Betrieb Poststelle inkl. Nebenleistungen
Die Aufgaben zum Betrieb der Poststelle umfassen insbesondere folgende Bereiche:
1. Technischer Bereich:
— Bereitstellung von Maschinen zur Arbeitsvorbereitung (z.B. Brieföffnungsmaschinen) in den Räumen des Auftraggebers,
— Bereitstellung von PC/Server-Hardware in den Räumen des Auftraggebers,
— Bereitstellung von Software (Prozess-Überwachung/Reporting, Scannprozess und qualifizierte digitale Signatur) in den Räumen des Auftraggebers,
— Bereitstellung eines externen Backup-Systems,
— Wartung der oben genannten Systeme für die gesamte Vertragslaufzeit.
2. Fachlicher Bereich:
— Bereitstellung von ausreichendem und geschultem Personal,
— Postannahme (Briefe, Päckchen, Pakete) am Standort Frankfurt a. Main von Montag bis Samstag,
— Postsortierung für Verteilung ("Briefpost") und Scannen ("Scannpost"),
— Feinsortierung der Post nach Geschäftsstellen und Fachbereichen,
— Scannen und Signieren der Scannpost,
— Vorbereitung der Ausgangspost an Standorte der BKK Gesundheit und externe Stellen (Versand erfolgt über anderweitigen Dienstleister),
— Kompletterfassung spezieller Formulare,
— Scannen von Personal-/Personalentwicklungsunterlagen und Dokumenten der Mitarbeiterkrankenkassen; zwingend außerhalb der Poststelle des Auftraggebers unter besonderer Datenschutzanforderung.
3. Botendienste in der Zentrale Frankfurt a. Main,
4. Langzeitarchivierung von Papierdokumenten:
— Bereitstellung einer Archivumgebung,
— Übernahme des aktuellen Archivbestandes (ca. 150 000 Kisten),
— Transport von Dokumenten zwischen Auftraggeber- und Archivstandort (Verfügbarkeit binnen max. 4 Stunden),
— Lagerung von Dokumenten,
— Recherche und Rücklieferung von Dokumenten an den Auftraggeber auf Anforderung (Verfügbarkeit max. 4 Stunden),
— Datenschutzgerechte Vernichtung von Dokumenten.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Leistungen auch bereits jetzt durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Im Falle eines Auftragnehmerwechsels bei Zuschlagserteilung kann ein Betriebsübergang i.S.d. § 613 a BGB nur dann vorliegen, wenn der künftige Dienstleister wesentliche Teile des Personals und/oder die Arbeitsorganisation und/oder die Betriebsmethoden übernimmt. Die Möglichkeit eines Betriebsübergangs i.S.d. vorgenannten Vorschrift hängt somit vom Angebotsverhalten des zukünftigen Dienstleisters ab, insbesondere von der Ausgestaltung der Tätigkeit und der Arbeitsverhältnisse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-14.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-04-14
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Auftragsbekanntmachung
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