Belieferung der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte im Land Berlin mit Vordrucken
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Belieferung der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte in Berlin mit Vordrucken.
Vertragsgegenstand ist der Druck und der Versand von sogenannten bundeseinheitlichen Vordrucken (Vordruckmustern) an die ca. 8 500 Berliner Vertragsärzte bzw. ca. 2 200 Vertragszahnärzte.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-09-02.
Wer? Wie?- • Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe › Formulare
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-09-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2011-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Formulare
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Formulare 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vdek.com 🌏
E-Mail: vergabestelle@vdek.com 📧
Telefon: +49 30269311538 📞
Fax: +49 30269312900 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 170-279926
ABl. S-Ausgabe: 170
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: vdek - 103 - 2011 - Vordrucke Berlin
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-20 📅
Öffnungsort: Vdek e. V., Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Vdek e. V., Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben ✅
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Thomas Freier
Internetadresse: www.vdek.com 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: vdek - 103 - 2011 - Vordrucke Berlin
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 170-279926 (2011-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Formulare
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Formulare 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vdek.com 🌏
E-Mail: vergabestelle@vdek.com 📧
Telefon: +49 30269311538 📞
Fax: +49 30269312900 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2011-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 170-279926
ABl. S-Ausgabe: 170
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Belieferung der Vertragsärzte und Vertragszahnärzte in Berlin mit Vordrucken.
Vertragsgegenstand ist der Druck und der Versand von sogenannten bundeseinheitlichen Vordrucken (Vordruckmustern) an die ca. 8 500 Berliner Vertragsärzte bzw. ca. 2 200 Vertragszahnärzte.
Referenznummer: vdek - 103 - 2011 - Vordrucke Berlin
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Darstellung des Unternehmens (Gesellschaftsform; Leistungsportfolio; Standorte; Standortorganisation; Spezialgebiete/Schwerpunkte),
2) Berufs-/Handelsregisterauszug als Nachweis darüber, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, eingetragen ist; dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein,
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3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (nach Formblatt Bewerbungserklärung zur Zuverlässigkeit).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung über Referenzen über mit dem Auftrag vergleichbare Leistungen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-10-20 📅
Öffnungsort: Vdek e. V., Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Vdek e. V., Askanischer Platz 1, 10963 Berlin, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Der Auftrag wird im Namen anderer öffentlicher Auftraggeber vergeben ✅
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Herrn Thomas Freier
Internetadresse: www.vdek.com 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: vdek - 103 - 2011 - Vordrucke Berlin
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benennten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergabeverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergabrechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 170-279926 (2011-09-02)
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