Beschaffung eines Inventarisierungssystems für Müllgroßbehälter
Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung eines Behälterinventarisierungssystems (IS) für Müllgroßbehälter (MGB) im Kreis Kassel. Der Auftraggeber plant nicht, dass Inventarisierungssystem für eine leistungsbezogene Gebührenerhebung zu verwenden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-14.
Wer? Wie?- • Elektronischer Bedarf › Elektronische Bauteile
- • Installation (außer Software) › Installation von Mess-, Kontroll-, Prüf- und Navigationsgeräten
- • Softwarepaket und Informationssysteme
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2011-01-14 | Auftragsbekanntmachung |
| 2011-05-02 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2011-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Bauteile
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Bauteile 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19 - 21
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-kreis-kassel.de/ 🌏
E-Mail: joerg.hezel@kreiskassel.de 📧
Telefon: +49 5611003-1130 📞
Fax: +49 5611003-1152 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 13-019977
ABl. S-Ausgabe: 13
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Datum der Angebotseröffnung: 2011-03-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jörg Hezel
Name: Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19 - 21, Zimmer 3.03 (Vorzimmer Betriebsleitung)
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.jung@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 615112-6036 📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ 🌏
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2011/S 013-019977 (2011-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Bauteile
Menge oder Umfang:
Der Auftrag umfasst die Lieferung von Barcode-Aufklebern oder flachen Klebetranspondern für die Ausstattung von ca. 210 000 vorhandenen Müllgroßbehälter (MGB) der Größen 80 l bis 1.100 l aus Kunststoff für die Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK). Die Aufkleber- bzw. die Transponder haben die Vorgaben des Auftraggebers einzuhalten. Die Barcode-Aufkleber bzw. die Oberflächen der Klebetransponder sind mit Daten (u. a. Behälternummer, Standort) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu bedrucken. Die bedruckten Barcode-Aufkleber bzw. Klebetransponder sind sukzessive an die anschlusspflichtigen Grundstückseigentümer durch den Auftragnehmer postalisch zu versenden. Es sind ca. 75 000 Sendungen vorzubereiten und zu versenden. Eine Sendung umfasst ein Begleitschreiben, eine Klebeanleitung sowie die Barcode-Aufkleber oder flachen Klebetransponder für die Ausstattung von 2-3 Müllgroßbehälter. Das Bekleben der Behälter mit Aufklebern oder Transpondern ist nicht Teil des Auftrags. Des Weiteren sind 20 000 Ausstattungen für MGB an unbedruckten Barcode-Aufklebern oder flachen Klebetranspondern als Reservebestand an den Auftraggeber zu liefern sowie Drucker und ein Handlesegerät. Hinzu kommt die jährliche Nachlieferung von Ausstattungen für MGB an unbedruckten Barcode-Aufklebern oder flachen Klebetranspondern über die Vertragslaufzeit (insgesamt 60 000 Stück).Der Auftrag umfasst des Weiteren die sukzessive Lieferung und den Einbau sowie die regelmäßige Wartung der benötigten Fahrzeugausstattung (z. B. Bordcomputer, Lese-/ Empfangseinheiten an den Schüttungen, Gerätesoftware) für die Identifikation der Aufkleber oder der Transponder für 29 Abfallsammelfahrzeuge. Der Auftraggeber beschafft die Fahrzeugausstattung hierbei für 14 eigene Abfallsammelfahrzeuge sowie für 15 Fahrzeuge, die einem beauftragten Sammeldienstleister gehören. Die Fahrzeugausstattung wird dem beauftragten Sammeldienstleister vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und beauftragtem Sammeldienstleister sind getroffen. Die Fahrzeugausstattung ist durch den Auftragnehmer an den Fahrzeugstandorten des Auftraggebers bzw. des beauftragten Sammeldienstleisters einzubauen. Der abzuschließende Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 6 Jahren und beinhaltet eine regelmäßige Wartung der Fahrzeugausstattung. Des Weiteren sind vom Auftragnehmer die Schnittstellen zur Übermittlung der Fahrzeugdaten an das Softwaresystem des Auftraggebers zu erstellen.Zusätzlich sind im Rahmen des Auftrags 7 Schulungstermine für die Mitarbeiter des Auftraggebers bzw. des beauftragten Sammeldienstleister durchzuführen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Bauteile 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19 - 21
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-kreis-kassel.de/ 🌏
E-Mail: joerg.hezel@kreiskassel.de 📧
Telefon: +49 5611003-1130 📞
Fax: +49 5611003-1152 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2011-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 13-019977
ABl. S-Ausgabe: 13
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Lieferung eines Behälterinventarisierungssystems (IS) für Müllgroßbehälter (MGB) im Kreis Kassel. Der Auftraggeber plant nicht, dass Inventarisierungssystem für eine leistungsbezogene Gebührenerhebung zu verwenden.
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Der Auftrag umfasst die Lieferung von Barcode-Aufklebern oder flachen Klebetranspondern für die Ausstattung von ca. 210 000 vorhandenen Müllgroßbehälter (MGB) der Größen 80 l bis 1.100 l aus Kunststoff für die Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und Altpapier (PPK). Die Aufkleber- bzw. die Transponder haben die Vorgaben des Auftraggebers einzuhalten. Die Barcode-Aufkleber bzw. die Oberflächen der Klebetransponder sind mit Daten (u. a. Behälternummer, Standort) gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu bedrucken. Die bedruckten Barcode-Aufkleber bzw. Klebetransponder sind sukzessive an die anschlusspflichtigen Grundstückseigentümer durch den Auftragnehmer postalisch zu versenden. Es sind ca. 75 000 Sendungen vorzubereiten und zu versenden. Eine Sendung umfasst ein Begleitschreiben, eine Klebeanleitung sowie die Barcode-Aufkleber oder flachen Klebetransponder für die Ausstattung von 2-3 Müllgroßbehälter. Das Bekleben der Behälter mit Aufklebern oder Transpondern ist nicht Teil des Auftrags. Des Weiteren sind 20 000 Ausstattungen für MGB an unbedruckten Barcode-Aufklebern oder flachen Klebetranspondern als Reservebestand an den Auftraggeber zu liefern sowie Drucker und ein Handlesegerät. Hinzu kommt die jährliche Nachlieferung von Ausstattungen für MGB an unbedruckten Barcode-Aufklebern oder flachen Klebetranspondern über die Vertragslaufzeit (insgesamt 60 000 Stück).
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Der Auftrag umfasst des Weiteren die sukzessive Lieferung und den Einbau sowie die regelmäßige Wartung der benötigten Fahrzeugausstattung (z. B. Bordcomputer, Lese-/ Empfangseinheiten an den Schüttungen, Gerätesoftware) für die Identifikation der Aufkleber oder der Transponder für 29 Abfallsammelfahrzeuge. Der Auftraggeber beschafft die Fahrzeugausstattung hierbei für 14 eigene Abfallsammelfahrzeuge sowie für 15 Fahrzeuge, die einem beauftragten Sammeldienstleister gehören. Die Fahrzeugausstattung wird dem beauftragten Sammeldienstleister vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und beauftragtem Sammeldienstleister sind getroffen. Die Fahrzeugausstattung ist durch den Auftragnehmer an den Fahrzeugstandorten des Auftraggebers bzw. des beauftragten Sammeldienstleisters einzubauen. Der abzuschließende Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 6 Jahren und beinhaltet eine regelmäßige Wartung der Fahrzeugausstattung. Des Weiteren sind vom Auftragnehmer die Schnittstellen zur Übermittlung der Fahrzeugdaten an das Softwaresystem des Auftraggebers zu erstellen.
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Zusätzlich sind im Rahmen des Auftrags 7 Schulungstermine für die Mitarbeiter des Auftraggebers bzw. des beauftragten Sammeldienstleister durchzuführen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit),
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Muster der zu erbringenden Leistung:
— Folgende Muster sind mit dem Angebot einzureichen:
Je nach Art des angebotenen Inventarisierungssystems hat der Bieter 10 Ausstattungen für MGB, Barcode-Aufklebern oder flache Klebetransponder, zu liefern. Die Barcode-Aufkleber bzw. die Transponder müssen die technischen Anforderungen aus Ziffer 6.4.2 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für die Beschriftung der Barcode-Aufkleber bzw. der Transponder hat der Bieter Musterdaten zu verwenden (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Angabe von Referenzen über die Lieferung eines Barcode- oder Transpondergestützten Behälteridentifikations- oder Inventarisierungssystems an öffentliche Gebietskörperschaften zur Ausstattung von über 25 000 Müllgroßbehältern mit 2 oder 4 Rädern nach DIN EN 840-1 und 3 mit Kammschüttung (Fassungsvermögen 60 l bis 1.100 l) in den letzten 3 Jahren. Der Bieter hat je Referenz einen Ansprechpartner inklusive Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers anzugeben. Es ist anzugeben, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
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— Angabe von mindestens 3 Referenzen über den Einsatz von vergleichbaren Aufklebern (Barcodeaufkleber oder Klebetransponder in Bezug zu Inventarisierungs- bzw. Identifikationssytemen für Müllgroßbehälter) in den letzten 3 Jahren. Der Bieter hat je Referenz einen Ansprechpartner inklusive Telefonnummer des jeweiligen Auftraggebers anzugeben. Es ist anzugeben, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelt (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
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— Angaben zum eingesetzten Inventarisierungssystem (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 2,5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in den zusätzlichen Vertragsbedingungen (siehe Ziffer 7 der Vergabeunterlagen).
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Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A vorliegt,
… 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Einreichungsdatum des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert im Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit "Urkalkulation" beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots Eignungsnachweise der Unterauftragnehmer im Rahmen der Angebotsprüfung unter Fristsetzung anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Der Auftraggeber legt fest, dass der Auftragnehmer:
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind,
c) bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen beteiligt,
d) sich bei Großaufträgen bemüht, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, zu erläutern sowie Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer nachfordern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind beim Auftraggeber gegen Zahlung von 25,00 EUR per Verrechnungsscheck zu erhalten. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-03-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jörg Hezel
Name: Abfallentsorgung Kreis Kassel - Eigenbetrieb
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19 - 21, Zimmer 3.03 (Vorzimmer Betriebsleitung)
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.jung@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 615112-6036 📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/ 🌏
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB (vgl. Ziffer 5.1.2 der Vergabeunterlagen).
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Ergänzende Angaben (2011-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 86-139817
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 13-019977
ABl. S-Ausgabe: 86
Quelle: OJS 2011/S 086-139817 (2011-05-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 86-139817
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 13-019977
ABl. S-Ausgabe: 86
Quelle: OJS 2011/S 086-139817 (2011-05-02)
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