BeLa-MSN 2012

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)

Das IT Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin ist als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) der IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung sowie Dritte. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist der Ausbau und Betrieb des Berliner Landesnetzes (BeLa) sowie von LANs bei Kunden. Dies beinhaltet die Linien-, Übertragungs- und Vermittlungstechnik für die Sprach- und Datenkommunikation.
Hauptgegenstand der vorliegenden Ausschreibung im BeLa-MSN-Bereich ist der Abschluss eines Instandhaltungs-Vertrages für die bestehenden Netzwerk- und Management-Komponenten zur Aufrechterhaltung des Betriebes des BeLA-MSN. Im Weiteren sollen zusätzliche Service– und Dienstleistungen im Rahmen eines Standardleistungskataloges ausgeschrieben werden. Dieser beinhaltet Stundenleistungen für Beratungs-, Systemingenieur-Tätigkeiten, sowie Durchführung von Installations- und Konfigurationsarbeiten im Netzwerk- und Elektrobereich. In einem geringen Maße sollen über diesen Vertrag auch Ergänzungsbeschaffungen vorrangig für den Access-Bereich durchgeführt werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-16 Auftragsbekanntmachung
2012-03-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2012-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen
Menge oder Umfang:
Zu den Aufgaben des ANs im BeLa-MSN zählen:— Instandhaltung und Störungsbeseitigung (Hardware und Software),— Lieferung, Konfiguration und Bereitstellung zur Abnahme der MSN-Netzwerkkomponenten,— Hotlineservice (2nd-/3rd-Level),— Vorhalten von Fachpersonal,— Bereitstellung eines Serviceteams im Land Berlin,— Bearbeitung von Änderungs- und Erweiterungswünschen,— Erstellung von Reportings und Statistiken,— Dokumentation.Zu den Aufgaben des ANs im BeLa-MSN Management zählen:— Analyse der bisher eingesetzten Hard– und Software,— Update der Software auf eine aktuelle stabile Version,— Upgrade der Hardware der bestehenden Management-Systeme und Migration der Software auf das neue System (vorrangig als virtuelle Appliance lauffähig auf VMware ESX 4.x – alternativ aber auch separate Hardware, wenn es dafür technische Gründe gibt),— Lieferung, Einrichtung, Konfiguration und Übergabe des Management-Systems,— Instandhaltung und Störungsbeseitigung der Management Soft– und Hardware (Hardware Instandhaltung trifft nur soweit zu, wenn durch den AN separate Hardware zum Lieferumfang gehört.),— Software-Pflege in Form der Bereitstellung von zyklischen Updates, sowie Unterstützung des Update-Prozesses,— Dokumentation.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Datennetzeinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
Telefon: +49 3090222-6266 📞
Fax: +49 309028-3055 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 223-362095
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Zur Vertragsstrafe: Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 66. Jahrgang Nr. 17 vom 22.7.2010, S.399) wird folgendes vereinbart: Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 7,50 EUR zu bezahlen. Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. zur Eignung: Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Datei: 61_2011 OV BeLa-MSN2012 Übersicht_Eignungsnachweise_V100.xls aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden. zur Frauenförderverordnung (FFV): Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. zum § 6 BerlAVG (ILO): Aufträge über Lieferleistungen für elektronische Bauteile oder Produkte dürfen gemäß § 8 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nur mit einer ergänzenden Vertragsbedingung vergeben werden, die den Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus. — dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641), — dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), — dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), — dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24), — dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442), — dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98), — dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und, — dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Der Bieter hat entweder ein Zertifikat oder eine formlose Darstelling der Maßnahmen zur Umsetzung der ILO-Kernbarbeitsnormen vorzulegen. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend. zu Zertifikaten: Zusätzlich sollen die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen. Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und - soweit möglich - belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens 10.2.2012 (1 Woche vor Vorinformation gem. § 101a GWB) vorliegen. zu Ausbildungsbetrieben: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichenBestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, dieAusbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichenErstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. zu Nachforderungen: Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin ist als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) der IT- und TK-Dienstleister für die Berliner Verwaltung sowie Dritte. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist der Ausbau und Betrieb des Berliner Landesnetzes (BeLa) sowie von LANs bei Kunden. Dies beinhaltet die Linien-, Übertragungs- und Vermittlungstechnik für die Sprach- und Datenkommunikation.
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Hauptgegenstand der vorliegenden Ausschreibung im BeLa-MSN-Bereich ist der Abschluss eines Instandhaltungs-Vertrages für die bestehenden Netzwerk- und Management-Komponenten zur Aufrechterhaltung des Betriebes des BeLA-MSN. Im Weiteren sollen zusätzliche Service– und Dienstleistungen im Rahmen eines Standardleistungskataloges ausgeschrieben werden. Dieser beinhaltet Stundenleistungen für Beratungs-, Systemingenieur-Tätigkeiten, sowie Durchführung von Installations- und Konfigurationsarbeiten im Netzwerk- und Elektrobereich. In einem geringen Maße sollen über diesen Vertrag auch Ergänzungsbeschaffungen vorrangig für den Access-Bereich durchgeführt werden können.
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Menge oder Umfang:
Zu den Aufgaben des ANs im BeLa-MSN zählen:
— Instandhaltung und Störungsbeseitigung (Hardware und Software),
— Lieferung, Konfiguration und Bereitstellung zur Abnahme der MSN-Netzwerkkomponenten,
— Hotlineservice (2nd-/3rd-Level),
— Vorhalten von Fachpersonal,
— Bereitstellung eines Serviceteams im Land Berlin,
— Bearbeitung von Änderungs- und Erweiterungswünschen,
— Erstellung von Reportings und Statistiken,
— Dokumentation.
Zu den Aufgaben des ANs im BeLa-MSN Management zählen:
— Analyse der bisher eingesetzten Hard– und Software,
— Update der Software auf eine aktuelle stabile Version,
— Upgrade der Hardware der bestehenden Management-Systeme und Migration der Software auf das neue System (vorrangig als virtuelle Appliance lauffähig auf VMware ESX 4.x – alternativ aber auch separate Hardware, wenn es dafür technische Gründe gibt),
— Lieferung, Einrichtung, Konfiguration und Übergabe des Management-Systems,
— Instandhaltung und Störungsbeseitigung der Management Soft– und Hardware (Hardware Instandhaltung trifft nur soweit zu, wenn durch den AN separate Hardware zum Lieferumfang gehört.),
— Software-Pflege in Form der Bereitstellung von zyklischen Updates, sowie Unterstützung des Update-Prozesses,
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV 61/2011

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1 Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E I). *A, *U;
III.2.1.2 Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E II). *A;
III.2.1.3 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E III). *A;
III.2.1.4 Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E IV). *A;
III.2.1.4 a Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E V). *U;
III.2.1.5 Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VI) und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VII) soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A;
III.2.1.6 Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des abzufordernden Formulars für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen (Anlage E VIII). *A, *U;
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III.2.1.7 Angaben zur Verbindung mit anderen Unternehmen (formlos) i. S. v. § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog). *A, *U;
III.2.1.8 Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U;
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Legende:
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1 Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des abzufordernden Formulars Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos). *A, *U;
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III.2.2.2 Bruttogesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *A, *U, *S;
III.2.2.3 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld "Beschaffung, Installation von Carrier Grade Komponenten des Herstellers Cisco Systems sowie Service und Instandhaltung von akt. Komponenten der Hersteller Cisco Systems" der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
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III.2.2.4 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sachschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E;
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Legende:
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
Mindeststandards:
Zu III.2.2.2: Gesamt-Mindestbruttoumsatz 1 000 000 EUR;
Zu III.2.2.3: Mindestbruttoumsatz im Geschäftsfeld "Beschaffung, Installation von Carrier Grade Komponenten des Herstellers Cisco Systems sowie Service und Instandhaltung von akt. Komponenten der Hersteller Cisco Systems" 140 000 EUR;
Zu III.2.2.4: Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sachschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit in Fotokopie oder formlos). *L, *S;
III.2.3.2 Angabe von mindestens 3 Referenzen zum Aufbau und Service eines MAN, basierend auf MPLS im Multi-Service-Betrieb für Datenkommunikation und VoIP (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 1.2), vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, wobei eine hierarchische Netztopologie mit mindestens 3 Knoten pro Hierarchieebene als Größenordnung erwartet werden. Alternativ zu einem MAN kann können Referenzen zu Projekten mit vergleichweiser Architektur und Topologie aufgeführt werden, wie größere Campusnetze mit mehreren Gebäuden oder Standorten oder Firmennetze welche sich über mehrere Standorte erstrecken.
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Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich (Anlage E VI):
— Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten des Herstellers Cisco Systems hervorgeht,
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service-und Instandhaltungsvertrages. *L, *S.
III.2.3.3 Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeitenden die in maximal einer Stunde Standorte innnerhalb des Berliner Autobahnrings, Potsdam und Cottbus erreichen können und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) und Nachweis, dass diese die notwendige Qualifikation besitzen durch z.B. Kopie aktueller (2009 bis 2011) Zertifikate über qualifizierte Schulung zu Produkten des Herstellers Cisco Systems. *L, *S;
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III.2.3.4 Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeitenden die in maximal 24 Stunden Standorte innnerhalb des Berliner Autobahnrings erreichen können und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen) und Nachweis, dass diese die notwendige Qualifikation besitzen durch z.B. Kopie aktueller (2009 bis 2011) Zertifikate über qualifizierte Schulung zu Produkten des Herstellers Cisco Systems. *L, *S;
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III.2.3.5 Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotline Mitarbeiter nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos) *L, *S.
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Legende:
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
Mindeststandards:
Zu III.2.3.2: mindestens 3 Referenzen nicht älter als 2 Jahre;
Zu III.2.3.3: mindestens 3 zertifizierte Network Professional Mitarbeitende (Ingenieure und Supportmitarbeiter);
Zu III.2.3.4: mindestens 5 zertifizierte Network Professional Mitarbeitende und 1 Network Expert (Ingenieure und Supportmitarbeiter).
Vorrausgesetzt werden folgende Kenntnisse:
— MPLS mit Cisco Systems Catalyst 6500,
— Traffeic-Engeneerung (TE)-Tunnel,
— L2 und L3-MPLS-VPN auf Basis von MP-BGP, VRF,
— IPv6 Konfiguration,
— tiefgehende Kompetenzen im Trouble Shooting.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
a) für die Instandhaltung von Hardware:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware“ (EVB-IT Instandhaltung) in der Fassung vom 1.4.2002,
b) für den Kauf der Hardware ohne Herstellen der Betriebsbereitschaft.
Die “Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)” in der Fassung vom 1.4.2002,
c) für den Kauf der Hardware mit Herstellung der Betriebsbereitschaft:
Die “Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB)” in der Fassung vom 1.2.2010 (als System im Sinne von Ziffer 1.1 gelten die Komponenten eines Standortes/Einzelabrufs),
d) für die Überlassung der Standardsoftware:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung“ (EVB-IT Überlassung Typ A) in der Fassung vom 1.4.2002,
e) für die Pflege von Standardsoftware:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware“ (EVB-IT Pflege S) in der Fassung vom 27.3.2003,
f) für die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen“ (EVB-IT Dienstleistung) in der Fassung vom 1.4.2002.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der den Vergabneunterlagen beiliegende Datei: 61_2011 OV BeLa-MSN2012 Übersicht_Eignungsnachweise_V100.xls geforderten Nachweise von allen Mitgliedern zu erbringen.
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Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht
Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Nachunternehmer übertragen will.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Datei: 61_2011 OV BeLa-MSN2012 Übersicht_Eignungsnachweise_V100.xls geforderten Nachweise, nachzuweisen.
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Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-06 📅
Öffnungsort: ITDZ Berlin, Einkauf Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: ITDZ Berlin, Einkauf Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Uwe Peitz
Internetadresse: www.itdz-berlin.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 61/2011
Zusätzliche Informationen
Zur Vertragsstrafe:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 66. Jahrgang Nr. 17 vom 22.7.2010, S.399) wird folgendes vereinbart:
Der AN verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 7,50 EUR zu bezahlen.
Für Aufträge über Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20.4.2009 (BGBI. I S. 799) unterfallen verpflichtet sich der AN zudem, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Vorgenanntes gilt entsprechend für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. zur Eignung:
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Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde (Eignung) von Unternehmen gemäß § 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der den Vergabeunterlagen beiliegenden Datei: 61_2011 OV BeLa-MSN2012 Übersicht_Eignungsnachweise_V100.xls aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden. zur Frauenförderverordnung (FFV):
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Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. zum § 6 BerlAVG (ILO):
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Aufträge über Lieferleistungen für elektronische Bauteile oder Produkte dürfen gemäß § 8 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nur mit einer ergänzenden Vertragsbedingung vergeben werden, die den Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus.
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— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Der Bieter hat entweder ein Zertifikat oder eine formlose Darstelling der Maßnahmen zur Umsetzung der ILO-Kernbarbeitsnormen vorzulegen. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend. zu Zertifikaten:
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Zusätzlich sollen die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, mit dem Angebot vorgelegt werden.
Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
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Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen.
Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und - soweit möglich - belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens 10.2.2012 (1 Woche vor Vorinformation gem. § 101a GWB) vorliegen. zu Ausbildungsbetrieben:
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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichenBestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, dieAusbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichenErstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. zu Nachforderungen:
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
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Quelle: OJS 2011/S 223-362095 (2011-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 45-072913
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 223-362095
ABl. S-Ausgabe: 45

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-27 📅
Name: Pan Dacom Networking AG
Postanschrift: Germaniastraße 18-20
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.pandacom.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Marti-Luther-Straße 105
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Quelle: OJS 2012/S 045-072913 (2012-03-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 571 200,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Verfahren
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 81-132448
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Pe-4500046863-50189/W001

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-23 📅
Name: PanDacom Networking GmbH
Quelle: OJS 2012/S 081-132448 (2012-04-24)