Betrieb Glasfasernetz für die GEOVOL Unterföhring GmbH

GEOVOL Unterföhring GmbH

Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung des von der Geovol Unterföhring GmbH (Auftraggeber) errichteten Glasfasernetzes an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs.
Der Auftraggeber errichtet in seinem Versorgungsgebiet für eine Verbesserung der Breitbandversorgung eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur. Dabei wird jedes an das Fernwärmenetz der Geovol Unterföhring GmbH angeschlossene Gebäude mit der Infrastruktur des Glasfasernetzes der Geovol Unterföhring GmbH verbunden. Das Glasfasernetz der Geovol Unterföhring GmbH geht im Wesentlichen vom Bürgerhaus in der Münchner Straße aus. Ein weiterer Sternpunkt ist der LWL-Raum in der Energiezentrale der Geovol Unterföhring GmbH aus. Beide Zentralen sind über ein Stammkabel mit 24 Fasern miteinander verbunden, wobei derzeit 2 Fasern für die Kommunikation genutzt werden.
Von den Gebäuden der Kunden der Geovol Unterföhring GmbH führen in der Regel 4 Fasern zu den Straßenschächten (Fibre to the Building oder kurz FttB). Damit verbleiben für die Breitbandverbindung jeweils bis zu 2 Fasern. Die Herstellung einer Verbindungsleitung zwischen dem Netz des Netzbetreibers und dem Hauptnetz der Geovol Unterföhring GmbH ist Sache des Netzbetreibers.
Vorrangiges Ziel ist die Herstellung einer Breitbandversorgung der Fernwärmekunden (Voll- u. Optionsanschluss) der Geovol Unterföhring GmbH mittels FttB.
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Eigentümer des Glasfasernetzes wird zukünftig ein Netzbetriebsvertrag vereinbart. Dieser noch abzuschließende Netzbetriebsvertrag trifft damit Regelungen im Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber. Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung des Glasfasernetzes an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen. Der Auftraggeber trägt lediglich die Kosten der erstmaligen Herstellung des Glasfasernetzes.
Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund dieses noch abzuschließenden Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern, sonstigen Telekommunikationsdienstleistern Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat als Hauptleistungspflicht den Netzbetrieb zu gewährleisten. Ferner sind gegenüber dem Endkunden Telekommunikationsdienste (Mehrfachdienste) zu erbringen. Der Netzbetrieb soll ab dem 4. Quartal 2011 aufgenommen werden und je nach Ausbaustand des Glasfasernetzes sukzessive für das gesamte Glasfasernetz erfolgen.
Demgemäß müssen ab dem Beginn des Netzbetriebs stufenweise die ersten Endkundenanschlüsse über das Glasfasernetz mit Mehrfachdiensten (Breitbanddiensten) versorgt werden können. Der Auftragnehmer hat neben der Hauptleistungspflicht des Netzbetriebs selbst Mehrfachdienste gegenüber dem Endkunden zu erbringen. Das Vertragsverhältnis endet voraussichtlich am 31.12.2016. Eine 2-malige optionale Vertragsverlängerung um jeweils 5 Jahre wird vorgesehen. Näheres regelt der zu schließende Netzbetriebsvertrag.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-07-18.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-07-18 Auftragsbekanntmachung