBAU-XML Format zu übergeben. Geplante Inspektionsbefahrung: 2012 bis 2015 ca. 150 km.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: egbert.boedecker@koeln-bonn-airport.de 📧
Telefon: +49 2203404500 📞
Fax: +49 2203402773 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 248-404326
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
1) Der Teilnahmeantrag ist außen mit der Angabe „NICHT ÖFFNEN! – Bedarfsplanung des Kanalnetzes Flughafen Köln/Bonn“ zu beschriften und bis zum 13.1.2011, 14:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen; 2) Der AG behält sich aus Gründen des Wettbewerbes vor, das vorliegende Verfahren nach § 30 SektVO in Gänze für den Fall aufzuheben, dass sich nur 3 Bewerber oder weniger als geeignet erweisen; 3) Der AG begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf 10 Bewerber. Diese Bewerber werden dadurch ermittelt, dass die Kriterien nach Ziffer b-m) mittels einer Matrix bewertet und die 10 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aufgefordert werden ein Angebot abzugeben. Voraussetzung für die Wertung der Ziffer b-m) ist die Vorlage der Nachweise gemäß Ziffer a). Bei Nichtvorlage der Nachweise gemäß Ziffer a) führt dies zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Bei den einzelnen Haupteignungskriterien gemäß III.2.1), III.2.2), und III.2.3) muss eine Mindestpunktzahl von 60 % erreicht werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Beim Losverfahren werden punktgleiche Bewerber in einem Behälter gegeben und solange blind gezogen bis insgesamt 10 Bewerber feststehen. Sofern vorgesehen sind Leistungen auch durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Leistungsbereiche zu benennen und alle geforderten Nachweise auch vom Nachunternehmer zu erbringen. Diese werden den Nachweisen/Erklärungen des Bewerbers gleichgesetzt und fließen entsprechend in die Wertung ein; 4) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Mittels einer Bewertungsmatrix wird der AG die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 600 Punkte auf die technische Leistungsfähigkeit gemäß Abschnitt i), j), K), l), m), maximal 300 Punkte entfallen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß f), g), h) und maximal 100 Punkte auf die Persönliche Lage gemäß b), c), d) und e). Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Abschnitt III der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. 5) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftragnehmer behält sich vor, die Zahl der Bieter, die zur Verhandlung eingeladen werden, auf die 3 wirtschaftlichsten Angebote zu begrenzen; 6) Erläuterung zur Bewertung Zuschlagskriterium: Vom AG ist ein Bewertungssystem eingeführt, nachdem max. 1 000 Punkte anhand der Zuschlagsmatrix vergeben werden können. Die Hauptzuschlagskriterien gemäß IV.2.1 sind der „Angebotspreis“ und der „Technischer Wert“. Für das Kriterium „Angebotspreis“ mit dem Unterkriterium „angebotener Preis“ wird max. 700 Punkte vergeben und die Preisbewertung über eine Formel vorgenommen. Diese lautet: P = Pmax – Pmax x 2 x (Angebotspreis – Mindestangebotspreis)/Mindestangebotspreis P = Anzahl der Punkte, die bei Anwendung der Formel durch das Angebot erzielt werden Pmax = max. erreichbare Punktzahl (hier 700) Angebotspreis = Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes (Zwischen- und Endwertung) Mindestangebotspreis = niedrigster Angebotspreis in der Angebotsphase (Zwischen- und Endwertung) Für das Kriterium „Technischer Wert“ werden max. 300 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt analog zu den unter Punkt 4. genannten Bewertungsmaßstabes. Zur Beurteilung des „Technisches Wertes“ ist ein schriftliches Konzept vorzulegen, dabei sind folgende Aspekte von dem Bieter vorzustellen. Unterkriterien: b) Darlegung eines Konzeptes zur Sicherstellung des Projekterfolges (Gewichtungsfaktor 40); c) Rahmenterminplan mit detaillierter Darstellung aller Projektphasen (Gewichtungsfaktor 10); d) Personaleinsatzplan (Gewichtungsfaktor 10). Bei den einzelnen Hauptzuschlagskriterien „Angebotspreis“ und „Technischer Wert“ muss eine Mindestpunktzahl von 60 % erreicht werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Der Flughafen Köln/Bonn betreibt auf seinem Gelände Kanalnetzanlagen mit einer Gesamtlänge von ca. 260 km. Der Auftraggeber Flughafen Köln/Bonn GmbH hat im Rahmen seiner Verpflichtungen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) bzw. der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) regelmäßig sein Kanalnetz zu überprüfen und instand zu setzen. Die Entwässerungsanlagen bestehen aus Linienentwässerungen in Form von Schlitzrinnen, den zugehörigen Ablaufbauwerken, Haltungen bzw. Sammlern sowie Schächten, Hausanschlussleitungen, Leichtflüssigkeitsabscheider und Sonderbauwerken. Durch den AN ist die Koordinierung der Inspektionsbefahrung des Kanalnetzes und die darauf aufbauende Bedarfsplanung zu erbringen. Ziel ist die Aufstellung einer Bedarfsplanung der einzelnen Untersuchungsbereiche gemäß den Forderungen der VAwS bzw. SüwVKan, die als Grundlage für eine Entwurfsplanung dient. Die Erfassung der Daten aus der TV-Inspektion wird nach DIN EN 13508-2 erfolgen. Die Inspektionsdaten sind in ISYBAU-XML Format zu übergeben. Geplante Inspektionsbefahrung: 2012 bis 2015 ca. 150 km.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache – bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind - vorzulegen. Die Erklärungen/Nachweise können in Kopie beigefügt werden. Es wird sich vorbehalten die Originale dieser Kopien anzufordern.
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a) Erklärung über den Besitz einer Kanaldatenbanksoftware mit einer XML-Schnittstelle gemäß Arbeitshilfen Abwasser, sowie Vorlage des dazugehörigen Software-Datenblatts. (Die Erklärung/Nachweis ist Voraussetzung für die Bewertung der Teilnahmeanträge);
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b) Nachweise der Unterschriftberechtigung bei juristischen Personen (z.B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges, bei Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaft) durch Nachweis der Vertretungsvollmacht. (Gewichtungsfaktor 5);
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c) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. (Gewichtungsfaktor 5);
d) Eigenerklärung des Bewerbers, dass wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen nicht besteht. (Gewichtungsfaktor 5);
e) Eigenerklärung des Bewerbers auf Zuverlässigkeit und Lauterkeit. (Gewichtungsfaktor 5).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
f) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren. (Gewichtungsfaktor 30);
g) Nachweiseiner aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Sachschäden 2 500 000 EUR,
— Personenschäden 2 500 000 EUR,
— Vermögensschäden 2 500 000 EUR
(Gewichtungsfaktor 20)
h) Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder das Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist. (Gewichtungsfaktor 10).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
i) Darstellung von drei Referenzprojekten, die mit der vorgesehenen Bauaufgabe vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Projektes, Ausführungszeitraum, Herstellkosten, erbrachte Leistungen, Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer. (Gewichtungsfaktor 50);
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j) Benennung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters, Nachweis der Qualifikation über entsprechende Urkunden, Aufstellung der durch den Projektleiter bisher bearbeiten Projekten (persönliche Referenzen). (Gewichtungsfaktor 25);
k) Organigramm des Unternehmens mit Darstellung der Führungskräfte, Anzahl der Mitarbeiter mit Architekten- bzw. Ingenieurqualifikation sowie der sonstigen Mitarbeiter. (Gewichtungsfaktor 10);
l) Anzahl der Mitarbeiter, die eine Zertifizierung als Zertifizierter Kanalsanierungs-Berater besitzen. (Gewichtungsfaktor 25);
m) Vorlage einer Auflistung, der dem Bewerber für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung/Arbeitsmittel. (Gewichtungsfaktor 10).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung dazulegen. Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiges Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (70)
2. Technischer Wert (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Fremdsprachige Dokumente sind in deutscher Übersetzung einzureichen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Egbert Bödecker

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-25 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Blumenthalstraße 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2217740439 📞
Fax: +49 2217740179 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Rechtsbehelf des Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit gilt, dass diese nur dann festgestellt wird, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2011/S 248-404326 (2011-12-22)