Bereitstellung von netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten einschl. Verbrauchsmaterialien und Wartung

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Lieferung von ca. 70 netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten in einer Leistungsklasse (Farbmaschinen (min. 40 Seiten/ Min)), insbesondere mit Kopier-, Druck-, Scanfunktion und Faxfunktion.
Ein Farb-Multifunktionsgerät im Sinne dieser Vergabebekanntmachung wird definiert als ein All-in-One-Gerät, das mehrere Funktionen einzelner Geräte (Scanner, Drucker, Kopierer Fax) in einem vereint. Ein Multifunktionsgerät ist ein Netzwerkgerät, welches über das Netzwerk zentral konfiguriert und gepflegt werden kann.
Der Auftrag umfasst die Einführung/Implementierung der Geräte (Lieferung/Bereitstellung, Aufstellung am Einsatzort, Installation, Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers), Wartung und Instandhaltung der Geräte, die Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten, den vor Ort- Service über die gesamte Laufzeit und die Bereitstellung der für den Betrieb erforderlichen Software und Lizenzen inkl. eines Systems zur Userverwaltung, Authentifizierungs- und Accountingsystems auf Kostenstellenbasis. Dies erfolgt mittels eines Kartensystems, welches auf Basis der Legic Advant-Technik arbeitet. Als Druckersprache wird mind. PostScript Level 3 gefordert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-07 Auftragsbekanntmachung
2011-11-03 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Menge oder Umfang: Lieferung von ca. 70 Geräten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 196-319883
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, 2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen, 3. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-235 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend, 4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen, 5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-235 sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen, 6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden, 7. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen, 8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-235 beim Auftraggeber einzureichen, 9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)), Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen, Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass weniger als 10 Bewerber für die ausgeschriebene Leistung geeignet sind, können auch weniger als 10 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 10 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 10 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die nachstehende Bewertungsmatrix verwenden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung dieser Bewertungsmatrix werden auch mehr als 10 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen: a) Maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, gemäß Ziff. III.2.2), Punkt 2.) dieser Bekanntmachung. Die Ermittlung der Punkte erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der höchsten Angabe des vorstehend genannten durchschnittlichen Nettoumsatzes erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 100, b) Maximal 900 Punkte auf die Bewertung der Referenzen gemäß der unter Ziff. III.2.3), Punkt 1.) dieser Bekanntmachung geforderten Darstellungen, welche sich wie folgt aufgliedern: 1. Maximal 75 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 2. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die eine Inbetriebnahme (Lieferung, Aufstellung, Einführung/Implementierung) von mindestens 40 Farbmultifunktionsgeräten im laufenden Betrieb (d.h. nicht alle Geräte wurden zu einem bestimmten Stichtag in Betrieb genommen, sondern an verschiedenen Tagen nach den Terminvorgaben des jeweiligen Kunden) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 75 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nur in einem Teil (hier muss aber zwingend die Einführung/Implementierung enthalten sein), so wird dies mit 50 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung gar nicht, so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 150 Punkten erreicht werden, 2. Maximal 15 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 2. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die einen Vor-Ort-Service von mindestens 24 Monaten beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung des, so wird dies mit 15 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht, so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 30 Punkten erreicht werden, 3. Maximal 60 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 4. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die eine "Wiederherstellungszeit" von werktags ≤ 48 Stunden beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 60 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht, so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 120 Punkten erreicht werden, 4. Maximal 45 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 3. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die die Einführung, Implementierung und den Betrieb eines Userverwaltungssystems (siehe auch Definition in Ziff. III.2.3) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 45 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 90 Punkten erreicht werden, 5. Maximal 45 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 3. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die die Einführung, Implementierung und den Betrieb eines Authentifizierungssystems (siehe auch Definition in Ziff. III.2.3) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 45 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 90 Punkten erreicht werden, 6. Maximal 45 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 3. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die die Einführung, Implementierung und den Betrieb eines Accountingsystems (siehe auch Definition in Ziff. III.2.3) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 45 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 90 Punkten erreicht werden, 7. Maximal 40 Punkte je Referenz in Bezug auf die von dieser beinhalteten "Reaktionszeit", wobei folgendes Punktesystem gilt: a. ≤ 4 Stunden werktags = 40 Punkte; b. ≤ 12 Stunden werktags = 30 Punkte; c. ≤ 24 Stunden werktags = 20 Punkte; d. > 24 Stunden werktags = 0 Punkte. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 120 Punkten (3 Referenzen x 40 Punkte) erreicht werden. 8. Maximal 60 Punkte je Referenz in Bezug auf die von dieser beinhalteten Anzahl der Farbmultifunktionsgeräte in dem geforderten Leistungsspektrum, wobei folgendes Punktesystem gilt: a. ≥ 70 Farbmultifunktionsgeräte = 60 Punkte; b. ≥ 50 Farbmultifunktionsgeräte = 40 Punkte; c. ≥ 40 Farbmultifunktionsgeräte = 20 Punkte; d. < 40 Farbmultifunktionsgeräte = 0 Punkte. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 180 Punkten (3 Referenzen x 60 Punkte) erreicht werden. 9. Maximal 10 Punkte je Referenz in Bezug auf die von dieser beinhalteten Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten im Sinne von Ziff. III.2.3). (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Der Verweis auf Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung ist aus unserer Sicht unklar, weil dort nicht von Originalverbrauchsmaterial die Rede ist und der Begriff "Wartungskomponenten" unklar ist. Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.) Beinhaltet eine Referenz die Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten, so wird dies mit 10 Punkten bewertet. Erfüllt die Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so werden 0 "Null" Punkte gewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 30 Punkten (3 Referenzen x 10 Punkte) erreicht werden. Die Vergabestelle weist hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass, sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei jeder einzelnen Referenz unzweifelhaft darzustellen hat, welche der eingereichten Referenzen durch die Vergabestelle zu werten ist, und welche nicht. Sollte dieser Hinweis fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, die betroffene/n Referenz/en nicht zu werten. Es werden ausschließlich Referenzobjekte berücksichtigt, bei denen die Leistungserbringung nicht weiter als bis zum 1.1.2006 zurückreicht. 10. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11. Die Vertragslaufzeit beträgt gemäß Punkt II.3) 48 Monate und soll voraussichtlich Ende 1. Quartal 2012 beginnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 70 netzwerkfähigen Multifunktionsgeräten in einer Leistungsklasse (Farbmaschinen (min. 40 Seiten/ Min)), insbesondere mit Kopier-, Druck-, Scanfunktion und Faxfunktion.
Ein Farb-Multifunktionsgerät im Sinne dieser Vergabebekanntmachung wird definiert als ein All-in-One-Gerät, das mehrere Funktionen einzelner Geräte (Scanner, Drucker, Kopierer Fax) in einem vereint. Ein Multifunktionsgerät ist ein Netzwerkgerät, welches über das Netzwerk zentral konfiguriert und gepflegt werden kann.
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Der Auftrag umfasst die Einführung/Implementierung der Geräte (Lieferung/Bereitstellung, Aufstellung am Einsatzort, Installation, Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers), Wartung und Instandhaltung der Geräte, die Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten, den vor Ort- Service über die gesamte Laufzeit und die Bereitstellung der für den Betrieb erforderlichen Software und Lizenzen inkl. eines Systems zur Userverwaltung, Authentifizierungs- und Accountingsystems auf Kostenstellenbasis. Dies erfolgt mittels eines Kartensystems, welches auf Basis der Legic Advant-Technik arbeitet. Als Druckersprache wird mind. PostScript Level 3 gefordert.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EA-2011-235
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu, Nachweise auf Verlangen, vorzulegen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
2.) Mindestanforderung: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren,
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3.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist weiterhin die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit im Auftragsfall detailliert zu beschreiben,
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4.) Darlegung der Unternehmensstruktur sowie gegebenenfalls die Einbindung des Unternehmens in die Konzernstruktur,
5.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) "Ich/Wir erkläre/n:
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist. Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind".
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6.) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme,
7.) Erklärung der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft,
8.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht,
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7.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Die Vergabestelle stellt für die Übermittlung einzelner der vorstehenden Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Interessierte Bewerber müssen diese bei der Vergabestelle gemäß den Erläuterungen in Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung abfordern und für die Einreichung eines Teilnahmeantrages verwenden. Auf Ziff. VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Mindestanforderung: Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt folgender mittlerer Jahresumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 500 000,00 EUR.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aus dem Verfahren.
2. Erklärung über die Umsätze (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. "Vergleichbare Leistungen" in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
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Die Umsatzangaben für 1.) und 2.) sind für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
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Die vorstehend unter 1.)-2.) genannten Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
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Die Vergabestelle stellt für die Übermittlung der Erklärungen gemäß 1.) und 2.) Formblätter zur Verfügung. Interessierte Bewerber müssen diese bei der Vergabestelle gemäß den Erläuterungen in Kapitel VI.3) dieser Bekanntmachung abfordern und für die Einreichung eines Teilnahmeantrages verwenden. Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. von der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Angabe zu Referenzen.
Für die folgenden Themenbereiche sind insgesamt 3 Referenzobjekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Punkt II.1.5) und II.2.1) ("Leistungsspektrum") dieser Bekanntmachung vergleichbar sind:
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Als Referenzobjekt im Sinne dieser Vergabebekanntmachung gilt dabei die Erklärung über das Vorhandensein eines Auftrages des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, der vor Veröffentlichung dieser Vergabebekanntmachung rechtswirksam zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft (oder eines Teils der Bewerbergemeinschaft) und dem Referenzgeber/Kunden geschlossen wurde.
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Als Mindestanforderung gilt hier, dass die drei einzureichenden Referenzen dabei von verschiedenen Referenzgebern/Kunden stammen müssen (Mindestanforderung - Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.).
Die Vergabestelle weist hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass, sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei jeder einzelnen Referenz unzweifelhaft darzustellen hat, welche der eingereichten Referenzen durch die Vergabestelle zu werten ist, und welche nicht. Sollte dieser Hinweis fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, die betroffene/n Referenz/en nicht zu werten.
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Angaben für die Zukunft, hier konkret die Angabe einer Laufzeit, die in der Zukunft, d.h. in einem Zeitraum nach dem Termin zur fristgemäßen Abgabe des Teilnahmeantrages, liegt, sind dabei unbeachtlich und werden von der Vergabestelle bei der Prüfung und Wertung nicht in Betracht gezogen.
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Diese Referenzobjekte sollen jeweils folgende Anforderungen erfüllen.
— Jede der eingereichten Referenzen muss mindestens 40 Farbmultifunktionsgeräte umfassen/enthalten, bei denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Geräte geliefert und in Betrieb genommen hat. Referenzen mit weniger als 40 Farbmultifunktionsgeräten werden nicht berücksichtigt und gewertet. (Mindestanforderung - Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.),
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— Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss mindestens 1 Referenz eingereicht werden, bei der mindestens 40 Farbmultifunktionsgeräte geliefert, implementiert und gewartet wurden und für die eine Serviceerbringung mit einem Vorort-Service von mind. 24 Monaten erfolgte. Die Implementierung der Geräte muss im laufenden Betrieb des Kunden erfolgt sein (d.h. nicht alle Geräte wurden zu einem bestimmten Stichtag in Betrieb genommen, sondern an verschiedenen Tagen nach den Terminvorgaben des jeweiligen Kunden). (Mindestanforderung - Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.),
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— ein Userverwaltungssystem, ein Authentifizierungssystem und ein Accountingsystem wurden eingeführt, implementiert und betrieben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss mindestens 1 Referenz eingereicht werden, bei der alle vorgenannten Systeme innerhalb dieser 1 Referenz eingeführt, implementiert und betrieben wurden/werden. (Mindestanforderung - Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.).
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Definition der einzelnen, o.g. Systeme:
Accounting (Rechnungslegung/ Kostenerfassung): systematische Erfassung, Überwachung und informatorische Verdichtung des durch den Leistungsprozess entstandenen Leistungsstroms. Es werden erbrachte Leistungen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden (Mandanten/Projekte/Kostenstellen) Rechenschaft ablegen und Kosten umlegen zu können. Weiterhin werden Daten bereitgestellt, die zur Steuerung und Planung (z.B. Papierbereitstellung) notwendig sind.
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Authentifizierung: ist eine Verifizierung der Behauptung der Authentizität; - Nachweis der Identität (Identitätsfeststellung); Der Benutzer behauptet seine Zugangsberechtigung, indem er Daten zur Identitätsfeststellung eingibt. Das Programm identifiziert dann den Benutzer anhand dieser Angaben und authentifiziert daraufhin dessen Zugangsberechtigung. Damit steht für das Programm die Identität des Kommunikationspartners fest. Ob dem authentifizierten Benutzer Zugang gewährt werden darf, entscheidet das Programm im Rahmen der Autorisierung. Wenn diese erfolgreich ist, gewährt das Programm den Zugang mit den hinterlegten Berechtigungen.(z.B. durch Eingabe v. Benutzername/ Passwort; biometrischer Merkmale; Benutzung eines Besitzes ->z.B. Chipkarte);
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Userverwaltung (Benutzerverwaltung): ist ein System zum Anlegen und Verwalten von Benutzern (z.B. auf Basis LDAP/ AD) und deren Berechtigungen.
Es bezeichnet die Arbeiten, die ein Administrator eines EDV-Systems (hier Netzwerkdrucker) erledigen muss, damit die Benutzer des betreuten Systems genau die Arbeiten erledigen können, die sie machen sollen und alles andere nicht machen können. Kernaufgaben sind: Benutzerkonten anlegen, Berechtigungen vergeben, Änderungen vornehmen, Stilllegung und Löschung von Benutzerkonten; Im Komplex betrachtet führt die Benutzerverwaltung zum Identitätsmanagement;
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— ein Vorort-Service mit einer Reaktionszeit werktags von ≤ 24 Stunden und einer Wiederherstellungszeit von werktags ≤ 48 Stunden wurde/wird geleistet. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb muss innerhalb der einzureichenden Referenzen mindestens 1 Referenz eingereicht werden, bei der im Rahmen des Vorort-Services eine Reaktionszeit von werktags ≤ 24 Stunden und einer Wiederherstellungszeit von werktags ≤ 48 Stunden erbracht wurde/wird.
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Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
— Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei jeder einzelnen Referenz unzweifelhaft darzustellen, welche der von ihm eingereichten Referenzen durch die Vergabestelle für die Prüfung des Teilnahmeantrages zu werten ist, und welche nicht.
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Es werden ausschließlich Referenzobjekte berücksichtigt, bei denen die Leistungserbringung nicht weiter als bis zum 1.1.2006 zurückreicht.
Die Darstellung aller Referenzen muss in Tabellenform und mit mindestens den nachfolgenden Inhalten erfolgen. Eine geeignete Tabelle ist bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlinairport.de anzufordern.(die Anforderung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß VI.3) Ziffer 3. bei der Vergabestelle vorliegen).
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a) Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ggf. mit Telefonnummer;
b) Bezeichnung des Referenzobjektes;
c) Zeitraum des Projektes bzw. Ausführungszeitraum (Beginn und Ende der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen);
d) Beschreibung von Art und Umfang der Leistungen für die in der Referenz verwendeten Multifunktionsgeräte einschl. Angaben zur Implementierung, Inbetriebnahme und Anzahl der Geräte, Wartungs- und Serviceleistungen;
e) Benennung und Beschreibung des in der Referenz verwendeten Systems zur Userverwaltung, zur Authentifizierung und zum Accountingsystem gemäß vorstehender Definitionen sowie Benennung des Herstellers der jeweiligen Software/des jeweiligen Systems;
f) Typ der in der Referenz verwendeten Farbmultifunktionsgeräte;
g) Hersteller der in der Referenz verwendeten Software-Systeme;
h) Benennung und Beschreibung des 24-monatigen Vor-Ort-Services unter expliziter Angabe der mit dem Kunden vereinbarten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten;
i) Benennung und Beschreibung der Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten.
Mit der Benennung der Referenzgeber stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme mit dem Referenzgeber durch die Vergabestelle zum Zwecke einer Überprüfung der Referenz zu.
Die Vergabestelle stellt für die Einreichung von Referenzen Formblätter zur Verfügung. Interessierte Bewerber müssen diese bei der Vergabestelle gemäß den Erläuterungen in Kapitel VI.3) dieser Bekanntmachung abfordern und für die Einreichung eines Teilnahmeantrages verwenden. Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
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2.) Personelle Ausstattung und technische Leistungsfähigkeit.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat darzustellen, von welchem Hersteller die Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Wartungs- und Serviceleistungen welcher Herstellermodelle zertifiziert sind. Es ist ferner darzustellen, wie viele Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft dementsprechende Zertifizierungen besitzen. Im Falle einer Auftragserteilung dürfen nur Produkte eines Herstellers zum Einsatz kommen, für die mindestens 3 Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom Hersteller zertifiziert wurden. Es muss daher als Mindestanforderung nachgewiesen werden, dass mindestens je 3 Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Produkte der Hersteller zertifiziert sind, deren Geräte bei Auftragserteilung vermutlich zum Einsatz kommen sollen.
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(Mindestanforderung - Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.).
Die Vergabestelle stellt für die Darstellungen zur personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit Formblätter zur Verfügung. Interessierte Bewerber müssen diese bei der Vergabestelle gemäß den Erläuterungen in Kapitel VI.3) dieser Bekanntmachung abfordern und für die Einreichung eines Teilnahmeantrages verwenden.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundenes Unternehmen; im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigen Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ggf. Einsatz eines Leasinggebers, der über eine dem nationalen Recht genügende Zulassung als Leasinggeber verfügt.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kathleen Warweitzki
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 331866-1671 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist".
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union".
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§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Quelle: OJS 2011/S 196-319883 (2011-10-07)
Ergänzende Angaben (2011-11-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2011-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 213-346894
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 196-319883
ABl. S-Ausgabe: 213
Quelle: OJS 2011/S 213-346894 (2011-11-03)