Betrieb von zwei luftseitigen Tankstellen im Luftsicherheitsbereich des BER; Pacht der Tankstelleninfrastruktur des Auftraggebers; Lieferung, Sicherstellung der Versorgung und Verkauf von Kraftstoffen (Diesel/Superkraftstoff) an und für den Auftraggeber sowie auf eigene Rechnung an und für am Flughafen tätige Dritte

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Mit dem Abschluss des Pachtvertrages soll der Pächter den Betrieb der Tankstellen gewährleisten und insbesondere soll der Pächter durch den Verkauf von Kraftstoffen (Diesel und Super Benzin) und den Serviceleistungen (Betrieb und Instandhaltung) aus einer Hand, allen Nutzern von Kraftstoffen auf der Luftseite des neuen Flughafens BER, unter Berücksichtigung einer hohen Versorgungssicherheit (nach Vorgaben von Service Leveln durch den Auftraggeber), Kraftstoff zur Verfügung stellen.
Derzeit wird die Betreiberleistung der Betriebstankstellen durch die FBS wahrgenommen. Dies beinhaltet die Sicherstellung von Kraftstofflieferungen und der Instandhaltung der Tankstellen. Seitens FBS sind mehrere Organisationseinheiten involviert.
Durch einen Anbieter soll die Leistung aus einer Hand erbracht werden. Diese beinhaltet den Betrieb und die Instandhaltung der beiden Tankstellen im Luftsicherheitsbereich sowie die Lieferung und den Verkauf des benötigten Kraftstoffs sowie dessen Abrechnung. Der Pächter übernimmt die Tankstellen im Rahmen eines Pachtvertrages vom Auftraggeber. Der Verkauf an Dritte erfolgt auf eigene Rechnung und Risiko des bezuschlagten Partners.
Oberste Zielsetzung ist dabei die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Flughafen BER durch eine gesicherte Kraftstoffversorgung der Betriebsfahrzeuge auf der Luftseite (= abgegrenzter Sicherheitsbereich i.S.d. LuftSiG).
Unter Berücksichtigung der hohen Verfügbarkeit soll durch einen externen Partner die Kraftstoffversorgung unter wirtschaftlichen Bedingungen sichergestellt werden.
Die Nutzer sind alle Organisationseinheiten (FBS) sowie alle externen Flughafenpartner, die auf der Luftseite mit Fahrzeugen operieren. Auf der Luftseite ist keine weitere Möglichkeit vorgesehen die Fahrzeuge zu betanken, dass heißt die Nutzer sind gehalten an einer der beiden Betriebstankstellen die Fahrzeuge aufzutanken. Zudem haben die meisten luftseitig eingesetzten Fahrzeuge keine Zulassung nach dem Straßenverkehrsgesetz und müssen daher ausschließlich an den ausgeschriebenen Tankstellen tanken.
Das Betanken privater Fahrzeuge von Mitarbeitenden des BER oder externen Partnern ist an den beiden Betriebstankstellen auf der Luftseite nicht vorgesehen.
Das Betanken von Flugzeugen erfolgt nicht mit den luftseitigen Betriebstankstellen und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-09 Auftragsbekanntmachung
2011-06-06 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2011-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dieselkraftstoff
Menge oder Umfang:
Die voraussichtlichen Verbräuche umfassen ca. 2 350 000 Liter Dieselkraftstoff pro Jahr sowie ca. 220 000 Liter Superkraftstoff pro Jahr. Hierbei werden voraussichtlich ca. 25 % des Kraftstoffvolumens durch den Auftraggeber bezogen und ca. 75 % des Kraftstoffvolumens durch Dritte bezogen.Diese Zahlen beruhen auf Schätzungen und Prognosen und stellen keine verbindliche Zusage des Auftraggebers für ein bestimmtes Abruf- und/oder Vergütungsvolumen aus der abzuschliessenden Vereinbarung dar.Der Leistungsgegenstand umfasst:a.) Den Betrieb der gepachteten Tankstellen nach festgelegten Vorgaben (Service Levels) des Auftraggebers, welche sich insbesondere auf die Öffnungszeiten, Vorhaltung von Mindestmengen und somit die Verfügbarkeit von Kraftstoffen auf dem Flughafen beziehen;b.) Der Betrieb und das Management eines geeigneten bargeldlosen Abrechnungs- und Zahlungssystems mit allen hierfür erforderlichen Leistungen und Geräte;c.) Die Wartung sowie technische Instandhaltung der vom Auftragnehmer gepachteten Anlagen;d.) Die vorgenannten Leistungen gemäss der Ziffern a.), b.) und c.) sind im Luftsicherheitsbereich des Flughafens BER zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dieselkraftstoff 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 91-149290
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach § 6 Sektorenverordnung (SektVO) ausgestaltet, da die Vergabe der zu beauftragenden Leistungenen nach Aufassung der Vergabestelle nach ihrem Schwerpunkt als Dienstleistungskonzession und als Pachtvertrag und somit als Immobilienvertrag i.S.d. § 100 Abs. 2 h) GWB, rechtlich einzuordnen sind und daher das Ausschreibungsvefahren nicht den Regelungen des GWB und der Sektorenverordnung direkt unterfallen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vergabe von Pachtverträgen (Immobilienverträgen) sowie von Veträgen die nach ihrem Schwerpunkt Dienstleistungkonzessionen sind im Sektorenbereich grundsätzlich gem. §§ 100 Abs. 2 h) GWB, nicht der Nachprüfung i.S.d. § 107 ff. GWB unterliegt. Nur vorsorglich und nur für den Fall, dass nach der konkreten Ausgestaltung der abschließend zu beauftragenden Leistungen das Vergabenachprüfungsverfahren zulässig ist, wird die zuständige Stelle nachfolgend benannt, 2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen, 3. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst auf die Registrierung unter der oben genannten E-Mail-Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend, 4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen, 5. Die Teilnehmer werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse einzusenden/abzugeben und den verschlossenen Umschlag außen mit dem Aktenzeichen der Auftraggeberin (gemäß Ziffer IV.3.1)), der Bezeichnung der Maßnahme (gemäß Ziffer II.1.1)) sowie den Worten "Teilnahmeantrag – nicht öffnen" zu kennzeichnen. Für die vorbenannte Kennzeichnung kann auch der von der Auftraggeberin vorbereitete Kennzettel verwendet werden, der ebenfalls auf der Internetseite http://www.berlin-airport.de/DE/BBI/Vergaben/VergabenAktuell.html unter "zusätzlichen Informationen" allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sollen 3-fach eingereicht werden und außerdem sollen elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind, 6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden, 7. Der Bewerber hat zur Situation seines Unternehmens die in Ziffer III.2) benannten Erklärungen/Nachweise abzugeben (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/ Nachweise des Herkunftslandes, die mit den geforderten vergleichbar sind). Die Bewerber haben auch zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d.h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als "Mindestanforderung" gekennzeichnet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der als "Mindestanforderung" gekennzeichneten Angaben führt zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung des Teilnahmeantrags im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrags führen. Die Auftraggeberin ist berechtigt bei etwaigen notwendigen Aufklärungen oder Nachforderungen, die seitens der Auftraggeberin gewünschten Informationen oder Unterlagen per Telefax durch die Bewerber einreichen zu lassen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen, 8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen, 9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren: Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 5 werden auch mehr als 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren ausgewählt. Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber können jedoch ggf. auch weniger Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber eingereicht werden. Der Auftraggeber prüft den Teilnahmeantrag in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)), 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen, 3. Stufe: Prüfung der persönlichen Lage des Wirtschaftteilnehmers, der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen und technischen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Die Bewertung der Teilnahmeanträge wird nach folgenden Maßstäben durchgeführt: Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am Besten erfüllen. Um dies zu ermitteln wird die Auftraggeberin die Eignungsvoraussetzung gewichten und bewerten. Hierzu wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix mit nachfolgend benannten Punkten und Gewichtungen verwenden, bei der ein Bewerber max. 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — max. 600 Punkte auf die Bewertung der Referenzen bezogen auf die vergleichbaren Leistungen, gemäß III.2.3)/1 (bewertet wird der Umfang mit dem Gewichtungsfaktor 20, die Aktualität/Kontinuität mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Art/Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 90), — max. 200 Punkte auf die Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sowie der technischen Ausstattung und sonstigen technischen Leistungsfähigkeit, gemäß III.2.3)/3 (Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit hinsichtlich durchschnittlicher Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern mit dem Gewichtungsfaktor 4, Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit hinsichtlich Angaben zur beruflichen Qualifikation und zu Referenzen des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Ansprechpartners mit dem Gewichtungsfaktor 30 und das Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 6) max. 200 Punkte auf die Bewertung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß III.2.1) und III.2.2) (bewertet wird die Bankauskunft mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zum durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten mit einem Gewichtungsfaktor von 16, der Handelsregisterauszug mit dem Gewichtungsfaktor 8 und die Eigenerklärungen zur persönlichen Lage mit dem Gewichtungsfaktor 8). Jedes vorgenannte Bewertungskriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit den vorbenannten Gewichtungen multipliziert. Der Bewerber erhält: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält, — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichend bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält, — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 4 Punkte, die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. 10. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Mit dem Abschluss des Pachtvertrages soll der Pächter den Betrieb der Tankstellen gewährleisten und insbesondere soll der Pächter durch den Verkauf von Kraftstoffen (Diesel und Super Benzin) und den Serviceleistungen (Betrieb und Instandhaltung) aus einer Hand, allen Nutzern von Kraftstoffen auf der Luftseite des neuen Flughafens BER, unter Berücksichtigung einer hohen Versorgungssicherheit (nach Vorgaben von Service Leveln durch den Auftraggeber), Kraftstoff zur Verfügung stellen.
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Derzeit wird die Betreiberleistung der Betriebstankstellen durch die FBS wahrgenommen. Dies beinhaltet die Sicherstellung von Kraftstofflieferungen und der Instandhaltung der Tankstellen. Seitens FBS sind mehrere Organisationseinheiten involviert.
Durch einen Anbieter soll die Leistung aus einer Hand erbracht werden. Diese beinhaltet den Betrieb und die Instandhaltung der beiden Tankstellen im Luftsicherheitsbereich sowie die Lieferung und den Verkauf des benötigten Kraftstoffs sowie dessen Abrechnung. Der Pächter übernimmt die Tankstellen im Rahmen eines Pachtvertrages vom Auftraggeber. Der Verkauf an Dritte erfolgt auf eigene Rechnung und Risiko des bezuschlagten Partners.
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Oberste Zielsetzung ist dabei die Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Flughafen BER durch eine gesicherte Kraftstoffversorgung der Betriebsfahrzeuge auf der Luftseite (= abgegrenzter Sicherheitsbereich i.S.d. LuftSiG).
Unter Berücksichtigung der hohen Verfügbarkeit soll durch einen externen Partner die Kraftstoffversorgung unter wirtschaftlichen Bedingungen sichergestellt werden.
Die Nutzer sind alle Organisationseinheiten (FBS) sowie alle externen Flughafenpartner, die auf der Luftseite mit Fahrzeugen operieren. Auf der Luftseite ist keine weitere Möglichkeit vorgesehen die Fahrzeuge zu betanken, dass heißt die Nutzer sind gehalten an einer der beiden Betriebstankstellen die Fahrzeuge aufzutanken. Zudem haben die meisten luftseitig eingesetzten Fahrzeuge keine Zulassung nach dem Straßenverkehrsgesetz und müssen daher ausschließlich an den ausgeschriebenen Tankstellen tanken.
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Das Betanken privater Fahrzeuge von Mitarbeitenden des BER oder externen Partnern ist an den beiden Betriebstankstellen auf der Luftseite nicht vorgesehen.
Das Betanken von Flugzeugen erfolgt nicht mit den luftseitigen Betriebstankstellen und ist nicht Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen.
Menge oder Umfang:
Die voraussichtlichen Verbräuche umfassen ca. 2 350 000 Liter Dieselkraftstoff pro Jahr sowie ca. 220 000 Liter Superkraftstoff pro Jahr. Hierbei werden voraussichtlich ca. 25 % des Kraftstoffvolumens durch den Auftraggeber bezogen und ca. 75 % des Kraftstoffvolumens durch Dritte bezogen.
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Diese Zahlen beruhen auf Schätzungen und Prognosen und stellen keine verbindliche Zusage des Auftraggebers für ein bestimmtes Abruf- und/oder Vergütungsvolumen aus der abzuschliessenden Vereinbarung dar.
Der Leistungsgegenstand umfasst:
a.) Den Betrieb der gepachteten Tankstellen nach festgelegten Vorgaben (Service Levels) des Auftraggebers, welche sich insbesondere auf die Öffnungszeiten, Vorhaltung von Mindestmengen und somit die Verfügbarkeit von Kraftstoffen auf dem Flughafen beziehen;
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b.) Der Betrieb und das Management eines geeigneten bargeldlosen Abrechnungs- und Zahlungssystems mit allen hierfür erforderlichen Leistungen und Geräte;
c.) Die Wartung sowie technische Instandhaltung der vom Auftragnehmer gepachteten Anlagen;
d.) Die vorgenannten Leistungen gemäss der Ziffern a.), b.) und c.) sind im Luftsicherheitsbereich des Flughafens BER zu erbringen.
Beschreibung der Optionen:
Es sind maximal 2 Verlängerungen des Vertrages über die initiale Laufzeit von 5 Jahren hinaus als Option vorgesehen. Dabei kann der Auftraggeber nach eigenem Ermessen den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr verlängern. Der bezuschlagte Partner hat dabei keinen Anspruch auf Verlängerung.
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Dauer: 60 Monate
Referenznummer: EA-2011-112
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorzulegen.
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1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
2. Darlegung der Unternehmensstruktur sowie gegebenenfalls die Einbindung des Unternehmens in die Konzernstruktur,
3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
4. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) "Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen.
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
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Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten 2 Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind".
Das hier entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung,
5. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung,
6. Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3) dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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Das entsprechende Formblatt "Bewerbergemeinschaftserklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.
1.1.Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
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1.2. Angaben zum Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Jahresumsatz netto in Höhe von 4 000 000 EUR.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind einzeln auszuweisen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestsanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Auswahl der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Referenzen in Bezug auf eine ggf. notwendige Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung. Dies gilt für alle nachfolgend geforderten Unterlagen/Nachweise/Darstellungen.
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Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1) Referenzen:
Es sind 2 Unternehmensreferenzen einzureichen und zu beschreiben, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5) in Verbindung mit II.2.1 ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben. Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass alle unter den Buchstaben a)-c) des Kapitels II.2.1) genannten Voraussetzungen in einer Referenz nachgewiesen werden müssen. Eine Verteilung des Nachweises auf beide einzureichenden Referenzen ist dementsprechend ausgeschlossen.
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Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
a) Die als Unternehmensreferenzen benannten Leistungen sollen im Zeitraum der letzten 5 Jahre, mithin nach dem Januar 2006, erbracht worden sein oder erbracht werden;
b) Bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die die unter Punkt II.2.1) Ziffer a.), b.), c.) und d.) aufgeführten Leistungen beinhaltet haben bzw. beinhalten. Insofern ist bei der Darstellung der Referenzen auf die in II.2.1) aufgeführten Ziffern a.), b.), c.) und d.) explizit Bezug zu nehmen bzw. sind die jeweiligen nachzuweisenden Leistungen (II.1.5) Ziffer a.), b.), c.) und d.) explizit bei der Referenzdarstellung aufzuführen.
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Sofern nur einzelne Leistungsbestandteile in den Referenzen aufgeführt und nachgewiesen sind, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) Ziffer 9.
Auf Kapitel VI.3) Ziffer 9. dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen 5 Jahren (2006, 2007, 2008, 2009, 2010) erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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Die Darstellung der Unternehmensreferenzen muss in Tabellenform und mit mindestens den nachfolgenden Inhalten erfolgen. Eine geeignete Tabelle kann bei der Vergabestelle über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden.(die Anforderung muss bis spätestens 10 Kalendertage vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß VI.3) Ziffer 3. bei der Vergabestelle vorliegen).
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— Name und Anschrift, (möglichst auch aktuelle Telefonnummer) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
— Bezeichnung des Referenzprojektes,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und des Projekterfolges,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
— Umfang der erbrachten Leistung,
— Art der Leistung Pro Referenz ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten (einfach bedruckt) zudem detailliert die erbrachte Leistung darzustellen.
2) Ansprechpartner:
Die Nennung eines festangestellten Mitarbeiters, der im gesamten Vertragszeitraum als zentraler Ansprechpartner bei Fragen und als erste Anlaufstelle bei Problemen vorgesehen ist. Darüber hinaus ist in Referenzen des Ansprechpartners (innerhalb der letzten 5 Jahre –2006, 2007 2008, 2009, 2010) nachzuweisen, dass dieser über Erfahrung hinsichtlich der Leitung der unter II.1.5) aufgeführten Leistungsbestandteile als Ansprechpartner verfügt. Ferner sind dabei außerdem in Form eines Lebenslaufes die berufliche Erfahrung, die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche dieser Person sowie seine/ihre Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Projekte gemäß II.1.5) sowie vergleichbarer Leistungen gemäß II.2.1) nachzuweisen.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen 3 Jahren (2006, 2007, 2008, 2009, 2010) erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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3) Mitarbeiter:
Der Bewerber hat zudem folgende Angaben zu machen:
3.1. durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern,
3.2. Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziff. III.2.1)-2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3) 3. dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das einzusetzende Personal soll bei Leistungsbeginn gemäss § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Kathleen Warweitzki
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von etwaigen nach den Regelungen des GWB in diesem Vergabeverfahren zulässigen Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
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Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist".
§ 101b Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist,
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union".
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§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 091-149290 (2011-05-09)
Ergänzende Angaben (2011-06-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-06 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 109-178927
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 91-149290
ABl. S-Ausgabe: 109
Quelle: OJS 2011/S 109-178927 (2011-06-06)