Die Rahmenvertragspartner werden voraussichtlich insbesondere mit Projekt-, Weiterentwicklungs- und Linienaufgaben in dem beschriebenen Umfeld betraut. Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Beratung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind programmiertechnische Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung. Die Auftragnehmer haben im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und ihre Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen. Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen voraussichtlich insbesondere nachfolgend nicht abschließend aufgezählte Aufgaben: — Beratung in der Ausgestaltung eines Compliance Management Systems (CMS), — Beratung in fachlich-methodischen und prozessualen Fragestellungen, — Analyse von fachlichen, rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, — Identifikation der Auswirkungen von fachlichen Anforderungen bzw. regulatorische Ände-rungen auf Fachbereichsprozesse und operative/dispositive IT-Systeme, — Anforderungsmanagement, bereichsübergreifende Koordination und Abstim-mung/Dokumentation von fachlichen Anforderungen, — Beauftragung der IT-Anwendungsentwicklung oder Unterstützung bei der Auswahl eines entspr. IT-Anbieters, — Planung, Initiierung und Durchführung von Fachprojekten, ggf. mit Übernahme von (Teil-) Projektleitungsfunktionen und/oder Projektmanagementaufgaben, — Beratung zu Compliance Kontroll- und Schulungskonzepten, — Beratung zur Ausgestaltung der Compliance-Funktionen auf Konzernebene (zentra-le/dezentrale Compliance), — Beratung zur Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen, — Beratung zur Ausgestaltung von Reportingkonzepten. Ziel des Gesamtprojektes ist die Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS), das den Anforderungen der „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980)“ genügt und nach diesem Standard zertifiziert werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
1. Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag:
Die KfW wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
2. Zeitplan
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 1.12.2011,
— Ablauf der Angebotsfrist: 23.12.2011, 10:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 16. bis 20.1.2012.
3. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
5. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 14.11.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
6. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
7. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.11.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Die KfW wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
2. Zeitplan
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 1.12.2011,
— Ablauf der Angebotsfrist: 23.12.2011, 10:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 16. bis 20.1.2012.
3. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
5. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 14.11.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
6. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
7. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.11.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvertragspartner werden voraussichtlich insbesondere mit Projekt-, Weiterentwicklungs- und Linienaufgaben in dem beschriebenen Umfeld betraut. Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Beratung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind programmiertechnische Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung. Die Auftragnehmer haben im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und ihre Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen.
Die Rahmenvertragspartner werden voraussichtlich insbesondere mit Projekt-, Weiterentwicklungs- und Linienaufgaben in dem beschriebenen Umfeld betraut. Nach derzeitiger Einschätzung der KfW wird der Schwerpunkt der Leistungen in der konzeptionellen Beratung liegen. Nicht Gegenstand der Aufgabenstellung sind programmiertechnische Leistungen im Sinne der Anwendungsentwicklung. Die Auftragnehmer haben im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und ihre Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen.
Die einzelnen Tätigkeiten der Rahmenvertragspartner zur Umsetzung der vorgenannten Aufgaben umfassen voraussichtlich insbesondere nachfolgend nicht abschließend aufgezählte Aufgaben:
— Beratung in der Ausgestaltung eines Compliance Management Systems (CMS),
— Beratung in fachlich-methodischen und prozessualen Fragestellungen,
— Analyse von fachlichen, rechtlichen und regulatorischen Anforderungen,
— Identifikation der Auswirkungen von fachlichen Anforderungen bzw. regulatorische Ände-rungen auf Fachbereichsprozesse und operative/dispositive IT-Systeme,
— Anforderungsmanagement, bereichsübergreifende Koordination und Abstim-mung/Dokumentation von fachlichen Anforderungen,
— Beauftragung der IT-Anwendungsentwicklung oder Unterstützung bei der Auswahl eines entspr. IT-Anbieters,
— Planung, Initiierung und Durchführung von Fachprojekten, ggf. mit Übernahme von (Teil-) Projektleitungsfunktionen und/oder Projektmanagementaufgaben,
— Beratung zu Compliance Kontroll- und Schulungskonzepten,
— Beratung zur Ausgestaltung der Compliance-Funktionen auf Konzernebene (zentra-le/dezentrale Compliance),
— Beratung zur Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen,
— Beratung zur Ausgestaltung von Reportingkonzepten.
Ziel des Gesamtprojektes ist die Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS), das den Anforderungen der „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980)“ genügt und nach diesem Standard zertifiziert werden kann.
Ziel des Gesamtprojektes ist die Implementierung eines Compliance Management Systems (CMS), das den Anforderungen der „Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980)“ genügt und nach diesem Standard zertifiziert werden kann.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VSt. 35/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Teilnahmeantrag" erfolgen.
Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Teilnahmeantrag" erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bewerber oder Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 5 Abs. 6 VOF), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. einer Anlage zum Formblatt Teilnahmewettbewerb geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 5 Abs. 4 S. 2 VOF). Der Bewerber sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bewerber dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bewerber hat sodann den alternativen Beleg seinem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass.
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— zu § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
—— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 AEntG zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
—— und, dass die dort in § 23 AEntG genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben der Bewerber zum Nettojahresgesamtumsatz und zum Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) dieser Vergabebekanntmachung), jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Angaben der Bewerber zu der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2008 bis 2010 jahresdurchschnittlichen Anzahl festangestellter Mitarbeiter im Bereich „Beratung Compliance“. Die Punktzahl für die jahresdurchschnittliche Anzahl in den Karriereleveln "Consultant", "Senior Consultant", "Manager/Experte", "Partner" festangestellter Mitarbeiter im Bereich „Beratung Compliance“ innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird jeweils innerhalb festgelegter Grenzwerte erreicht. Die unterschiedlichen Karrierelevel werden in Anlage 4) zum Teilnahmeantrag definiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angaben der Bewerber zu der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2008 bis 2010 jahresdurchschnittlichen Anzahl festangestellter Mitarbeiter im Bereich „Beratung Compliance“. Die Punktzahl für die jahresdurchschnittliche Anzahl in den Karriereleveln "Consultant", "Senior Consultant", "Manager/Experte", "Partner" festangestellter Mitarbeiter im Bereich „Beratung Compliance“ innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird jeweils innerhalb festgelegter Grenzwerte erreicht. Die unterschiedlichen Karrierelevel werden in Anlage 4) zum Teilnahmeantrag definiert.
Mindeststandards:
Die KfW wird auf Basis der in den Ziffern III.2.2) unter 2. und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die KfW wird auf Basis der in den Ziffern III.2.2) unter 2. und III.2.3) geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung sind maximal 100 Punkte erzielbar. Erzielt ein Bewerber weniger als 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für die Ausführung der gegenständlichen Leistungen geeignet sind ausschließlich Bewerber, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Mindestumsätze erwirtschaftet haben:
Nettojahresgesamtumsatz: 50 000 000 EUR.
Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) dieser Vergabebekanntmachung): 5 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Übergeordnetes Betriebskonzept.
Die KfW erwartet an dieser Stelle Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung insb. die Beschreibung beim Bewerber bereits etablierter Maßnahmen.
Die KfW erwartet an dieser Stelle Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung insb. die Beschreibung beim Bewerber bereits etablierter Maßnahmen.
—zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter,
—zur Sicherstellung der Beratung auf Grundlage der jeweils aktuellen Rechtsprechung und Rechtslage,
—zur Qualitätssicherung der Beratungsleistungen (Zertifizierungen etc.),
—zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall.
Die maximale Punktzahl für die Vorstellung des Konzepts wird die KfW auf ein Konzept vergeben, das der KfW im Vergleich mit den Angaben anderer Bewerber die Prognose darüber erlaubt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in besonderer Weise für die Ausführung der Leistungen technisch geeignet ist. Die Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag auf gesonderter Anlage abzugeben.
Die maximale Punktzahl für die Vorstellung des Konzepts wird die KfW auf ein Konzept vergeben, das der KfW im Vergleich mit den Angaben anderer Bewerber die Prognose darüber erlaubt, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft in besonderer Weise für die Ausführung der Leistungen technisch geeignet ist. Die Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag auf gesonderter Anlage abzugeben.
2. Benennung von Referenzleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßstab der Vergleichbarkeit ist Ziff. II.1.5) dieser Vergabebekanntmachung. Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die bedarfsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Es ist nicht zulässig, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufassen.
2. Benennung von Referenzleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Maßstab der Vergleichbarkeit ist Ziff. II.1.5) dieser Vergabebekanntmachung. Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die bedarfsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Es ist nicht zulässig, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufassen.
Die KfW bewertet die Projektreferenzen anhand der vorgegebenen Abfragen und der angegebenen Punktebewertung.
Eine Projektreferenz ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung nicht vor 2006 abgeschlossen,
— Alle benannten Teilleistungen müssen über alle 5 vergleichbaren Referenzleistungen jeweils mindestens 1 mal erbracht worden sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt sich mit Benennung der Projektreferenz damit einverstanden, dass die KfW Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Folgende Teilleistungen werden von der KfW je Referenzprojekt bewertet:
— Beratung in der Ausgestaltung eines Compliance Management Systems (CMS),
— Beratung in fachlich-methodischen und prozessualen Fragestellungen,
— Analyse von fachlichen, rechtlichen und regulatorischen Anforderungen,
— Identifikation der Auswirkungen von fachlichen Anforderungen bzw. regulatorische Änderungen auf Fachbereichsprozesse und operative/dispositive IT-Systeme,
— Anforderungsmanagement, bereichsübergreifende Koordination und Abstimmung/Dokumentation von fachlichen Anforderungen,
— Beauftragung der IT-Anwendungsentwicklung oder Unterstützung bei der Auswahl eines entspr. IT-Anbieters,
— Planung, Initiierung und Durchführung von Fachprojekten, ggf. mit Übernahme von (Teil-) Projektleitungsfunktionen und/oder Projektmanagementaufgaben,
— Beratung zu Compliance Kontroll- und Schulungskonzepten,
— Beratung zur Ausgestaltung der Compliance-Funktionen auf Konzernebene (zentrale/dezentrale Compliance),
— Beratung zur Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen,
— Beratung zur Ausgestaltung von Reportingkonzepten.
Mindeststandards:
Eine Projektreferenz ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung nicht vor 2006 abgeschlossen,
— Alle benannten Teilleistungen müssen über alle 5 vergleichbaren Referenzleistungen jeweils mindestens 1 mal erbracht worden sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt sich mit Benennung der Projektreferenz damit einverstanden, dass die KfW Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
— für Sach- und Personenschäden: 5 000 000,00 EUR/Jahr,
— für Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR/Jahr.
Der Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung vorzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt) abzugeben, aus der hervorgeht,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bewerbergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und,
— dass sie in dem Fall, dass sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Verhandlungsphase wird die KfW diejenigen Teilnehmer auffordern, deren wertungsfähige Teilnahmeanträge nach Abschluss der Bewertung aller Teilnahmeanträge auf der Grundlage der bekanntgemachten Kriterien (vgl. Ziff. III.2.2) unter 2. und Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) die höchsten Punktzahlen aufweisen. Die Bewertungsmatrix, die im Teilnahmewettbewerb verwendet wird, wird in den Teilnahmeunterlagen dargestellt.
Zur Verhandlungsphase wird die KfW diejenigen Teilnehmer auffordern, deren wertungsfähige Teilnahmeanträge nach Abschluss der Bewertung aller Teilnahmeanträge auf der Grundlage der bekanntgemachten Kriterien (vgl. Ziff. III.2.2) unter 2. und Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung) die höchsten Punktzahlen aufweisen. Die Bewertungsmatrix, die im Teilnahmewettbewerb verwendet wird, wird in den Teilnahmeunterlagen dargestellt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: HFK Rechtsanwälte LLP
Postanschrift: Kettenhofweg 126
Kontaktperson: RA Christoph Kaiser
E-Mail: kaiser@hfk.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hfk.de🌏
URL der Dokumente: www.hfk.de🌏
Die KfW wird die Teilnahmeanträge gemäß den Festlegungen in dem Formblatt "Teilnahmeantrag" bewerten und eine Rangfolge aufstellen.
2. Zeitplan
— Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes: 1.12.2011,
— Ablauf der Angebotsfrist: 23.12.2011, 10:00 Uhr,
— Verhandlungsrunden: 16. bis 20.1.2012.
3. Nachforderungen zu Eigenerklärungen:
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
4. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
4. Die Teilnahmeantragsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@hfk.de.
5. Der Teilnahmeantrag soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 14.11.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
Zur Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 14.11.2011, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Bei einer direkten Abgabe des Teilnahmeantrags (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Teilnahmeantrags zur Verfügung.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
Der Bewerber hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 3) zu versehen. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrags findet nicht statt.
6. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
6. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter denTeilnahmeantrag als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
7. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.11.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
7. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.11.2011, 12:00 Uhr, eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2011/S 200-326220 (2011-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Leistungen wurden als Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen bekanntgemacht und wie in den jeweiligen Abschnitten V dargestellt vergeben. Es erfolgte keine losweise Vergabe.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-02-27 📅
Name: Ernst & Young
Postanschrift: Mittler Pfad 15
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Ganghoferstr. 29
Postort: München
Postleitzahl: 80339
3️⃣
Name: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Olof-Palme-Str. 35
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60439
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frank Weber
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zurVergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zurVergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.