Betrieb von zwei luftseitigen Tankstellen im Luftsicherheitsbereich des BER; Pacht der Tankstelleninfrastruktur des Auftraggebers; Lieferung, Sicherstellung der Versorgung und Verkauf von Kraftstoffen (Diesel/Superkraftstoff) an und für den Auftraggeber sowie auf eigene Rechnung an und für am Flughafen tätige Dritte
Mit dem Abschluss des Pachtvertrages soll der Pächter den Betrieb der Tankstellen gewährleisten und insbesondere soll der Pächter durch den Verkauf von Kraftstoffen (Diesel und Super Benzin) und den Serviceleistungen (Betrieb und Instandhaltung) aus einer Hand, allen Nutzern von Kraftstoffen auf der Luftseite des neuen Flughafens BER, unter Berücksichtigung einer hohen Versorgungssicherheit (nach Vorgaben von Service Leveln durch den Auftraggeber), Kraftstoff zur Verfügung stellen.
Derzeit wird die Betreiberleistung der Betriebstankstellen durch die FBS wahrgenommen. Dies beinhaltet die Sicherstellung von Kraftstofflieferungen und der Instandhaltung der Tankstellen. Seitens FBS sind mehrere Organisationseinheiten involviert.
Durch einen Anbieter soll die Leistung aus einer Hand erbracht werden. Diese beinhaltet den Betrieb und die Instandhaltung der beiden Tankstellen im Luftsicherheitsbereich sowie die Lieferung und den Verkauf des benötigten Kraftstoffs sowie dessen Abrechnung. Der Pächter übernimmt die Tankstellen im Rahmen eines Pachtvertrages vom Auftraggeber. Der Verkauf an Dritte erfolgt auf eigene Rechnung und Risiko des bezuschlagten Partners.
Oberste Zielsetzung ist dabei die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Flughafen BER durch eine gesicherte Kraftstoffversorgung der Betriebsfahrzeuge auf der Luftseite (= abgegrenzter Sicherheitsbereich i.S.d. LuftSiG).
Unter Berücksichtigung der hohen Verfügbarkeit soll durch einen externen Partner die Kraftstoffversorgung unter wirtschaftlichen Bedingungen sichergestellt werden.
Die Nutzer sind alle Organisationseinheiten (FBS) sowie alle externen Flughafenpartner, die auf der Luftseite mit Fahrzeugen operieren. Auf der Luftseite ist keine weitere Möglichkeit vorgesehen die Fahrzeuge zu betanken, dass heißt die Nutzer sind gehalten an einer der beiden Betriebstankstellen die Fahrzeuge aufzutanken. Zudem haben die meisten luftseitig eingesetzten Fahrzeuge keine Zulassung nach dem Straßenverkehrsgesetz und müssen daher ausschließlich an den ausgeschriebenen Tankstellen tanken.
Das Betanken privater Fahrzeuge von Mitarbeitenden des BER oder externen Partnern ist an den beiden Betriebstankstellen auf der Luftseite nicht vorgesehen.
Das Betanken von Flugzeugen erfolgt nicht mit den luftseitigen Betriebstankstellen und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-09.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-05-09
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Auftragsbekanntmachung
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2011-06-06
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Ergänzende Angaben
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