Betrieb einer Umladestation, Transport und Verwertung von gemischtem Altpapier wie gesammelt

AWG Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw GmbH

Betrieb einer Ubergabestelle des gemischten Altpapiers wie gesammelt durch den Auftragnehmer, Transport und Verwertung des Altpapiers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-18 Auftragsbekanntmachung
2012-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Jährlich fallen im Landkreis Calw etwa 12 500 Tonnen Altpapier an. Aufgrund möglicher Mengensteigerungen oder auch Mengenminderungen werden 4 Mengenstaffeln abgefragt. Diese teilen sich auf in 7 500 bis 10 000 Tonnen jährlich, 10 001 bis 12 500 Tonnen jährlich, 12 501 bis 15 000 Tonnen jährlich und 15 001 bis 17 500 Tonnen jährlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Gäuallee 5
Postleitzahl: 72202
Postort: Nagold
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg-info.de 🌏
E-Mail: joachim.pross@awg-info.de 📧
Telefon: +49 74526006-7043 📞
Fax: +49 74526006-57043 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 138-229504
ABl. S-Ausgabe: 138

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb einer Ubergabestelle des gemischten Altpapiers wie gesammelt durch den Auftragnehmer, Transport und Verwertung des Altpapiers.
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag einseitig und zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die erste mögliche Verlängerung hat eine Laufzeit bis zum 30.6.2015, die zweite mögliche Verlängerung hat eine Laufzeit bis zum 30.6.2016.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 27 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und die fälligen Mitgliedsbeiträge gezahlt hat.
b) Angaben zu der Zahl der Beschäftigten des Bieters.
c) Handelsregisterauszug sowie Angaben zu Inhaber/Beteiligungsverhältnissen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergabestelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden: Polizeiliches Führungszeugnis eines Geschäftsführers bzw. Inhabers bei einer Personengesellschaft, nicht älter als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Erklärung über Hauptgeschäftsfelder sowie den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz aus abfallwirtschaftlichen Leistungen der letzen drei Geschäftsjahre (2005, 2006, 2007).
b) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen.
2. Folgende Unterlagen können von der Vergastelle zumindest in Kopie jederzeit nachgefordert werden:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,nicht älter als 3 Monate.
3. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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4. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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5. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem der Nachunternehmer beipielsweise eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formular EFB V EG 320) vorlegt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben sowie Unterlagen zumindest in Kopie beizufügen:
a) Referenzen bezüglich der mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistung aus den letzten 3 Jahren.
b) Angabe der fachlichen Qualifikation der Führungskräfte.
c) Angaben zum Verwertungsweg.
d) Gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 KrW-/AbfG für die ausgeschriebene Leistung. Ist ein Anbieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert, so muss er ersatzweise folgende Nachweise zumindest in Kopie beifügen:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen, Auszug aus dem Gewerbezentralregister für einen Geschäftsführer,
Nachweis der Versicherung über eine ausreichende.
Betriebshaftpflichtversicherung und Nachweis der Transportgenehmigung.
2. Kann ein ausländischer Anbieter diese Nachweise aus stichhaltigen Gründen nicht erbringen, z.B. weil es derartige Erklärungen im Herkunftsland nicht gibt, sind alternative gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.
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3. Bietergemeinschaften müssen für deren Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden
Nachweise vorlegen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit reicht es aus, wenn diese für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird, d.h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
4. Der Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall der Vergabestelle mit Angebotsabgabe nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem der Nachunternehmer beipielsweise eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (Formular EFB V EG 320) vorlegt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen in Höhe von 5 % der jährlichen Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungslegung. Weitere Einzelheiten siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Beschreibung der technischen Abwicklung sowie Kapazitätsausstattung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Es werden nur Verrechnungsschecks akzeptiert.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AWG Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Joachim Proß
Internetadresse: www.awg-info.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedirch-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Zuschlagserteilung ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. § 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...].
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.[...]“
Ein Nachprüfungsantrag ist demnach unzulässig, wenn der geltend gemachte Verstoß nicht unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 GWB gerügt wurde.
Zudem weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2011/S 138-229504 (2011-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 798 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 42-067905
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 138-229504
ABl. S-Ausgabe: 42

Auftragsvergabe
Name: Schaal & Müller GmbH & Co KG
Postort: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Karl-Friedrich Straße 17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2012/S 042-067905 (2012-02-28)