Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Berlin mit Kontrastmitteln

Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch.

Die AOK Nordost organisiert auf der Grundlage der zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) einerseits und anderseits der AOK Nordost und den Krankenkassenverbänden geschlossenen Vereinbarung über die Anforderung und Verwendung von Sprechstundenbedarf vom 2.2.1999, geändert durch die Ergänzungsvereinbarungen vom 2.9.2005 und - zuletzt - vom 5.12.2007 (Sprechstundenbedarfsvereinbarung) die Belieferung von Vertragsarztpraxen im Land Berlin mit Produkten des Sprechstundenbedarfs. Zu den Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG), die im Rahmen der Sprechstundenbedarfsvereinbarung bezogen werden können, gehören auch Kontrastmittel. Die Sprechstundenbedarfsvereinbarung sieht vor, dass die AOK Nordost die von den Berliner Vertragsärzten bestellten Kontrastmittel genehmigt und die Lieferung der Produkte durch den Auftragnehmer auslöst. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung der AOK Nordost unmittelbar vom Auftragnehmer an den Vertragsarzt. Der Arzt erhält die Produkte, die er bestellt hat. Es erfolgt kein Austausch. Diese Ausschreibung bezieht sich einzig auf den Sprechstundenbedarf in Bezug auf die Lieferung von Kontrastmitteln für radiologisch tätige Vertragsarztpraxen mit Arztsitz im Land Berlin, es erfolgt keine Ausweitung auf andere Bundesländer.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-12.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-09-12 Auftragsbekanntmachung
2012-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge