Beförderung von zum Teil behinderten Kindern und Jugendlichen

Bundesstadt Bonn, Liegenschaftsamt, Zentraler Vergabeservice (Amt 23-02)

Beförderung von zum Teil behinderten Schülerinnen und Schülern zu Schulen der Bundesstadt Bonn mit Fahrzeugen ab 5 Fahrgastplätzen, zum Teil mit Sonderausstattung (zum Beispiel Rollstuhlfahrzeuge).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-25 Auftragsbekanntmachung
2011-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Beförderung von zum Teil behinderten Schülerinnen und Schülern zu Schulen der Bundesstadt Bonn mit Fahrzeugen ab 5 Fahrgastplätzen, zum Teil mit Sonderausstattung (zum Beispiel Rollstuhlfahrzeuge) in mehreren Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53103
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de/ausschreibungen 🌏
E-Mail: georg.ludwigs@bonn.de 📧
Telefon: +49 228773679 📞
Fax: +49 228773602 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 42-068885
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge und die geforderten Nachweise und Erklärungen sind schriftlich in einem verschlossenem Umschlag unter Angabe der Kennzahl an die genannte Kontaktstelle zu richten. Teilnahmeanträge als Fax oder als E-Mail erfüllen dieses Kriterium nicht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beförderung von zum Teil behinderten Schülerinnen und Schülern zu Schulen der Bundesstadt Bonn mit Fahrzeugen ab 5 Fahrgastplätzen, zum Teil mit Sonderausstattung (zum Beispiel Rollstuhlfahrzeuge).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Beförderung vom zum Teil behinderten Kindern und Jugendlichen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die genaue Anzahl der Lose ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Art und Umfang der Lose sind vergleichbar.
Beschreibung der Optionen:
Die vertragliche Laufzeit beträgt zwei Jahre, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Referenznummer: 40-120780
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Führungszeugnis des Geschäftsführers nicht älter als 3 Monate bezogen auf den Einreichungstermin.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht älter als 3 Monate bezogen auf den Einreichungstermin,
— Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheines über den Abschluss einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung aus der die Deckungssummen hervorgehen. Mindestdeckungssumme 2 500 000 EUR,
— Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind vorzulegen:
— Angaben zur derzeitigen Fahrzeugverfügbarkeit und dem Fahrpersonal; anzugeben sind die Art des Fahrzeuges, die Größe bzw. die Anzahl der verfügbaren Fahrgastplätze und das Datum der Erstzulassung sowie die Anzahl des zur Verfügung stehenden Fahrpersonals.
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Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Liegenschaftsamt, Zentraler Vergabeservice (Amt 23-02)
Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Vergabeservice (Amt 23-02)
Herrn Georg Ludwigs
Internetadresse: www.bonn.de/ausschreibungen 🌏
Name: Bundesstadt Bonn, Schulamt (40-21)
Postanschrift: Bottler Platz 1
Kontaktperson: Schulamt (40-21)
Herrn Alexander Müller
Telefon: +49 228774363 📞
E-Mail: alexander.mueller@bonn.de 📧
Fax: +49 228775815 📠
URL für weitere Informationen: www.bonn.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-09-07 📅
Datum des Endes: 2013-07-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40-120780

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Punkt VI.4.3)
Quelle: OJS 2011/S 042-068885 (2011-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-08-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: zentralesvergabeamt@bonn.de 📧
Telefon: +49 22877-3679 📞
Fax: +49 22877-3602 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 149-247489
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 42-068885
ABl. S-Ausgabe: 149

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-07-27 📅
Postanschrift: Gielsdorder Straße 58
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Postanschrift: Rheindorfer Straße 76
Postleitzahl: 53225
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Quelle: OJS 2011/S 149-247489 (2011-08-01)