Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch,
2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen,
3. Sie werden gebeten, sich unter
einkauf@berlin-airport.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-235 an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend,
4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen,
5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-235 sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen,
6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden,
7. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziff. III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2011-235 beim Auftraggeber einzureichen,
9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)),
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen,
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass weniger als 10 Bewerber für die ausgeschriebene Leistung geeignet sind, können auch weniger als 10 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 10 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber die 10 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber die nachstehende Bewertungsmatrix verwenden. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber nach Anwendung dieser Bewertungsmatrix werden auch mehr als 10 Bewerber für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
a) Maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, gemäß Ziff. III.2.2), Punkt 2.) dieser Bekanntmachung.
Die Ermittlung der Punkte erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der höchsten Angabe des vorstehend genannten durchschnittlichen Nettoumsatzes erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe x 100,
b) Maximal 900 Punkte auf die Bewertung der Referenzen gemäß der unter Ziff. III.2.3), Punkt 1.) dieser Bekanntmachung geforderten Darstellungen, welche sich wie folgt aufgliedern:
1. Maximal 75 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 2. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die eine Inbetriebnahme (Lieferung, Aufstellung, Einführung/Implementierung) von mindestens 40 Farbmultifunktionsgeräten im laufenden Betrieb (d.h. nicht alle Geräte wurden zu einem bestimmten Stichtag in Betrieb genommen, sondern an verschiedenen Tagen nach den Terminvorgaben des jeweiligen Kunden) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 75 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nur in einem Teil (hier muss aber zwingend die Einführung/Implementierung enthalten sein), so wird dies mit 50 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung gar nicht, so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 150 Punkten erreicht werden,
2. Maximal 15 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 2. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die einen Vor-Ort-Service von mindestens 24 Monaten beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung des, so wird dies mit 15 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht, so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 30 Punkten erreicht werden,
3. Maximal 60 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 4. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die eine "Wiederherstellungszeit" von werktags ≤ 48 Stunden beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 60 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht, so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 120 Punkten erreicht werden,
4. Maximal 45 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 3. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die die Einführung, Implementierung und den Betrieb eines Userverwaltungssystems (siehe auch Definition in Ziff. III.2.3) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 45 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 90 Punkten erreicht werden,
5. Maximal 45 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 3. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die die Einführung, Implementierung und den Betrieb eines Authentifizierungssystems (siehe auch Definition in Ziff. III.2.3) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 45 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 90 Punkten erreicht werden,
6. Maximal 45 Punkte je weitere Referenz - neben der zur Erfüllung der Mindestanforderung gemäß Ziff. III.2.3/1., 3. Aufzählungspunkt eingereichten Referenz - die die Einführung, Implementierung und den Betrieb eines Accountingsystems (siehe auch Definition in Ziff. III.2.3) beinhaltet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz die vorgenannte Anforderung, so wird dies mit 45 Punkten bewertet. Erfüllt eine weitere Referenz neben der zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderung eingereichten Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so wird dies mit 0 "Null" Punkten bewertet. Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 90 Punkten erreicht werden,
7. Maximal 40 Punkte je Referenz in Bezug auf die von dieser beinhalteten "Reaktionszeit", wobei folgendes Punktesystem gilt:
a. ≤ 4 Stunden werktags = 40 Punkte;
b. ≤ 12 Stunden werktags = 30 Punkte;
c. ≤ 24 Stunden werktags = 20 Punkte;
d. > 24 Stunden werktags = 0 Punkte.
Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 120 Punkten (3 Referenzen x 40 Punkte) erreicht werden.
8. Maximal 60 Punkte je Referenz in Bezug auf die von dieser beinhalteten Anzahl der Farbmultifunktionsgeräte in dem geforderten Leistungsspektrum, wobei folgendes Punktesystem gilt:
a. ≥ 70 Farbmultifunktionsgeräte = 60 Punkte;
b. ≥ 50 Farbmultifunktionsgeräte = 40 Punkte;
c. ≥ 40 Farbmultifunktionsgeräte = 20 Punkte;
d. < 40 Farbmultifunktionsgeräte = 0 Punkte.
Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 180 Punkten (3 Referenzen x 60 Punkte) erreicht werden.
9. Maximal 10 Punkte je Referenz in Bezug auf die von dieser beinhalteten Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten im Sinne von Ziff. III.2.3). (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Der Verweis auf Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung ist aus unserer Sicht unklar, weil dort nicht von Originalverbrauchsmaterial die Rede ist und der Begriff "Wartungskomponenten" unklar ist. Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.)
Beinhaltet eine Referenz die Lieferung und Entsorgung von Originalverbrauchsmaterial (ohne Papier) und sämtlicher Wartungskomponenten, so wird dies mit 10 Punkten bewertet. Erfüllt die Referenz diese Anforderung nicht oder nur zum Teil (Hinweis HFK: Was ist mit der vorstehenden Formulierung gemeint? Das Wertungssystem erschließt sich hier noch nicht und ist aus unserer Sicht intransparent.), so werden 0 "Null" Punkte gewertet.
Unter diesem Kriterium kann somit eine maximale Punktzahl von 30 Punkten (3 Referenzen x 10 Punkte) erreicht werden.
Die Vergabestelle weist hiermit nochmals ausdrücklich darauf hin, dass, sofern ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft mehr als 3 Referenzen einreicht, der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei jeder einzelnen Referenz unzweifelhaft darzustellen hat, welche der eingereichten Referenzen durch die Vergabestelle zu werten ist, und welche nicht. Sollte dieser Hinweis fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, die betroffene/n Referenz/en nicht zu werten. Es werden ausschließlich Referenzobjekte berücksichtigt, bei denen die Leistungserbringung nicht weiter als bis zum 1.1.2006 zurückreicht.
10. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11. Die Vertragslaufzeit beträgt gemäß Punkt II.3) 48 Monate und soll voraussichtlich Ende 1. Quartal 2012 beginnen.