Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse. Diese ist ein auf Microsoft-Produkten basierendes Individualsoftware-System, das als Client-Server-Lösung eingesetzt wird. Die Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse ist auf die Aufgaben und Geschäftsprozesse der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg zugeschnitten und setzt sich aus Fachanwendungen und weiteren Software-Modulen zusammen. Die Fachanwendungen NOAH/eKasse bilden die eigentlichen Anwendungen für den Produktivbetrieb und stellen somit das fachliche Kernsystem der gleichnamigen Fachanwendungsfamilie dar. Sie werden derzeit in den 65 staatlichen Notariaten in Baden und 250 staatlichen Notariaten in Württemberg eingesetzt. Mit den Fachanwendungen NOAH/eKasse werden folgende Zuständigkeiten der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg abgedeckt: In Baden: — Beurkundungen und Beglaubigungen, — Verwahrungen, — Nachlassgericht inkl. Verwahrgericht, — Kassenführung, Treuhandgeschäfte und Buchhaltung. In Württemberg: — Beurkundungen und Beglaubigungen, — Verwahrungen, — Nachlassgericht inkl. Verwahrgericht, — Betreuungsgericht, — Kassenführung, Treuhandgeschäfte und Buchhaltung. Beurkundungen, Beglaubigungen, Verwahrungen und die gerichtlichen Geschäftsbereiche werden ebenso wie Register- und Statistikfunktionen über die Notariatsfachanwendung "NOAH" abgewickelt. "NOAH" deckt somit die fachlichen Aufgaben bzw. Geschäftsprozesse eines Notariats weitgehend ab. Kassenführung, Treuhandgeschäfte und Buchhaltung werden über die Fachanwendung „eNotar“ bearbeitet. Dieses Faktura- und Buchhaltungssystem setzt sich aus den Modulen "eKasse/eMasse" zusammen, die im vorliegenden Kontext vereinfacht als Fachanwendung "eKasse" (= "eNotar") bezeichnet werden. Der Ausschreibungsgegenstand umfasst Leistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse im geplanten Vertragszeitraum. Unter Betriebsunterstützung fällt die Erbringung von Supportleistungen – vor allem im Second- und Third-Level-Support – zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse. Dies bezieht ebenfalls die Folgeversionen der genannten Fachanwendungsfamilie in den Notariaten in der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg mit ein. Innerhalb der geplanten Rahmenvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind Weiterentwicklungen vorgesehen, die in Form von einzelnen Entwicklungsverträgen mit dem Auftragnehmer abgeschlossen werden. Folgende Leistungen werden für die Weiterentwicklung der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse zur Anpassung auf Grund von Gesetzes-, Aufgaben- oder Organisationsänderungen gefordert: Aufwands- und Kostenschätzung: bei Bedarf wird eine Weiterentwicklung vom Auftraggeber angefordert. Der Auftragnehmer erstellt ein jeweiliges Angebot für potenzielle Entwicklungsverträge. Entwicklungsauftrag: Nach individueller Beauftragung durch den Auftraggeber und Abschluss eines Entwicklungsvertrags erfolgt die Umsetzung der Weiterentwicklung. Rollout: nach Freigabe der Weiterentwicklung durch den Auftraggeber wird der Rollout von neuen Programmständen (z. B. von Updates) durch den Auftragnehmer nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen. Versionsverwaltung: der Auftragnehmer stellt die Versionsverwaltung sicher, sofern diese nicht von Entwicklungsverträgen abgedeckt ist; letzteres stellt den Grundsatz dar. Dokumentation der vorgenommenen Weiterentwicklungen: Der Auftragnehmer übernimmt die Pflege der technischen Dokumentationen der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse, sofern dies nicht von Entwicklungsverträgen abgedeckt ist; letzteres stellt den Grundsatz dar. Für die Erbringung der genannten Leistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis des EVB-IT Dienstvertrags mit dem erfolgreichen Bieter geschlossen. Die Gemeinsame DV-Stelle Justiz des OLG Stuttgart geht nach aktuellen Schätzungen von einem Leistungsbedarf von circa 4 300 Personentagen (PT) über die Vertragslaufzeit aus; darin enthalten sind circa 1 400 PT Weiterentwicklung. Ein Anspruch auf den genannten Leistungsbedarf seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Es ist anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen Ende der Vertragslaufzeit abnimmt, da die Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse in 2018 vollständig abgelöst werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Menge oder Umfang: Circa 4 300 Personentage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Olgastr. 5
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse. Diese ist ein auf Microsoft-Produkten basierendes Individualsoftware-System, das als Client-Server-Lösung eingesetzt wird. Die Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse ist auf die Aufgaben und Geschäftsprozesse der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg zugeschnitten und setzt sich aus Fachanwendungen und weiteren Software-Modulen zusammen.
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse. Diese ist ein auf Microsoft-Produkten basierendes Individualsoftware-System, das als Client-Server-Lösung eingesetzt wird. Die Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse ist auf die Aufgaben und Geschäftsprozesse der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg zugeschnitten und setzt sich aus Fachanwendungen und weiteren Software-Modulen zusammen.
Die Fachanwendungen NOAH/eKasse bilden die eigentlichen Anwendungen für den Produktivbetrieb und stellen somit das fachliche Kernsystem der gleichnamigen Fachanwendungsfamilie dar. Sie werden derzeit in den 65 staatlichen Notariaten in Baden und 250 staatlichen Notariaten in Württemberg eingesetzt.
Die Fachanwendungen NOAH/eKasse bilden die eigentlichen Anwendungen für den Produktivbetrieb und stellen somit das fachliche Kernsystem der gleichnamigen Fachanwendungsfamilie dar. Sie werden derzeit in den 65 staatlichen Notariaten in Baden und 250 staatlichen Notariaten in Württemberg eingesetzt.
Mit den Fachanwendungen NOAH/eKasse werden folgende Zuständigkeiten der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg abgedeckt:
In Baden:
— Beurkundungen und Beglaubigungen,
— Verwahrungen,
— Nachlassgericht inkl. Verwahrgericht,
— Kassenführung, Treuhandgeschäfte und Buchhaltung.
In Württemberg:
— Betreuungsgericht,
Beurkundungen, Beglaubigungen, Verwahrungen und die gerichtlichen Geschäftsbereiche werden ebenso wie Register- und Statistikfunktionen über die Notariatsfachanwendung "NOAH" abgewickelt. "NOAH" deckt somit die fachlichen Aufgaben bzw. Geschäftsprozesse eines Notariats weitgehend ab.
Beurkundungen, Beglaubigungen, Verwahrungen und die gerichtlichen Geschäftsbereiche werden ebenso wie Register- und Statistikfunktionen über die Notariatsfachanwendung "NOAH" abgewickelt. "NOAH" deckt somit die fachlichen Aufgaben bzw. Geschäftsprozesse eines Notariats weitgehend ab.
Kassenführung, Treuhandgeschäfte und Buchhaltung werden über die Fachanwendung „eNotar“ bearbeitet. Dieses Faktura- und Buchhaltungssystem setzt sich aus den Modulen "eKasse/eMasse" zusammen, die im vorliegenden Kontext vereinfacht als Fachanwendung "eKasse" (= "eNotar") bezeichnet werden.
Kassenführung, Treuhandgeschäfte und Buchhaltung werden über die Fachanwendung „eNotar“ bearbeitet. Dieses Faktura- und Buchhaltungssystem setzt sich aus den Modulen "eKasse/eMasse" zusammen, die im vorliegenden Kontext vereinfacht als Fachanwendung "eKasse" (= "eNotar") bezeichnet werden.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst Leistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse im geplanten Vertragszeitraum.
Unter Betriebsunterstützung fällt die Erbringung von Supportleistungen – vor allem im Second- und Third-Level-Support – zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse. Dies bezieht ebenfalls die Folgeversionen der genannten Fachanwendungsfamilie in den Notariaten in der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg mit ein.
Unter Betriebsunterstützung fällt die Erbringung von Supportleistungen – vor allem im Second- und Third-Level-Support – zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse. Dies bezieht ebenfalls die Folgeversionen der genannten Fachanwendungsfamilie in den Notariaten in der Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung Baden-Württemberg mit ein.
Innerhalb der geplanten Rahmenvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind Weiterentwicklungen vorgesehen, die in Form von einzelnen Entwicklungsverträgen mit dem Auftragnehmer abgeschlossen werden.
Folgende Leistungen werden für die Weiterentwicklung der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse zur Anpassung auf Grund von Gesetzes-, Aufgaben- oder Organisationsänderungen gefordert:
Aufwands- und Kostenschätzung: bei Bedarf wird eine Weiterentwicklung vom Auftraggeber angefordert. Der Auftragnehmer erstellt ein jeweiliges Angebot für potenzielle Entwicklungsverträge.
Entwicklungsauftrag: Nach individueller Beauftragung durch den Auftraggeber und Abschluss eines Entwicklungsvertrags erfolgt die Umsetzung der Weiterentwicklung.
Rollout: nach Freigabe der Weiterentwicklung durch den Auftraggeber wird der Rollout von neuen Programmständen (z. B. von Updates) durch den Auftragnehmer nach Abstimmung mit dem Auftraggeber vorgenommen.
Versionsverwaltung: der Auftragnehmer stellt die Versionsverwaltung sicher, sofern diese nicht von Entwicklungsverträgen abgedeckt ist; letzteres stellt den Grundsatz dar.
Dokumentation der vorgenommenen Weiterentwicklungen: Der Auftragnehmer übernimmt die Pflege der technischen Dokumentationen der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse, sofern dies nicht von Entwicklungsverträgen abgedeckt ist; letzteres stellt den Grundsatz dar.
Dokumentation der vorgenommenen Weiterentwicklungen: Der Auftragnehmer übernimmt die Pflege der technischen Dokumentationen der Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse, sofern dies nicht von Entwicklungsverträgen abgedeckt ist; letzteres stellt den Grundsatz dar.
Für die Erbringung der genannten Leistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis des EVB-IT Dienstvertrags mit dem erfolgreichen Bieter geschlossen.
Die Gemeinsame DV-Stelle Justiz des OLG Stuttgart geht nach aktuellen Schätzungen von einem Leistungsbedarf von circa 4 300 Personentagen (PT) über die Vertragslaufzeit aus; darin enthalten sind circa 1 400 PT Weiterentwicklung. Ein Anspruch auf den genannten Leistungsbedarf seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Es ist anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen Ende der Vertragslaufzeit abnimmt, da die Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse in 2018 vollständig abgelöst werden soll.
Die Gemeinsame DV-Stelle Justiz des OLG Stuttgart geht nach aktuellen Schätzungen von einem Leistungsbedarf von circa 4 300 Personentagen (PT) über die Vertragslaufzeit aus; darin enthalten sind circa 1 400 PT Weiterentwicklung. Ein Anspruch auf den genannten Leistungsbedarf seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Es ist anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung gegen Ende der Vertragslaufzeit abnimmt, da die Fachanwendungsfamilie NOAH/eKasse in 2018 vollständig abgelöst werden soll.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertraglaufzeit um weitere 6 Monate.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 66 Monate
Dauer: 66 Monate
Referenznummer: LZBW-2011-0028
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung des Unternehmens bezüglich
— Dokumenten,
— Deutscher Sprache,
— Qualifikationsprofil,
— Erfüllungsort,
— Leistungsportfolio,
— Mitarbeiter,
— Jahresumsatz,
— Referenzprojekte.
2. ggf. Erklärung der Bewerbergemeinschaft,
3. ggf. Bevollmächtigung der Bewerbergemeinschaft,
4. Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit,
5. ggf. Übersicht Nachunternehmer,
6. Datenschutzrechtliche Einwilligung,
7. Eigenerklärung Einwilligung zur Sicherheitsüberprüfung.
Die Erklärungen:
— zum Datenschutz und Verschwiegenheit,
— Einwilligung zur Sicherheitsüberprüfung,
— Datenschutzrechtliche Einwilligung sind jeweils von Einzelbewerbern/-bietern, allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterschreiben.
Hinweis:
Die genannten Vordrucke finden sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren ("Eignungsanforderungen" samt Anlagen). Diese können bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zu Zuverlässigkeit/Sozialversicherung,
2. Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung.
Die Erklärung "Eigenerklärung Zuverlässigkeit Sozialversicherung" ist jeweils von Einzelbewerbern/-bietern, allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterschreiben.
Hinweis:
Der genannte Vordruck findet sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren ("Eignungsanforderungen" samt Anlagen). Diese können bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form angefordert werden.
Mindeststandards:
Mindestpunktzahl.
Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6.500 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6.500 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6.500 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6.500 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis:
Weitere Angaben und Formalitäten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren sind in dem Dokument Anlage Eignungsanforderungen ausgeführt. Diese können bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form angefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Anforderungsprofile Projektmitarbeiter:
— Profile Software-Entwickler,
— Profil Support- und Systembetreuer,
— Profil Projektleiter.
2. Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen.
Mindeststandards:
Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 66
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Aufgaben der Notariate werden beginnend ab 2012 sukzessive auf die zentralen Grundbuchämter beziehungsweise die Amtsgerichte übergehen. Der Übergang der Aufgaben auf die Grundbuchämter und Amtsgerichte soll zum 31.12.2017 abgeschlossen sein. Eine Fortschreibung und Pflege sowie der Support für die Anwendungsfamilie NOAH/eKasse über den 31.12.2017 hinaus wird nicht erfolgen, da ab 2018 eine Umstellung des Notariatswesen in Baden-Württemberg erfolgt und die gegenständliche Software dann nicht mehr zum Einsatz kommen wird.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Aufgaben der Notariate werden beginnend ab 2012 sukzessive auf die zentralen Grundbuchämter beziehungsweise die Amtsgerichte übergehen. Der Übergang der Aufgaben auf die Grundbuchämter und Amtsgerichte soll zum 31.12.2017 abgeschlossen sein. Eine Fortschreibung und Pflege sowie der Support für die Anwendungsfamilie NOAH/eKasse über den 31.12.2017 hinaus wird nicht erfolgen, da ab 2018 eine Umstellung des Notariatswesen in Baden-Württemberg erfolgt und die gegenständliche Software dann nicht mehr zum Einsatz kommen wird.
Die Aufgaben im Bereich des Supports werden entsprechend nach und nach rückläufig sein.
Das Auftragsvolumen für Programmierarbeiten wird voraussichtlich ab dem Jahr 2016 rückläufig sein. Der Programmieranteil wird ab dem Jahr 2017 so weit wie möglich reduziert werden, unter Umständen werden keinerlei Programmieraufträge ab dem Jahr 2017 mehr erteilt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Das Auftragsvolumen für Programmierarbeiten wird voraussichtlich ab dem Jahr 2016 rückläufig sein. Der Programmieranteil wird ab dem Jahr 2017 so weit wie möglich reduziert werden, unter Umständen werden keinerlei Programmieraufträge ab dem Jahr 2017 mehr erteilt.
Es ist zudem davon auszugehen, dass gegen Ende des Ausschreibungszeitraums der Umfang an abgerufenen Leistungen zurückgehen wird.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben. Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen erfüllen. Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A) – Ausschlusskriterium und (B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet). Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B) ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit "Ja" beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Es ist ausreichend, das jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit "Ja" zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollte der Text dennoch wiedergeben werden, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z.B. von Klammerzusätzen o.Ä.) stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss des Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A (vgl. Dokument Anlage Eignungsanforderungen)). Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur: 0 bis 3 Punkte: Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 4 bis 7 Punkte: Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien findet sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren ("Eignungsanforderungen" samt Anlagen). Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die in den Eignungsanforderungen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben. Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen erfüllen. Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben: (A) – Ausschlusskriterium und (B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet). Der Bewerber muss die aufgeführten Anforderungen zu (B) ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig mit "Ja" beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Es ist ausreichend, das jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit "Ja" zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollte der Text dennoch wiedergeben werden, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z.B. von Klammerzusätzen o.Ä.) stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss des Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A (vgl. Dokument Anlage Eignungsanforderungen)). Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten. Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur: 0 bis 3 Punkte: Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung. 4 bis 7 Punkte: Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht. 8 bis 10 Punkte: Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht. Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien findet sich in den Dokumenten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren ("Eignungsanforderungen" samt Anlagen). Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 6 500 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o. g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht der Bewerber insgesamt weniger als 6 500 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Stuttgart - Gemeinsame DV-Stelle Justiz -
Kontakt
Name: Logistikzentrum Baden-Württemberg
Postanschrift: Dornierstraße 19
Postort: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Kontaktperson: Team e-Vergabe
Herrn Munzinger, Frau Gräber
Telefon: +49 71569380278📞
E-Mail: e-vergabe@lzbw.bwl.de📧
Fax: +49 71569380299 📠
URL für weitere Informationen: http://www.lzbw.de🌏
E-Mail: e-vergabe@lzbw.bwl.de📧
URL der Teilnahme: http://www.lzbw.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LZBW-2011-0028
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Hinweis:
Weitere Angaben und Formalitäten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren sind in dem Dokument Anlage Eignungsanforderungen ausgeführt. Diese können bei der in ANHANG A genannten Stelle in elektronischer Form angefordert werden.
Quelle: OJS 2011/S 152-253112 (2011-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-03-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge