Ziel des Auftrags soll die wissenschaftliche Begleitung, Erfolgskontrolle und laufende Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sein. Dazu soll untersucht werden, welche Entwicklungspfade im Kontext der mittel- und langfristigen Ziele der Bundesregierung zu Klimaschutz, Effizienz und Ausbau Erneuerbarer Energien aufgrund der jetzigen und absehbar künftigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Mini-KWK zu erwarten sind (Referenzentwicklung) sowie aus ökonomischen und ökologischen Gründen durch den Gesetzgeber im Kontext der Zielsetzungen des Energiekonzeptes vorangetrieben werden sollten (Zielszenario). Dazu wird die dem Energiekonzept der Bundesregierung zugrunde liegende Studie „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ analysiert und bewertet sowie unter Berücksichtigung der energie- und klimapolitischen Ziele von EU und der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, welche Bedeutung die im Energiekonzept beschriebenen Entwicklungen für den Einsatz von Mini-KWK-Technologien haben. Der Untersuchungszeitraum reicht bis zum Jahr 2020 mit Ausblick bis 2030, unter Berücksichtigung von möglichen Pfadabhängigkeiten bezüglich des langfristigen Klimaschutzziels. Daraus sollen konkrete Ziele und Maßnahmen für die Förderung von Mini-KWK unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen abgeleitet werden. Auch soll eine Analyse aktueller Marktentwicklungen und der Potenziale und Hemmnisse differenziert nach Größenklassen (bis 50 kWel), Nutzertypen und Anwendungsbereichen erfolgen. Diese sind Grundlage für eine kontinuierliche Erfolgskontrolle und Auswertung der Wirkungen des Förderrahmens. Daraus sollen auch Empfehlungen für Anpassungen oder eine Neugestaltung des Förderrahmens sowie der konkreten Fördertatbestände zu Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der NKI abgeleitet werden. Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die zusammen mit den Vergabeunterlagen bei der unter I. 1 genannten Steller angefordert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Menge oder Umfang:
— Arbeitspaket 1: Analyse, Monitoring und Konzept für die Weiterentwicklung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen,— Arbeitspaket 2: Veranstaltungen und Publikationen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://bmu.de🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrags soll die wissenschaftliche Begleitung, Erfolgskontrolle und laufende Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sein. Dazu soll untersucht werden, welche Entwicklungspfade im Kontext der mittel- und langfristigen Ziele der Bundesregierung zu Klimaschutz, Effizienz und Ausbau Erneuerbarer Energien aufgrund der jetzigen und absehbar künftigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Mini-KWK zu erwarten sind (Referenzentwicklung) sowie aus ökonomischen und ökologischen Gründen durch den Gesetzgeber im Kontext der Zielsetzungen des Energiekonzeptes vorangetrieben werden sollten (Zielszenario). Dazu wird die dem Energiekonzept der Bundesregierung zugrunde liegende Studie „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ analysiert und bewertet sowie unter Berücksichtigung der energie- und klimapolitischen Ziele von EU und der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, welche Bedeutung die im Energiekonzept beschriebenen Entwicklungen für den Einsatz von Mini-KWK-Technologien haben. Der Untersuchungszeitraum reicht bis zum Jahr 2020 mit Ausblick bis 2030, unter Berücksichtigung von möglichen Pfadabhängigkeiten bezüglich des langfristigen Klimaschutzziels.
Ziel des Auftrags soll die wissenschaftliche Begleitung, Erfolgskontrolle und laufende Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Impulsprogramms zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) sein. Dazu soll untersucht werden, welche Entwicklungspfade im Kontext der mittel- und langfristigen Ziele der Bundesregierung zu Klimaschutz, Effizienz und Ausbau Erneuerbarer Energien aufgrund der jetzigen und absehbar künftigen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Mini-KWK zu erwarten sind (Referenzentwicklung) sowie aus ökonomischen und ökologischen Gründen durch den Gesetzgeber im Kontext der Zielsetzungen des Energiekonzeptes vorangetrieben werden sollten (Zielszenario). Dazu wird die dem Energiekonzept der Bundesregierung zugrunde liegende Studie „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ analysiert und bewertet sowie unter Berücksichtigung der energie- und klimapolitischen Ziele von EU und der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, welche Bedeutung die im Energiekonzept beschriebenen Entwicklungen für den Einsatz von Mini-KWK-Technologien haben. Der Untersuchungszeitraum reicht bis zum Jahr 2020 mit Ausblick bis 2030, unter Berücksichtigung von möglichen Pfadabhängigkeiten bezüglich des langfristigen Klimaschutzziels.
Daraus sollen konkrete Ziele und Maßnahmen für die Förderung von Mini-KWK unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen abgeleitet werden. Auch soll eine Analyse aktueller Marktentwicklungen und der Potenziale und Hemmnisse differenziert nach Größenklassen (bis 50 kWel), Nutzertypen und Anwendungsbereichen erfolgen. Diese sind Grundlage für eine kontinuierliche Erfolgskontrolle und Auswertung der Wirkungen des Förderrahmens. Daraus sollen auch Empfehlungen für Anpassungen oder eine Neugestaltung des Förderrahmens sowie der konkreten Fördertatbestände zu Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der NKI abgeleitet werden.
Daraus sollen konkrete Ziele und Maßnahmen für die Förderung von Mini-KWK unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen abgeleitet werden. Auch soll eine Analyse aktueller Marktentwicklungen und der Potenziale und Hemmnisse differenziert nach Größenklassen (bis 50 kWel), Nutzertypen und Anwendungsbereichen erfolgen. Diese sind Grundlage für eine kontinuierliche Erfolgskontrolle und Auswertung der Wirkungen des Förderrahmens. Daraus sollen auch Empfehlungen für Anpassungen oder eine Neugestaltung des Förderrahmens sowie der konkreten Fördertatbestände zu Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der NKI abgeleitet werden.
Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die zusammen mit den Vergabeunterlagen bei der unter I. 1 genannten Steller angefordert werden können.
Menge oder Umfang:
— Arbeitspaket 1: Analyse, Monitoring und Konzept für die Weiterentwicklung der Förderung von Mini-KWK-Anlagen,
— Arbeitspaket 2: Veranstaltungen und Publikationen.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot dazulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot dazulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied in einem Verzeichnis zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied in einem Verzeichnis zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen/Qualifikationen: Ausführliche Darstellung von Referenzen und Qualifikationen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts/Projektinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs/Projektumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen/Qualifikationen: Ausführliche Darstellung von Referenzen und Qualifikationen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts/Projektinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs/Projektumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
— sehr gute technisch-naturwissenschaftliche und ökonomische Kenntnisse und nachgewiesene umfangreiche Erfahrungen im Bereich der KWK-Technologien und damit zusammenhängenden Energieeffizienztechnologien (3 Referenzangaben),
— sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Energiemärkte (2 Referenzangaben),
— sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen der Energiepolitik und der Politikinstrumente für Energieeffizienz (2 Referenzangaben),
— sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen mit der Erstellung von Konzepten und Analysen im Bereich Energie- und Klimapolitik (3 Referenzangaben),
— Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen Evaluation von Förderinstrumenten (1 Referenzangabe),
— Kenntnisse und Erfahrungen mit der Erstellung und Analyse von Langfristszenarien und Potentialstudien (1 Referenzangabe),
— umfassende Erfahrung mit der Erstellung wissenschaftlicher Publikationen, nachzuweisen zum Beispiel durch Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften (3 Referenzangaben),
— Erfahrung in der Veranstaltung, Organisation und Durchführung von Podiumsdiskussionen, Workshops und ähnlichen Events (2 Referenzprojekte),
— Erfahrung mit der Erstellung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Einladungen, Konferenzankündigungen, Internetpräsentationen) (2 Referenzprojekte),
— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams (Benennung der Mitglieder und ihrer Qualifikationen): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Energiemanagement, Energieeffizienz oder vergleichbarer Berufsfelder,
— Sehr gute Kenntnisse der Energie- & Klimapolitik,
— Erfahrung mit konzeptionellen energiepolitischen Prozessen (Entwurf, Monitoring, Evaluation).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zu den Vertragsbestandsteilen zählen insbesondere das Muster des Vertragsentwurfes, die ergänzenden Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Dienstleistungen (VOL/B), sowie das Angebot des AN.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zu den Vertragsbestandsteilen zählen insbesondere das Muster des Vertragsentwurfes, die ergänzenden Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Dienstleistungen (VOL/B), sowie das Angebot des AN.
Zusätzlich gilt -soweit zutreffend- die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger".
Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der AN sowie ggf. der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III. 2.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt, die bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle angefordert werden können,
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Frau Claudia Niebergall
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://fz-juelich.de/ptj/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können den §§ 107,108 GWB entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis desVerstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis desVerstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Quelle: OJS 2011/S 243-394356 (2011-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigungvon Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigungvon Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 313 732,64 💰
587 793,84 💰
Referenznummer: 03KSE033
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-21 📅
Name: Prognos AG
Postanschrift: Goethestr. 85
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Claudia Niebergall
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablaufder Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle)rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablaufder Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnehmeranträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalbvon 30 Kalendertagen ab Kenntnis desVerstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalbvon 30 Kalendertagen ab Kenntnis desVerstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.