Beschaffung einer einheitlichen Software zur Leistungsgewährung und Vermittlung nach SGB II inkl. Implementierung und Softwarepflege

Kreis Siegen-Wittgenstein

1.1 Ausgangssituation
Der Kreis Siegen-Wittgenstein beabsichtigt die Beschaffung einer einheitlichen Software zur Leistungsgewährung und Vermittlung nach SGB II inkl. Implementierung und Softwarepflege unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Kreises Siegen-Wittgenstein auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Wegen der Komplexität der Leistung muss trotzdem bereits jetzt ausgeschrieben werden. Sollte der Antrag des Kreises Siegen-Wittgenstein seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bis zum Zu-schlagstermin, dem 15.7.2011, abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aufgehoben wird. Bewerber und Bieter können in diesem Falle keine Rechte aus der Ausschreibung herleiten.
Sollte das Bundesministerium bis zum 15.7.2011 noch keine Entscheidung getroffen haben, so wird der Zuschlag trotzdem erteilt, mit einer vertraglichen Regelung, dass im Falle der Ablehnung des Bundesministeriums der Kreis Siegen-Wittgenstein berechtigt ist, die Softwarelizenzen gegen Erstattung des Kaufpreises an den Auftragnehmer zurückzugeben. Der Auftragnehmer hat somit nur noch einen Anspruch auf Erstattung der im Leistungsverzeichnis dieser Ausschreibung geforderten und bis zur Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erbrachten Dienstleistungen.
Die Software soll auf einem zentralen Server der Kommunalen Datenzentrale Westfalen Süd eingesetzt werden. Sie wird voraussichtlich von ca. 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf verschiedene Nebenstellen verteilt sind, genutzt werden. Die Nebenstellen sind durch Richtfunk miteinander verbunden.
Die Implementierung / Installation soll spätestens ab dem 1.9.2011 beginnen.
Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins auf einen späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich.
1.2 Allgemeine Anforderungen.
— Einhaltung der vorgegebenen technischen Standards (Server-Betriebssysteme: Microsoft Windows, Datenbanken: Microsoft ab SQL 2005, Oracle (ab Version: 10g), MySQL oder PostgreSQL, Ethernetverkabelung in den Nebenstellen, Richtfunkanbindung, ThinClients, Anwendungsbereitstellung über Terminalser-ver/Citrix oder Webbasiert,
— Die Fachsoftware wird auf Servern der KDZ Westfalen Süd gehostet,
— Schnittstelle zum aktuellen Kassenverfahren des Kreises Siegen-Wittgenstein (KIRP); nach Möglichkeit Vorlage eines Zertifikates über die fehlerfreie Verarbeitung und Übergabe aller zahlungsrelevanten Vorgänge an das Kassenverfahren,
— Datenabgleich gemäß § 52 SGB II,
— Rentenanpassungsverfahren (RAV),
— Einrichtung einer differenzierten Benutzer- und Gruppenverwaltung,
— einheitliche, ergonomisch gestaltete Benutzeroberfläche,
— Vermeidung redundanter Datenspeicherung,
— Zentrale Dokumentenverwaltung,
— Meldungen nach § 51b SGB II,
— Ergonomie und Benutzerfreundlichkeit,
— Die Fachsoftware wird in mindestens 2 Optionskommunen seit mehr als 4 Jahren eingesetzt,
— Referenzen im SGB II Bereich (Anzahl der Kunden mit Auflistung, Anzahl der Mit-arbeiter),
— Einhaltung der Ausschlusskriterien (siehe Leistungsverzeichnis: A-Kriterien),
— Verbindliche Inbetriebnahme spätestens 15.9.2011,
— Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Lizenzkosten über einen Leasingvertrag mit einer Leasinggesellschaft nach Wahl des Auftraggebers zu finanzieren. Mit der Abgabe Ihres Angebotes erklären Sie sich damit einverstanden.
1.3 Leistungsumfang.
1. Bereitstellung, Installation und Produktivsetzung einer einheitlichen, leistungsfähigen deutschsprachige Software zur Leistungsgewährung, Maßnahmeverwaltung und Vermittlung nach SGB II.
2. Unterstützung in allen Prozessen der Verfahrenseinführung, der Datenkonvertierung und Datenübernahme der von der Bundesagentur für Arbeit gelieferten Daten.
3. Schulungen für Administration und zur Konfiguration des Systems von 4 Mitarbeitern und Multiplikatorenschulung von 10 Mitarbeitern in deutscher Sprache.
4. Verfügbarkeit von Schulungsunterlagen in deutscher Sprache und in elektronischer Form.
5. Verfügbarkeit eines Handbuchs in deutscher Sprache und in elektronischer Form.
6. Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Hotline in deutscher Sprache; Erreichbarkeit (montags bis freitags) mindestens in der Zeit von 8:00–16:00 Uhr.
7. Abschluss eines Pflege-/Wartungsvertrages nach EVB IT zur Sicherstellung des laufenden Supports - inklusive Hotline - sowie der laufenden Verfahrensweiterentwicklung. Die Wartungs- und Pflegegebühr soll alle notwendigen Anpassungen an gesetzliche Änderungen im SGB II enthalten.
8. Es wird die Zusicherung für Software-Entwicklung und Pflege für mindestens 60 Monate erwartet.
Die Detailanforderungen und ihre Bewertung sind dem Leistungsverzeichnis / der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-09.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-03-09 Auftragsbekanntmachung