Bekleidung

Beschaffungsamt des BMI

Dienstbekleidung für das THW.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Jacketts und Blazer
Menge oder Umfang:
5 000 Stück Dienstbekleidung, THW, bestehend aus Jacken und Hosen, Damen und Herren, sowie Röcken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Jacketts und Blazer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
E-Mail: annegret.kretzmann@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 228996102414 📞
Fax: +49 22899106102414 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 244-395970
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Diese Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt ! Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Dienstbekleidung für das THW.
Beschreibung der Optionen:
15 000 Stück Dienstbekleidung, THW, bestehend aus Jacken und Hosen, damen und Herren, sowie Röcken.
Referenznummer: B 5.10 - 8100/11/VV: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 1 Empfänger in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
— Ergänzende Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO".
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbeschein,
— Anlage "Angaben zur Unternehmensgröße und- umsatz".
Technische und berufliche Fähigkeiten: Material- Datenblätter, Muster.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der jeweiligen gültigen Fassung,
— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: ReferatB 5
Annegret Kretzmann
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de 🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-03-31 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 5.10 - 8100/11/VV: 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Diese Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt ! Voraussetzung hierfür ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können Angebote nur elektronisch abgeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seine Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Auftrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Quelle: OJS 2011/S 244-395970 (2011-12-15)
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