Betriebsführung der Abwasseranlagen

Abwasserverband Rödertal

Der Abwasserverband Rödertal besteht aus den Verbandsmitgliedern Stadt Dresden und Gemeinde Ottendorf – Okrilla. Die Stadt Dresden ist nur mit den Stadtteilen Langebrück und Weixdorf im Verband Mitglied. In der Verbandsversammlung haben die Stadt Dresden und die Gemeinde Ottendorf – Okrilla jeweils einen Stimmenanteil von 50 %. Das Verbandsmitglied LH Dresden leitet nur die in ihrem Ortsnetz gesammelten Abwässer aus den Stadtteilen Weixdorf (mit Ortsteil Marsdorf) und Langebrück in die Verbandsanlagen ein. Die Übergabestelle zur Verbandsanlage ist auch die Leistungsgrenze für die zu vergebende Leistung. Die Stadt Dresden erfüllt alle Leistungen der Betriebsführung der Abwasseranlagen auf ihrem Territorium selbst. Diese sind nicht Gegenstand der Vergabe. Hauptgegenstand der Vergabe ist die vollumfängliche Betriebsführung der Verbandsanlagen und die technische Betriebsführung der Abwasseranlagen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla. In den Verdingungsunterlagen wird die zu vergebende Gesamtleistung aus Gründen der klaren Zuordenbarkeit getrennt nach Verbands- bzw. Gemeindeanlage beschrieben und auch entsprechend dieser Zuordnung preislich getrennt abgefragt werden. Aufgabe der Stadt / der Gemeinde sind die Planung, der Bau und die Bewirtschaftung der erforderlichen Ortsnetzanlagen bestehend aus Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalnetzen mit allen erforderlichen Bauwerken bis zum festgelegten Übergabepunkt in die Verbandsanlage. Aufgabe des Verbandes ist die Planung, der Bau und die Bewirtschaftung der erforderlichen Verbandsanlage. Sie dient hauptsächlich der Fortleitung und Behandlung der aus den Ortsnetzen eingeleiteten Abwässer. Der Verbandskläranlage fließen jahresdurchschnittlich ca. 1 530 000 m³ Mischwasser zu. Davon entfallen ca. 570 000 m³ auf Abwasser aus der Stadt Dresden und 960 000 m³ auf Abwasser aus der Gemeinde Ottendorf - Okrilla.
Die Aufgaben der technischen Betriebsführung der Anlagen der Gemeinde Ottendorf – Okrilla sind auf Basis einer öffentlich – rechtlichen Vereinbarung dem Verband übertragen worden. Der Verband beabsichtigt, die vollumfängliche Betriebsführung seiner Abwasseranlagen sowie die technische Betriebsführung der im Eigentum der Gemeinde Ottendorf - Okrilla befindlichen Abwasseranlagen zu vergeben. Aufgabenschwerpunkte sind: Geschäftsbesorgung, kaufmännische und technische Betriebsführung der Verbandsanlagen und die technische Betriebsführung der Gemeindeanlagen einschließlich der Verbrauchsabrechnung für ca. 2650 am zentralen Abwassernetz angeschlossene Kunden (zuzüglich 199 Kunden mit privaten Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben)aus dem Gemeindegebiet Ottendorf – Okrilla. Ebenfalls gehören zum Leistungsgegenstand der Betriebsführung aller gemeindlicher und Verbandsabwasseranlagen: Lieferung aller Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie der Elektroenergie und die Entsorgung der anfallenden Reststoffe und des Klärschlamms. Weiterhin hat der Betriebsführer jährlich im Umfang von ca. 353 000 EUR (netto) selbständig Reparaturen und Ersatzinvestitionen am Elektro- und Maschinen -technischen Gesamtanlagenbestand zu planen und auszuführen. Die Planung, Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen ist vom Betriebsführer wiederum jeweils getrennt nach Gemeinde - bzw. Verbandsanlagen durchzuführen. Sprechtage sind in der Geschäftsstelle einmal wöchentlich durch qualifiziertes Personal des Bewerbers abzuhalten. Die regelmäßige Anlagenbedienung darf nur durch fachlich qualifiziertes Personal des Betriebsführers selbst erfolgen. Der Einsatz von fachlich qualifizierten Nachunternehmen kann zu Wartungs-, Pflege oder Reparatur- und Erneuerungsarbeiten unter Leitung des Betriebsführers erfolgen. Bereitschaftsdienste sind ebenfalls nur durch das Betriebspersonal des Betriebsführers abzusichern. Wegen des umfangreichen Anlagenbestandes und der hohen Gewerbedichte verlangt der Auftraggeber die Vorhaltung einer örtlichen Mindestpräsenz, die vom Betriebsführer im Zuschlagsfall mindestens für den Einsatz am Hauptleistungsort zu gewährleisten ist: Einsatz von bis zu 3 orts-, sach- und fachkundigen Mitarbeitern des Bereiches "Technische Betriebsführung" aus seinem Personalbestand innerhalb von 60 Minuten, Einsatz von 1 orts-, sach- und fachkundigem Ingenieur der Fachrichtung.
Siedlungswasserwirtschaft / Verfahrenstechnik (oder vergleichbar) und eines entscheidungsbefugten Vertreters der Geschäftsführung innerhalb von 2 Stunden zum Einsatzort, permanente Vorhaltung eines Servicefahrzeugs zum sofortigen Einsatz am Hauptleistungsort mit angemessener Ausrüstung an Werkzeug, Gerätschaften und Sicherungstechnik, Einsatz eines Hochdruck- Saug- und Spülfahrzeugs aus eigenem Bestand oder dem eines Nachunternehmers innerhalb von 60 Minuten zum Einsatzort. Es sind 6 technische Mitarbeiter, die bislang mit der Ausführung der zu vergebenden Leistung befasst waren und sind, anlehnend an die Regelungen des BGB § 613a in den Personalbestand des Betriebsführers zu übernehmen. Bei den Beschäftigten handelt es sich um einen Abwassermeister und 4 beschäftigte Facharbeiter sowie einen weiteren Mitarbeiter, der sich derzeit bis zum 31.12.2012 in der Ruhephase seiner Altersteilzeitregelung befindet. Der Bewerber hat bereits mit Einreichung seines Teilnahmeantrags ein zweckmäßiges unternehmerisches Rahmenkonzept beizufügen, in dem er dem Auftraggeber nachvollziehbar darstellt, mit welcher Organisationsform er die verlangte Mindestverfügbarkeit einrichten oder eine bereits vorhandene nutzen sowie die allgemeine Qualitätssicherung der Betriebsführung organisieren will. Das Konzept ist formlos zu erstellen. Als Basis sollen dem Bewerber die Informationen der Bekanntmachung, seine Fachkunde und Erfahrung, das geltende Recht und die fachlichen Richtlinien aus DWA und DIN genügen. Gesamtanlagenumfang der Betriebsführung: 1. Kläranlage mit Ausbaugröße von 26.000 EGW, 25 Pumpwerke, 3 RÜB und 3 RRB, 50 Einleitstellen in die Vorflut und 53 Sonderbauwerke, wobei hier alle Schächte und Haltungen erfasst sind, deren Konstruktions- bzw. Funktionsmerkmale von der Regelform abweichenden (z.B. Absturzschächte, Überläufe etc.); Weiterhin ca. 5 500 m Druckleitung und ca. 99 000 m Freispiegelkanalnetz. Nach dem geltenden Recht ist ein Kataster für 199 private dezentrale Abwasseranlagen (131 Kleinkläranlagen und 68 abflusslose Gruben) zu führen und die erforderlichen Überwachungstätigkeiten auszuüben.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-14.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-14 Auftragsbekanntmachung
2012-04-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge