Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung, Einrichtung und Wartung einer einheitlichen Software zur Bearbeitung aller Aufgaben nach SGB II für ca. 220 Arbeitsplätze unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Landkreises Wittenberg auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Die Aufgabenabwicklung im SGB II (Leistungsgewährung, Vermittlung, Fallmanagement sowie Maßnahmeverwaltung) muss integriert in einer Fachsoftware inhaltlich und technisch unterstützt werden. Optional sollen auch Module für die Bearbeitung von Rechtsverfahren, Controlling und Unterhalt angeboten werden. Die Fachsoftware muss auf einer Datenbank basieren und alle datenschutzrechtlichen sowie statistischen Anforderungen (X-Sozial) erfüllen. Sie muss eine X-Finanz-Schnittstelle oder eine praxiserprobte Schnittstelle zum Verfahren "proDoppik" in der jeweils aktuellen Version der Firma H&H Berlin besitzen. Die Anwendung muss sich in die vom Auftraggeber bereitgestellte Novell-Umgebung (OpenEnterprise Server OES2) implementieren lassen und auf einem virtualisierten Server laufen. Die Software muss performant ohne Verzögerungen auf der bestehenden Hardwareeinrichtung (Client Rechner: 2 GHZ Pentium Dual CPU, 2 GB RAM, Betriebssystem Microsoft Windows 7 Professional sowie Windows XP SP3) agieren. Die Ausschreibung umfasst weiterhin die notwendigen Schulungsmaßnahmen, die Projektbegleitung, einen während der Kernarbeitszeiten (Mo – Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr) erreichbaren Support in deutscher Sprache. Es wird die Zusicherung für Software-Entwicklung und Pflege für 48 Monate erwartet. Die Software muss über eine detaillierte Programmbeschreibung für Anwender und Systembetreuer in deutscher Sprache verfügen. Aufgrund der Komplexität der nachgefragten Leistung und des knapp bemessenen Zeitrahmens muss das Vergabeverfahren bereits vor der Entscheidung des Bundesministeriums begonnen werden. Sollte der Antrag des Landkreises Wittenberg seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aus schwerwiegendem Grund aufgehoben wird. Teilnehmer können in diesem Falle keine Rechte aus dem Verfahren herleiten. Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins zu einem späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Bieter zu einer Präsentation in den Räumen des Auftraggebers aufgefordert. Der Termin hat innerhalb von 1 Woche nach Aufforderung durch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber stattzufinden. An Hand von mindestens 10 Fallbeispielen sollen die Bieter die Leistungsfähigkeit der angebotenen Software darstellen, einen Projektplan zur Einführung präsentieren und an Hand von 3 Referenzen belegen, dass die Einführung bei vergleichbaren Kunden erfolgreich umgesetzt wurde.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-21.
Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung, Einrichtung und Wartung einer einheitlichen Software zur Bearbeitung aller Aufgaben nach SGB II für ca. 220 Arbeitsplätze unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Landkreises Wittenberg auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Aufgrund der Komplexität der nachgefragten Leistung und des knapp bemessenen Zeitrahmens muss das Vergabeverfahren bereits vor der Entscheidung des Bundesministeriums begonnen werden. Sollte der Antrag des Landkreises Wittenberg seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aus schwerwiegendem Grund aufgehoben wird. Teilnehmer können in diesem Falle keine Rechte aus dem Verfahren herleiten.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen hat unter Angabe des Aktenzeichens O 17/11 L schriftlich auf dem Postweg zu erfolgen. Elektronische Anforderungen (z.B. per E-Mail oder Telefax) werden nicht berücksichtigt.
Anfragen sind grundsätzlich bis zum 11.4.2011 schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins zu einem späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Bieter zu einer Präsentation in den Räumen des Auftraggebers aufgefordert. Der Termin hat innerhalb von 1 Woche nach Aufforderung durch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber stattzufinden.
An Hand von mindestens 10 Fallbeispielen sollen die Bieter die Leistungsfähigkeit der angebotenen Software darstellen, einen Projektplan zur Einführung präsentieren und an Hand von 3 Referenzen belegen, dass die Einführung bei vergleichbaren Kunden erfolgreich umgesetzt wurde.
— Bietergemeinschaften.
Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Angebot müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet sein. Das Angebot muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen unterschrieben sein. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die komplette Vertragserfüllung.
Der Auftraggeber wird nach Vertragsabschluss nicht dulden, dass Mitglieder der Bietergemeinschaft durch den Auftragnehmer ausgetauscht oder nachgeschoben werden.
— Unterauftragnehmer.
An dem Verfahren dürfen grundsätzlich nur Bieter teilnehmen, die aufgrund ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in der Lage sind, die Lieferungen/Leistungen in vollem Umfang selbst zu erbringen.
Wenn ein Bieter ausnahmsweise beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen teilweise oder in erheblichem Umfang von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er diese Absicht mit der Angebotsabgabe detailliert darlegen und zugleich durch Vorlage entsprechender Belege in eindeutiger Weise nachweisen, dass und wie das Nachunternehmen in dem Segment, wo es Leistungen erbringen soll, seiner Verfügungsgewalt unterliegt.
Sofern ein Tochterunternehmen mit einem übergeordneten Konzernunternehmen beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch das übergeordnete Konzernunternehmen erbringen zu lassen, gelten die vorstehenden Ausführungen bezüglich des Einsatzes von Nachunternehmen in analoger Weise.
Soweit der Auftragnehmer Unteraufträge vergeben möchte, hat er dabei zwingend die Unterauftragnehmer im Angebot unter Angabe von übertragenem Leistungsteil, Namen, Anschrift und Telefon zu benennen.
Gibt der Bieter mit der Abgabe des Angebotes keine Erklärung zum Einsatz eines Nachunternehmens oder eines übergeordneten Konzernunternehmens ab, geht die Vergabestelle davon aus, dass er beabsichtigt, alle Leistungen selber vollständig zu erbringen.
Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung, Einrichtung und Wartung einer einheitlichen Software zur Bearbeitung aller Aufgaben nach SGB II für ca. 220 Arbeitsplätze unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Landkreises Wittenberg auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Aufgrund der Komplexität der nachgefragten Leistung und des knapp bemessenen Zeitrahmens muss das Vergabeverfahren bereits vor der Entscheidung des Bundesministeriums begonnen werden. Sollte der Antrag des Landkreises Wittenberg seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aus schwerwiegendem Grund aufgehoben wird. Teilnehmer können in diesem Falle keine Rechte aus dem Verfahren herleiten.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen hat unter Angabe des Aktenzeichens O 17/11 L schriftlich auf dem Postweg zu erfolgen. Elektronische Anforderungen (z.B. per E-Mail oder Telefax) werden nicht berücksichtigt.
Anfragen sind grundsätzlich bis zum 11.4.2011 schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins zu einem späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Bieter zu einer Präsentation in den Räumen des Auftraggebers aufgefordert. Der Termin hat innerhalb von 1 Woche nach Aufforderung durch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber stattzufinden.
An Hand von mindestens 10 Fallbeispielen sollen die Bieter die Leistungsfähigkeit der angebotenen Software darstellen, einen Projektplan zur Einführung präsentieren und an Hand von 3 Referenzen belegen, dass die Einführung bei vergleichbaren Kunden erfolgreich umgesetzt wurde.
— Bietergemeinschaften.
Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Angebot müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet sein. Das Angebot muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen unterschrieben sein. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die komplette Vertragserfüllung.
Der Auftraggeber wird nach Vertragsabschluss nicht dulden, dass Mitglieder der Bietergemeinschaft durch den Auftragnehmer ausgetauscht oder nachgeschoben werden.
— Unterauftragnehmer.
An dem Verfahren dürfen grundsätzlich nur Bieter teilnehmen, die aufgrund ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in der Lage sind, die Lieferungen/Leistungen in vollem Umfang selbst zu erbringen.
Wenn ein Bieter ausnahmsweise beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen teilweise oder in erheblichem Umfang von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er diese Absicht mit der Angebotsabgabe detailliert darlegen und zugleich durch Vorlage entsprechender Belege in eindeutiger Weise nachweisen, dass und wie das Nachunternehmen in dem Segment, wo es Leistungen erbringen soll, seiner Verfügungsgewalt unterliegt.
Sofern ein Tochterunternehmen mit einem übergeordneten Konzernunternehmen beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch das übergeordnete Konzernunternehmen erbringen zu lassen, gelten die vorstehenden Ausführungen bezüglich des Einsatzes von Nachunternehmen in analoger Weise.
Soweit der Auftragnehmer Unteraufträge vergeben möchte, hat er dabei zwingend die Unterauftragnehmer im Angebot unter Angabe von übertragenem Leistungsteil, Namen, Anschrift und Telefon zu benennen.
Gibt der Bieter mit der Abgabe des Angebotes keine Erklärung zum Einsatz eines Nachunternehmens oder eines übergeordneten Konzernunternehmens ab, geht die Vergabestelle davon aus, dass er beabsichtigt, alle Leistungen selber vollständig zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung, Einrichtung und Wartung einer einheitlichen Software zur Bearbeitung aller Aufgaben nach SGB II für ca. 220 Arbeitsplätze unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Landkreises Wittenberg auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Die Aufgabenabwicklung im SGB II (Leistungsgewährung, Vermittlung, Fallmanagement sowie Maßnahmeverwaltung) muss integriert in einer Fachsoftware inhaltlich und technisch unterstützt werden. Optional sollen auch Module für die Bearbeitung von Rechtsverfahren, Controlling und Unterhalt angeboten werden. Die Fachsoftware muss auf einer Datenbank basieren und alle datenschutzrechtlichen sowie statistischen Anforderungen (X-Sozial) erfüllen. Sie muss eine X-Finanz-Schnittstelle oder eine praxiserprobte Schnittstelle zum Verfahren "proDoppik" in der jeweils aktuellen Version der Firma H&H Berlin besitzen.
Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung, Einrichtung und Wartung einer einheitlichen Software zur Bearbeitung aller Aufgaben nach SGB II für ca. 220 Arbeitsplätze unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Landkreises Wittenberg auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Die Aufgabenabwicklung im SGB II (Leistungsgewährung, Vermittlung, Fallmanagement sowie Maßnahmeverwaltung) muss integriert in einer Fachsoftware inhaltlich und technisch unterstützt werden. Optional sollen auch Module für die Bearbeitung von Rechtsverfahren, Controlling und Unterhalt angeboten werden. Die Fachsoftware muss auf einer Datenbank basieren und alle datenschutzrechtlichen sowie statistischen Anforderungen (X-Sozial) erfüllen. Sie muss eine X-Finanz-Schnittstelle oder eine praxiserprobte Schnittstelle zum Verfahren "proDoppik" in der jeweils aktuellen Version der Firma H&H Berlin besitzen.
Die Anwendung muss sich in die vom Auftraggeber bereitgestellte Novell-Umgebung (OpenEnterprise Server OES2) implementieren lassen und auf einem virtualisierten Server laufen. Die Software muss performant ohne Verzögerungen auf der bestehenden Hardwareeinrichtung (Client Rechner: 2 GHZ Pentium Dual CPU, 2 GB RAM, Betriebssystem Microsoft Windows 7 Professional sowie Windows XP SP3) agieren.
Die Anwendung muss sich in die vom Auftraggeber bereitgestellte Novell-Umgebung (OpenEnterprise Server OES2) implementieren lassen und auf einem virtualisierten Server laufen. Die Software muss performant ohne Verzögerungen auf der bestehenden Hardwareeinrichtung (Client Rechner: 2 GHZ Pentium Dual CPU, 2 GB RAM, Betriebssystem Microsoft Windows 7 Professional sowie Windows XP SP3) agieren.
Die Ausschreibung umfasst weiterhin die notwendigen Schulungsmaßnahmen, die Projektbegleitung, einen während der Kernarbeitszeiten (Mo – Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr) erreichbaren Support in deutscher Sprache. Es wird die Zusicherung für Software-Entwicklung und Pflege für 48 Monate erwartet. Die Software muss über eine detaillierte Programmbeschreibung für Anwender und Systembetreuer in deutscher Sprache verfügen.
Die Ausschreibung umfasst weiterhin die notwendigen Schulungsmaßnahmen, die Projektbegleitung, einen während der Kernarbeitszeiten (Mo – Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr) erreichbaren Support in deutscher Sprache. Es wird die Zusicherung für Software-Entwicklung und Pflege für 48 Monate erwartet. Die Software muss über eine detaillierte Programmbeschreibung für Anwender und Systembetreuer in deutscher Sprache verfügen.
Aufgrund der Komplexität der nachgefragten Leistung und des knapp bemessenen Zeitrahmens muss das Vergabeverfahren bereits vor der Entscheidung des Bundesministeriums begonnen werden. Sollte der Antrag des Landkreises Wittenberg seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aus schwerwiegendem Grund aufgehoben wird. Teilnehmer können in diesem Falle keine Rechte aus dem Verfahren herleiten.
Aufgrund der Komplexität der nachgefragten Leistung und des knapp bemessenen Zeitrahmens muss das Vergabeverfahren bereits vor der Entscheidung des Bundesministeriums begonnen werden. Sollte der Antrag des Landkreises Wittenberg seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aus schwerwiegendem Grund aufgehoben wird. Teilnehmer können in diesem Falle keine Rechte aus dem Verfahren herleiten.
Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins zu einem späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins zu einem späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Bieter zu einer Präsentation in den Räumen des Auftraggebers aufgefordert. Der Termin hat innerhalb von 1 Woche nach Aufforderung durch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber stattzufinden.
An Hand von mindestens 10 Fallbeispielen sollen die Bieter die Leistungsfähigkeit der angebotenen Software darstellen, einen Projektplan zur Einführung präsentieren und an Hand von 3 Referenzen belegen, dass die Einführung bei vergleichbaren Kunden erfolgreich umgesetzt wurde.
An Hand von mindestens 10 Fallbeispielen sollen die Bieter die Leistungsfähigkeit der angebotenen Software darstellen, einen Projektplan zur Einführung präsentieren und an Hand von 3 Referenzen belegen, dass die Einführung bei vergleichbaren Kunden erfolgreich umgesetzt wurde.
Menge oder Umfang:
Fachsoftware mit 220 Concurrent User Lizenzen.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Referenznummer: O 17/11 L
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Wittenberg mit allen Verwaltungsstandorten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Vergabstelle behält sich vor, fehlende Unterlagen gem. Ziffer III.2) der Bekanntmachung nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate),
— die den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechend gültige Nachweise Dritter (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft) oder Vorlage der Eintragungsbescheinigung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstellen Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Brandenburg, von den Bietern, die nach der Angebotsauswertung in der engere Wahl sind, belegen zu lassen. Ausländische Bieter haben als Nachweis gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftlandes vorzulegen (§ 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A),
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechend gültige Nachweise Dritter (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft) oder Vorlage der Eintragungsbescheinigung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstellen Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Brandenburg, von den Bietern, die nach der Angebotsauswertung in der engere Wahl sind, belegen zu lassen. Ausländische Bieter haben als Nachweis gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftlandes vorzulegen (§ 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A),
— das in den Vergabeunterlagen enthaltene Verzeichnis der Unternehmerleistungen EG (Formblatt 235 EG) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (Formblatt 236 EG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Kopie einer aktuellen Police),
— die in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen (Unternehmensbezogene Daten) unter anderem z.B. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre, Eigenerklärungen über die Struktur des Unternehmes, Eigenerklärungen über die durchschnittlich jährliche Beschäftigungszahl und die Zahl der Mitarbeiter, die für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, verfügbar sind, bezogen auf die letzten 3 Jahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— die in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen (Unternehmensbezogene Daten) unter anderem z.B. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz vergleichbarer Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre, Eigenerklärungen über die Struktur des Unternehmes, Eigenerklärungen über die durchschnittlich jährliche Beschäftigungszahl und die Zahl der Mitarbeiter, die für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, verfügbar sind, bezogen auf die letzten 3 Jahre.
Die Vergabstelle behält sich vor, fehlende Unterlagen gem. Ziffer III.2) der Bekanntmachung nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Referenzen über den produktiven Einsatz der Software in mind. 3 Optionskommunen (Öffentliche Auftraggeber, die das Optionsmodell anwenden) unter Angabe von Ansprechpartnern und Beschreibung der Referenz,
— Erklärung über die zeitliche Einhaltung des folgenden Termins: Produktivsetzung 1.11.2011,
— Bestätigung, dass die in der Kommunikation eingesetzten Mitarbeiter sich in der deutschen Sprache fließend verständigen können,
— Erklärung zur Verfügbarkeit einer Hotlinie während der Kernarbeitzeit (Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) in deutscher Sprache,
— Umsetzungskonzeption,
— Zusicherung zur Durchführung von Schulungen,
— Konzeption zu Supportleistungen (in den Vergabeunterlagen enthaltener Fragenkatalog zu Supportleistungen).
Die Vergabstelle behält sich vor, fehlende Unterlagen gem. Ziffer III.2) der Bekanntmachung nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gem. VOL/B in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Jedes Mitglied muss die Angaben gem. Ziffer III.2) der Bekanntmachung gesondert erbringen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der produktive Einsatz der Software zwingend zum 1.11.2011 erfolgen muss.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-04-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Wittenberg, Fachdienst Bauordnung/Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Kontaktperson: Frau Winter
Internetadresse: www.landkreis-wittenberg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2011-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: O 17/11 L
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung, Einrichtung und Wartung einer einheitlichen Software zur Bearbeitung aller Aufgaben nach SGB II für ca. 220 Arbeitsplätze unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Landkreises Wittenberg auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Aufgrund der Komplexität der nachgefragten Leistung und des knapp bemessenen Zeitrahmens muss das Vergabeverfahren bereits vor der Entscheidung des Bundesministeriums begonnen werden. Sollte der Antrag des Landkreises Wittenberg seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aus schwerwiegendem Grund aufgehoben wird. Teilnehmer können in diesem Falle keine Rechte aus dem Verfahren herleiten.
Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt die Beschaffung, Einrichtung und Wartung einer einheitlichen Software zur Bearbeitung aller Aufgaben nach SGB II für ca. 220 Arbeitsplätze unter dem Vorbehalt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Antrag des Landkreises Wittenberg auf Zulassung als kommunaler Träger nach SGB II zum 1.1.2012 zustimmt. Aufgrund der Komplexität der nachgefragten Leistung und des knapp bemessenen Zeitrahmens muss das Vergabeverfahren bereits vor der Entscheidung des Bundesministeriums begonnen werden. Sollte der Antrag des Landkreises Wittenberg seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt werden, ist die Beschaffung nicht möglich, so dass das vorliegende Vergabeverfahren aus schwerwiegendem Grund aufgehoben wird. Teilnehmer können in diesem Falle keine Rechte aus dem Verfahren herleiten.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen hat unter Angabe des Aktenzeichens O 17/11 L schriftlich auf dem Postweg zu erfolgen. Elektronische Anforderungen (z.B. per E-Mail oder Telefax) werden nicht berücksichtigt.
Anfragen sind grundsätzlich bis zum 11.4.2011 schriftlich an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins zu einem späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Der produktive Einsatz der Software muss zum 1.11.2011 erfolgen, um sicherzustellen, dass Leistungen für den Monat Januar 2012 im Dezember 2011 kassenmäßig angewiesen werden können. Eine Verschiebung des Einführungstermins zu einem späteren Zeitpunkt ist aus diesem Grunde nicht möglich.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden die Bieter zu einer Präsentation in den Räumen des Auftraggebers aufgefordert. Der Termin hat innerhalb von 1 Woche nach Aufforderung durch und in Abstimmung mit dem Auftraggeber stattzufinden.
An Hand von mindestens 10 Fallbeispielen sollen die Bieter die Leistungsfähigkeit der angebotenen Software darstellen, einen Projektplan zur Einführung präsentieren und an Hand von 3 Referenzen belegen, dass die Einführung bei vergleichbaren Kunden erfolgreich umgesetzt wurde.
An Hand von mindestens 10 Fallbeispielen sollen die Bieter die Leistungsfähigkeit der angebotenen Software darstellen, einen Projektplan zur Einführung präsentieren und an Hand von 3 Referenzen belegen, dass die Einführung bei vergleichbaren Kunden erfolgreich umgesetzt wurde.
— Bietergemeinschaften.
Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Angebot müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet sein. Das Angebot muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen unterschrieben sein. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die komplette Vertragserfüllung.
Einzelne Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Angebot müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet sein. Das Angebot muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen unterschrieben sein. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch jeweils für die komplette Vertragserfüllung.
Der Auftraggeber wird nach Vertragsabschluss nicht dulden, dass Mitglieder der Bietergemeinschaft durch den Auftragnehmer ausgetauscht oder nachgeschoben werden.
— Unterauftragnehmer.
An dem Verfahren dürfen grundsätzlich nur Bieter teilnehmen, die aufgrund ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit in der Lage sind, die Lieferungen/Leistungen in vollem Umfang selbst zu erbringen.
Wenn ein Bieter ausnahmsweise beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen teilweise oder in erheblichem Umfang von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er diese Absicht mit der Angebotsabgabe detailliert darlegen und zugleich durch Vorlage entsprechender Belege in eindeutiger Weise nachweisen, dass und wie das Nachunternehmen in dem Segment, wo es Leistungen erbringen soll, seiner Verfügungsgewalt unterliegt.
Wenn ein Bieter ausnahmsweise beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen teilweise oder in erheblichem Umfang von einem Nachunternehmer ausführen zu lassen, muss er diese Absicht mit der Angebotsabgabe detailliert darlegen und zugleich durch Vorlage entsprechender Belege in eindeutiger Weise nachweisen, dass und wie das Nachunternehmen in dem Segment, wo es Leistungen erbringen soll, seiner Verfügungsgewalt unterliegt.
Sofern ein Tochterunternehmen mit einem übergeordneten Konzernunternehmen beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch das übergeordnete Konzernunternehmen erbringen zu lassen, gelten die vorstehenden Ausführungen bezüglich des Einsatzes von Nachunternehmen in analoger Weise.
Sofern ein Tochterunternehmen mit einem übergeordneten Konzernunternehmen beabsichtigt, Teile der ausgeschriebenen Leistungen durch das übergeordnete Konzernunternehmen erbringen zu lassen, gelten die vorstehenden Ausführungen bezüglich des Einsatzes von Nachunternehmen in analoger Weise.
Soweit der Auftragnehmer Unteraufträge vergeben möchte, hat er dabei zwingend die Unterauftragnehmer im Angebot unter Angabe von übertragenem Leistungsteil, Namen, Anschrift und Telefon zu benennen.
Gibt der Bieter mit der Abgabe des Angebotes keine Erklärung zum Einsatz eines Nachunternehmens oder eines übergeordneten Konzernunternehmens ab, geht die Vergabestelle davon aus, dass er beabsichtigt, alle Leistungen selber vollständig zu erbringen.
Gibt der Bieter mit der Abgabe des Angebotes keine Erklärung zum Einsatz eines Nachunternehmens oder eines übergeordneten Konzernunternehmens ab, geht die Vergabestelle davon aus, dass er beabsichtigt, alle Leistungen selber vollständig zu erbringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-1529/1536📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftragggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- bzw. der Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfantrag bei der oben aufgeführten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftragggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- bzw. der Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfantrag bei der oben aufgeführten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2011/S 038-062410 (2011-02-21)