Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt - Referat Z8

Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-20 Auftragsbekanntmachung
2012-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Untersuchung von Verschmutzungen
Menge oder Umfang:
2 Lose zu je 3 200 Proben (Kalkulationsgrundlage). Die tatsächliche Probenzahl liegt zwischen 2 600 und 3 800 Proben. Vergütet weren die tatsächlich durchgeführten Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Untersuchung von Verschmutzungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt - Referat Z8
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Postleitzahl: 95030
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
Fax: +49 928118004519 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 247-401694
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen vollständig zum elektronischen Download bereit auf der Plattform www.auftraege.bayern.de Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben
Kurze Beschreibung:
Mengenlos mit 3 200 Untersuchungen zur Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben.
Menge oder Umfang: 3 200 Proben.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Probenanfall für die Vertragsdauer kann zwischen 2 600 und 3 800 Proben schwanken. Vergütet werden die tatsächlich durchgeführten Leistungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2:Bestimmung von biochemischem Sauerstoffbedarf, chemischem Sauerstoffbedarf, Nitrat-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Phosphor gesamt und abfiltrierbaren Stoffen in Abwasserproben
Referenznummer: Z8-0270#259/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: diverse in Bayern, s. Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Gesetzestreue mit Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Gesetzestreue mit Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Insolvenz.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über den geplanten Personal- und Sachmitteleinsatz in Bezug auf die angebotenen Leistungen;
Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern;
Nachweis über die Teilnahme an Abwasserringversuchen (Vorlage aller einschlägigen Ringversuchsergebnisse ab 1.1.2005);
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Abwasserringversuchen ab 1.1.2005 (Eignungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an jeweils mindestens 2 Ringversuchen ab 1.1.2005 bei den Stickstoffparametern, bei Phosphor gesamt sowie bei BSB/CSB);
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Nachweis über Erfahrungen bezüglich der Untersuchung von Abwasserproben (Referenzen von Auftraggebern aus denen hervorgeht, dass hinsichtlich der Art der Analytik in den letzten 3 Jahren vergleichbare Proben in nicht unerheblichem Umfang bearbeitet wurden);
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Mindeststandards:
Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern; erfolgreiche Teilnahme an jeweils mindestens 2 Ringversuchen ab 1.1.2005 bei den Stickstoffparametern, bei Phosphor gesamt sowie bei BSB/CSB);
Erfahrungen bezüglich der Untersuchung von Abwasserproben (Referenzen von Auftraggebern aus denen hervorgeht, dass hinsichtlich der Art der Analytik in den letzten 3 Jahren vergleichbare Proben in nicht unerheblichem Umfang bearbeitet wurden);
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Lt. Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der maximal mögliche Zeitabstand zwischen Ende der Probenahme und Beginn der Untersuchung beträgt 24 Stunden (Nitrit-Stickstoff nach DIN EN 26777 in der Fassung vom April 1993).
Den Probentransport veranlasst der Auftraggeber selbst. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Verbringung der Probe innerhalb 24 Stunden vom Probenehmer zum Untersuchungslabor unter für den Auftraggeber wirtschaftlichen Bedingungen (Beauftragung von Standardprodukten von Paketdienstleistern) nur innerhalb Deutschlands gewährleistet werden kann. Dort ist die Untersuchung sofort zu beginnen. Die Kühlkette darf beim Transport nicht unterbrochen werden. Deshalb scheidet ein Aus- und Wiedereinpacken bzw. ein Weitertransport der Proben aus.
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Als Eignungsvoraussetzung wird u.a. für die Bewerber die Notifizierung für Abwasseruntersuchungen in Bayern gefordert.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-03-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Z8 Vergabeservicezentrum
Internetadresse: www.lfu.bayern.de 🌏
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt - Referat Z8 Vergabeservicezentrum
URL der Dokumente: http://www.auftraege.bayern.de 🌏
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt - Referat Z2 (Angebotssammelstelle)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z8-0270#259/2011

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2011/S 247-401694 (2011-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 202 880,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 76-124637
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 247-401694
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Z8-0270-#259/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse in Bayern (s. Vergabeunterlagen).

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-03-05 📅
Name: Eurofins Umwelt Ost GmbH
Postanschrift: Löbstedter Straße 78
Postort: Jena
Postleitzahl: 07749
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: SGS Institut Fresenius GmbH
Postanschrift: Am Technologiepark 10
Postort: Herten
Postleitzahl: 45699
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftraginteressiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht,ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelledes Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstößegegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei derVergabestelle zu rügen.
Mehr anzeigen
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestelltwerden.
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Informationper Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginntam Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2012/S 076-124637 (2012-04-16)