Belieferung der Berliner Flughäfen mit flüssigen oder festen chemischen Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium Formiat (Flüssig)/Natrium Formiat (Granulat) für die Enteisung von Flugbewegungsflächen

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Belieferung der Berliner Flughäfen mit flüssigen oder festen chemischen Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium Formiat (Flüssig)/Natrium Formiat (Granulat) für die Enteisung von Flugbewegungsflächen für den Zeitraum:
— für den Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ab Inbetrienhame (voraussichtlich am 3.2.2012) bis zum 31.12.2016.
Die Rahmenliefervereinbarung schließt einen pönalisierten Service Level der verbindlichen Belieferung innerhalb von maximal 48 Stunden nach schriftlichem Abruf der einzelnen Teilmengen durch den Auftraggeber, ein. Der Auftragnehmer hat hierbei keinen Anspruch auf eine bestimmte Liefermenge und/oder eine bestimmte Vergütung.
Es werden 2 Lose ausgeschrieben:
Los 1: Lieferung von festen Enteisungsmitteln auf der Basis von Natrium Formiat.
Los 2: Lieferung von flüssigen Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium Formiat.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-01.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Enteisungsmittel
Menge oder Umfang:
Die Lieferung des Materials erfolgt unter den vorgegebenen Fristen und nach schriftlichem Abruf der einzelnen Teilmengen durch den Auftraggeber. Als unverbindliche Schätzung geht der Auftraggeber von ca. 700 Tonnen festen Enteisungsmitteln (Granulat) auf der Basis von Natrium-Formiat pro Jahr, und ca. 1 300 Tonnen flüssigen Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium-Formiat pro Jahr aus. Die Belieferung läuft ab Anfang 2012, bis zum Ende 2016, je nach Standort:— Für den Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,— Für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,— Für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ab Inbetrienhame (voraussichtlich am 3.2.2012) bis zum 31.12.2016.Der Auftragnehmer hat anhand dieser Angaben keinen Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Liefermenge.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Enteisungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 170-280314
ABl. S-Ausgabe: 170
Zusätzliche Informationen
A. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. B. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. C. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. D. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. E. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. F. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden. G. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. H. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. I. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)), Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen, Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Mindesteignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnehmerwettbewerbes. Ergänzend zu II.1.4) und II.1.5) wird klargestellt, dass der Arbeitgeber pro Los beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit zwei Vertragspartnern abzuschließen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Bekanntmachung betrifft: Establishment_framework_agreement
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Berliner Flughäfen mit flüssigen oder festen chemischen Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium Formiat (Flüssig)/Natrium Formiat (Granulat) für die Enteisung von Flugbewegungsflächen für den Zeitraum:
— für den Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ab Inbetrienhame (voraussichtlich am 3.2.2012) bis zum 31.12.2016.
Die Rahmenliefervereinbarung schließt einen pönalisierten Service Level der verbindlichen Belieferung innerhalb von maximal 48 Stunden nach schriftlichem Abruf der einzelnen Teilmengen durch den Auftraggeber, ein. Der Auftragnehmer hat hierbei keinen Anspruch auf eine bestimmte Liefermenge und/oder eine bestimmte Vergütung.
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Es werden 2 Lose ausgeschrieben:
Los 1: Lieferung von festen Enteisungsmitteln auf der Basis von Natrium Formiat.
Los 2: Lieferung von flüssigen Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium Formiat.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Belieferung des Flächenenteisungsmittels für die Berliner Flughäfen, mit festem Enteisungsmittel.
Kurze Beschreibung:
Belieferung des Flächenenteisungsmittels für die Berliner Flughäfen, mit festem Enteisungsmittel.
Menge oder Umfang:
Die Lieferung des Materials unter den vorgegebenen Fristen und nach schriftlichem Abruf der einzelnen Teilmengen durch den Auftraggeber. Als unverbindliche Schätzung geht der Auftraggeber von ca. 700 Tonnen festen Enteisungsmitteln (Granulat) auf der Basis von Natrium-Formiat pro Jahr aus. Die Belieferung läuft ab Anfang 2012, bis zum Ende 2016, je nach Standort:
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— für den Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ab Inbetrienhame (voraussichtlich am 3.2.2012) bis zum 31.12.2016.
Der Auftragnehmer hat anhand dieser Angaben keinen Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Liefermenge.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Belieferung des Flächenenteisungsmittels für die Berliner Flughäfen, mit flüssigem Enteisungsmittel.
Kurze Beschreibung:
Belieferung des Flächenenteisungsmittels für die Berliner Flughäfen, mit flüssigem Enteisungsmittel.
Menge oder Umfang:
Die Lieferung des Materials unter den vorgegebenen Fristen und nach schriftlichem Abruf der einzelnen Teilmengen durch den Auftraggeber. Als unverbindliche Schätzung geht der Auftraggeber von ca. 1 300 Tonnen flüssigen Enteisungsmitteln (Granulat) auf der Basis von Natrium-Formiat pro Jahr aus. Die Belieferung läuft ab Anfang 2012, bis zum Ende 2016, je nach Standort:
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Die Lieferung des Materials erfolgt unter den vorgegebenen Fristen und nach schriftlichem Abruf der einzelnen Teilmengen durch den Auftraggeber. Als unverbindliche Schätzung geht der Auftraggeber von ca. 700 Tonnen festen Enteisungsmitteln (Granulat) auf der Basis von Natrium-Formiat pro Jahr, und ca. 1 300 Tonnen flüssigen Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium-Formiat pro Jahr aus. Die Belieferung läuft ab Anfang 2012, bis zum Ende 2016, je nach Standort:
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— Für den Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— Für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL), vom 1.1.2012 bis Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenbug International (BER) voraussichtlich am 3.6.2012,
— Für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ab Inbetrienhame (voraussichtlich am 3.2.2012) bis zum 31.12.2016.
Referenznummer: EA-2011-193
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen Berlin-Tegel, Flughafen Berlin-Schönefeld und Flughafen Berlin-Brandenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben,
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3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
"Ich/Wir erkläre/n:
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärungen" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) C. dieser Bekanntmachung.
4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diesen Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1), und die in Ziff. III.2.2) und III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) C. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist – neben den vorgenannten Nachweisen und Erklärungen gemäß III.2.1) 1.), 2.) und 3.) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft - mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) C. dieser Bekanntmachung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2.) Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von mindestens:
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a. für Los 1: 2 153 000 EUR/Jahr;
b. für Los 2: 3.900.000 EUR/Jahr.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) C. dieser Bekanntmachung.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszuweisen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt, gilt als Mindestanforderung für den jährlichen Gesamtumsatz im angefragten Leistungsbereich die Summe der jeweiligen in den einzelnen Losen, für die ein Teilnahmeantrag abgegeben wird, aufgeführten Mindestumsatzangaben.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen; nachfolgend: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.2) 1) und 2) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) C. dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Referenzliste: es sind 2 Referenzen des Unternehmens pro Los aufzuführen und zu beschreiben, die mit der zu vergebender Lieferleistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Jahren vom Bewerber erbracht worden sind. Mit der zu vergebender Leistung vergleichbar sind Lieferleistungen die eine Belieferung von Flughäfen mit flüssigen (für Los 2) oder festen (für Los 1) Enteisungsmitteln auf der Basis von Kalium Formiat (Flüssig)/Natrium Formiat (Granulat) für die Enteisung von Flugbewegungsflächen, nachweisen.
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Je Referenz sind neben einer Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen auch mindestens folgende Daten anzugeben: Referenzkunde mit Namen, Anschrift und Telefonnummer eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, Ausführungszeitraum sowie Umfang der erbrachten Leistungen.
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Bei Vorlage von weniger als 2 Referenzen pro Los, führt dies zum Auschluss aus dem Verfahren.
2.) Schriftlich vorzulegende Nachweise/Bestätigungen über die Einhaltung folgender Anforderungen an Betriebsflächenenteisungsmittel auf Natriumformiat- (für Los 1) oder Kaliumformiatbasis (für Los 2) (Mindestanforderung):
a. Umweltverträglichkeit der Streumittel.:
aa. Nachweis der biologische Abbaubarkeit der Mittel. Hierfür sind Bewertungen/Prognosen über den Abbau des Mittels im Boden dem Teilnahmantrag beizufügen;
bb. Die Hauptkomponenten dürfen maximal in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 eingestuft sein. Hierfür ist die Einstufung vom Hersteller nach VwVwS zu dokumentieren;
cc. Zusatzstoffe dürfen, soweit es sich um Stoffe der WGK 2 handelt, nur bis zu einem Anteil von höchstens 1 Gewichtsprozent enthalten sein. Stoffe der WGK dürfen nicht enthalten sein. Hierfür ist dies durch eine Eigenerklärung der Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Zudem sind die prozentuale Inhalte an Stoffen der WGK 2 in der Eigenerklärung deteiliert zu erläutern;
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dd. Der Nachweis ist zu erbringen, dass bezüglich des Gehalts an organischen Stoffen die Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser der BBodSchV nicht überschritten werden. Die Bestimmungsgrenzen sind entsprechend niedrig zu wählen;
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ee. Der Gehalt an organischen Stoffen (auch Spurenstoffen) ist detailliert anzugeben. Sofern Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden Grundwasser der BBodSchV für Summenparameter bzw. auch einzelne Substanzen vorhanden sind, dürfen diese nicht überschritten werden. Die Bestimmungsgrenzen sind entsprechend niedrig anzusetzen;
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b. Mindestlager und Gebrauchfähigkeit für 1 Jahr. Hierfür ist dies durch eine Eigenerklärung der Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
3.) Schriftlich vorzulegende Nachweise/Bestätigungen über die Einhaltung folgender Anforderungen an die produktbezogene Lieferung für diese Maßnahme, in Form einer Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
a. Für Los 1:
aa. Lieferung von Feststoff in doppelwandigen 1 t Big Bags ohne Auslaufrüssel;
ab. Lieferung der Mittel maximal 48 h nach Bestellung.
b. Für Los 2:
ba. Lieferung von Flüssigenteiser in Tankwagen;
bb. Lieferung der Mittel maximal 48 h nach Bestellung.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) C. dieser Bekanntmachung.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.3) 1), 2) und 3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Mittel müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.) Umweltverträglichkeit der Streumittel.:
a. biologische Abbaubarkeit;
b. Die Hauptkomponenten dürfen maximal in die Wassergefährdungsklasse (WGK) 1 eingestuft sein;
c. Zusatzstoffe dürfen, soweit es sich um Stoffe der WGK 2 handelt, nur bis zu einem Anteil von höchstens 1 Gewichtsprozent enthalten sein;
d. Bezüglich des Gehalts an organischen Stoffen dürfen die Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser der BBodSchV nicht überschritten werden;
e. Sofern Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden Grundwasser der BBodSchV für Summenparameter bzw. auch einzelne Substanzen vorhanden sind, dürfen diese nicht überschritten werden.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist".
§ 101b Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union".
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§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Quelle: OJS 2011/S 170-280314 (2011-09-01)